Betreuungsvermeidung durch andere Hilfen - Bildungswerk Irsee
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OLG München vom 5.6. 2009 = FamRZ 2009, 2033<br />
Die Diagnose einer fortschreitenden<br />
Demenz steht der Wirksamkeit einer früher<br />
erteilten notariellen Vorsorgevollmacht nicht<br />
entgegen, solange nicht die<br />
Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen<br />
bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung<br />
hinreichend sicher feststeht.<br />
Nach allgemeiner Auffassung ist bei einem Volljährigen die<br />
Geschäftsfähigkeit als Regel zu unterstellen. Ihr Fehlen ist die<br />
Ausnahme. Wer sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, hat daher ihre<br />
Voraussetzungen zu beweisen (BGH NJW 1972, 681; BayObLG Rpfleger<br />
1982, 286; Palandt/Ellenberger BGB 68. Aufl. § 104 Rn. 8).<br />
Hingegen BGH v. 15.12.2010 = NJW 2011, 925<br />
Eine vom Betroffenen bereits früher erteilte ("Vorsorge-") Vollmacht hindert<br />
danach die Bestellung eines Betreuers nur, wenn gegen die Wirksamkeit<br />
der Vollmachterteilung keine Bedenken bestehen