Kurzintervention bei Patienten mit Alkoholproblemen - Leitfaden für ...
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Stationärer Entzug<br />
(Akutbehandlung)<br />
Stationäre Entzugsbehandlung ist insbesondere<br />
<strong>bei</strong> sozial wenig integrierten <strong>Patienten</strong>, die<br />
eine schwere Abhängigkeitsstörung und internistische,<br />
neurologisch / psychiatrische Erkrankungen<br />
aufweisen, angebracht.<br />
In der Entzugsbehandlung sollte eine differenzierte,<br />
somatisch gut fundierte Behandlung<br />
der Entzugs symptome und der körperlichen<br />
Begleiter kran kun gen erfolgen, sodass ein möglichst<br />
komplikationsarmer Verlauf ge währleistet<br />
ist. Ein wesentlicher Bestandteil des<br />
qualifizierten Entzugs ist darüber hinaus die<br />
Motivationsar<strong>bei</strong>t <strong>mit</strong> der Zielsetzung, eine<br />
handlungsanleitende Motivation zur weiteren<br />
Entwöhnungsbehandlung, zur Abstinenz und zu<br />
Veränderungen im Verhalten und in der Lebensgestaltung<br />
aufzubauen.<br />
Die Vorbereitung auf diese Behandlung leisten<br />
in der Regel Suchtberatungsstellen. Haben Sie<br />
<strong>mit</strong> Ihrem <strong>Patienten</strong> diesen Weg gewählt, dann<br />
ist Ihre Unterstützung als Arzt und Bezugs person<br />
vor allem in der Anfangsphase von großer Bedeutung.<br />
Die Überweisung an eine Beratungs- oder<br />
Behandlungseinrichtung stellt <strong>für</strong> manchen <strong>Patienten</strong><br />
ein kritisches Ereignis dar. Daher sollten<br />
Ihnen die Mit ar<strong>bei</strong>ter einer Beratungsstelle bekannt<br />
sein, um persönliche Empfehlungen geben<br />
zu können und Brüche in der Betreuung zu vermeiden.<br />
> Vereinbaren Sie – möglichst in Gegenwart des<br />
<strong>Patienten</strong> – einen Gesprächstermin in der<br />
Beratungsstelle oder einen Aufnahme termin<br />
in der Entzugseinrichtung.<br />
> Hinweis<br />
Die Adressen zum Er<strong>mit</strong>teln von Beratungsstellen<br />
und Entzugs- / Entwöhnungs einrichtungen<br />
fi nden Sie hier: > S. 79 ff.<br />
Entwöhnungsbehandlung<br />
Eine Entwöhnungsbehandlung kann ambulant,<br />
teilstationär und stationär durchgeführt werden.<br />
Der Erfolg, der in einer Fachklinik <strong>bei</strong> der<br />
Alkohol ent wöhnung erreicht werden kann, ist<br />
empirisch sehr gut belegt: Über 50 % der <strong>Patienten</strong><br />
sind nach einem Jahr noch dauerhaft<br />
abstinent.<br />
Ob eine ambulante, teilstationäre oder stationäre<br />
Behandlung erforderlich ist, wird anhand verschiedener<br />
Indikationskriterien geprüft, wie z. B.<br />
• Schweregrad der Störung<br />
(seelisch, körperlich, sozial)<br />
• Prognosefaktoren (soziales Umfeld,<br />
Beruf und Wohnsituation)<br />
• Fähigkeit zu Mitar<strong>bei</strong>t und Abstinenz.<br />
In der Regel liegt eine Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers<br />
(<strong>bei</strong> Vorliegen der entsprechenden<br />
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen)<br />
<strong>für</strong> die Entwöhnungs behandlung vor. Der<br />
Antrag auf eine solche Behandlung sollte über die<br />
örtlichen Sucht beratungsstellen gestellt werden,<br />
welche die erforderlichen Unterlagen – d.h. einen<br />
Reha bilitationsantrag des Versicherten, einen<br />
Sozialbericht der Suchtberatungsstelle und einen<br />
ärztlichen Befundbericht vom behandelnden Arzt<br />
– dem zuständigen Leistungs träger zuleiten.<br />
> Setzen Sie die Intervention nach Beendi gung<br />
des stationären Aufenthalts fort.<br />
> Sinnvoll ist es, dem <strong>Patienten</strong> zu empfehlen,<br />
die Nachsorge in einer ambulanten Suchtberatungs<br />
stelle in Anspruch zu nehmen bzw.<br />
weiterhin die Selbst hilfe gruppe zu besuchen.<br />
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