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Konzernabschluss - Dhag-gb.com

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WERTPAPIERE<br />

Wertpapiere werden entsprechend den Vorschriften des IAS 39 zum Marktwert bilanziert.<br />

Dabei erfolgt die Anpassung an den beizulegenden Wert erfolgsneutral über eine<br />

separate Komponente des Eigenkapitals, da die Wertpapiere in die Kategorie „zur Veräußerung<br />

verfü<strong>gb</strong>ar“ eingestuft worden sind. Wertpapiere werden in der Regel zum Erfüllungstag<br />

erstmalig in der Bilanz angesetzt.<br />

RÜCKSTELLUNGEN<br />

Rückstellungen werden entsprechend den Vorschriften des IAS 37 bilanziert. Diese<br />

werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Konzernfremden<br />

besteht und der künftige Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung zuverlässig<br />

geschätzt werden kann. Der Wertansatz der Rückstellung bemisst sich bei Einzelrisiken<br />

als wahrscheinlichster Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren<br />

Risiken, bei einer großen Anzahl an Risiken als Erwartungswert. Langfristige Rückstellungen<br />

werden diskontiert und mit ihrem Barwert in der Bilanz angesetzt. Zum 30. September<br />

2007 wurden die langfristigen Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,25 Prozent<br />

abgezinst (Vorjahr: 4,5 Prozent). Die Fälligkeit langfristiger Personalrückstellungen ist vom<br />

Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitarbeiter bzw. der geplanten Zahlungsmittelabflüsse<br />

abhängig. Die Fälligkeit langfristiger Rückstellungen im Mietbereich richtet sich nach der<br />

Mietvertragsdauer.<br />

Die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen erfolgt entsprechend den Vorschriften<br />

des IAS 19. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch<br />

mit Hilfe des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet.<br />

Im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens werden neben den am Bilanzstichtag<br />

bekannten Renten und Anwartschaften auch die in der Zukunft zu erwartenden Steigerungen<br />

von Gehältern und Renten berücksichtigt. Ergeben sich aus Änderungen dieser<br />

Rechnungsannahmen Differenzen zwischen den ermittelten Pensionsverpflichtungen und<br />

den tatsächlichen Anwartschaftsbarwerten, werden diese versicherungsmathematischen<br />

Gewinne oder Verluste nur dann erfolgswirksam über die durchschnittliche künftige Restdienstzeit<br />

der Anwärter verteilt und erfolgswirksam erfasst, wenn diese außerhalb eines<br />

Korridors von 10 Prozent des Verpflichtungsbetrages liegen. Weitere, den Pensionsrückstellungen<br />

ähnliche Verpflichtungen werden ebenfalls gemäß den Vorschriften des IAS 19<br />

erfasst.<br />

VERBINDLICHKEITEN<br />

Gemäß IAS 39 werden Verbindlichkeiten grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

in der Bilanz angesetzt. Besteht ein Unterschied zwischen dem ausgezahlten und<br />

dem bei Endfälligkeit zurückzuzahlenden Betrag, wird diese Differenz über die Laufzeit<br />

amortisiert. Finanzielle Verbindlichkeiten, die sich aus Leasingverpflichtungen ergeben,<br />

werden mit ihrem Barwert passiviert. Erträge und Aufwendungen aus originären finanziellen<br />

Schulden resultieren aus Zinserträgen oder Zinsaufwendungen bzw. aus Währungsgewinnen<br />

und -verlusten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt<br />

des Vertragsabschlusses bilanziert und ausgebucht, wenn die Verpflichtung erfüllt<br />

ist oder mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (Verjährung). Alle Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem<br />

Jahr. Sie sind unverzinslich. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden unter den<br />

sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

BILANZIERUNG VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN UND<br />

SICHERUNGSBEZIEHUNGEN<br />

Derivative Finanzinstrumente werden zur Reduzierung von Zahlungsstromschwankungen<br />

aufgrund von Zinsrisiken eingesetzt. Gemäß IAS 39 werden derivative Finanzinstrumente<br />

stets zum Marktwert bilanziert. Gewinne und Verluste aus dieser Marktbewertung<br />

werden, sofern es sich um derivative Finanzinstrumente handelt, für die ein qualifizierter<br />

Sicherungszusammenhang im Sinne von IAS 39 hergestellt werden konnte, entsprechend<br />

den Regeln zum Hedge Accounting erfolgsneutral über eine gesonderte Komponente des<br />

KONZERNABSCHLUSS | KONZERNANHANG<br />

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