Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...
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Ro-Ro-Fahrgastfährschiffe <strong>und</strong> Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge<br />
Damit Passagiere sicher an ihr Ziel kommen, gelten <strong>für</strong> Ro-Ro-<br />
Fahrgastfährschiffe <strong>und</strong> Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge<br />
strenge Bestimmungen: Für Schiffe im regelmäßigen Liniendienst<br />
schreibt die europäische Richtlinie 1999/35/EG zwei<br />
jährliche Überprüfungen verbindlich vor. Unter anderem muss<br />
auch eine jährliche Überprüfung während des Fährbetriebes erfolgen.<br />
Die Besichtiger der Dienststelle Schiffssicherheit führten<br />
die vorgeschriebenen Inspektionen auf Ro-Ro-Fahrgastfährschiffen<br />
durch.<br />
Die Kontrollverpflichtung wurde voll erfüllt. Wie üblich wurden<br />
die Besichtiger der jeweiligen Flaggenstaaten <strong>und</strong> Gaststaaten<br />
(Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland <strong>und</strong> Estland) an den<br />
Überprüfungen beteiligt.<br />
Anlaufverbote<br />
Mit dem neuen Inspektionsregime wurden auch die Regeln, die<br />
zu einem Anlaufverbot <strong>für</strong> alle Häfen im Bereich des Paris MoU<br />
führen, deutlich verschärft.<br />
Hafenstaatkontrolle<br />
Wenn von einem Schiff eine erhöhte Gefährdung ausgeht, kann<br />
der jeweilige Hafenstaat das Anlaufen der Häfen im Raum des<br />
Paris MoU gr<strong>und</strong>sätzlich untersagen, das betreffende Schiff wird<br />
gebannt. Die Gründe <strong>für</strong> ein Anlaufverbot können sein, dass ein<br />
Schiff einen vereinbarten Reparaturhafen nicht angelaufen hat<br />
oder dass es sich einer verfügten Festhaltung entzogen hat.<br />
Wird ein Schiff eines Flaggenstaates, der auf der Schwarzen Liste<br />
vermerkt ist, mehr als dreimal innerhalb von drei Jahren festgehalten,<br />
so erhält es <strong>für</strong> drei Monate ein Anlaufverbot. Muss es<br />
danach erneut festgehalten werden, erhält es <strong>für</strong> zwölf Monate<br />
ein Anlaufverbot. Eine weitere Festhaltung führt dann zu einem<br />
24-monatigen Anlaufverbot.<br />
Die weiße, graue <strong>und</strong> schwarze Liste des Paris MoU<br />
Diese Listen des Paris MoU dokumentieren, wie häufig die Schiffe<br />
eines Flaggenstaates festgehalten wurden. Um den Listenplatz<br />
zu errechnen, wird über jeweils drei Jahre die Anzahl der<br />
Festhaltungen in Bezug auf die Anzahl der Inspektionen ausgewertet.<br />
Staaten, deren Schiffe besonders häufig festgehalten<br />
werden, stehen auf der schwarzen Liste des Paris MoU, die<br />
graue Liste liegt im mittleren Bereich, während die guten Flaggen<br />
mit wenig Festhaltungen auf der weißen Liste geführt werden.<br />
Anteil der einzelnen Mitgliedsstaaten an den Hafenstaatkontrollen im ParisMoU<br />
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