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Bewertende Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den ...

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strukturatlas hat somit grundsätzlich nur einmal <strong>zu</strong> erfolgen und ist im Folgen<strong>den</strong> lediglich<br />

nach<strong>zu</strong>halten. Dass aufgrund dieser Regelung keine hun<strong>der</strong>tprozentige Aktualität gewährleistet<br />

wer<strong>den</strong> kann, spricht ebenfalls dafür, die abstrakt mitnutzbaren Infrastrukturen in <strong>den</strong><br />

Infrastrukturatlas auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Schließlich hat die Bundesnetzagentur als <strong>zu</strong>ständige Behörde die Vollständigkeit <strong>der</strong> Meldungen<br />

<strong>der</strong> Infrastrukturinhaber nach<strong>zu</strong>halten. Damit ist nicht vereinbar, die grundsätzliche<br />

Entscheidung über <strong>den</strong> Umfang <strong>der</strong> Meldung an <strong>den</strong> Infrastrukturatlas dem jeweiligen Infrastrukturinhaber<br />

<strong>zu</strong> überlassen.<br />

Für Vattenfall ist nicht ersichtlich, warum auch für bereits mit Breitband versorgte Gebiete<br />

Daten an <strong>den</strong> Infrastrukturatlas geliefert wer<strong>den</strong> müssen. Aus <strong>den</strong> gleichen Grün<strong>den</strong>, aus<br />

<strong>den</strong>en grundsätzlich mitnutzbare Infrastrukturen angefor<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong> sollen wird die Bundesnetzagentur<br />

die betreffen<strong>den</strong> Infrastrukturen aus allen Gebieten anfor<strong>der</strong>n und nicht die Gebiete<br />

auslassen, die nach dem <strong>der</strong>zeitigen Stand <strong>der</strong> Technik als versorgt mit Breitband gelten.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> sich beständig än<strong>der</strong>n<strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an breitbandigen Ausbau aufgrund<br />

<strong>der</strong> starken Dynamik des Marktes ist die Frage, welche Gebiete bereits hinreichend<br />

versorgt sind, nicht nachhaltig <strong>zu</strong> beantworten. Die Weiterentwicklung von bereits heute <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen<strong>den</strong> Diensten (z. B. Online-Videotheken, Streamingdienste, „3D-Internet“),<br />

die wachsende Verbreitung solcher Dienste sowie die Entwicklung neuer, aus heutiger Sicht<br />

noch nicht absehbarer übertragungsintensiver Dienste erfor<strong>der</strong>n stetig wachsende Übertragungskapazitäten.<br />

Daher kann <strong>der</strong> Bedarf an einer Breitbandinfrastruktur <strong>der</strong> Zukunft aus<br />

heutiger Sicht nicht abschließend beantwortet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Bundesnetzagentur hat bereits im Umset<strong>zu</strong>ngskonzept klargestellt, dass <strong>der</strong> Infrastrukturatlas<br />

nur solche Infrastrukturen beinhalten soll, die im Rahmen von ersten Planungen <strong>zu</strong>m<br />

Breitbandausbau nützlich sind und für die ein Bedürfnis gesehen wird. Dabei gilt es aber,<br />

dieses Bedürfnis ab<strong>zu</strong>wägen mit dem Interesse sowohl <strong>der</strong> Infrastrukturinhaber als auch von<br />

<strong>der</strong>en Endkun<strong>den</strong> auf Geheimhaltung sicherheitsrelevanter Infrastruktur. Daraus folgt insbeson<strong>der</strong>e,<br />

dass <strong>zu</strong>nächst übereinstimmend mit <strong>den</strong> <strong>zu</strong>m Umset<strong>zu</strong>ngskonzept eingegangenen<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> keine Inhouse-Infrastrukturen für <strong>den</strong> Infrastrukturatlas angefor<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>.<br />

Die Bundesnetzagentur sieht nach <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> momentan kein Bedürfnis<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis solcher Infrastrukturen.<br />

Bislang hat die Bundesnetzagentur in Übereinstimmung mit <strong>den</strong> Infrastrukturinhabern keine<br />

Infrastrukturen in <strong>den</strong> Infrastrukturatlas aufgenommen, die sich nach dem letzten Konzentrations-<br />

o<strong>der</strong> Verteilerpunkt befin<strong>den</strong>. In <strong>der</strong> Praxis des Infrastrukturatlas in Phase 1 und 2 ist<br />

bei <strong>der</strong> Bundesnetzagentur ein Bedürfnis nach Kenntnis dieser Infrastrukturen für Planungszwecke<br />

nicht bekannt gewor<strong>den</strong>. Lediglich zwei <strong>Stellungnahmen</strong> for<strong>der</strong>n die Aufnahme solcher<br />

Infrastrukturen in <strong>den</strong> Infrastrukturatlas (LAK TIP, mWerk GmbH). Viele <strong>der</strong> übrigen<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> lehnen dies ab o<strong>der</strong> äußern sich nicht da<strong>zu</strong>. Die Deutsche Telekom AG<br />

lehnt eine Einbeziehung von Verzweigernetzen aus Sicherheitsgrün<strong>den</strong> eindeutig ab. An<strong>der</strong>e<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> beziehen sich konkret auf die Ablehnung einer Einbeziehung von Inhouse-<br />

Verkabelung, Firmennetzen o<strong>der</strong> von Infrastrukturen auf frem<strong>den</strong> Grundstücken von Endkun<strong>den</strong><br />

o<strong>der</strong> <strong>zu</strong>r Belieferung von Geschäftskun<strong>den</strong> (Amprion GmbH, DIHK, IEN, VKU und<br />

RWE). ANGA, BITKOM, Kabel Deutschland und QSC for<strong>der</strong>n, dass nur diejenigen Infra-<br />

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