vorliegende Fachheft
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Anita Scheitinger: Früherkennung von Vernachlässigung - Evaluation<br />
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lässig, denn viele Formen der Misshandlungen und Vernachlässigung<br />
von Kindern (körperliche Härte, mangelnde Versorgung usw.) müssen<br />
zwar unbedingt vom Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung<br />
abgewendet werden, sie erreichen aber nicht in jedem Fall das rechtliche<br />
Niveau einer Kindeswohlgefährdung, das einen gerichtlichen Eingriff in<br />
die elterliche Sorge verlangt.<br />
Gellert (2007) grenzt die Begriffe Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung<br />
folgendermaßen voneinander ab:<br />
Kindesmisshandlung: Der Begriff bezeichnet Verletzungen, die dem<br />
Kind aktiv zugeführt worden sind. Diese können sowohl körperlicher als<br />
auch seelischer Art sein. Bei Tätern handelt es sich dabei oft um keinen<br />
definierten Personenkreis.<br />
Vernachlässigung: Vernachlässigung bedeutet, dass bestimmte Versorgungsleistungen<br />
materieller, emotionaler oder kognitiver Art über längere<br />
Zeit ausbleiben. Bei vernachlässigenden Handlungen sind es immer<br />
die sorgeverantwortlichen Personen, die als Täter angesehen werden.<br />
2.2 Zur Lebensrealität vernachlässigter Kinder<br />
Die Lebensrealität vernachlässigter Kinder ist bestimmt von chronischer<br />
Unterernährung, unzulänglicher Bekleidung, mangelnder Versorgung<br />
und Pflege, fehlender Gesundheitsfürsorge, unbehandelten Krankheiten<br />
und gesteigerten Unfallgefahren. Diese Kinder wachsen ohne die nötige<br />
Versorgung, Betreuung, Zuwendung und Anregung auf. Die Erfahrungen<br />
in der Kindheit wirken sich lebenslänglich auf die Entwicklung der Kinder<br />
aus und beeinflussen ihr Sozial-, Bindungs- und Leistungsverhalten<br />
nachhaltig. Vernachlässigende Handlungen geschehen meist durch<br />
Nichtwissen, Überforderung oder die Unfähigkeit, angemessen auf die<br />
Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können.<br />
Die Gesellschaft schreibt fast ausschließlich den Müttern die Aufgaben<br />
zur Versorgung, Betreuung und Erziehung von kleinen Kindern zu (vgl.<br />
AGGGK, 2007). Eben deshalb sind es auch die Mütter, die es oft nicht<br />
schaffen, die von ihnen erwarteten Aufgaben zur Versorgung und Erziehung<br />
ihrer Kinder erbringen zu können. Obwohl Väter vor dem Gesetz<br />
8 Informationen zur Vernachlässigung