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Bewertende Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den ...

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Interessenten zielführend, noch größtenteils erfasst seien. Sollten diese Informationen <strong>den</strong>noch<br />

angefor<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>, so könnten sie nur durch erheblichen Arbeitsaufwand erhoben<br />

bzw. <strong>zu</strong>sammengeführt wer<strong>den</strong>. Es stelle sich somit die Frage nach <strong>der</strong> Abwägung zwischen<br />

<strong>den</strong> Bedürfnissen <strong>der</strong> Nutzer des Infrastrukturatlas einerseits und <strong>den</strong> Möglichkeiten bzw.<br />

dem <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Aufwand für die Infrastrukturinhaber an<strong>der</strong>erseits. Die tatsächliche Mitnut<strong>zu</strong>ng<br />

und die da<strong>zu</strong> erfor<strong>der</strong>lichen technischen Details <strong>zu</strong> vorhan<strong>den</strong>en Einrichtungen, die<br />

<strong>zu</strong> Telekommunikationszwecken genutzt wer<strong>den</strong> können, ließe sich ohnehin nur anhand<br />

bilateraler Verhandlungen zwischen Infrastrukturinhaber und dem jeweiligen Interessenten<br />

klären. Des weiteren bestehe durch die von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur gewünschte Detailtiefe<br />

die Gefahr <strong>der</strong> Überfrachtung und somit <strong>der</strong> Unübersichtlichkeit des Infrastrukturatlas. Einige<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> gingen hingegen davon aus, dass das exemplarisch von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur<br />

vorgeschlagene Modell <strong>der</strong> Klassifizierung durchaus <strong>zu</strong>r Angabe <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

geeignet erscheine, um das primäre Ziel des raschen Breitbandausbau voran<strong>zu</strong>treiben<br />

(QSC, VATM). Das Gros <strong>der</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> spricht sich für eine vereinfachte Angabe „verfügbar“<br />

/ „nicht verfügbar“ im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Einrichtung, die grundsätzlich<br />

<strong>zu</strong> Telekommunikationszwecken genutzt wer<strong>den</strong> können aus (ANGA, BITKOM, BREKO,<br />

Deutsche Telekom AG, E.ON-Gesellschaften, TEN, Kabel Deutschland, Vattenfall, Vodafone).<br />

Nach <strong>der</strong> Auswertung aller abgegebenen <strong>Stellungnahmen</strong> wird die Bundesnetzagentur auf<br />

detaillierte Angaben im Hinblick auf die Verfügbarkeit <strong>zu</strong>nächst absehen. Aufgrund <strong>der</strong> bislang<br />

in <strong>den</strong> Phasen 1 und 2 auf freiwilliger Basis gemachten Erfahrungen ohne das Merkmal<br />

<strong>der</strong> Verfügbarkeit sowie mangels entgegengesetzter <strong>Stellungnahmen</strong> von Nutzerseite wird<br />

sich <strong>der</strong> Infrastrukturatlas vorläufig lediglich auf die bereits etablierten Standardsachattribute<br />

Art <strong>der</strong> Einrichtung, Infrastrukturinhaber und Kontakt des Infrastrukturinhabers beschränken.<br />

Detailliert für weitere Angaben im Bereich Verfügbarkeit von Kabelverzweigern hat sich allein<br />

die mWerk GmbH in ihrer Stellungnahme ausgesprochen, während zwei weitere <strong>Stellungnahmen</strong><br />

das von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur exemplarisch vorgeschlagene Klassifizierungsmodell<br />

für grundsätzlich geeignet erachten. Dass demnach auch ein Bedarf für detailiertere Informationen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügbarkeit in einer frühen Phase von Breitbandprojekten gesehen wird,<br />

nimmt die Bundesnetzagentur <strong>zu</strong>m Anlass, <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt während des laufen<strong>den</strong><br />

Betriebs <strong>der</strong> Phase 3 gegebenenfalls ein mit <strong>den</strong> Marktteilnehmern <strong>zu</strong> entwickelndes<br />

Verfahren <strong>zu</strong>r Übermittlung von gemeinsam definierten Sachattributen <strong>zu</strong>r Verfügbarkeit<br />

sukzessive im Infrastrukturatlas <strong>zu</strong> implementieren. Es kann auch nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>, dass sich ein Bedürfnis hier<strong>zu</strong> <strong>zu</strong>künftig aufgrund <strong>der</strong> technischen Weiterentwicklung<br />

von Breitbandtechnik ergibt.<br />

Unter Punkt 2.2.2 hat die Bundesnetzagentur bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Frage, ob alle grundsätzlich<br />

mitnutzbaren o<strong>der</strong> lediglich die tatsächlich mitnutzbaren Infrastrukturen im Infrastrukturatlas<br />

abgebildet wer<strong>den</strong> sollen, bereits dargelegt, dass die Beantwortung im Einzelfall<br />

auch von <strong>der</strong> konkreten Anfrage auf Mitnutzbarkeit abhängt. Aus dem gleichen Grund hält<br />

die Bundesnetzagentur eine Einteilung <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Verfügbarkeit in „verfügbar“ / „nicht<br />

verfügbar“ nicht für zielführend. Stattdessen bevor<strong>zu</strong>gt sie, wie bereits oben beschrieben,<br />

eine Meldung über alle grundsätzlich mitnutzbaren Infrastrukturen. Das Ob und <strong>der</strong> Umfang<br />

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