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Betreuungsvermeidung durch andere Hilfen - Bildungswerk Irsee

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Aber:<br />

Sind rechtliche Willenserklärungen gefordert<br />

(z.B. Abschluss eines Arztvertrages, Zustimmung zur<br />

Heilbehandlung),<br />

Betreuerbestellung nötig<br />

Insbesondere, wenn erforderlich<br />

Grundsatz:<br />

Verfügung über Konten des Betr. gegen seinen Willen<br />

wirksamer Antrag z. B. gegenüber Sozialleistungsträger<br />

Betreuung allein für Sozialhilfeangelegenheiten unnötig<br />

Sozialhilfe wird nach § 18 Abs. 1 SGB XII von Amts wegen geleistet<br />

Jeder Dritte kann Sozialamt informieren<br />

Aber: Praxisprobleme <strong>durch</strong> Verwaltungsanforderungen

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