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Konzernabschluss - Dhag-gb.com

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IAS 21 „The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates – Net Investment in a<br />

Foreign Operation“<br />

Im Rahmen einer technischen Korrektur ist IAS 21 dahingehend überarbeitet worden,<br />

dass nunmehr nicht nur Währungsumrechnungsdifferenzen monetärer Posten, die Teil<br />

einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, erfolgsneutral mit<br />

dem Eigenkapital verrechnet werden, sondern auch Währungsumrechnungsdifferenzen<br />

aus solchen Transaktionen mit Tochterunternehmen innerhalb des Konzerns. Diese<br />

Änderung ist für den DOUGLAS-Konzern zurzeit nicht relevant.<br />

IAS 39 „Financial Instruments: Measurement and Recognition“<br />

Im Rahmen der Überarbeitung des IAS 39 wurden zusätzliche Regelungen im Hinblick<br />

auf die Abbildung von konzerninternen Sicherungsbeziehungen und die generelle „Fair<br />

Value Option“, die vorsieht, dass Finanzinstrumente unter bestimmten Voraussetzungen<br />

erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bilanziert werden, in den Standard aufgenommen.<br />

Diese Änderungen sind für den DOUGLAS-Konzern zurzeit nicht von Relevanz.<br />

IFRIC 4 „Determining whether an Arrangement Contains a Lease”<br />

Die Interpretation legt fest, dass Verträge, die zwar nicht die rechtliche Form von Leasingverträgen<br />

haben, dennoch als solche zu behandeln sind, wenn bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. Diese Interpretation ist für den DOUGLAS-Konzern nicht relevant,<br />

so dass sich hieraus keinerlei Auswirkungen auf die Bilanzierung ergeben.<br />

IFRIC 5 „Rights to Interests Arising from De<strong>com</strong>missioning, Restoration and Environmental<br />

Rehabilitation Funds“<br />

Die Interpretation regelt die Bilanzierung von Anteilen an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung<br />

und Umweltsanierung. Für den DOUGLAS-Konzern ist diese Regelung<br />

des IASB nicht relevant.<br />

IFRIC 6 „Liabilities Arising from Participations in a Specific Market – Waste Electrical<br />

and Electronic Equipment“<br />

IFRIC 6 legt fest, wann Hersteller elektronischer Geräte eine Rückstellung gemäß IAS 37<br />

für die Aufwendungen aus Entsorgungsverpflichtungen bilden müssen. Da diese Regelung<br />

keinerlei Bezug zu den Geschäftsaktivitäten des DOUGLAS-Konzerns hat, ergeben<br />

sich hieraus keine Auswirkungen auf die Bilanzierung.<br />

IFRIC 7 „Applying Restatement Approach under IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflatonary<br />

Economies“<br />

Die Interpretation klärt Zusatzfragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Abschlüssen<br />

in Hochinflationsländern. Diese Änderungen sind für den DOUGLAS-Konzern<br />

zurzeit nicht relevant.<br />

IFRIC 8 „Scope of IFRS 2“<br />

Die Interpretation regelt Anwendungsfragen hinsichtlich der Regelungen des IFRS 2 zu<br />

aktienbasierten Vergütungen. Diese Regelung ist im DOUGLAS-Konzern zurzeit nicht<br />

von Relevanz.<br />

IFRIC 9 „Reassessment of Embedded Derivatives“<br />

Im Rahmen dieser Interpretation werden Fragen im Zusammenhang mit der separaten<br />

Bilanzierung eingebetteter Derivate geklärt. Diese Vorschriften sind für den DOUGLAS-<br />

Konzern zurzeit nicht einschlägig.<br />

Neben den für den <strong>Konzernabschluss</strong> zum 30. September 2007 verpflichtend anzuwendenden<br />

Standards und Interpretationen gibt es weitere neue und überarbeitete<br />

Standards und Interpretationen, die aber noch nicht für Geschäftsjahre anzuwenden sind,<br />

die zum 1. Oktober 2006 begonnen haben.

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