vorliegende Fachheft
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Anita Scheitinger: Früherkennung von Vernachlässigung - Evaluation<br />
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4. ZIELSETZUNG UND METHODIK DER UNTERSUCHUNG<br />
4.1 Untersuchungsgegenstand und -ziele<br />
Untersuchungsgegenstand der Erhebung ist das Konzept und die Durchführung<br />
der Fortbildung „Früherkennung von Vernachlässigung“. Gewonnene<br />
Ergebnisse sollen Aufschluss darüber geben, ob die Fortbildung<br />
ihre Zielgruppe anspricht und somit die Sensibilität für Kindesvernachlässigung<br />
gestärkt wird. Weiter, ob die Teilnehmerinnen durch die<br />
Fortbildung in ihren Aufgaben, speziell die der Schutzauftrag nach dem<br />
§ 8a SGB VIII mit sich bringt, unterstützt werden. Auch ist zu prüfen, ob<br />
bzw. inwieweit die Kooperation im Netzwerk der Jugendhilfe zunimmt.<br />
Von Interesse ist ebenso, wie die Gestaltung der Fortbildung insgesamt<br />
bewertet wird und welche Modifikationen aus fachlicher Sicht gegebenenfalls<br />
angezeigt sind.<br />
Im Einzelnen ergeben sich folgende Fragestellungen:<br />
1. Wird durch die Teilnahme an der Fortbildung die Sensibilität<br />
für Kindesvernachlässigung geschärft?<br />
(Er-)Kennen die Teilnehmerinnen Anzeichen, die darauf hinweisen, dass<br />
Kinder von ihren Eltern vernachlässigt werden (z.B. das Kind kommt<br />
häufig verschmutzt und ungewaschen in den Kindergarten, oder das<br />
Kind hat selten eine Brotzeit dabei)?<br />
2. Nimmt die Zahl der Falschverdächtigungen eventuell zu?<br />
Hat die Fortbildung den unerwünschten Effekt, dass die Teilnehmerinnen<br />
verunsichert werden und in Momenten oder Situationen fälschlicher Weise<br />
Kindesvernachlässigung sehen?<br />
3. Wie handeln Fachkräfte, wenn Sie einen Verdacht auf<br />
Kindesvernachlässigung haben?<br />
Welche Maßnahmen ergreifen sie im Verdachtsfall? Besprechen sie sich<br />
mit Kolleginnen? Wenden sie sich an andere Institutionen, wie das Jugendamt<br />
oder die Erziehungsberatungsstelle? Handeln sie überhaupt?<br />
4. Fühlen sich Erzieherinnen überfordert, mit den Aufgaben, die<br />
der Schutzauftrag nach dem § 8a SGB VIII mit sich bringt?<br />
44 Zielsetzung und Methodik der Untersuchung