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Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...

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Ro-Ro-Fahrgastfährschiffe <strong>und</strong> Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge<br />

Damit Passagiere sicher an ihr Ziel kommen, gelten <strong>für</strong> Ro-Ro-<br />

Fahrgastfährschiffe <strong>und</strong> Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge<br />

strenge Bestimmungen: Für Schiffe im regelmäßigen Liniendienst<br />

schreibt die europäische Richtlinie 1999/35/EG zwei<br />

jährliche Überprüfungen verbindlich vor. Unter anderem muss<br />

auch eine jährliche Überprüfung während des Fährbetriebes erfolgen.<br />

Die Besichtiger der Dienststelle Schiffssicherheit führten<br />

die vorgeschriebenen Inspektionen auf Ro-Ro-Fahrgastfährschiffen<br />

durch.<br />

Die Kontrollverpflichtung wurde voll erfüllt. Wie üblich wurden<br />

die Besichtiger der jeweiligen Flaggenstaaten <strong>und</strong> Gaststaaten<br />

(Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland <strong>und</strong> Estland) an den<br />

Überprüfungen beteiligt.<br />

Anlaufverbote<br />

Mit dem neuen Inspektionsregime wurden auch die Regeln, die<br />

zu einem Anlaufverbot <strong>für</strong> alle Häfen im Bereich des Paris MoU<br />

führen, deutlich verschärft.<br />

Hafenstaatkontrolle<br />

Wenn von einem Schiff eine erhöhte Gefährdung ausgeht, kann<br />

der jeweilige Hafenstaat das Anlaufen der Häfen im Raum des<br />

Paris MoU gr<strong>und</strong>sätzlich untersagen, das betreffende Schiff wird<br />

gebannt. Die Gründe <strong>für</strong> ein Anlaufverbot können sein, dass ein<br />

Schiff einen vereinbarten Reparaturhafen nicht angelaufen hat<br />

oder dass es sich einer verfügten Festhaltung entzogen hat.<br />

Wird ein Schiff eines Flaggenstaates, der auf der Schwarzen Liste<br />

vermerkt ist, mehr als dreimal innerhalb von drei Jahren festgehalten,<br />

so erhält es <strong>für</strong> drei Monate ein Anlaufverbot. Muss es<br />

danach erneut festgehalten werden, erhält es <strong>für</strong> zwölf Monate<br />

ein Anlaufverbot. Eine weitere Festhaltung führt dann zu einem<br />

24-monatigen Anlaufverbot.<br />

Die weiße, graue <strong>und</strong> schwarze Liste des Paris MoU<br />

Diese Listen des Paris MoU dokumentieren, wie häufig die Schiffe<br />

eines Flaggenstaates festgehalten wurden. Um den Listenplatz<br />

zu errechnen, wird über jeweils drei Jahre die Anzahl der<br />

Festhaltungen in Bezug auf die Anzahl der Inspektionen ausgewertet.<br />

Staaten, deren Schiffe besonders häufig festgehalten<br />

werden, stehen auf der schwarzen Liste des Paris MoU, die<br />

graue Liste liegt im mittleren Bereich, während die guten Flaggen<br />

mit wenig Festhaltungen auf der weißen Liste geführt werden.<br />

Anteil der einzelnen Mitgliedsstaaten an den Hafenstaatkontrollen im ParisMoU<br />

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