Konzernabschluss - Dhag-gb.com
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WERTPAPIERE<br />
Wertpapiere werden entsprechend den Vorschriften des IAS 39 zum Marktwert bilanziert.<br />
Dabei erfolgt die Anpassung an den beizulegenden Wert erfolgsneutral über eine<br />
separate Komponente des Eigenkapitals, da die Wertpapiere in die Kategorie „zur Veräußerung<br />
verfü<strong>gb</strong>ar“ eingestuft worden sind. Wertpapiere werden in der Regel zum Erfüllungstag<br />
erstmalig in der Bilanz angesetzt.<br />
RÜCKSTELLUNGEN<br />
Rückstellungen werden entsprechend den Vorschriften des IAS 37 bilanziert. Diese<br />
werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Konzernfremden<br />
besteht und der künftige Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung zuverlässig<br />
geschätzt werden kann. Der Wertansatz der Rückstellung bemisst sich bei Einzelrisiken<br />
als wahrscheinlichster Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren<br />
Risiken, bei einer großen Anzahl an Risiken als Erwartungswert. Langfristige Rückstellungen<br />
werden diskontiert und mit ihrem Barwert in der Bilanz angesetzt. Zum 30. September<br />
2007 wurden die langfristigen Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,25 Prozent<br />
abgezinst (Vorjahr: 4,5 Prozent). Die Fälligkeit langfristiger Personalrückstellungen ist vom<br />
Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitarbeiter bzw. der geplanten Zahlungsmittelabflüsse<br />
abhängig. Die Fälligkeit langfristiger Rückstellungen im Mietbereich richtet sich nach der<br />
Mietvertragsdauer.<br />
Die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen erfolgt entsprechend den Vorschriften<br />
des IAS 19. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch<br />
mit Hilfe des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet.<br />
Im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens werden neben den am Bilanzstichtag<br />
bekannten Renten und Anwartschaften auch die in der Zukunft zu erwartenden Steigerungen<br />
von Gehältern und Renten berücksichtigt. Ergeben sich aus Änderungen dieser<br />
Rechnungsannahmen Differenzen zwischen den ermittelten Pensionsverpflichtungen und<br />
den tatsächlichen Anwartschaftsbarwerten, werden diese versicherungsmathematischen<br />
Gewinne oder Verluste nur dann erfolgswirksam über die durchschnittliche künftige Restdienstzeit<br />
der Anwärter verteilt und erfolgswirksam erfasst, wenn diese außerhalb eines<br />
Korridors von 10 Prozent des Verpflichtungsbetrages liegen. Weitere, den Pensionsrückstellungen<br />
ähnliche Verpflichtungen werden ebenfalls gemäß den Vorschriften des IAS 19<br />
erfasst.<br />
VERBINDLICHKEITEN<br />
Gemäß IAS 39 werden Verbindlichkeiten grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
in der Bilanz angesetzt. Besteht ein Unterschied zwischen dem ausgezahlten und<br />
dem bei Endfälligkeit zurückzuzahlenden Betrag, wird diese Differenz über die Laufzeit<br />
amortisiert. Finanzielle Verbindlichkeiten, die sich aus Leasingverpflichtungen ergeben,<br />
werden mit ihrem Barwert passiviert. Erträge und Aufwendungen aus originären finanziellen<br />
Schulden resultieren aus Zinserträgen oder Zinsaufwendungen bzw. aus Währungsgewinnen<br />
und -verlusten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsabschlusses bilanziert und ausgebucht, wenn die Verpflichtung erfüllt<br />
ist oder mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (Verjährung). Alle Verbindlichkeiten<br />
aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem<br />
Jahr. Sie sind unverzinslich. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden unter den<br />
sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
BILANZIERUNG VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN UND<br />
SICHERUNGSBEZIEHUNGEN<br />
Derivative Finanzinstrumente werden zur Reduzierung von Zahlungsstromschwankungen<br />
aufgrund von Zinsrisiken eingesetzt. Gemäß IAS 39 werden derivative Finanzinstrumente<br />
stets zum Marktwert bilanziert. Gewinne und Verluste aus dieser Marktbewertung<br />
werden, sofern es sich um derivative Finanzinstrumente handelt, für die ein qualifizierter<br />
Sicherungszusammenhang im Sinne von IAS 39 hergestellt werden konnte, entsprechend<br />
den Regeln zum Hedge Accounting erfolgsneutral über eine gesonderte Komponente des<br />
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