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Kurzintervention bei Patienten mit Alkoholproblemen - Leitfaden für ...

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Stationärer Entzug<br />

(Akutbehandlung)<br />

Stationäre Entzugsbehandlung ist insbesondere<br />

<strong>bei</strong> sozial wenig integrierten <strong>Patienten</strong>, die<br />

eine schwere Abhängigkeitsstörung und internistische,<br />

neurologisch / psychiatrische Erkrankungen<br />

aufweisen, angebracht.<br />

In der Entzugsbehandlung sollte eine differenzierte,<br />

somatisch gut fundierte Behandlung<br />

der Entzugs symptome und der körperlichen<br />

Begleiter kran kun gen erfolgen, sodass ein möglichst<br />

komplikationsarmer Verlauf ge währleistet<br />

ist. Ein wesentlicher Bestandteil des<br />

qualifizierten Entzugs ist darüber hinaus die<br />

Motivationsar<strong>bei</strong>t <strong>mit</strong> der Zielsetzung, eine<br />

handlungsanleitende Motivation zur weiteren<br />

Entwöhnungsbehandlung, zur Abstinenz und zu<br />

Veränderungen im Verhalten und in der Lebensgestaltung<br />

aufzubauen.<br />

Die Vorbereitung auf diese Behandlung leisten<br />

in der Regel Suchtberatungsstellen. Haben Sie<br />

<strong>mit</strong> Ihrem <strong>Patienten</strong> diesen Weg gewählt, dann<br />

ist Ihre Unterstützung als Arzt und Bezugs person<br />

vor allem in der Anfangsphase von großer Bedeutung.<br />

Die Überweisung an eine Beratungs- oder<br />

Behandlungseinrichtung stellt <strong>für</strong> manchen <strong>Patienten</strong><br />

ein kritisches Ereignis dar. Daher sollten<br />

Ihnen die Mit ar<strong>bei</strong>ter einer Beratungsstelle bekannt<br />

sein, um persönliche Empfehlungen geben<br />

zu können und Brüche in der Betreuung zu vermeiden.<br />

> Vereinbaren Sie – möglichst in Gegenwart des<br />

<strong>Patienten</strong> – einen Gesprächstermin in der<br />

Beratungsstelle oder einen Aufnahme termin<br />

in der Entzugseinrichtung.<br />

> Hinweis<br />

Die Adressen zum Er<strong>mit</strong>teln von Beratungsstellen<br />

und Entzugs- / Entwöhnungs einrichtungen<br />

fi nden Sie hier: > S. 79 ff.<br />

Entwöhnungsbehandlung<br />

Eine Entwöhnungsbehandlung kann ambulant,<br />

teilstationär und stationär durchgeführt werden.<br />

Der Erfolg, der in einer Fachklinik <strong>bei</strong> der<br />

Alkohol ent wöhnung erreicht werden kann, ist<br />

empirisch sehr gut belegt: Über 50 % der <strong>Patienten</strong><br />

sind nach einem Jahr noch dauerhaft<br />

abstinent.<br />

Ob eine ambulante, teilstationäre oder stationäre<br />

Behandlung erforderlich ist, wird anhand verschiedener<br />

Indikationskriterien geprüft, wie z. B.<br />

• Schweregrad der Störung<br />

(seelisch, körperlich, sozial)<br />

• Prognosefaktoren (soziales Umfeld,<br />

Beruf und Wohnsituation)<br />

• Fähigkeit zu Mitar<strong>bei</strong>t und Abstinenz.<br />

In der Regel liegt eine Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers<br />

(<strong>bei</strong> Vorliegen der entsprechenden<br />

versicherungsrechtlichen Voraussetzungen)<br />

<strong>für</strong> die Entwöhnungs behandlung vor. Der<br />

Antrag auf eine solche Behandlung sollte über die<br />

örtlichen Sucht beratungsstellen gestellt werden,<br />

welche die erforderlichen Unterlagen – d.h. einen<br />

Reha bilitationsantrag des Versicherten, einen<br />

Sozialbericht der Suchtberatungsstelle und einen<br />

ärztlichen Befundbericht vom behandelnden Arzt<br />

– dem zuständigen Leistungs träger zuleiten.<br />

> Setzen Sie die Intervention nach Beendi gung<br />

des stationären Aufenthalts fort.<br />

> Sinnvoll ist es, dem <strong>Patienten</strong> zu empfehlen,<br />

die Nachsorge in einer ambulanten Suchtberatungs<br />

stelle in Anspruch zu nehmen bzw.<br />

weiterhin die Selbst hilfe gruppe zu besuchen.<br />

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