Konzernabschluss - Dhag-gb.com
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FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE<br />
Finanzielle Vermögenswerte, dazu gehören Anteile an nicht konsolidierten Gesellschaften,<br />
die nicht mittels der Equitymethode bewertet werden, übrige Beteiligungen, Ausleihungen,<br />
Wertpapiere und vertragliche Forderungen, werden gemäß IAS 39 bilanziert.<br />
Entsprechend ihrer Klassifizierung werden diese entweder zu Marktwerten (Wertpapiere<br />
und finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten) oder zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten (Ausleihungen und sonstigen vertragliche Forderungen) bewertet.<br />
Anteile an Unternehmen, auf die der DOUGLAS-Konzern einen maßgeblichen Einfluss<br />
hat, werden entsprechend der Equitymethode mit ihrem anteiligen Eigenkapital in der<br />
Bilanz angesetzt und als Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen.<br />
Forderungen werden entweder bei deren Erfüllung oder bei der Übertragung der<br />
wesentlichen Chancen und Risiken aus der Bilanz ausgebucht.<br />
Finanzielle Vermögenswerte in fremder Währung werden im Zugangszeitpunkt umgerechnet.<br />
Zu jedem Stichtag erfolgt dann eine erfolgswirksam erfasste Anpassung an den<br />
jeweiligen Stichtagskurs. Zinserträge und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit<br />
finanziellen Vermögenswerten werden periodengerecht innerhalb des Finanzergebnisses<br />
erfasst.<br />
LATENTE STEUERN<br />
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Verwendung der Verbindlichkeitsmethode<br />
auf Basis der Vorschriften des IAS 12. Latente Steuern werden somit auf temporäre<br />
Differenzen zwischen im <strong>Konzernabschluss</strong> angesetzten Buchwerten und den<br />
Werten der Steuerbilanz gebildet, sofern diese Differenzen in der Zukunft zu Steuerentlastungen<br />
oder -belastungen führen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt dabei<br />
unter Berücksichtigung der Steuersätze und Steuervorschriften, die am Bilanzstichtag verpflichtend<br />
anzuwenden sind bzw. deren Geltung im Zeitpunkt der Umkehr der Differenzen<br />
erwartet wird. Aktive latente Steuern werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem<br />
im Zeitpunkt der Umkehr der Differenz zu versteuerndes Einkommen besteht, gegen das<br />
die Differenz verrechnet werden kann.<br />
Ist der zukünftige steuerliche Vorteil aus Verlustvorträgen mit hinreichender Sicherheit<br />
in künftigen Perioden nutzbar, werden hierfür latente Steuern aktiviert. Aktive und passive<br />
latente Steuern werden saldiert, soweit die Steueransprüche und Steuerschulden gegenüber<br />
derselben Steuerbehörde bestehen.<br />
VORRÄTE<br />
Handelswaren sind grundsätzlich zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und<br />
dem Nettoveräußerungswert in der Bilanz angesetzt. Die Anschaffungskosten wurden in<br />
einzelnen Bereichen retrograd – ausgehend vom Verkaufspreis mittels angemessener Abschläge<br />
– ermittelt. Absatz- sowie modische und sonstige Risiken wurden, soweit erforderlich,<br />
im Rahmen der Bewertung zum Nettoveräußerungswert berücksichtigt. Roh-,<br />
Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tagespreisen<br />
angesetzt.<br />
FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte werden<br />
zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung aktiviert. Erkennbaren<br />
Risiken wird durch Berücksichtigung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.<br />
Die Ausbuchung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten erfolgt im<br />
Regelfall im Erfüllungszeitpunkt.