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Bewertende Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den ...

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ganze Einrichtungsgruppen wie „das Kernnetz“ o<strong>der</strong> „die gesamte Sen<strong>der</strong>infrastruktur“ hierunter<br />

<strong>zu</strong> qualifizieren sind o<strong>der</strong> ob es um einzelne, konkrete Infrastrukturen geht.<br />

In <strong>den</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> wird diese Frage <strong>der</strong>art detailliert nicht angesprochen, son<strong>der</strong>n <strong>zu</strong>meist<br />

abstrakt Teile von Infrastrukturnetzen als versorgungsrelevant bezeichnet, wie beispielsweise<br />

„das Kernnetz“, „die gesamte Sen<strong>der</strong>infrastruktur“ o<strong>der</strong> auch „Infrastruktur <strong>zu</strong>r<br />

Steuerung von Energieversorgungsnetzen“. BUGLAS, Netcologne und BITKOM bezeichnen<br />

generell georeferenzierte Daten als sicherheitsrelevant. Dies wird insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong><br />

grundsätzlichen Bedeutung dieser Infrastrukturen für die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung im<br />

Ganzen und dem Aufwand einer Einzelfallbewertung begründet. In diesem Zuge wurde unter<br />

an<strong>der</strong>em die For<strong>der</strong>ung gestellt, die Infrastrukturinhaber sollten im Hinblick auf die Versorgungssicherheit<br />

selbst entschei<strong>den</strong>, welche Infrastrukturen sie an die Bundesnetzagentur<br />

mel<strong>den</strong> und welche nicht.<br />

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur einen eher restriktiven Ansatz bei <strong>der</strong><br />

Gewährung von Einsichtnahmen verfolgt, sprechen keine überwiegen<strong>den</strong> Gründe gegen<br />

eine Einzelfallprüfung. Die Bundesnetzagentur ist <strong>der</strong> Ansicht, dass <strong>der</strong> Aufwand für die Infrastrukturinhaber,<br />

<strong>der</strong> Bundesnetzagentur bei <strong>der</strong> Meldung von Infrastrukturen bestimmte<br />

Infrastrukturen als versorgungs- bzw. an<strong>der</strong>weitig sicherheitsrelevant <strong>zu</strong> mel<strong>den</strong>, vertretbar<br />

ist. Dabei bedeutet Einzelfallprüfung nicht, dass die Begründung für je<strong>den</strong> einzelnen Bestandteil<br />

eines Netzes o<strong>der</strong> einer Infrastruktur vor<strong>zu</strong>nehmen ist. Sehr wohl können einzelne<br />

Gruppen o<strong>der</strong> Standorte o<strong>der</strong> ein bestimmtes geografisches Gebiet <strong>zu</strong>sammengefasst wer<strong>den</strong>.<br />

Es bedeutet jedoch, dass die Begründung für die Versorgungs- o<strong>der</strong> Sicherheitsrelevanz<br />

tatsächlich für alle <strong>zu</strong>sammengefassten Infrastrukturen anwendbar und tragfähig sein<br />

muss. Eine allgemeine Begründung, dass „das Kernnetz“ unter die Versorgungsrelevanz<br />

fällt, wobei <strong>der</strong> Gesetzgeber in seiner Begründung die von Telekommunikationsnetzbetreibern<br />

<strong>zu</strong> liefern<strong>den</strong> Infrastrukturen „in <strong>der</strong> Regel“ nicht als versorgungsrelevant ansieht, ist<br />

nicht überzeugend; ähnlich die allgemeine Begründung, die „gesamte Sen<strong>der</strong>infrastruktur“<br />

sei versorgungsrelevant ohne Begründung, warum gerade alle Sen<strong>der</strong>infrastrukturen für die<br />

Zwecke <strong>der</strong> Notfallversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung erfor<strong>der</strong>lich sind. Hinsichtlich des Kernnetzes<br />

hat bereits die Bundesregierung in ihrer Breitbandstrategie 2009 ausgeführt, dass „(…) bereits<br />

viele Backbone-Netze (Datenautobahnen) großer Netzbetreiber durch bisher nicht o<strong>der</strong><br />

schlecht versorgte Gebiete (führen)“ und dies in vielen Fällen bereits „die Möglichkeit (bietet)<br />

durch einfache „Zubringerstrecken“ <strong>den</strong> Anschluss „weißer Flecken“ rasch <strong>zu</strong> realisieren“.<br />

(S. 11).<br />

Die Bundesnetzagentur muss im konkreten Fall in die Lage versetzt wer<strong>den</strong>, aufgrund von<br />

technischen Erläuterungen die Begründung nachvollziehen <strong>zu</strong> können. Dieser Aufwand entsteht<br />

dabei lediglich bei <strong>der</strong> ersten umfassen<strong>den</strong> Meldung und ist bei <strong>den</strong> nachfolgen<strong>den</strong><br />

Aktualisierungen nach<strong>zu</strong>halten. Die Bundesnetzagentur ist sich dabei bewusst, dass dies<br />

seine Zeit erfor<strong>der</strong>t und wird dies bei <strong>der</strong> Fristset<strong>zu</strong>ng beachten, soweit nicht bereits auf freiwilliger<br />

Basis eine Zusammenarbeit vereinbart wird.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e ist darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass <strong>der</strong> Aufwand, Kriterien für versorgungs- und sicherheitsrelevante<br />

Infrastrukturen <strong>zu</strong> ermitteln und diese aus einer Meldung an die Bundesnetzagentur<br />

selbst heraus<strong>zu</strong>filtern ähnlich <strong>zu</strong> bemessen ist wie <strong>der</strong> Aufwand, die gesamten<br />

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