Konzernabschluss - Dhag-gb.com
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IAS 21 „The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates – Net Investment in a<br />
Foreign Operation“<br />
Im Rahmen einer technischen Korrektur ist IAS 21 dahingehend überarbeitet worden,<br />
dass nunmehr nicht nur Währungsumrechnungsdifferenzen monetärer Posten, die Teil<br />
einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, erfolgsneutral mit<br />
dem Eigenkapital verrechnet werden, sondern auch Währungsumrechnungsdifferenzen<br />
aus solchen Transaktionen mit Tochterunternehmen innerhalb des Konzerns. Diese<br />
Änderung ist für den DOUGLAS-Konzern zurzeit nicht relevant.<br />
IAS 39 „Financial Instruments: Measurement and Recognition“<br />
Im Rahmen der Überarbeitung des IAS 39 wurden zusätzliche Regelungen im Hinblick<br />
auf die Abbildung von konzerninternen Sicherungsbeziehungen und die generelle „Fair<br />
Value Option“, die vorsieht, dass Finanzinstrumente unter bestimmten Voraussetzungen<br />
erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bilanziert werden, in den Standard aufgenommen.<br />
Diese Änderungen sind für den DOUGLAS-Konzern zurzeit nicht von Relevanz.<br />
IFRIC 4 „Determining whether an Arrangement Contains a Lease”<br />
Die Interpretation legt fest, dass Verträge, die zwar nicht die rechtliche Form von Leasingverträgen<br />
haben, dennoch als solche zu behandeln sind, wenn bestimmte Voraussetzungen<br />
erfüllt sind. Diese Interpretation ist für den DOUGLAS-Konzern nicht relevant,<br />
so dass sich hieraus keinerlei Auswirkungen auf die Bilanzierung ergeben.<br />
IFRIC 5 „Rights to Interests Arising from De<strong>com</strong>missioning, Restoration and Environmental<br />
Rehabilitation Funds“<br />
Die Interpretation regelt die Bilanzierung von Anteilen an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung<br />
und Umweltsanierung. Für den DOUGLAS-Konzern ist diese Regelung<br />
des IASB nicht relevant.<br />
IFRIC 6 „Liabilities Arising from Participations in a Specific Market – Waste Electrical<br />
and Electronic Equipment“<br />
IFRIC 6 legt fest, wann Hersteller elektronischer Geräte eine Rückstellung gemäß IAS 37<br />
für die Aufwendungen aus Entsorgungsverpflichtungen bilden müssen. Da diese Regelung<br />
keinerlei Bezug zu den Geschäftsaktivitäten des DOUGLAS-Konzerns hat, ergeben<br />
sich hieraus keine Auswirkungen auf die Bilanzierung.<br />
IFRIC 7 „Applying Restatement Approach under IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflatonary<br />
Economies“<br />
Die Interpretation klärt Zusatzfragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Abschlüssen<br />
in Hochinflationsländern. Diese Änderungen sind für den DOUGLAS-Konzern<br />
zurzeit nicht relevant.<br />
IFRIC 8 „Scope of IFRS 2“<br />
Die Interpretation regelt Anwendungsfragen hinsichtlich der Regelungen des IFRS 2 zu<br />
aktienbasierten Vergütungen. Diese Regelung ist im DOUGLAS-Konzern zurzeit nicht<br />
von Relevanz.<br />
IFRIC 9 „Reassessment of Embedded Derivatives“<br />
Im Rahmen dieser Interpretation werden Fragen im Zusammenhang mit der separaten<br />
Bilanzierung eingebetteter Derivate geklärt. Diese Vorschriften sind für den DOUGLAS-<br />
Konzern zurzeit nicht einschlägig.<br />
Neben den für den <strong>Konzernabschluss</strong> zum 30. September 2007 verpflichtend anzuwendenden<br />
Standards und Interpretationen gibt es weitere neue und überarbeitete<br />
Standards und Interpretationen, die aber noch nicht für Geschäftsjahre anzuwenden sind,<br />
die zum 1. Oktober 2006 begonnen haben.