Betreuungsvermeidung durch andere Hilfen - Bildungswerk Irsee
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OLG München vom 5.6. 2009 = FamRZ 2009, 2033<br />
- Hat der Betroffene bewusst und in freier<br />
Willensentschließung eine Vertrauensperson<br />
bevollmächtigt, kann jedenfalls eine hierauf<br />
bezogene (partielle) Geschäftsfähigkeit selbst dann<br />
zu bejahen sein, wenn nicht auszuschließende<br />
leichtere kognitive Defizite zu Bedenken gegen<br />
die Wirksamkeit anderweitiger<br />
Willenserklärungen Anlass geben können