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Betreuungsvermeidung durch andere Hilfen - Bildungswerk Irsee

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Möglich auch Bestellung eines Kontrollbetreuers (§ 1896<br />

III BGB)<br />

Aber nur bei Erforderlichkeit! (vgl. BGH NJW 2011,<br />

2137)<br />

Besonders schwierige oder umfangreiche<br />

Geschäfte?<br />

Bedenken gegen Redlichkeit oder<br />

Tauglichkeit des Bevollmächtigten?<br />

Konkreter Missbrauch muss - noch - nicht vorliegen!<br />

Ausreichend: konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der<br />

Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der<br />

Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers<br />

handelt.

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