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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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Anlage <strong>8.3.1</strong><br />

<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Projekt/Vorhaben: DolWin3 / 600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />

Aufgestellt:<br />

Bayreuth, den 27.11.2012<br />

_________________ _________________<br />

Prüfvermerk<br />

DolWin3<br />

Unterlage zur Planfeststellung<br />

600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />

- Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

mit artenschutzrechtlicher Konfliktanalyse<br />

Ersteller<br />

Datum 27.11.2012<br />

Unterschrift gez. Wolters<br />

Änderung(en):<br />

Rev.-Nr. Datum Erläuterung<br />

Anhang:<br />

Anhang 1: Bilanzierung, 1 Anhangstabelle


Anlage <strong>8.3.1</strong><br />

<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Projekt/Vorhaben: DolWin3 / 600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />

Ersteller dieser Unterlage ist:<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bahnhofstraße 14a<br />

26122 Oldenburg<br />

Verantw. Projektbearbeiter: Dirk Wolters<br />

Tel.: +49 (0)441 505017-20<br />

Fax: +49(0)441 505017-11<br />

E-Mail: wolters@ibl-umweltplanung.de<br />

In dieser Unterlage wird die Seetrasse nachrichtlich in grauer-kursiver Schrift mit dargestellt. Vgl.<br />

ansonsten Anlage 8.1.1 (Seetrasse)


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

mit<br />

artenschutzrechtlicher Konfliktanalyse<br />

zur<br />

600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />

des Netzanbindungsprojektes DolWin3<br />

für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen/West<br />

- Seetrasse (Seekabelverlegung - nachrichtlich) -<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bahnhofstraße 14a<br />

26122 Oldenburg<br />

Tel.: 0441 505017-10<br />

www.ibl-umweltplanung.de<br />

- Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong><br />

Auftraggeber:<br />

TenneT Offshore GmbH<br />

Bernecker Straße 70<br />

95448 Bayreuth<br />

Zust. Geschäftsführer:<br />

Projektleitung:<br />

Bearbeitung:<br />

Projekt-Nr.:<br />

D. Todeskino<br />

D. Wolters<br />

D. Wolters<br />

919 Rev. 3-0<br />

Datum: 27.11.2012


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

1 Kenndaten des Vorhabens (Übersicht) ...................................................................... 1<br />

2 Einleitung ....................................................................................................................... 5<br />

2.1 Allgemeines ................................................................................................................... 5<br />

2.2 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................... 5<br />

2.3 Charakterisierung des Vorhabens Netzanbindung DolWin3 - Seetrasse -<br />

mit den zwei Teilabschnitten Seetrasse/Seekabelverlegung (nachrichtlich)<br />

und Deichkreuzung bei Hamswehrum ....................................................................... 6<br />

2.4 Naturraum und Schutzstatus (Übersicht) .................................................................. 9<br />

2.5 Untersuchungsraum und Untersuchungsgebiete ................................................... 10<br />

2.6 Aufbau des <strong>LBP</strong> und allgemeine Vorgehensweise ................................................. 10<br />

3 Kurzbeschreibung der technischen Planung und Beschreibung der<br />

vorhabensbedingten Wirkungen und Maßnahmen zur Minimierung von<br />

Beeinträchtigungen .................................................................................................... 12<br />

3.1 Primäre Wirkungen ..................................................................................................... 12<br />

3.2 HDD-Baustelle (Bauabschnitt 1) ................................................................................ 14<br />

3.2.1 Landseitige Baustelle (Bauabschnitt 1.1) ................................................................ 14<br />

3.2.2 Baustelle außendeichs im Watt (Bauabschnitt 1.2 „BE Wattbaustelle“) .............. 16<br />

3.3 Kabelverlegung (Bauabschnitte 2 bis 4) .................................................................. 20<br />

3.3.1 Kabelverlegung im Bauabschnitt 2 (sog. „Wattverlegung“) .................................. 21<br />

3.3.2 Vorarbeiten im Sublitoral (Bauabschnitte 3 und 4) ................................................. 25<br />

3.3.3 Kabelverlegung im Bauabschnitt 3 und 4 (Verlegung im Sublitoral) .................... 27<br />

3.3.4 Seitenanker, Kreuzungsbauwerke und Muffeninstallation .................................... 34<br />

3.3.4.1 Seitenanker ................................................................................................................... 34<br />

3.3.4.2 Kreuzungsbauwerke ..................................................................................................... 35<br />

3.3.4.3 Muffeninstallation .......................................................................................................... 36<br />

3.3.5 Betriebsbedingte Projektwirkungen ......................................................................... 37<br />

3.3.6 Reparatur und rückbaubedingte Projektwirkungen ................................................ 37<br />

4 Bestand und Bewertung ............................................................................................ 39<br />

4.1 Bezugsraum 1.1 südlich Hamswehrumer Leeshaus ............................................... 41<br />

4.2 Bezugsraum 1.2 Manslagter Nacken und Vorland .................................................. 46<br />

4.3 Bezugsraum 2 Manslagter Nacken ........................................................................... 51<br />

4.4 Bezugsraum 3 Westerems ......................................................................................... 55<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> Seite I von IV


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

4.5 Bezugsraum 4 Küstenmeer nördlich Borkum ......................................................... 62<br />

5 Konfliktanalyse ........................................................................................................... 67<br />

5.1 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen .................................................................... 67<br />

5.1.1 Allgemeine Grundsätze .............................................................................................. 67<br />

5.1.2 Beantragte Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ................................................ 68<br />

5.2 Gesetzlich geschützte Biotope .................................................................................. 72<br />

5.3 Artenschutzrechtliche Konflikte ................................................................................ 74<br />

5.3.1 Tötungsverbot ............................................................................................................. 76<br />

5.3.2 Störungsverbot ........................................................................................................... 77<br />

5.3.3 Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ................................... 78<br />

5.4 Eingriffsbilanzierung .................................................................................................. 81<br />

5.4.1 Vorgehensweise .......................................................................................................... 81<br />

5.4.2 Bilanzierung der Eingriffe im Bauabschnitt 1.1 (binnendeichs) ............................ 84<br />

5.4.3 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitt 1.2 (außendeichs) ....................... 85<br />

5.4.4 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten 3 und 4 bis zu 12 sm-<br />

Grenze .......................................................................................................................... 86<br />

5.4.5 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten 2 bis 4 bis zu 12 sm-<br />

Grenze durch Seitenanker, Muffen und Kreuzungsbauwerk ................................. 86<br />

5.4.6 Berücksichtigung rückbaubedingter Eingriffe ........................................................ 86<br />

5.4.7 Zusammenfassung des ermittelten Kompensationsumfangs ............................... 86<br />

6 Kompensationsmaßnahmen und Ersatzzahlung .................................................... 86<br />

6.1 Nicht umsetzbare Kompensationsmaßnahmen (Realkompensation) ................... 86<br />

6.2 Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes ..................................................................... 87<br />

7 Glossar ......................................................................................................................... 92<br />

8 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 95<br />

9 Anhang 1 ...................................................................................................................... 97<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> Seite II von IV


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Übersicht mit geplanter Trassenführung DolWin3 (gamma) und Lage der<br />

Deichkreuzung (roter Kreis) ..................................................................................... 1<br />

Abbildung 2: Übersicht Bauzeiträume .......................................................................................... 3<br />

Abbildung 3: Vorhaben Netzanbindung DolWin3 für den Bereich der 12 sm-Zone bis<br />

zum Übergang auf die Landtrasse bei Hamswehrum ............................................. 7<br />

Abbildung 4: Landseitig beanspruchte Grundflächen durch die HDD-Baustelle in<br />

Hamswehrum ......................................................................................................... 15<br />

Abbildung 5: Lage der Baustelle 1.2 im Watt ............................................................................. 18<br />

Abbildung 6: Kabellegung im Wattenmeer mit Vibrationsschwert an Barge (Foto: eosprojekt)<br />

................................................................................................................... 22<br />

Abbildung 7: Systemskizze simultane Kabellegung Küstenmeer mit Spülschlitten ................... 28<br />

Abbildung 8: Sedimentschleppen und Trübungswolken hinter dem Spülschlitten ..................... 28<br />

Abbildung 9: Spülschlitten wird ins Wasser gelassen (Foto: TenneT Offshore) ........................ 29<br />

Abbildung 10: Hinterlassener Spülgraben nach Einsatz Spülschlitten ......................................... 30<br />

Abbildung 11: Schematischer und tatsächlicher Einsatz eines Spülschwerts ............................. 31<br />

Abbildung 12: Entstandene Grabenmulde in weichem Gewässergrund (Bild 17) ....................... 32<br />

Abbildung 13: Eingriffsbereiche bei Eingraben der Kabel mit Spülschwert (Schema) ................. 32<br />

Abbildung 14: Bezugsraum 1.1 – Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs) ................. 41<br />

Abbildung 15: Schrägluftbild Bezugsraum 1.1 (binnendeichs) und 1.2 (außendeichs) ................ 45<br />

Abbildung 16: Bezugsraum 1.2 – Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs) ..................... 46<br />

Abbildung 17: Bezugsraum 2 „Manslagter Nacken“ ..................................................................... 51<br />

Abbildung 18: Bezugsraum 3 (Blatt 1) „Westerems“ .................................................................... 55<br />

Abbildung 19: Bezugsraum 3 (Blatt 2) „Westerems“ .................................................................... 56<br />

Abbildung 20: Bezugsraum 3 (Blatt 3) „Westerems“ .................................................................... 57<br />

Abbildung 21: Bezugsraum 4 „Küstenmeer nördlich Borkum“ (Blatt 3) ........................................ 62<br />

Abbildung 22: Bezugsraum 4 „Küstenmeer nördlich Borkum “ (Blatt 4) ....................................... 63<br />

Abbildung 23 Lage der Schutzmaßnahmen (S) je Bauabschnitt ................................................. 69<br />

Abbildung 24: Lage der Vermeidungsmaßnahmen (V) je Bauabschnitt ...................................... 70<br />

Abbildung 26: Kaufwerte für Grünland ......................................................................................... 90<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1 Kenndaten des Vorhabens DolWin3 – Deichkreuzung Hamswehrum .................... 2<br />

Tabelle 2: Zuständige deutsche Fachbehörden des Naturschutzes ........................................ 4<br />

Tabelle 3: Anteil der seeseitig zuständigen Fachbehörden an den Strecken der<br />

Seetrasse (ohne 600 m lange HD-Bohrung) ........................................................... 4<br />

Tabelle 4: Untergliederung des Vorhabens DolWin3 in die geplanten vier<br />

Bauabschnitte der Seetrasse .................................................................................. 8<br />

Tabelle 5: Durch DolWin3 gequerte Schutzgebiete (informell) ................................................ 9<br />

Tabelle 6 Schutzgutspezifische Untersuchungsgebiete ........................................................ 10<br />

Tabelle 7: Primäre Wirkungen des Vorhabens Seetrasse DolWin3 - Deichkreuzung ........... 13<br />

Tabelle 8 Baubedingte Wirkungen im Bauabschnitt 2 der Seetrasse DolWin3 .................... 24<br />

Tabelle 9 Baubedingte Wirkungen durch Vertical Injector oder Spülschwert an<br />

Spülschlitten bzw. TROV im Sublitoral .................................................................. 33<br />

Tabelle 10 Baubedingte Wirkungen bei Einsatz von seitlichen Positionsankern im Sub-<br />

und ggf. im Eulitoral ............................................................................................... 35<br />

Tabelle 11 Anlagebedingte Wirkung eines Kreuzungsbauwerks je Kreuzung ........................ 36<br />

Tabelle 12 Wert- und Funktionselemente der Bestandsbeschreibung ................................... 39<br />

Tabelle 13 Bewertungsklassen Biotoptypen ........................................................................... 40<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> Seite III von IV


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Tabelle 14 Bewertung abiotischer Landschaftsfaktoren (Boden, Sedimente, Wasser,<br />

Landschaftsbild) ..................................................................................................... 40<br />

Tabelle 15: Maßnahmenverzeichnis Deichkreuzung Hamswehrum ........................................ 71<br />

Tabelle 16: Übersicht der baubedingt durch die Deichkreuzung betroffenen Biotope<br />

nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG ......................................................................... 72<br />

Tabelle 17 Vorkommende streng geschützte Tierarten und bewertungsrelevante<br />

europäische Vogelarten in den Bezugsräumen bzw. Bauabschnitten .................. 75<br />

Tabelle 18: Eingriffstypen (orientierende Übersicht) ................................................................ 81<br />

Tabelle 19: Festlegung von Eingriffsfaktoren im Verhältnis zur Dauer des Eingriffs ............... 83<br />

Tabelle 20: Regelkompensation für abiotische Landschaftsfaktoren ....................................... 84<br />

Tabelle 21: Aufteilung der ermittelten Kompensationsflächenwerte zwischen UNB und<br />

NLPV gesamt (Zusammenfassung) ...................................................................... 86<br />

Tabelle 22: Aufteilung der ermittelten Ersatzzahlung zwischen UNB, NLWKN und<br />

NLPV ..................................................................................................................... 91<br />

Anhang 1<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Anhangsabbildung 1 Längsschnitt durch das Vorhaben DolWin3 ...................................................... 97<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Anhangstabelle 1 Eingriffsbilanzierung Bauabschnitt BA 1.1 und 1.2 ............................................... 97<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> Seite IV von IV


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

1 Kenndaten des Vorhabens (Übersicht)<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Abbildung 1 zeigt die Lage des Vorhabens DolWin3 – Seetrasse im Raum. In Tabelle 1 sind die we-<br />

sentlichen Kenndaten zusammengefasst.<br />

Abbildung 1: Übersicht mit geplanter Trassenführung DolWin3 (gamma) und Lage der<br />

Deichkreuzung (roter Kreis)<br />

Quelle: TenneT Offshore GmbH<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 1 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Tabelle 1 Kenndaten des Vorhabens DolWin3 – Deichkreuzung Hamswehrum<br />

Projekt / Vorhaben: 600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma – Dörpen/West<br />

Träger des Vorhabens (Antragstellerin): TenneT Offshore GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth<br />

Länge der Seetrasse:<br />

Länge der Bohrung:<br />

59,3 km (12 sm-Grenze bis Anschluss Landtrasse)<br />

rd. 0,6 km<br />

Beabsichtigte Umsetzung: 2013 HD-Bohrung und Einzug der Schutzrohre<br />

2014 Kabelverlegung und Kabeleinzug<br />

Bauzeit HDD-Baustelle binnendeichs: bis zu 11 Kalenderwochen (Bau der Baustelleneinrichtung bis zu<br />

4 KW, Baustellenbetrieb und Demobilisierung bis zu 6 KW, Abnahmeprüfung<br />

der HD-Bohrung 1 KW)<br />

Bauzeit HDD-Baustelle außendeichs: bis zu 11 KW inkl. Rückbau<br />

Bauzeit Kabeleinzug und Kabelverlegung bis zu 6 KW Dauer<br />

im Watt<br />

Bauzeit Kabelverlegung im Sublitoral<br />

inkl. Muffeninstallation und 1 Kreuzungsbauwerk:<br />

Quelle: Anlagen 3.5.1<br />

abhängig von ausführender Firma,<br />

geschätzt 20 KW einschließl. 4 KW witterungsbedingte<br />

Verlegepausen<br />

Die voraussichtlichen Bauzeiträume sind in Abbildung 2 zusammengefasst.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 2 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Abbildung 2: Übersicht Bauzeiträume „Deichkreuzung“<br />

Erläuterung: grau und kursiv= nachrichtlich<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 3 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Die für die Deichkreuzung zuständigen Fachbehörden für Naturschutz stehen in Tabelle 2. In Tabelle<br />

3 ist der Anteil der seeseitig zuständigen Fachbehörden an den Strecken der Seetrasse aufgeführt<br />

(ohne HD-Bohrung).<br />

Tabelle 2: Zuständige deutsche Fachbehörden des Naturschutzes<br />

Vorhabensbereich Behörde Abkürzung<br />

Binnendeichs: HDD-Baustelle (Bohrein- Landkreis Aurich, Amt für Bauordnung, Planung UNB<br />

tritt)<br />

und Naturschutz<br />

bei Hamswehrum<br />

Naturschutzamt (untere Naturschutzbehörde)<br />

Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich<br />

Tel. 04941 16-6040<br />

Außendeichs: Flächen im Watt, Stre- Nationalparkverwaltung Niedersächsisches NLPV<br />

cken der Seetrasse<br />

Wattenmeer<br />

im Nationalpark<br />

Dezernat Naturschutz<br />

Virchowstr. 1<br />

26382 Wilhelmshaven<br />

Tel. 04421-911-0<br />

Außendeichs: Vorland und Strecken Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasser- NLWKN<br />

der Seetrasse<br />

wirtschaft, Küsten- und Naturschutz<br />

außerhalb des Nationalparks<br />

Betriebsstelle Brake - Oldenburg<br />

Ratsherr-Schulze-Straße 10, 26122 Oldenburg<br />

Tel.: 0441-799-0<br />

Geschäftsbereiche<br />

IV – Naturschutz<br />

III – Gewässerkundlicher Landesdienst<br />

Tabelle 3: Anteil der seeseitig zuständigen Fachbehörden an den Strecken der Seetrasse<br />

(ohne 600 m lange HD-Bohrung)<br />

Verlegung im Strecke<br />

im Zuständigkeitsbereich NLPV<br />

Eulitoral (Misch- und Sandwatt)<br />

Sublitoral (Fachwasserzone im Küstenmeer)<br />

Sublitoral (Tiefwasserzone im Küstenmeer)<br />

Prozentualer Anteil an Gesamtstrecke:<br />

Strecke<br />

im Zuständigkeitsbereich<br />

NLWKN<br />

3.300 m 1 (gerundet) -<br />

15.000 m (gerundet) 30.800 m (gerundet)<br />

- 9.600 m (gerundet)<br />

Summe: 18.300 m (gerundet) 40.400 m (gerundet)<br />

31,2 %<br />

68,8 %<br />

Die binnendeichs vorhabensbedingt beanspruchten Flächen liegen zu 100 % im Zuständigkeitsbereich<br />

der UNB.<br />

Eine Gesamtübersicht gibt Tabelle 4 (S. 8) und der Längsschnitt durch das Vorhaben<br />

(Anhangsabbildung 1).<br />

1 inkl. Zusammenführen der drei Kabel zur Bündelung (3x rd. 40 m)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 4 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

2 Einleitung<br />

2.1 Allgemeines<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Der vorliegende Erläuterungsbericht des <strong>LBP</strong> behandelt ausschließlich die Deichkreuzung<br />

Hamswehrum als Vorhabensbestandteil für die Errichtung und den Betrieb der 600-kV-Leitung DolWin<br />

gamma – Dörpen/West in dem Abschnitt der Leitung von der 12-Seemeilengrenze bis zur Anlandung<br />

und dem Anschlusspunkt zur Landtrasse.<br />

Das Vorhaben Deichkreuzung ist im Erläuterungsbericht (Anlage 1) in Kapitel 1 im Allgemeinen beschrieben.<br />

Darauf wird an dieser Stelle verwiesen. Die Anlagen 3.5.1 und 3.6 enthalten die Baubeschreibungen<br />

und Zeichnungen und Pläne für die Horizontalbohrungen.<br />

Der Verlauf der Seetrasse ist in ihrer Gesamtheit im Übersichtsplan (Anlage 2.1 der Antragsunterlagen)<br />

dargestellt und verläuft von der Plattform DolWin gamma bis zum Anlandungspunkt bei<br />

Hamswehrum. Dort erfolgt der Übergang auf die Landtrasse. Die Trassenpositionsliste in Anhang 1<br />

zur Anlage 4.1 der Antragsunterlagen gibt Auskunft über die geplanten Trassenkoordinaten der Seetrasse.<br />

Im Anhang zur Anlage 1 werden die umweltbezogenen Unterlagen allgemeinverständlich zusammengefasst.<br />

Fachbegriffe und Abkürzungen sind am Ende des Erläuterungsberichtes (Anlage 1, dort Kap. 10) in<br />

einem Glossar erläutert.<br />

2.2 Gesetzliche Grundlagen<br />

Seit der Novellierung des EnWG vom 07.07.2005 wird das „Planfeststellungsverfahren für Energieleitungen“<br />

im Teil 5 des EnWG in den §§ 42 bis 45a geregelt. Es bedürfen der Planfeststellung durch die<br />

nach Landesrecht zuständige Behörde – hier die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau<br />

und Verkehr (NLStBV) mit Betriebssitz in Hannover – die Errichtung, der Betrieb sowie die Änderungen<br />

von Hochspannungsleitungen von 110 kV und mehr Nennspannung, die zur Netzanbindung von<br />

Offshore-Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Küstenmeer als<br />

Seekabel verlegt werden sollen (§ 43 Satz 1 Nr. 3 EnWG). Für dieses Vorhaben „Seetrasse DolWin3“<br />

besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gleichwohl wird aufgrund<br />

der Länge des Vorhabens (rund 59,6 km Seetrasse) vorsorglich eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(UVS) im Auftrag von TenneT und durch die o.g. Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

im Zuge des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die UVS ist Anlage 10.1.1 der Antragsunterlagen<br />

und dort als Abwägungsunterlage im Zulassungsprozess von Bedeutung.<br />

Das Vorhaben ist mit Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen verbunden.<br />

Entsprechend der Legaldefinition nach § 14 Abs. 1 BNatSchG können aus diesen Veränderungen<br />

erhebliche Beeinträchtigungen für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das<br />

Landschaftsbild resultieren, mithin Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sein. Nach § 17 Abs. 4<br />

BNatSchG hat TenneT als Verursacher eines Eingriffs die erforderlichen Angaben zu machen, die zur<br />

Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 in einem nach Art und<br />

Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlich sind.<br />

Dazu gehören insbesondere Angaben zu<br />

1. „Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 5 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

2. die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchti-<br />

gungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit<br />

der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen.“ (ebenda)<br />

Als Träger des Vorhabens (TdV) und Verursacher eines Eingriffs legt TenneT mit dieser Unterlage die<br />

erforderlichen Angaben in einem landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>) in Text und Karte(n) vor.<br />

Der <strong>LBP</strong> soll erforderlichenfalls auch Angaben zu den zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes<br />

„Natura 2000" notwendigen Maßnahmen nach § 34 Absatz 5 und zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF) nach § 44 Absatz 5 BNatSchG enthalten.<br />

2.3 Charakterisierung des Vorhabens Netzanbindung DolWin3 - Seetrasse -<br />

mit den zwei Teilabschnitten Seetrasse/Seekabelverlegung (nachrichtlich)<br />

und Deichkreuzung bei Hamswehrum<br />

Das Vorhaben „600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma - Dörpen West“ des Netzanbindungsprojektes<br />

DolWin3 für den Bereich 12 sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen West, Bereich Seetrasse“,<br />

umfasst eine Seetrasse von rund 59,2 km Länge 2 . Gegenstand des Vorhabens ist der Anschluss von<br />

Offshorewindparks (OWP), weshalb Erdkabel von der Konverterplattform des OWP durch die Ausschließliche<br />

Wirtschaftszone (AWZ), weiter durch das Küstenmeer (12 sm-Zone bis Anlandung) und<br />

weiter unter dem Deich bis zum Anschluss an das Erdkabel der Landtrasse verlegt werden müssen.<br />

Das Vorhaben DolWin3 umfasst die planfeststellungspflichtige Seetrasse im Zuständigkeitsbereich<br />

des Niedersächsischen Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr in Hannover (NLStBV) und verläuft<br />

von der 12 sm-Grenze durch die 2. Variante des Trassensuchraums „Harfe“ bis zur landseitigen<br />

Muffe, die die Seekabel mit dem Landkabel verbindet (Abbildung 3, ausführliche Beschreibung im<br />

Erläuterungsbericht (Anlage 1)). Das Vorhaben DolWin3 - Seetrasse - besteht aus vier Bauabschnitten<br />

(BA) – sog. Verlegeabschnitte - (Übersicht: Tabelle 4).<br />

In dieser Unterlage wird der Bauabschnitt 1 behandelt, der als Antragsgegenstand mit „Deichkreuzung<br />

Hamswehrum – bezeichnet wird.<br />

2 Strecke im ArcView 3.2 ermittelt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 6 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Abbildung 3: Vorhaben Netzanbindung DolWin3 für den Bereich der 12 sm-Zone bis zum<br />

Übergang auf die Landtrasse bei Hamswehrum<br />

Erläuterung: Gegenstand dieser Unterlage (Anlage <strong>8.3.1</strong>) ist der Bauabschnitt 1<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 7 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Tabelle 4: Untergliederung des Vorhabens DolWin3 in die geplanten vier Bauabschnitte<br />

der Seetrasse<br />

Erläuterung: Technische und sonstige Begriffe sind im Glossar erklärt (Kap 7).<br />

* ggf. sollen Zufahrt und BE-Flächen vor dem 15.07. 2013 herstellt werden, wenn dieses aus Gründen<br />

des Baustellenmanagements erforderlich und im Ergebnis einer Brutvogelrevierkartierung nach Zustimmung<br />

der UNB möglich ist.<br />

Grau und kursiv nachrichtlich (vgl. Anlage 8.1.1)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 8 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

2.4 Naturraum und Schutzstatus (Übersicht)<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Das Vorhaben DolWin3 liegt in der Region „Niedersächsische Nordseeküste und Marschen“ und umfasst<br />

die Unterregionen 1.1 Deutsche Bucht und 1.2 Watten und Marschen.<br />

Die Seetrasse DolWin3 verläuft durch oder entlang der in Tabelle 5 genannten Schutzgebiete, vgl.<br />

Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung, Anlage 10.1.2 nachrichtlich und Anlage 10.3.2) und durch<br />

gesetzlich geschützte Biotope. Für den Abschnitt Deichkreuzung Hamswehrum sind die Schutzgebiete<br />

fett hervorgehoben.<br />

Tabelle 5: Durch DolWin3 gequerte Schutzgebiete (informell)<br />

Schutzgebiet (in Klammern Zuständigkeitsbereich) Streckenlängen<br />

ohne HDD 3 (600 m)<br />

Nationalpark (NP) Niedersächsisches Wattenmeer (Zwischenzone)<br />

Bauabschnitt<br />

(BA)<br />

18.260 m BA 1.2, BA 2, BA 3<br />

FFH-Gebiet "Nationalpark (NP) Niedersächsisches Wattenmeer"<br />

(DE 2306-301):<br />

18.260 m<br />

davon Betrachtungsraum Außenems (NLPV) 4.610 m BA 1.2, BA 2, BA 3<br />

davon Betrachtungsraum Randzel (NLPV) 13.650 m BA 3<br />

EU-VS-Gebiet "Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes<br />

Küstenmeer" (DE 2210-401) (NLWKN und NLPV):<br />

25.640 m<br />

davon Lage außerhalb NP (NLWKN) 7.380 m BA 3, BA 4<br />

davon Lage im NP (NLPV) 18.260 m BA 1.2, BA 2, BA 3<br />

FFH-Gebiet Unterems und Außenems (DE 2507-331) (NLWKN) 850 m BA 3<br />

NSG „Borkum Riff“ (WE 276) (NLWKN) 7.720 m BA 3, BA 4<br />

Niederländische (NL) Natura-2000 Schutzgebiete 4.130 m<br />

EU-VS-Gebiet "Waddenzee" (NL9801001) 4.130 m BA 3<br />

davon zugleich FFH-Gebiet Eems-Dollard (NL2007 001) 1.570 m BA 3<br />

Erläuterung: Die genannten Strecken sind im ArcView 3.2 ermittelt worden und sind gerundet!<br />

Binnendeichs (Bauabschnitt 1.1) wird kein Schutzgebiet gequert, vgl. Anlage 10.3.2 Natura<br />

2000-VU.<br />

Hinsichtlich Niederländischer Schutzgebiete wird auf den <strong>LBP</strong> Seetrasse/Seekabelverlegung<br />

verwiesen (s. Anlage 8.1.1).<br />

3 weil unterirdisch durch Bohrung.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 9 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

2.5 Untersuchungsraum und Untersuchungsgebiete<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Der Untersuchungsraum umfasst<br />

1. einen definierten Korridor beiderseits der Trassenachse des Vorhabens,<br />

2. einen definierten Bereich um Transport-, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie<br />

3. die Flächen, die ggf. für Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen) vorgesehen<br />

sind.<br />

Die Untersuchungsgebiete sind abhängig von der Empfindlichkeit bestimmter Schutzgüter 4 gegenüber<br />

den Auswirkungen des Vorhabens definiert. Im konkreten Einzelfall und im Ergebnis des<br />

Scopingtermins am 20.10.2011 in Leer wurden folgende schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete<br />

festgelegt (Tabelle 6):<br />

Tabelle 6 Schutzgutspezifische Untersuchungsgebiete 5<br />

Schutzgut Untersuchungsgebiete in Metern beiderseits der Seetrasse<br />

DolWin3 bzw. um Transport, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Biotoptypen inkl. Wasser und Sedimente 500 m (Biotoptypen)<br />

Seegras 250 m<br />

Marine Säuger 1.000 m<br />

Brutvögel 500 m (bis 600 m bei Vorkommen empfindlicher Arten)<br />

Gastvögel 500 m, Eiderenten während der Mauser: 1.000 m<br />

Benthos* 250 m (im Einzelfall mehr)<br />

Erläuterung: * Die Angrenzung des UG für das Makrozoobenthos richtet sich nach den Anforderungen des Einzelfalls<br />

und ist abhängig von den Ergebnissen der Seitensonaruntersuchung (Sidescan) der Sedimente.<br />

Zum Zeitpunkt der Untersuchung in 2011 galten die Mindestanforderungen des NLWKN (2011: Kabelverlegungen.<br />

Mindestanforderung des NLWKN (GBIII, GBIV) an ein Untersuchungskonzept im niedersächsischen<br />

Küstenmeer, Küsten- und Übergangsgewässern. Entwurf 13.10.2011). Die<br />

Benthosuntersuchung wurde abgestimmt.<br />

2.6 Aufbau des <strong>LBP</strong> und allgemeine Vorgehensweise<br />

In Kap. 3 wird das Vorhaben DolWin3 - Seetrasse – im Abschnitt „Deichkreuzung Hamswehrum“ aus<br />

technischer Sicht unter Bezug auf die in Tabelle 4 genannten und in Abbildung 3 dargestellten Bauabschnitte<br />

beschrieben. Aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wichtige Informationen für die Konfliktanalyse<br />

und die Festlegung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind durch Fettschrift<br />

hervorgehoben.<br />

Dieselben Bauabschnitte bilden die Grundlage für die Beschreibung und Bewertung des Bestands in<br />

den vier Bezugsräumen. Bezugsräume sind bei linearen Vorhaben wie diesem Abschnitte einer Trasse<br />

mit ähnlicher oder gleicher Naturausstattung (Stichwort: Biotope und Biotopkomplexe, s.u.). Unter<br />

Bestand fasst dieser <strong>LBP</strong> die Werte, Strukturen und Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild<br />

je Bezugsraum zusammen, die in der Seetrasse sowie im jeweils schutzgutspezifischen<br />

Untersuchungsgebiet beiderseitig der Trassenachse (siehe Tabelle 6 oben) vorkommen.<br />

4 Der Begriff Schutzgut stammt aus dem UVPG, z.B. Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere. In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

wird hingegen zwischen Werten und Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild unterschieden.<br />

5 Grundsätzlich ist die Abgrenzung der Untersuchungsgebiete nicht abschließend. Sie sind für den Fall in den Umweltgutachten<br />

anzupassen, wenn während der Bearbeitung von Bestand und Auswirkungen und im Ergebnis der Konfliktanalyse eine<br />

Erweiterung fachlich geboten ist, um alle Auswirkungen zu erfassen.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 10 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Die Bezugsräume sind in Kap. 4 (ab S. 39) in Form von Biotoptypen-Abbildungen dargestellt und mit<br />

so genannten Steckbriefen zusammenfassend beschrieben. Die Nummerierung entspricht derjenigen<br />

der Bauabschnitte.<br />

Die o.g. Werte, Strukturen und Funktionen werden über die vorhabensbedingt betroffenen Biotoptypen<br />

bzw. Biotopkomplexe räumlich erfasst. Diese sind zwar einerseits ein Schutzgut an sich (Teil des<br />

Schutzguts Pflanzen in der UVS, Anlage 10.3.1), andererseits sind Biotoptypen und –komplexe eine<br />

räumliche Ordnungseinheit mit charakteristischen Funktionen im Naturhaushalt. Mit dieser Vorgehensweise<br />

werden nachvollziehbar die Biotoptypen und Biotopkomplexe als solche zusammen mit<br />

den spezifischen Strukturen und Funktionen weiterer biotischer und abiotischer Werte im Gefüge als<br />

örtliches, den Bezugsraum charakterisierendes Schutzwürdigkeitsprofil abgebildet. Die Vorgehensweise<br />

entspricht dem Orientierungsrahmen Naturschutz für Netzanbindungen in der Seetrasse (IBL<br />

Umweltplanung 2012).<br />

Die Daten und Informationen je Bezugsraum basieren auf der UVS (Anlage 10.3.1). In der UVS sind<br />

die verschiedenen Schutzgüter getrennt beschrieben und bewertet und ihre Empfindlichkeit gegenüber<br />

den Wirkungen des Vorhabens DolWin3 untersucht 6 . Die UVS macht ferner Empfehlungen für<br />

Vermeidungsmaßnahmen, die in diesem <strong>LBP</strong> konkretisiert sind.<br />

Die Konfliktanalyse im Sinne der Eingriffsregelung erfolgt in Kap. 5 (ab S. 67). Zentraler Teil der Konfliktanalyse<br />

sind die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, die frühzeitig im Ergebnis der UVS mit der<br />

Antragstellerin und informell mit den zuständigen Fachbehörden für Naturschutz abgestimmt worden<br />

sind. Die Maßnahmen sind, wenngleich teilweise weniger ausführlich, bei der technischen Planung als<br />

Teil der Konfliktlösung beschrieben. Sie sind damit zugleich Antragsgegenstand.<br />

Die Konfliktanalyse über die verbleibenden Auswirkungen der technischen Planung fokussiert somit<br />

auf die unvermeidbaren Veränderungen der Gestalt oder Nutzung betroffener Grundflächen (inkl. des<br />

Lebensraums darüber und darunter und im funktionalen Wirkraum), die voraussichtlich vom Vorhaben<br />

Seetrasse DolWin3 verursacht werden.<br />

Die Beschreibung der Betroffenheit gesetzlich nach § 30 BNatSchG geschützter Biotope sowie streng<br />

geschützter Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang IV FFH-RL) und europäischer Vogelarten (Art. I<br />

Vogelschutz-RL) im Untersuchungsraum erfolgt sowohl bei der Beschreibung des Bestands (Bezugsraum-Steckbriefe)<br />

als auch bei der Konfliktanalyse.<br />

Die Erläuterung weiterer Methoden und Entscheidungen erfolgt im jeweiligen Kapitel.<br />

Da dieser <strong>LBP</strong> auf die von der Deichkreuzung Hamswehrum verursachten Konflikte fokusziert<br />

werden die Informationen über die aus der eigentlichen Seekabelverlegung inkl. Kabeleinzug<br />

resultierenden Konflikte nachrichtlich dargestellt und sind grau-kursiver Schrift.<br />

6 Die „sektorale Aufteilung“ des Naturhaushalts nach Schutzgütern und damit des Gefüges aus Arten, Lebensgemeinschaften<br />

und Lebensräumen ist in der Konfliktanalyse der Eingriffsregelung wenig zielführend. Es sind vor allem die Biotoptypen und<br />

–komplexe des Küstenmeeres durch das Gefüge aus Wasser und Hydromorphologie (im Eulitoral bei Niedrigwasser zusätzlich<br />

durch Wattmorphologie), Sediment- und Substratzusammensetzung und die jeweilige Benthosbesiedlung maßgeblich<br />

bestimmt bzw. charakterisiert. Eine sektorale Betrachtung dieses Gefüges bildet die Wirklichkeit weniger gut ab als eine<br />

funktionale Gesamtbetrachtung subsummiert unter der Ordnungseinheit Biotoptyp oder –komplex.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 11 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

3 Kurzbeschreibung der technischen Planung und Beschreibung der<br />

vorhabensbedingten Wirkungen und Maßnahmen zur Minimierung von<br />

Beeinträchtigungen<br />

Das Vorhaben im Abschnitt der Deichkreuzung Hamswehrum ist in Anlage 1 - Erläuterungsbericht –<br />

und in Anlage 3.5 – Baubeschreibungen und Erläuterungen - ausführlich beschrieben. Diese Informationen<br />

sind Grundlage dieses <strong>LBP</strong>.<br />

In Kap. 3.2 wird die voraussichtliche Lege- und Trenching-Technik beschrieben, die für die Netzanbindung<br />

DolWin3 vorgesehen ist.<br />

3.1 Primäre Wirkungen<br />

Aus ähnlichen und aus Vorgängerprojekten der Seekabelverlegung wie u.a. Riffgat, DolWin1 und<br />

DolWin2 (sowohl im Küstenmeer als auch in der AWZ) sind die primären, mithin physikalischen bzw.<br />

mechanischen oder chemischen Wirkungen bekannt, die bei der Seekabelverlegung auftreten können.<br />

Teilweise ähneln sich die Wirkungen, gleichwohl werden sie zunächst so differenziert wie möglich<br />

und ohne weitere Gewichtung untereinander in nachstehender Tabelle 7 aufgeführt. Die Effekte<br />

sind mit W1 bis W13 abgekürzt und danach unterschieden, ob sie unter Wasser (bzw. unterhalb des<br />

mittleren Hochwassers) oder über dem Wasser bzw. an Land wirken. Es wird zudem zwischen bau-,<br />

anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden (IBL Umweltplanung 2012).<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 12 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Tabelle 7: Primäre Wirkungen des Vorhabens Seetrasse DolWin3 - Deichkreuzung<br />

baubedingt/rückbaubedingt anlagebedingt betriebsbedingt<br />

Wirkungen im aquatischen Bereich (Sub- und<br />

Eulitoral): Gewässergrund und in der Wassersäule<br />

darüber (unterhalb MThw)<br />

W1 Verflüssigung (Fluidisierung) und Verteilung<br />

bzw. Aufwirbelung/Aufschwemmung<br />

(Resuspension) von Sediment und Substrat,<br />

Bildung von Trübung/Trübungsfahnen und<br />

Sedimentschleppen, ggf. Stofffreisetzung<br />

(Nähr- und Schadstoffe)<br />

W2 Sedimentumlagerung bzw.<br />

Subtratverlagerung: Sedimentauftrag (Deposition)<br />

von aufgewirbeltem oder ausgeworfenem<br />

Sediment bzw. Überlagerung von<br />

natürlich anstehendem Sediment im Seitenraum<br />

W2a In Verbindung mit W7a im Nahbereich:<br />

Sedimentation und Erosion mit Änderung<br />

der Sedimentzusammensetzung<br />

W3a 7 Verdichtung und Pressung (vertikaloberflächennah),<br />

ggf. mit Luftabschluss (im<br />

Eulitoral bei Niedrigwasser), Verdrängung<br />

und Verwerfung (horizontal)<br />

W4 8 Flache Ausspülungen und tiefere Auskolkung,<br />

Abscheren oberer Sedimentschichten,<br />

Eintiefung und Sackung, ggf. sekundäre<br />

Graben- und Prielbildung<br />

W5 9 Tiefgründige Umschichtung und Durchmischung<br />

(Turbation der Gefügestruktur und<br />

Sedimentschichten)<br />

W6a 10 Sediment- und Substratentnahme/-aushub,<br />

Aufschüttung und ggf. Wiedereinbau (Verfüllen<br />

und Planieren)<br />

W7a 11 Einbau von inertem Hartsubstrat (Beton,<br />

Steinschüttung) mit Änderung der Struktur<br />

des Gewässergrunds (direkt)<br />

W8a Unterwassergeräusche, akustische Emissionen<br />

(durch z.B. Unterwasserverlegegerät,<br />

durch Schiffsantrieb) ggfs. Rammarbeiten!<br />

W9a Licht- und Geräuschemissionen (Luft), Visuelle<br />

Wahrnehmung (z.B. von Baufahrzeugen<br />

(An- und Abtransport), Schiffen,<br />

Baupersonal (Arbeiten im Watt)<br />

W10a Erwärmung (Sediment, Sedimentporenwasser)<br />

Wirkungen über dem Wasser oder an Land (oberhalb<br />

MThw)<br />

W3b Flächennutzung, Bodenverdichtung, ggf. Voll-<br />

oder Teilversiegelung<br />

W6b Bodenentnahme/-aushub und (lagegerechter)<br />

Wiedereinbau, Bodenlagerung<br />

W7b Teilversiegelung/ggf. Versiegelung<br />

W9b Licht- und Geräuschemissionen (Luft), Visuelle<br />

Wahrnehmung von Baufahrzeugen (An- und<br />

Abtransport), Baupersonal, ggf. Rammarbeiten<br />

landseitige HDD<br />

W10b Bodenerwärmung<br />

W11 Magnetische Felder W11 Magnetische Felder<br />

W12a Kabel und Schutzrohr (im Watt) W12b Kabel und Leerrohr/Schutzrohr<br />

W1312 Erschütterungen und Vibrationen (im Sediment)<br />

mit Störung der Gefügestruktur, ggf.<br />

Verdichtung<br />

Die Wirkungen des Kabeleinzug und der Seekabelverlegung sind nachrichtlich (grau-kursiv).<br />

7<br />

Z.B. durch Kettenfahrwerke, Hilfsbaggerspuren oder Liegeplätze von Schiffen und Pontons, Ankerpositionierungen<br />

8<br />

Z.B. durch Schiffsantriebe und –manöver, oder durch Ankerketten<br />

9<br />

Z.B. durch Vibrationspflug, Unterwasserfräse oder Spülschwert, durch Eingraben von Seitenankern<br />

10<br />

Z.B. durch Baugruben für Schutzrohre oder beim Wechsel der Verlegetechnik, Nachprüfung der Verlegetiefe oder Eingraben<br />

von Ankern<br />

11<br />

Z.B. bei Kreuzungsbauwerken<br />

12<br />

Z.B. durch Verlegung mit Vibrationsverfahren oder beim Rammen von Baugrubenumfassungen oder Dalbeneinbau<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 13 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3.2 HDD-Baustelle (Bauabschnitt 1)<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Die HDD-Baustelle für DolWin3 besteht aus einem binnendeichs und einem außendeichs liegende<br />

Vorhabensbereich, der in 2013 eingerichtet und voraussichtlich in 2014 mit dem Einzug der Kabel<br />

beendet wird. Ein Teil der beanspruchten Flächen wird zurückgebaut. Teilweise verbleiben Baustelleneinrichtungen<br />

für die geplanten Nachfolgeprojekte BorWin3 und BorWin4.<br />

Die Horizontalbohrungen sind ausführlich in Anlage 3.5 beschrieben. Nachfolgend werden die dortigen<br />

Aussagen zusammenfassend unter dem Aspekt der Veränderungen der Gestalt oder Nutzung<br />

von Grundflächen und der Wirkungen durch Baulärm und Baubetrieb wiedergegeben. Die Flächenund<br />

Zeitangaben sind auf der sicheren Seite gesetzt, um die maximalen theoretischen Auswirkungen<br />

zu erfassen.<br />

3.2.1 Landseitige Baustelle (Bauabschnitt 1.1)<br />

Die landseitige, binnendeichs liegende Baustelle beansprucht folgende Flächen (vgl. Abbildung 4):<br />

− Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche), 10.100 m² (Teilversiegelung), davon 5.000 m² versiegelt<br />

(s.u.)<br />

− 6 m breite Zufahrt, 1.660 m² (Teilversiegelung)<br />

− 4 m hohe Oberbodenmiete, 1.400 m² (Teilversiegelung)<br />

− Übergabestation Steuerkabel (LWL Containerfläche), 110 m² (Überbauung)<br />

− 200 m langer 3 m breiter Kabelgraben, 600 m², und Arbeitsstreifen, 2.000 m²<br />

Für die BE-Fläche und die Zufahrt werden die oberen 40 cm Oberboden abgeschoben (Lagerung in<br />

der Oberbodenmiete). Nach Einbau von Trennvliesen und Geogittern werden die Flächen geschottert<br />

(40 cm Schicht) und somit teilversiegelt.<br />

Der Baubetrieb erfordert Baucontainer, Lagerflächen, gedichtete Spülflüssigkeitslagunen etc., so dass<br />

die Grundflächenbeanspruchung in mindestens diesen Bereichen als Vollversiegelung bewertet wird,<br />

vorsorglich 5.000 m². Die 4 m hohe Oberbodenmiete südlich der eigentlichen HDD Baustelle soll<br />

zugleich als Sicht- und Lärmschutz gegenüber dem benachbarten Campingplatz dienen.<br />

Alle geplanten Baumaßnahmen sind in der Zeit zwischen dem 15.07. und dem 30.09. eines Jahres<br />

geplant. Der Zeitplan ist straff organisiert. Um Nacht- und Wochenendarbeiten möglichst zu vermeiden<br />

soll mit der Herstellung der BE-Fläche, der Zufahrt und somit auch der Oberbodenmiete<br />

nach Möglichkeit bereits 3 Wochen vor Beginn des eigentlichen Bauablaufs der HDD-Baustelle<br />

begonnen werden, mithin ist in diesem <strong>LBP</strong> mit einem Beginn der Bautätigkeiten ab dem 24. Juni<br />

2013 auszugehen. Diese Zeit wird voraussichtlich durch sehr viele Bewegungen der Bau- und Transportfahrzeuge<br />

und auch durch Baulärm geprägt sein.<br />

Nur nach Zustimmung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Aurich) kann im<br />

Baujahr – voraussichtlich 2013 – vom Bauzeitenfenster 15.07.-30.09 durch einen früheren Baubeginn<br />

abgewichen werden, wenn sich im Ergebnis einer mit der unteren Naturschutzbehörde vorher abgestimmten<br />

Brutvogel- und Revierkartierung zeigt, dass keine erhebliche Beeinträchtigungen der<br />

nachgewiesenen Arten eintreten bzw. keine weiteren europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-<br />

und Aufzuchtzeit erheblich gestört werden (vgl. Vermeidungsmaßnahme V1, Kap. 5.1).<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 14 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Oberbodenmiete<br />

BE-Fläche<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Zufahrt<br />

Abbildung 4: Landseitig beanspruchte Grundflächen durch die HDD-Baustelle in<br />

Hamswehrum<br />

Quelle: Anlage 3.6 Zeichnung 3901 $-!-04 L 1-0-Lageplan.pdf (Ausschnitt). Moll prd 2012<br />

Hinweis: Die geplanten Systeme BorWin3 und BorWin4 sind nachrichtlich dargestellt und nicht Gegenstand<br />

dieser Unterlage.<br />

Der standardmäßige Ablauf einer gesteuerten Horizontalbohrung lässt sich in drei Hauptarbeitsschritte<br />

unterteilen:<br />

− Pilotbohrung<br />

− Aufweitung (Räumen)<br />

− Einziehvorgang der Schutzrohre<br />

Nachdem das Bohrgerät installiert und mittels Spundbohlen (halber Tag ab dem 15.07.) in der Lage<br />

gesichert ist, wird mit einem relativ dünnen Pilotbohrgestänge der erste Arbeitsgang begonnen. Dabei<br />

wird der im Bereich des Pilotbohrkopfes anstehende Spülungsdruck über ein spezielles Messinstrument<br />

gemessen. Für dieses Messverfahren ist eine Messschleife (2 mm Draht, kunststoffummantelt)<br />

auf der Geländeoberfläche vom Bohreintrittspunkt (Land) zum Bohraustrittspunkt (Watt) und<br />

zurück in einem Abstand von ca. 50 m zueinander zu verlegen (ca. 1 Stunde Arbeitsdauer eine Person).<br />

Die mit Pflöcken kenntlich gemachte Trassierung dieser Strecke erfolgt in Abstimmung mit einer<br />

naturschutzfachlichen Baubegleitung (Schutzmaßnahme S1, Kap. 5.1). Nach Abschluss der Pilotbohrung<br />

werden die Messschleife und die Markierungen wieder entfernt (ca. 1 Stunde).<br />

Die Arbeiten sind ab dem 15.07.2013 vorgesehen und finden damit außerhalb der Hauptbrut- und<br />

Aufzuchtzeit der Brutvögel statt.<br />

Neben dem Bohr- und sonstigem landseitigen Bauablauf wird ein ca. 3 m breiter Kabelgraben in<br />

offener Bauweise für den Lichtwellen-Leiter von der BE-Fläche ca. 200 m nach Norden zum Standort<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 15 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

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der Übergabestation und des LWL-Containers nahe bei den Gebäuden des landwirtschaftlichen Betriebs<br />

gezogen. Der nebenseitige Arbeitsstreifen für die Bagger und die lagegerechte Zwischenlagerung<br />

des Bodenaushubs ist 10 m breit. Nach Einzug des Steuerkabels wird der Graben wieder durch<br />

lagerechten Einbau des Bodens verschlossen (vgl. Schutzmaßnahme S2, Kap. 5.1). Die Arbeiten<br />

werden lediglich wenige Tage andauern.<br />

Alle beanspruchten Flächen werden mit Ausnahme der Übergabestation (dauerhafte Einrichtung)<br />

nach Bauende zurückgebaut und rekultiviert (unter Beachtung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen,<br />

die auch für den Rückbau gelten).<br />

Ein Teil der hergerichteten Flächen wird in den Folgejahren (bis voraussichtlich spätestens 2016)<br />

auch für die Nachfolgeprojekte BorWin3 und BorWin4 benötigt werden. Die BE-Fläche für DolWin3<br />

wird daher anteilig im Norden zurückbaut und nach Süden entsprechend wieder erweitert. Die Zufahrt<br />

verlängert sich um diesen Abschnitt. Die Oberbodenmiete verbleibt bis zum Bauende BorWin4. Die<br />

Konfliktanalyse dieses <strong>LBP</strong> berücksichtigt die Nachfolgeprojekte nicht. Es wird für die beiden<br />

Nachfolgeprojekte jeweils eine eigene naturschutzfachliche <strong>Begleitplan</strong>ung geben.<br />

Hinweis Folgenutzung:<br />

Auf gutachterlichen Vorschlag an die Antragstellerin hin wurde geprüft, ob der landseitige<br />

Vorhabensbereich (statt für eine landwirtschaftliche Fortnutzung) für Kompensationsmaßnahmen erworben<br />

werden könne. Dieses ist nicht der Fall. Die Flächen stehen für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen<br />

nicht zur Verfügung.<br />

3.2.2 Baustelle außendeichs im Watt (Bauabschnitt 1.2 „BE Wattbaustelle“)<br />

Die Einrichtung einer wasserseitigen Arbeitsfläche im Nationalpark ist für die Erfüllung der folgenden<br />

Aufgaben notwendig:<br />

− Sicherung des Bohraustrittspunktes gegen Bentonitaustritt während des Bohrvorganges<br />

− Sicherung des Bohrkanals gegen den Eintrag von Salzwasser und einem damit verbundenen<br />

negativen Einfluss auf die Stabilität des Bohrkanals<br />

− Durchführung von Gestänge- und Werkzeugwechsel während des Bohrvorganges<br />

− Zwischenlagerung der erforderlichen Bohrgestänge und Bohrwerkzeuge<br />

− Zwischenlagerung der Schutzrohrstränge bis zum Einzug in die Bohrung<br />

− Durchführung der erforderlichen Prüf- und Sicherungsmaßnahmen für den eingezogenen Rohrstrang<br />

− Lagerung von Material, Geräten und Aufenthalt von Personal für die Überwachung und Eingrenzung<br />

möglicher Spülungsaustritte<br />

Als Bauzeitenfenster aller geplanten Arbeiten im Nationalpark ist der Zeitraum vom 15.07. bis<br />

30.09. 2013 vorgesehen.<br />

Optionale Bauzeiten:<br />

Für die Einrichtung der wattseitigen Fläche soll die vor dem Baufenster liegende Springtide ebenfalls<br />

genutzt werden (beispielhaft im Jahr 2013: 08.-12.07.).<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 16 von 97


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Die bauvorbereitenden Maßnahmen an der landseitigen Arbeitsflächen (Herstellung der Flächen)<br />

müssen dann bereits im Juni des Ausführungsjahres durchgeführt werden, um den Beginn der HDD-<br />

Bohrungen zeitnah nach dem 15.07. zu gewährleisten (s.o.). Da die beiden Baustellen 1.1 und 1.2<br />

zeitlich miteinander korrespondieren gilt die Vermeidungsmaßnahme V1 (Kap. 5.1) hier entsprechend.<br />

Die Lage der Austrittspunkte wurde seitens der Antragstellerin unter der Prämisse gewählt, dass technische<br />

und naturschutzfachliche Risiko möglichst zu minimieren. Die Wassertiefen an den Austrittspunkten<br />

ermöglichen gleichzeitig noch eine Versorgung über den Wasserweg mit den bei potentiellen<br />

Auftragnehmern verfügbaren Schiffen und Arbeitsfahrzeugen sowie eine möglichst geringe Entfernung<br />

zwischen Festland und Baustelle für das Personal (Planung eines 200 m langen Stegs über das<br />

Watt).<br />

Untersucht wurden Bohrlängen von 500 m bis 1.200 m, welches aufgrund der erforderlichen Zugkräfte<br />

in etwa die derzeit technisch maximale Bohrlänge für den Kabeleinzug darstellt.<br />

Die Betrachtung der Sicherheit gegen Bentonit-Ausbläser vor dem Hintergrund des Nulleinleitungsprinzips<br />

im Nationalpark hat zudem ergeben, dass der erforderliche Ringraumdruck zum Austrag<br />

der Cuttings aus dem Bohrloch ab einer Bohrlänge von ca. 600 m den max. zulässigen Spülungsdruck,<br />

resultierend aus den anstehenden Bodenverhältnissen und der geplanten Überdeckung,<br />

überschreitet. Hier würde bei Durchführung des konventionellen HDD-Verfahrens die Gefahr von Ausbläsern<br />

im Watt erheblich größer sein.<br />

Zusätzlich sind die Sedimentverhältnisse im Bereich der Austrittsstellen von 500 m bis 1.200 m betrachtet<br />

worden, die bei einer Verlängerung der Bohrung ebenfalls keine Veränderung des Arbeitsbereiches<br />

ergeben. Als Ergebnis hat sich daher herausgestellt, dass die Bohrungslänge von 600 m<br />

unter Berücksichtigung der Randbedingungen (Wassertiefen, Sedimente) die optimale Trassierung<br />

und Lage darstellt.<br />

Die Baustelle im Watt umfasst folgende vorübergehend beanspruchte Flächen (vgl. Abbildung 5):<br />

− Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche Watt), rd. 5.000 m² insgesamt, darin:<br />

o 2 Baustellenumschließungen in Form von Spundwandkästen (rund 2,85 m hohe Wände), jeweils<br />

250 m², zusammen 500 m²<br />

o bis zu 11 Wochen trocken fallender Ponton als Arbeitsebene (Arbeitsponton) vor den Spundwandkästen,<br />

600 m²<br />

o 2 Baugruben (je 75 m²) zum Einzug der Kabel, 150 m²<br />

o Zusammenführen der Kabel in offener Bauweise (je 40 m Länge; Graben (1,5 m Breite) und<br />

seitliche Deposition des Sedimentaushubs (2,5 m Breite) und Herstellung einer Baugrube am<br />

Übergabepunkt zu Bauabschnitt 2, insgesamt rund 510 m² [3x 40 x 4 m, + 75 m² Baugrube =<br />

555 m²]<br />

− Dalbenreihe, 8-9 Dalben (Ein- und Rückbau), rd. 20 m² gesamt (für ca. 1 Woche)<br />

− Fußläufige Verbindung zur BE-Fläche in Stegbauweise (200 m Länge)<br />

Die BE-Fläche im Austrittsbereich (rd. 5.000 m²) geht über die Flächen des Pontons und der<br />

Spundwandkästen hinaus, um im Fall von Spülungsaustritten mit einem geeigneten Bagger ins Watt<br />

fahren zu können und sich dabei möglichst innerhalb der genehmigten Flächen zu bewegen. Insbe-<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 17 von 97


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sondere der Bereich vor den Spundwandkästen ist aufgrund der geringen Überdeckung empfindlich.<br />

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass hier des Öfteren Ausbläser entstehen können. Daher muss die<br />

BE-Fläche u.a. schnell vom befestigten Ufer aus fußläufig über die Stegverbindung zu erreichen sein.<br />

Zur Vorbereitung der Horizontalbohrungen wird ab Beginn der Pontonpositionierung zur kontinuierli-<br />

chen Beschickung des Austrittsbereiches für Material- / Gerätetransporte im Mittel einmal täglich (in<br />

Abhängigkeit des Hochwassers) voraussichtlich jeweils eine Fahrt hin und zurück benötigt. Die Transporte<br />

sollen mit einem Versorgungsschiff bis zum Arbeitsponton erfolgen.<br />

Abbildung 5: Lage der Baustelle 1.2 im Watt<br />

Quelle: Anlage 3.6 Zeichnung 3901 $-!-04 L 1-0-Lageplan.pdf (Ausschnitt). Moll prd 2012<br />

Hinweis: Die geplanten Systeme BorWin3 und BorWin4 sind nachrichtlich dargestellt und nicht Gegenstand<br />

dieser Unterlage.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 18 von 97


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Die Personentransporte sind über einen vorgegebenen Weg, im Wattbereich ausgebildet als tideunabhängiger<br />

Laufsteg, vorgesehen. Der Steg besteht aus Stahlträgern (z.B. Doppel-T-Träger), die<br />

einreihig mit passendem Kleingerät mit entsprechend niedrigem Tiefgang gerammt oder eingespült<br />

werden und einem Querholm, auf dem Gitterroste angeklammert werden. Seitlich sind L-Eisen vorgesehen.<br />

Der Steg soll ca. 10 cm über mittlerem Hochwasser hergestellt werden. Die Breite beträgt<br />

ca. 1,0 m, so dass hierüber auch kleinere Materialtransporte abgewickelt werden könnten. Einseitig<br />

ist ein Handlauf vorgesehen. Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Gitterroste wieder entfernt<br />

werden. Die Stahlträger sollen zur Nutzung bei eventuellen Nachfolgeprojekten im Boden verbleiben.<br />

Der Auf- und Abbau der Gitterroste ist im freien Vorbau vorgesehen, so dass ein Betreten des<br />

Watts möglichst verhindert wird.<br />

Für die Bekämpfung eventueller Spülungsaustritte sind im Zeitraum von Beginn der Pilotbohrung bis<br />

zum Rohreinzug weitere Personen vorgesehen.<br />

Für die Baustellenräumung werden für Material / Geräteabtransporte voraussichtlich Fahrten i. M. 1 x<br />

täglich (in Abhängigkeit der Tide) benötigt. Die Transporte hierfür sind mit einem Versorgungsschiff bis<br />

zum Arbeitsponton beabsichtigt. Die Personentransporte sind wiederum über den Laufsteg vorgesehen.<br />

Dauer der Arbeiten ca. 9 Kalenderwochen (KW) (insgesamt 11 KW inkl. Rückbau).<br />

Die Spundwandkästen werden durch Einvibrieren der Spundbohlen hergestellt und für die Dauer<br />

der Bauzeit im Watt vorgehalten, bis deren Rückbau erfolgt (vgl. Anlage 8.3.2, Vermeidungsmaßnahme<br />

Nr. 2).<br />

In Verlängerung der Bohrungen soll eine Dalbenreihe hergestellt werden, um die per Schiff angelieferten,<br />

bis zu 600 m langen Stränge der Schutzrohre bis zum Einzug in die hergestellten Bohrlöcher für<br />

maximal eine Woche zwischen zu lagern. Durch die Installation dieser Dalben ist die Möglichkeit gegeben,<br />

die Kabelschutzrohre frühzeitig einzuschwimmen und so die Gefahr von Verzögerungen auf<br />

Grund von Schlechtwetter zu minimieren. Die 8 – 9 Dalben werden auf einer Länge von ca. 600 m<br />

mit schwimmenden Geräten eingebaut (bevorzugt einvibiert), um eine sichere Befestigung der<br />

Rohrstränge zu gewährleisten. Für das Einbringen der Dalben werden auf Grund größerer Tiefen und<br />

evtl. höheren Lagerungsdichten manuelle Spüllanzen zur Unterstützung des Einbaus berücksichtigt.<br />

Die genaue Position der Dalben wird in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung genau<br />

festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass Flächen im Sandwatt und nicht im empfindlicheren<br />

Mischwatt genutzt werden. Baggerfahrten zum Einbringen der Dalben sind nicht vorgesehen.<br />

Nach Abschluss der Arbeiten werden die Dalben wieder gezogen.<br />

Zur Sicherung der Rohrenden (PEHD-Rohre) bis zum Kabeleinzug (falls erst in 2014) sollen diese im<br />

Wattbereich mit Betonelementen o. ä. gesichert und auf eine Tiefe von ca. 1,5 m eingegraben werden.<br />

Im Fall einer Verwendung von Stahlrohren werden diese bis zum Kabeleinzug aufgeständert 13 . In<br />

beiden Fällen sind zwei Baugruben im Eulitoral erforderlich, die in offener Bauweise hergestellt<br />

werden und in den Flächen der Spundwandkästen liegen.<br />

Für den Kabeleinzug werden die Rohrenden freigelegt und neue offene Baugruben erforderlich, die<br />

außerhalb ggf. der durch die Spundwandkästen betroffenen Grundflächen liegen. Im Fall der<br />

Aufständerung bei Stahlrohren werden die Rohre bis auf Verlegetiefe freigegraben. Die Baugruben<br />

bzw. die Bohraustrittspunkte sind 20 m voneinander entfernt. Die eingezogenen drei Kabel müssen<br />

13<br />

Nach TenneT und den Abgaben der technischen Planung ist eher von PEHD-Rohren auszugehen (Hr. Hewicker, TenneT,<br />

mdl.)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 19 von 97


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im Eulitoral auf ca. 40 m Länge in offener Bauweise zusammengeführt werden, um ab Bauab-<br />

schnitt 2 gebündelt mit einer bestimmten Verlegetechnik eingegraben oder eingespült zu werden.<br />

Für die Arbeiten im Watt sind eine Reihe von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen festgelegt,<br />

um die empfindlichen Mischwatten so gering wie möglich zu beeinträchtigen (vgl. Kap 5.1). Die<br />

erforderliche Flächenbeanspruchung ist auf das technisch erforderliche Mindestmaß beschränkt. Die<br />

Arbeiten werden naturschutzfachlich begleitet.<br />

Durch die Antragstellerin wurde hinsichtlich der Lage der Wattbaustelle auf Anregung der Nationalparkverwaltung<br />

im Rahmen der informellen Vorabstimmungen geprüft, ob eine Umplanung der Lage<br />

ins weiter seeseitig liegende unempfindlichere Sandwatt verhältnismäßig und möglich ist. Dieses wurde<br />

aus den eingangs genannten Gründen zur Lage der Wattbaustelle vor dem Hintergrund eines erheblich<br />

steigenden Risikos für Ausbläser verworfen.<br />

Aus gutachterlicher Sicht würde eine Verlegung der Wattbaustelle ins Sandwatt Vor- und Nachteile<br />

bringen, die bei verhältnismäßiger abwägender Betrachtung zugunsten der beantragten<br />

Lage ausfällt (vgl. Konfliktanalyse in Kap 5). Das Sandwatt beginnt ca. 600 m weiter westlich von der<br />

jetzigen Planfläche, mithin verlängert sich die notwendige fußläufige Stegverbindung zur BE-Fläche,<br />

die auch von der naturschutzfachlichen Baubegleitung bei Niedrigwasser genutzt wird, von 200 m auf<br />

800 m Länge. Aufgrund der Höhen des Eulitoral im Manslagter Nacken ergeben sich mit der Verlegung<br />

auch keine günstigeren Wassertiefen. Der Manslagerter Nacken ist sehr eben und weiter westlich<br />

sind keine deutlich größeren Wassertiefen bei Hochwasser gegeben. Aus benthosbiologischer<br />

Sicht ist die Besiedlung im Ergebnis der Untersuchung (vgl. Anlage 10.3.1, Kapitel 5.5) sowohl im<br />

Misch- als auch im Sandwatt durchschnittlich. Eine Verlegung der Wattbaustelle ergibt diesbezüglich<br />

keine entscheidungserheblichen Vorteile. Die Habitatnutzung des Manslagter Nackens durch im Watt<br />

Nahrung suchende Brutvögel und durch Gastvögel ist für alle Bereiche in etwa gleich. Durch die bestehenden<br />

Vorbelastungen (Naherholung im Außendeichsbereich, Tourismus, Reusenfischerei u.a.)<br />

ist die beantragte Lage der Wattbaustelle günstiger gegenüber einer Verlegung weiter westlich zu<br />

beurteilen. Bei der vorlandnahen Lage überlagern sich Meidungsreaktionen der Vögel durch die Baustelle<br />

und durch die Vorbelastungen. Bei einer Verlegung der Wattbaustelle um mindestens 600 m<br />

seeseitig bleiben die Vorbelastungen weiterhin bestehen und eine verlegte Wattbaustelle verursacht<br />

zusätzliche Meidungsreaktionen, so dass ein insgesamt größerer Bereich bauzeitlich gestört wird.<br />

Die Vorteile einer Verlegung ergeben sich lediglich über die Dauer der Regeneration von<br />

Benthosbesiedlung und Wattmorphologie. Sandwatten regenerieren sich gegenüber Schlick- und<br />

Mischwatten deutlich schneller von Flächenbeanspruchung und Störungen der Sedimente bzw.<br />

Gefügestruktur. In beiden Fällen sind gesetzlich geschützte Biotope betroffen, die sich gleichermaßen<br />

vollständig regenerieren werden. In beiden Fällen handelt es sich um vorübergehende erhebliche<br />

Beeinträchtigungen. Die Lage der geplanten Wattbaustelle im Mischwatt ergibt daher lediglich in der<br />

Bilanzierung des Eingriffs einen Unterschied zu einer Lage im Sandwatt.<br />

Die vorstehenden Überlegungen beziehen sich auf den konkreten Einzelfall dieses Vorhabens.<br />

Grundsätzlich gilt es, Schlick- und Mischwatten weitgehend zu schonen.<br />

3.3 Kabelverlegung (Bauabschnitte 2 bis 4)<br />

Der Bauabschnitt 2 liegt im Eulitoral und im flachen Sublitoral, die Bauabschnitte 3 und 4 im tieferen<br />

Sublitoral.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 20 von 97


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3.3.1 Kabelverlegung im Bauabschnitt 2 (sog. „Wattverlegung“)<br />

Die Kabelverlegung im Watt erfolgt auf rund 4,1 km Länge bis zur 1 - 2 m Tiefenlinie im flachen Subli-<br />

toral. Die Bauausführung ist ab Mitte Juli 2014 geplant und dauert schätzungsweise bis 2 KW, bis es<br />

zum Wechsel auf eine andere Verlegetechnik im Sublitoral kommt. Im Übergang zum Bauabschnitt 3<br />

ist eine Kabelverbindung (Muffe) vorgesehen.<br />

Als Eingrabe- bzw. Verlegetechnik kommt aufgrund der zum Teil sehr weichen Sedimente des<br />

Manslagter Nackens realistisch gesehen nur eine Verlegung bei Hochwasser (2 Stunden vor und<br />

nach Höchstwasserstand) in Frage. Das Mischwatt wird bei Niedrigwasser nicht befahren (vgl.<br />

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, Kap. 5.1).<br />

Stand der Technik ist in diesem Fall die Kabelverlegung von einer Barge 14 aus im so genannten Vibrationsverfahren<br />

unter Einsatz eines an einem Kran befestigten Verlegeschwerts (Abbildung 6).<br />

Diese Eingrabetechnik im Vibrabrationsverfahren gehört zu denjenigen mit den geringsten Veränderungen<br />

der betroffenen Grundflächen und muss im Wattenmeer als die derzeit naturverträglichste<br />

Methode hinsichtlich der Veränderungen der Sedimente und des Benthos bewertet werden. Entsprechend<br />

wird diese Verlegetechnik durch die Vermeidungsmaßnahme V4 (Kap. 5.1) festgelegt.<br />

Das Schwert als Verlegeeinheit ist 180-200 mm breit. Durch die Vibration wird das Sediment im<br />

unmittelbaren Bereich des Schwerts bis zur „Eingrabetiefe“ von ca. 1,7 m „verflüssigt“ und<br />

sinkt somit auf die „Eingabetiefe“ des Kabelbündels ein. Die Verlegung erfolgt ohne Unterstützung<br />

durch Wasserdruck (Wasserinjektion). Der Verlegespalt ist demnach sehr schmal. Nach<br />

GFN (2012, S. 38) 15 war der Verlegespalt während der ersten Niedrigwasserphase nach der Verlegung<br />

„mit 30 cm sehr schmal und unauffällig“ und bereits zwei Stunden nach der Verlegung annähernd<br />

normal trittfest.<br />

14 Flache Schwimmeinheit, auch Leichter genannt, ohne echten eigenen Antrieb. Die Fortbewegung erfolgt über Zug- und<br />

Positionsanker oder durch schiebende oder ziehende Schiffe mit eigenem Antrieb.<br />

15 Naturschutzfachliche Baubegleitung zu HelWin1 als vergleichbares Vorhaben<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 21 von 97


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Abbildung 6: Kabellegung im Wattenmeer mit Vibrationsschwert an Barge (Foto: eosprojekt)<br />

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Hinsichtlich der direkten Wirkungen werden die baubedingt in Anspruch genommenen Grundflächen<br />

wie folgt in Ansatz gebracht (Tabelle 8):<br />

− Tiefgehende Sedimentstörung (wenn auch vergleichsweise geringer Intensität) durch Vibrations-<br />

schwert auf im Mittel 0,5 m Breite (Verlegespalt und geringes seitliches Verdrängen, Vibrationen).<br />

− Durch vibrationsbedingt verringertes Porenvolumen im Sedimentgefüge kommt es ggf. zu einer<br />

oberflächlichen Ausbildung einer flachen Grabenmulde über dem Verlegespalt auf ca. 0,8 m bis<br />

1 m Breite.<br />

− Bei Niedrigwasser stundenweise auf dem Watt oder im Flachwasser aufliegende Schwimmeinheit<br />

(Barge, ggf. Ponton) (ca. 22 x 65 m Liegefläche 16 ; rd. 1.430 m²) und Arbeitsschiff, zusammen rd.<br />

1.500 m². Bei einer Verlegeleistung von 300 – 400 m (Worst Case) während der Hochwasserphase<br />

ist davon auszugehen, dass Barge und Arbeitsschiff rund 9mal 17 für eine Niederwasserphase<br />

trockenfallen.<br />

Die Fortbewegung erfolgt über Zuganker im Trassenkorridor und durch das an der Barge<br />

angeschäkelte Arbeitsschiff. Seitliche Positionsanker kommen nur bei starkem Seitenwind oder entsprechend<br />

starker Strömung zum Einsatz. Durch Vermeidungsmaßnahme V5 in Verbindung mit<br />

Schutzmaßnahme S4 (Kap. 5.1) wird der Einsatz von Zug- und Seitenankern auf das technisch erforderliche<br />

Mindestmaß begrenzt.<br />

Ggf. ist es wird nötig, die Zuganker im Arbeitsbereich bei Niedrigwasser mit geeigneten Wattbaggern<br />

mit geringem Bodendruck auszubringen. Mit Vermeidungsmaßnahme V4 wird festlegt, dass ein<br />

Befahren des Watts im Bauabschnitt 2 bei Niedrigwasser nur im Bereich der im Gefüge stabileren<br />

Sandwatten unter naturschutzfachlicher Baubegleitung (Schutzmaßnahme S1) erfolgt.<br />

Der Worst Case im Weiteren wird dadurch abgebildet, dass von 4 seitlich ausgebrachten Positionsankern<br />

je Positionierung ausgegangen wird und ein Positionswechsel alle 600 m erfolgt. Auswirkungen<br />

durch Ankerpositionierungen werden im Kap. 3.3.4 gesondert beschrieben.<br />

16<br />

Faustwert als erste Setzung (entnommen GFN 2012, S. 2, Tabelle 1). Im Vorhabenseinzelfall ist Liegefläche nach Vergabe<br />

der Bauleistungen anzupassen.<br />

17<br />

Strecke im BA 2 = 4.141 m, davon rd. 3.200 m im trockenfallenden Watt. 3.200:350=9,1. 9x 1.500m² = 13.500 m²<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 23 von 97


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Tabelle 8 Baubedingte Wirkungen im Bauabschnitt 2 der Seetrasse DolWin3<br />

Wirkfaktor Wirkungen im aquatischen<br />

Bereich (Sub- und<br />

Eulitoral): Gewässergrund<br />

und in der Wassersäule<br />

darüber (unterhalb MThw)<br />

(Bezug: Tabelle 7)<br />

Verlegespalt Vibrationsschwert<br />

(0,5 m Breite) an Verlegeeinheit<br />

(Ponton, Barge)<br />

Hinweis: Ggf. werden Positionsanker<br />

eingesetzt (s. Kap. 3.3.4)<br />

Grabenmulde als flache Vertiefung<br />

im Bereich über dem<br />

Verlegespalt (0,8-1 m Breite) 18<br />

Ggf. entstehen „Kolke“ durch<br />

Antriebe (Bugstrahler, Schottelantriebe).<br />

Diese sind kaum<br />

vorher zu prognostizieren.<br />

Durchschnittliches tideabhängiges<br />

Aufliegen von Barge und<br />

Arbeitsschiff bei Niedrigwasser<br />

(9 x Aufliegen (1.500 m²))<br />

W3a Mechanische Verdrängung<br />

(horizontal)<br />

W13 Erschütterungen und<br />

Vibrationen (im Sediment)<br />

mit Störung der<br />

Gefügestruktur durch geringe<br />

Verdichtung unmittelbar<br />

an der Verlegeeinheit<br />

W8a Unterwassergeräusche,<br />

akustische Emissionen<br />

(durch Vibrationsschwert<br />

und durch Schiffsantrieb)<br />

W4 Veränderung der Oberflächenmorphologie<br />

(Relief)<br />

durch Eintiefung 19 der Oberfläche.<br />

W4 Veränderung der Oberflächenmorphologie<br />

(Relief)<br />

durch Auskolkung, ggf.<br />

sekundäre Graben- bzw.<br />

Prielbildung (v.a. im Mischwatt)<br />

W3a Mechanische Verdichtung(vertikaloberflächennah)<br />

Wirkungen über Wasser<br />

oder an Land (oberhalb<br />

MThw)<br />

(Bezug: Tabelle 7)<br />

Allgemein W9a/b Licht- und Geräuschemissionen (Luft), Visuelle<br />

Wahrnehmung (z.B. von Baufahrzeugen (An- und Abtransport),<br />

Schiffen, Baupersonal (Arbeiten im Watt)<br />

betroffene<br />

Grundfläche<br />

im Bauabschnitt<br />

2<br />

(Strecke ca.<br />

4.140 m) im<br />

Eulitoral<br />

und flachem<br />

Sublitoral<br />

2.071 m²<br />

2.071 m²<br />

13.500 m²<br />

Erläuterung: Die mit dieser Verlegetechnik bei Hochwasser auftretenden Sedimentaufwirbelungen, Trübungen und<br />

Sedimentverdriftung sind gering, da die Verlegespur lediglich als sehr flache Eintiefung der Oberfläche<br />

ausgebildet ist. Bei größerem Sedimentaustrag müsste die „Wasserspur“ deutlicher und tiefer zu erkennen<br />

sein. Nach GFN (2012) konnte bei dieser Eingrabetechnik keine Sedimentverdriftung<br />

beobachtet werden.<br />

Die Einschätzung geht dahin, dass mit dieser Verlegetechnik keine eingriffsrelevanten Sedimentaufwirbelungen<br />

und Trübungen (W1) und Sedimentdepositionen im Seitenraum (W2) entstehen.<br />

18 Die flache Grabenmulde wird mit 1 m Breite angesetzt. Eine Grundfläche kann nur einmal gleichzeitig erheblich in der Bilanz<br />

beeinträchtigt werden, daher wird der Verlegespalt von 0,5 m Breite in Abzug gebracht = 0,5 m Ansatz für Grabenmulde.<br />

19 Es handelt sich um keine „Auskolkung“ (Material wird durch Abspülen ausgetragen), sondern diese Eintiefung der Oberfläche<br />

entsteht durch die Verminderung des Porenraums infolge der vibrationsbedingten Verdichtung des den Schlitz umgebenden<br />

Sediments.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 24 von 97


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3.3.2 Vorarbeiten im Sublitoral (Bauabschnitte 3 und 4)<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

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Vor dem eigentlichen Verlegen des Kabelbündels sind folgende Vorarbeiten nötig, die ausschließlich<br />

im Sublitoral erforderlich sind und daher die Bauschnitte 3 und 4 betreffen.<br />

Außerhalb von Bauabschnitt 2 erfolgt vor Beginn der Kabellegearbeiten die Räumung des Arbeitsbereichs<br />

im Sublitoral (Pre-Lay Grapnel Run (PLGR)). Dabei wird ein spezieller Suchanker mit<br />

angehängten Drahtcatchern (bzw. mehrere unterschiedlich geformte Anker, die hintereinander gereiht<br />

sind) entlang der vorgesehenen Kabelroute von rund 55,4 km (54.390 m) im Sublitoral geschleppt.<br />

Der Suchanker dringt ca. 0,5 m tief ins Sediment ein, um Hindernisse für die Verlegung<br />

(z.B. Netze, Stahltrossen, Ketten oder nicht bekannte am Gewässergrund und im Sediment befindliche<br />

Kabel) entfernen zu können. Entdeckte Fremdkörper werden geborgen und an Land wiederverwertet<br />

oder ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Die direkten Wirkungen des PLGR auf den Gewässergrund und insbesondere auf das Benthos<br />

sind vergleichbar mit denjenigen des Eingrabens der Kabel, hängt aber von der konkreten darauf<br />

folgenden Verlegetechnik ab. Es kommt durch den Suchanker zu einer tiefergehenden Sedimentstörung<br />

(Durchmischung, Umlagerung), zu einer mechanischen Schädigung des Benthos<br />

und durch die mitgeschleppte Fangkette mit Drahtcatchern zu einer Spur in der oberen Sedimentschicht<br />

durch Abscherung (z.B. werden Rippel nivelliert), die ebenfalls das Benthos (mindestens<br />

das Epibenthos) beeinträchtigt.<br />

Aufwirbelungen der Weichsubstrat-Sedimente und eine entsprechende Deposition im Seitenraum sind<br />

als Wirkungen ebenfalls nicht auszuschließen, dürften aber nicht oder geringfügig über die des eigentlichen<br />

Kabeleinbaus, der kurze Zeit später auf den PLGR folgt, hinausgehen.<br />

Dem Grunde nach sind die Wirkungen des PLGR nur dann zusätzlich relevant, wenn die durch<br />

den PLGR verursachten direkten Eingriffsflächen (Wirkungen W5 - Durchmischung und W4 -<br />

Abscheren) von denen des eigentlichen Kabeleinbaus abweichen oder seitlich darüber hinaus<br />

gehen. Es liegt aber gerade als notwendige Räumungsmaßnahme im besonderen Interesse des Generalunternehmers<br />

für den Kabeleinbau, den PRGL möglichst genau über die Mittellinie der Route zu<br />

fahren. Ob dieses allerdings in jedem Fall gewährleistet werden kann, entzieht sich der gutachterlichen<br />

Beurteilung.<br />

Da keine konkreten Angaben zu etwaigen Abweichungen vorliegen soll diese Kenntnislücke<br />

über eine Annahme auf der sicheren Seite geschlossen werden. Zunächst werden jedoch die vom<br />

PLGR verursachten Eingriffsbreiten wie folgt festgelegt:<br />

Die Eingriffsbreite des Suchankers wird mit gerundet 1 m angesetzt (bei rd. 0,6 m breitem<br />

Suchanker). Die Wirktiefe geht bis zu 0,5 m und betrifft damit den Bereich mit der benthischen<br />

Hauptbesiedlungszone. Die dem Suchanker nachführenden „schwänzelnden“ Fangketten<br />

überstreichen einen Bereich von etwa 2 m zu beiden Seiten der Spur des Suchankers. Dies<br />

betrifft überwiegend der Epibenthos auf 4 m Breite.<br />

Abhängig von den aus den verschiedenen Eingrabetechniken abgeleiteten Eingriffsbreiten des Kabeleinbaus<br />

ist zu beurteilen, ob die betroffenen Grundflächen durch den PLGR deckungsgleich oder kleiner<br />

sind als die aus Sedimentumschichtung und –durchmischung (W5) und dem Abscheren oberer<br />

Sedimentschichten (W4) resultierenden Auswirkungen der jeweiligen Eingabetechnik. Dabei wird zunächst<br />

davon ausgegangen, dass die beschriebene Räumung des Arbeitsbereichs annähernd auf der<br />

Mittellinie des Kabeleinbaus erfolgt.<br />

Für den einen Fall 1 (Eingriffsbreiten des PLGR gleich oder schmaler als die der jeweiligen<br />

Eingrabetechnik) sind etwaige räumliche Abweichungen der Räumung des Arbeitsbereichs aus der<br />

Mittellinie des Kabeleinbaus näherungsweise angemessen zu berücksichtigen. Zunächst wird vorge-<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 25 von 97


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schlagen, 15 % auf die Grundflächen der Eingrabetechnik zu addieren. Hierbei reicht es aus, nur<br />

auf die aus den Wirkungen W4 (Abscheren) und W5 (Durchmischen) ermittelten Auswirkungen<br />

abzustellen.<br />

Im Bauabschnitt 3 ist als Verlegetechnik das „Stehende Spülschwert“ (VI, Vertical Injector)<br />

vorgesehen, ggf. mit einem Pre-Trench (gleiche Wirkungen und Auswirkungen nur zeitlich versetzt<br />

hintereinander). Die Eingriffsbreiten und Wirkungen zwischen PLGR und VI sind näherungsweise<br />

ähnlich. Es sollte allerdings berücksichtigt werden, dass das Sediment in der Westeremstrasse<br />

streckenweise ohnehin natürlichen starken hydromorphologischen Umschichtungen unterworfen ist<br />

(Wirkungen W5, W1 und W2) und die Oberflächen jährlich vom Spätsommer bis Herbst (August bis<br />

Oktober, ggf. länger) durch Baumkurren der Garnelenfischerei beeinflusst werden (Wirkung W4). Aus<br />

den vorgenannten Überlegungen heraus wird daher folgender praktische Ansatz für die Bilanzierung<br />

der betroffenen Grundflächen im Bauabschnitt 3 vorgeschlagen:<br />

1. Statt mit 0,6 m Breite der Durchmischungszone des VI werden 1,0 m angesetzt, was der entsprechenden<br />

Wirkbreite des PLGR entspricht (Wirkung W5).<br />

2. 15 % wird auf die betroffene Grundfläche (Durchmischung, Wirkung W5) aufgeschlagen, um etwaige<br />

Abweichungen des PLGR angemessen zu berücksichtigen.<br />

3. Die oberflächigen Wirkungen (W4) durch die Fangketten des PLGR auf Sedimentoberfläche und<br />

Besiedlung bleiben aufgrund der genannten Vorbelastungen im Bauabschnitt 3 unberücksichtigt.<br />

Daher werden ausschließlich die aus der Verlegetechnik betroffenen Grundflächen beiderseitig<br />

des Spülgrabens ohne weiteren Aufschlag bilanziert.<br />

Im Bauabschnitt 4 ist die Kabelverlegung mit einem gezogenen Spülschlitten mit Kufen oder am<br />

TROV (siehe nachfolgendes Kap. 3.3.3, dort ausführlicher beschrieben) vorgesehen. Das Spülschwert<br />

am Spülschlitten hat eine ähnliche Eingriffsbreite des entstehenden Spülgrabens wie der VI im Bauabschnitt<br />

3 (3fache Schwertbreite 20 ). Wie zuvor wird daher vorgeschlagen, die Effekte der Durchmischung<br />

des Sediments durch den PLGR ähnlich wie Bauabschnitt 3 in der Bilanz zu berücksichtigen<br />

(1 m Breite zzgl. 15% Zuschlag für Abweichungen von der Mittellinie).<br />

Die Störungszone beiderseitig des Spülgrabens ist von der Verlegetiefe (Böschungsnachrutschen)<br />

und der Gerätebreite (Abstand Kufen oder Ketten) abhängig. Sie ist in der Regel breiter als die aus<br />

den Fangketten des PRLG resultierenden oberflächlichen Störungen von beiderseitig 2 m. Der derzeit<br />

gewählte Ansatz geht von 5,5 m Gerätebreite aus (Tabelle 6, S. 30 im genannten Orientierungsrahmen,<br />

s. Fn 13), was bedeutet, dass 2,25 m beiderseitig des Spülschwerts als direkte oberflächliche<br />

Störzone berücksichtigt werden. Der rechnerische Unterschied zu den Wirkbreiten der Fangketten des<br />

PLGR beträgt gerade einmal 0,5 m 21 . Abweichungen des PLGR von der Mittellinie der Verlegung sind<br />

daher zu berücksichtigen, weil auch entsprechende Vorbelastungen im Bauabschnitt 4 geringer sind<br />

als im Abschnitt zuvor. Es werden 10 % Aufschlag auf die Effekte der Verlegung im Seitenraum<br />

bilanziert:<br />

4. Statt mit 0,6 m Breite der Durchmischungszone des Spülschwerts werden 1,0 m angesetzt, was<br />

der entsprechenden Wirkbreite des PLGR entspricht (Wirkung W5).<br />

5. 15 % wird auf die betroffene Grundfläche (Durchmischung, Wirkung W5) aufgeschlagen, um etwaige<br />

Abweichungen des PLGR angemessen zu berücksichtigen.<br />

20<br />

Vgl. Anlage 1 zu Teil 2 des Orientierungsrahmens Naturschutz für Anschlussleitungen von Offshore-Windparks, IBL Umweltplanung<br />

2012<br />

21<br />

Die Breite des Spülgrabens (1 m) wird nicht berücksichtigt, da dieser für sich bilanziert wird. Bei einer Gerätebreite von 5,5 m<br />

abzüglich 1 m verbleiben 4,5 m Störzone beiderseitig, mithin 0,5 m breiter als der 4 m Korridor der Fangketten.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 26 von 97


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6. Die oberflächigen Wirkungen (W4) durch die Fangketten des PLGR auf Sedimentoberfläche und<br />

Besiedlung werden mit 10 % Aufschlag auf die betroffenen Grundflächen im Seitenraum der Verlegung<br />

mit dem Spülschlitten berücksichtigt.<br />

3.3.3 Kabelverlegung im Bauabschnitt 3 und 4 (Verlegung im Sublitoral)<br />

Der Wechsel der Verlegetechnik erfolgt planungsgemäß bei der 1 - 2 m Tiefenlinie (Übergang Bauabschnitt<br />

2 auf 3). Der Bauabschnitt 3 geht bis zur 10 m Tiefenlinie (je nach Firma auch bis zur 14 m<br />

Tiefenlinie) nordwestlich von Borkum und umfasst mit 37,29 km (37.285 m) Strecke den längsten Abschnitt<br />

der Seetrasse DolWin3. Ab der 10 m Tiefenlinie bis zum Ende der Seetrasse DolWin3 innerhalb<br />

der 12 sm-Zone liegt der Bauabschnitt 4 mit 17,15 km (17.150 m) Streckenlänge. Die Gesamtstrecke<br />

von Bauabschnitt 3 und 4 beträgt rund 54.435 m und ist um rund 950 m kürzer als die Strecke<br />

des PLGR mit 55.390m (siehe Kap. 3.3.2 zuvor). Der Grund liegt darin, dass die Flachwasserzone im<br />

Bauabschnitt 2 bisher nicht einbezogen wurde. Das heißt, der PLGR wird für 950 m hinsichtlich der<br />

betroffenen Grundfläche zu 100 % im Bauabschnitt 2 in der Bilanz berücksichtigt.<br />

Im Bauabschnitt 3 erfolgt die Kabelverlegung entweder mit dem Stehenden Spülschwert oder<br />

einem Spülschwert am Schlitten 22 . Beide Verlegetechniken sind hinsichtlich der Wirkungen<br />

vergleichbar (vgl. Orientierungsrahmen Naturschutz Netzanbindungen, Anlage1 zu Teil 2, IBL Umweltplanung<br />

2012). Im Unterschied zum Spülschlitten verursacht das Stehende Spülschwert<br />

keine Kufenspuren und damit kein Abscheren oberer Sedimentschichten.<br />

Im Bauabschnitt 4 erfolgt die Verlegung mit dem Spülschwert am Schlitten oder am TROV 23 . Es<br />

kommt ein Verlegeschiff zum Einsatz, das sich selbständig ohne Zug- und Positionsanker fortbewegt,<br />

anders als im Bauschnitt 3, wo die Verlegung von einer Barge mit Arbeitsschiff aus<br />

erfolgt.<br />

Voraussichtlich wird im Bauabschnitt 3 ein Pretrench durchgeführt. Das bedeutet, dass die<br />

Verlegetechnik des Spülens einmal vorher entlang der Route durchgeführt wird, um den Spülgraben<br />

vorzubereiten, und im zweiten Arbeitsschritt erfolgt das Einspülen des Kabelbündels auf die<br />

Verlegetiefe von mindestens 3 m. Die Wirkungen des Pretrench unterscheiden sich nicht von<br />

denen der eigentlichen Kabelverlegung. Ein beurteilungsrelevanter Unterschied besteht hinsichtlich<br />

der Positionsankerungen, die sich infolge des Pretrench im Bauabschnitt 3 theoretisch<br />

verdoppeln. Da das Thema Ankerpositionierungen im Kap. 3.3.4 gesondert behandelt wird,<br />

werden die Wirkungen der Kabelverlegung in den beiden Bauabschnitten 3 und 4 zusammen beschrieben.<br />

Bezugsmaßstab ist der Einsatz eines gezogenen Spülschlittens von mehreren Metern Breite<br />

als Worst Case-Szenario, da die betroffenen Grundflächen gegenüber dem Stehenden Spülschwert<br />

etwas größer sind (IBL Umweltplanung 2012).<br />

Der Unterwasserschlitten mit dem Spülschwert (Spülschlitten) wird vom Verlegeschiff oder bei geringen<br />

Wassertiefen auch von einem Ponton oder einer Barge gezogen und das Kabel wird in den vom<br />

Spülschwert simultan erzeugten Graben in die entsprechende Tiefe gelegt.<br />

22 Der so genannte Spülschlitten ist entweder fest mittels Gestänge an der Barge befestigt oder wird über ein Drahtseil hinterher<br />

gezogen. Die Geräte variieren je nach Anbieter in der Gesamtbreite und der Breite der Kufen.<br />

23 trenching remotely operated vehicle<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 27 von 97


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Abbildung 7: Systemskizze simultane Kabellegung Küstenmeer mit Spülschlitten<br />

Quelle: Bohlen & Doyen<br />

Das Sediment wird fluidisiert und im Gefüge gestört und es entstehen kurzfristig Trübungsfah-<br />

nen oder –wolken bzw. Sedimentschleppen (Abbildung 8).<br />

Abbildung 8: Sedimentschleppen und Trübungswolken hinter dem Spülschlitten<br />

Quelle: Screenshot aus http://www.youtube.com/watch?v=YOgClt5bwew<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 28 von 97


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Der Anteil des Sediments, der nicht im Kabelgraben verbleibt oder unmittelbar zurückfällt, sedimentiert<br />

im Seitenraum. Je nach Anteil der sehr feinen Kornfraktionen und der Strömung werden die<br />

Feinstsande und Schluffe weit verdriftet. Das ist im Vorhaben DolWin3 in der Westerems aufgrund<br />

der weit verbreiteten Fein- und Mittelsande sowie gröberer Kornfraktionen nicht zu erwarten.<br />

Abbildung 9: Spülschlitten wird ins Wasser gelassen (Foto: TenneT Offshore)<br />

Die Breite des zunächst entstehenden Spülgrabens im Bereich des Spülschwerts hängt vom Gerätetyp,<br />

Winkel des Schwerts, vom Spüldruck, Anzahl und Größe eingesetzter Düsen, dem anstehenden<br />

Sediment (im Sublitoral meist Fein- bis Mittelsande), der Höhe der Wassersäule über dem Spülgraben,<br />

der Strömung und der Eingrabetiefe ab und ist damit variabel. Gleichwohl ist es in jedem Fall<br />

plausibel, dass der im Weichbodensediment am Gewässergrund zurückbleibende Kabelgraben an<br />

den Oberkanten deutlich breiter als das Spülschwert ist (ca. 23 cm Breite; Kabelfachbreite ca. 18 cm).<br />

Diese Einschätzung ergibt sich aus den nachstehenden Überlegungen und Annahmen:<br />

Etwa 70 % des fluidisierten Sediments (mdl. Auskunft TenneT) verbleiben im Kabelgraben. Das Spülschwert<br />

„verflüssigt“ das gelagerte aber weiche Sediment im schmalen Bereich eines Kastenprofils 24<br />

und das schwere Kabelbündel sinkt ab (post lay and burial), bzw. wird auf die Eingrabetiefe niedergebracht<br />

(simultaneous lay and burial).<br />

Die Böschungen des Spülgrabens sind nicht stabil. Nur bei festen Sedimenten wie Mergel würden<br />

zunächst steile Böschungen verbleiben (s. Abbildung 10). Wassergesättigte Fein- und Mittelsande<br />

rutschen jedoch nach (direkter hydromorphologischer Nachlauf der Böschungen). Dieser Prozess<br />

findet in einer Zone statt, in der ggf. infolge der Aufwirbelungseffekte des Spülschwerts Sedimente<br />

24 Steikantiger schmaler Graben (theoretisch), um die weiteren Effekte anschaulich zu machen.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 29 von 97


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randlich des Spülgrabens deponieren und ggf. einen Sedimentauftrag hinterlassen. Die Zone ist im<br />

Worst Case von einer oberflächlichen Störung des Sediments durch Sedimentauftrag einerseits<br />

und Böschungsrutschen andererseits gekennzeichnet, auch wenn diese Effekte in nachfolgender<br />

Abbildung 10 bei der dort gezeigten Verlegetechnik nicht zu erkennen sind.<br />

Abbildung 10: Hinterlassener Spülgraben nach Einsatz Spülschlitten<br />

Erläuterung Das Foto (Abbildung 10) zeigt einen Unterwassergraben im festeren Sediment. Es soll damit verdeutlicht<br />

werden, dass das Spülschwert von seiner Wirkung her eher einen schmalen Graben mit „Kastenprofil“<br />

hinterlässt. Zur angenommenen Breite siehe nächste Abbildung 11.<br />

Quelle: Global Marine Offshore (screenshot 2012 aus Youtube-Video)<br />

Diese zwei Wirkzonen a) Spülgraben und b) Grabenmulde/Böschungsanpassung werden außenseitig<br />

durch die Kufen oder die Ketten des Spülschlittens oder des TROV begrenzt.<br />

Der infolge des Kabeleinbaus mit dem Spülschwert gestörte Bereich ergibt sich im Querschnitt aus<br />

einer tiefgründigen Wirkung, nämlich<br />

− dem (wiederverfüllten) Spülgraben (ca. dreifache Breite des Spülschwerts),<br />

und einer oberflächlichen Wirkung, die sich zusammensetzt aus<br />

− dem Nachrutschen der Böschungen in Richtung Spülgraben (Bildung einer Grabenmulde),<br />

− dem ggf. randlichen Sedimentauftrag 25 (der ebenfalls teilweise in die Grabenmulde nachrutscht),<br />

− der durch Kufen- oder Kettenspuren verursachten Störung (vgl. schematisch Abbildung 13)<br />

− und ggf. der Sedimentationszone im Seitenraum.<br />

Hinsichtlich der direkten Wirkungen dieser Verlegetechnik werden die baubedingt in Anspruch genommenen<br />

Grundflächen wie folgt in Ansatz gebracht (Tabelle 9):<br />

25 Im Video ist kein seitlicher Sedimentauftrag zu erkennen.<br />

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− Tiefgehende Sedimentstörung durch Spülschwert 26 auf 0,6 m Breite (Spülgraben). Wegen des<br />

Suchankers des vorlaufenden Prelay Grapnel Run (PLGR) werden 1 m bilanziert.<br />

− Oberflächliche Sedimentstörung durch<br />

o Nachrutschen der Böschungen zum Spülgraben (Ausbildung einer Grabenmulde,<br />

Abbildung 12),<br />

o Ggf. randlicher Sedimentauftrag (teilweise in Grabenmulde abgerutscht),<br />

o Kufen- oder Kettenspuren,<br />

als Wirkbreite wird die Breite des Spülschlittens oder TROV 27 mit 6,13 m abzüglich<br />

Spülgraben angesetzt,<br />

− Zusätzlich im Worst Case: Laterale Sedimentumlagerung, Trübung, Deposition im Seitenraum und<br />

Überlagerung von natürlich anstehendem Sediment auf 3 m Breite beiderseits der Trasse bei Vorkommen<br />

überdeckungsempfindlicher Benthosgemeinschaften.<br />

Abbildung 11: Schematischer und tatsächlicher Einsatz eines Spülschwerts<br />

Erläuterung: Bei dem Doppelschwert entstehen augenscheinlich keine beachtlichen Trübungsfahnen und kein<br />

seitlicher Sedimentauftrag. Die Riffelstrukturen des Gewässergrunds gehen ungestört bis an die Böschungskanten<br />

des entstehenden Spülgrabens.<br />

Quelle: Nexans (www.nexans.com) , http://www.youtube.com/watch?v=FzEFgzRh49U&feature=related<br />

http://www.youtube.com/watch?v=yiu12lpnmKM&feature=channel<br />

26 WI = vertikale Wasserinjektion in den Gewässergrund (Fluidisierung des Sediments)<br />

27 Spülschlitten und TROV haben sehr unterschiedliche Breiten: 6.5 m Seajet 2000, 8,65 m, SCP Deep Burial Sled DBS4, 3,7<br />

CMROV 03, 7,8 m UT1 Ultra Trencher, 4,0 m Nexans CAPJET 1MW. Durchschnittsbreite: 6,13 m<br />

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Abbildung 12: Entstandene Grabenmulde in weichem Gewässergrund (Bild 17)<br />

Erläuterung Hinter dem Spülschlitten oder TROV sinkt das Sediment im Spülgraben wieder ab und von den Seiten<br />

rutschen Sedimente aus dem Spülgraben und der seitlichen Auftragszone (sofern diese überhaupt<br />

entsteht) nach. Es bildet sich eine von der Gewässeroberfläche abweichende Grabenmulde mit flachem<br />

seitlichen Randwall aus, weil Unterwasserböschungen in weichen Sedimenten erst bei einer<br />

vergleichsweise flachen Neigung von unter 35° erosionsstabil werden.<br />

Quelle: Global Marine Offshore, www.youtube.com/watch?v=SsZiv7yMhAc (screenshot)<br />

Abbildung 13: Eingriffsbereiche bei Eingraben der Kabel mit Spülschwert (Schema)<br />

Erläuterung: Die Zone einer möglichen Trübung und Deposition aufgewirbelter Sedimente ist in dieser Abbildung<br />

nicht dargestellt, gleichwohl als mögliche Wirkung zu berücksichtigen. In Abbildung 11 ist kein seitlicher<br />

Sedimentauftrag zu erkennen. Die Riffel des Gewässergrunds gehen bis an den Rand des Spülgrabens<br />

heran und sind nicht überdeckt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 32 von 97


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Dem Video und den Bildern in Abbildung 11 nach ist die Deposition im Seitenraum bei Einsatz eines<br />

Spülschwerts im Sublitoral gering. Nach erster Einschätzung ist der gewählte Ansatz von 3 m beider-<br />

seitig des Geräts damit auf der sicheren Seite.<br />

Tabelle 9 Baubedingte Wirkungen durch Vertical Injector oder Spülschwert an Spülschlitten<br />

bzw. TROV im Sublitoral<br />

Wirkfaktor Wirkungen im<br />

aquatischen Bereich<br />

(Sub- und<br />

Eulitoral): Gewässergrund<br />

und in<br />

der Wassersäule<br />

darüber (unterhalb<br />

MThw)<br />

(Bezug: Tabelle 7)<br />

Spülgraben durch Spülschwert (Wasserinjektion<br />

und Fluidisierung) auf dreifacher Breite des<br />

Spülschwerts (3x rund 190 mm = 0,6 m Breite),<br />

an Verlegeschiff,<br />

zuzüglich Wirkung des Pre-Lay Grapnel Run:<br />

= 1m gesamt<br />

Nachrutschen der Böschungen zum Spülgraben<br />

(Ausbildung einer Grabenmulde),<br />

randlicher Sedimentauftrag (teilweise in Grabenmulde<br />

abgerutscht) sowie Kufen- oder<br />

Kettenspuren auf Breite des Spülschlittens<br />

oder TROV (abzüglich Spülgraben), 5,13 m<br />

Breite (abhängig vom Gerät)<br />

Ggf. relevante Seitenraum-<br />

Sedimentationszone (bis zu 3 m) beiderseitig<br />

des Spülschlittens oder TROV, nur bei gegenüber<br />

Überdeckung empfindlichen<br />

Benthosgemeinschaften<br />

W1 Fluidisierung/<br />

Aufwirbelung /<br />

Resuspension von<br />

Sediment, Bildung<br />

von Trübung<br />

/Trübungsfahnen,<br />

Stofffreisetzung<br />

(Nähr- und Schadstoffe)<br />

W5 Umschichtung<br />

und Durchmischung<br />

(Gefügestruktur,<br />

Sedimentstruktur)<br />

W2 Laterale Sedimentumlagerung<br />

bzw.<br />

Subtratverlagerung:<br />

Sedimentauftrag<br />

(Deposition) von<br />

aufgewirbeltem<br />

oder ausgeworfenem<br />

Sediment bzw.<br />

Überlagerung von<br />

natürlich anstehendem<br />

Sediment im<br />

Seitenraum<br />

W4 Böschungsbildung,<br />

Bildung einer<br />

Grabenmulde, Abscheren<br />

oberer<br />

Sedimentschichten<br />

W2 Deposition von<br />

aufgewirbeltem<br />

Sediment, Überlagerung<br />

von natürlich<br />

anstehendem<br />

Sediment im Seitenraum<br />

Wirkungen über<br />

Wasser / an Land<br />

(oberhalb MThw)<br />

(Bezug: Tabelle 7)<br />

W9b Licht- und Geräuschemissionen<br />

(Luft), Visuelle Wahrnehmung<br />

Verlegeschiff<br />

betroffene<br />

Grundfläche<br />

in den Bauabschnitten<br />

3 und 4<br />

(Strecke ca.<br />

54.435 m)<br />

54.435 m²<br />

Rd.<br />

279.250 m²<br />

Rd.<br />

326.600 m²<br />

(Worst Case)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 33 von 97


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3.3.4 Seitenanker, Kreuzungsbauwerke und Muffeninstallation<br />

3.3.4.1 Seitenanker<br />

Bei z.T. nur geringen Wassertiefen kommt anstelle eines motorisierten Verlegeschiffs eine<br />

Verlegebarge zum Einsatz, die mittels eines Zugankers (auf der Trasse) und maximal vier seitlich<br />

ausgebrachten Positionsankern bewegt wird (im Nearshorebereich meist 2, im Offshorebereich meist<br />

3 Anker). Die positionsgenaue Kabelverlegung wird durch den Einsatz einer entsprechenden Anzahl<br />

von Schub- und Schleppschiffen unterstützt, die bei normalen Wind- und Strömungsbedingungen<br />

auch in der Lage sind, die Aufgaben der seitlichen Positionsanker zu übernehmen. Bei Einsatz im<br />

Flachwasser können die Antriebe zu Auskolkungen des Gewässergrunds führen (entsprechend<br />

wird eine Schutzmaßnahme S3 festgelegt, Kap. 5.1).<br />

Insgesamt benötigen die Verlegegeräte einen Arbeitskorridor von 400 m, der sich aus beidseitigen<br />

Arbeitsstreifen von je 200 m zusammensetzt. In diesem Korridor kann (!) bei entsprechenden Witterungs-<br />

und Strömungsverhältnissen das Setzen von Positionsankern nötig werden. In dem Fall handelt<br />

es sich um tonnenschwere Anker bis zu 3 m Breite, die sich bis zu 0,5 m tief mehrere Meter<br />

(bis zu 10 m Strecke) durch das Sediment ziehen, wenn sie nicht einvibriert werden. Dieses ist<br />

nur im Wattbereich möglich. Bei größeren Wassertiefen scheidet ein Einvibrieren aus.<br />

Es wird im Worst Case (!) von 4 seitlichen Positionsankern – Seitenanker - ausgegangen, deren neue<br />

Positionierung auf der Trasse alle 600 m erfolgt.<br />

Die Wirkungen der Positionsanker sind mit Durchmischung und Gefügestörung der Sedimente<br />

verbunden (vergleichbar den Wirkungen beim Räumen des Arbeitsbereichs mit Suchankern).<br />

Die Aufwirbelung von Sedimenten und deren Deposition im Seitenraum wird in diesem Fall<br />

nicht berücksichtigt, weil im Ansatz mit 4 Positionsankern bereits der „Worst Worst Case“ abgebildet<br />

ist und sich die Anker in der Regel bereits auf sehr kurzer Strecke (kürzer als 10 m)<br />

stabil positioniert haben, so dass das Sediment nicht auf längerer Strecke durchwühlt und<br />

aufgewirbelt wird.<br />

Im Weiteren wird davon ausgegangen, dass keine Seitenanker im Misch- und Schlickwatt eingesetzt<br />

werden. Eine entsprechende Vermeidungsmaßnahme ist mit V5 (Kap. 5.1) festgelegt.<br />

Ankerseile oder -ketten können großflächig Abrasionserscheinungen der Wellenrippeln verursachen<br />

und die Epifauna schädigen. Bei der Netzanbindung HelWin1 waren im Sandwatt die Spuren jedoch<br />

nach ein bis zwei Tiden nicht mehr sichtbar (GFN 2012). Grundsätzlich wird für die Seitenanker<br />

empfohlen, statt Stahlseilen oder Ankerketten die leichteren Polypropylenleinen zu verwenden<br />

(GFN 2012, S. 68). Dies setzt voraus, dass besagte Leinen ausreichend zug- und reißfest sind,<br />

weil eine entsprechend zu restriktiv formulierte Vermeidungsmaßnahme (V5) ansonsten nicht<br />

umgesetzt werden kann, ohne eine sichere Kabelverlegung in der Seetrasse zu gewährleisten.<br />

Wenn auch mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bedeutet dieser Worst Case für die Seetrasse<br />

DolWin3 im Sandwatt und im Flachwasser (Bauabschnitt 2) von 6 Ankerpositionierungen á vier Seitenanker<br />

auszugehen (24 Seitenanker). Im Bauabschnitt 3 (Sublitoral) – Westeremstrasse – sind Positionsanker<br />

voraussichtlich unumgänglich. Auf der Strecke von rund 37,3 km Länge sind theoretisch<br />

62 Ankerpositionierungen möglich. Zudem erfolgt die Kabelverlegung vor der eigentlichen Kabelverlegung<br />

voraussichtlich ein Pretrench (insgesamt rund 124 Umpositionierungen). Die Anzahl der Seitenanker<br />

(4 Stk. je Positionierung) beträgt im Bauabschnitt 3 damit 496, mit Bauabschnitt 2 sind es insgesamt<br />

theoretisch maximal 520 (Worst Case).<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 34 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Tabelle 10 Baubedingte Wirkungen bei Einsatz von seitlichen Positionsankern im Sub-<br />

und ggf. im Eulitoral<br />

Wirkfaktor Wirkungen im aquatischen<br />

Bereich (Sub- und<br />

Eulitoral): Gewässergrund<br />

und in der Wassersäule<br />

darüber (unterhalb MThw)<br />

(Bezug: Tabelle 7)<br />

1 Ankerpositionierung alle 600 m entspricht 4<br />

Positionsanker (4x 30 m²) = 120 m²<br />

Bauabschnitt 2 (rd. 4.140 m)<br />

Sandwatt: 4 Ankerpositionierungen<br />

Sublitoral: 2 Ankerpositionierungen<br />

Bauabschnitt 3 (rd. 37.290 m)<br />

Sublitoral: 62 Ankerpositionierungen<br />

Pretrench: ebenfalls<br />

W1 Aufwirbelung/Aufschwemmung<br />

(Resuspension) von Sediment<br />

und Substrat<br />

W2 Laterale Sedimentumlagerung<br />

bzw.<br />

Subtratverlagerung: Sedimentauftrag<br />

(Deposition) von<br />

aufgewirbeltem Sediment<br />

bzw. Überlagerung von natürlich<br />

anstehendem Sediment<br />

im Seitenraum<br />

W5 Umschichtung und<br />

Durchmischung<br />

(Gefügestruktur, Sedimentstruktur)<br />

W4 ggf. Abscheren oberer<br />

Sedimentschichten durch<br />

Ankerketten (muss im<br />

Vorhabenseinzelfall berücksichtigt<br />

werden).<br />

Wirkungen<br />

über Wasser<br />

/ an<br />

Land (oberhalb<br />

MThw)<br />

(Bezug:<br />

Tabelle 7)<br />

betroffene<br />

Grundflächen<br />

480 m²<br />

240 m²<br />

7.440 m²<br />

7.440 m²<br />

Der Bauabschnitt 2 liegt komplett im Nationalpark (Zwischenzone). Es finden keine Ankerungen in<br />

Ruhezonen statt.<br />

Der Bauabschnitt 3 verläuft teilweise im Nationalpark (rd. 14 km) oder an der Grenze (rd. 12<br />

km 28 ). Ein Teil der Ankerpositionierungen finden demnach auch im Nationalpark statt (betrifft<br />

keine Ruhezonen).<br />

3.3.4.2 Kreuzungsbauwerke<br />

Kreuzungsbauwerke sind bei zu kreuzenden Kabeln und Leitungen notwendig, um a) das vorhandene<br />

Kabel/die bereits verlegte Leitung gegen das neue Kabel und b) das neue Kabel gegen äußere mechanische<br />

Schäden zu schützen.<br />

Zunächst werden auf das vorhandene Sediment bzw. Substrat, in dem eine vorhandene Leitung liegt,<br />

lagegenau zentral auf der Achse Betonmatratzen (Mattressing) – Maße 3 x 6 m (bis 10 m) – niedergebracht.<br />

Das neue Kabel quert die somit geschützte vorhandene Leitung möglichst rechtwinkelig.<br />

Das neue Kabel wird im Anschluss mit einer Steinschüttung (aus unverwittertem Gneis, 10 – 30 cm<br />

Steingrößen) von ca. 0,5 m bis 1,25 m Überdeckung gegen äußere mechanische Schäden geschützt,<br />

weil es im Bereich der Kabelquerung nicht in die entsprechend nötige Verlegetiefe gebracht werden<br />

kann. Je nach geplanter Verlegetiefe beiderseitig der Leitungskreuzung, der Lage des Kabels (z.B. im<br />

VTG) und der notwendigen Schütthöhe sind die Kreuzungsbauwerke unterschiedlich groß dimensioniert.<br />

Regelmäßig ist jedoch von einer Breite von bis etwa 10 m auszugehen (hier gewählter<br />

Ansatz). Entsprechend der nötigen Länge der Steinschüttung variiert die betroffene Grundflä-<br />

28 Bei bis zu 200 m Abstand der Seetrasse zur Grenze des NP<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 35 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

che zwischen 600 m² bis 900 m² (es wird von 900 m² ausgegangen). Die Wirkungen sind dauerhaft.<br />

Neben den direkten Effekten der Steinschüttung (künstliche Überbauung des Gewässergrunds)<br />

können beiderseits der Berme indirekte Wirkungen durch Änderungen der Strömung und der<br />

lokalen Hydromorphologie eintreten. Ausgehend von dem Strömungsregime und dem damit verbundenen<br />

großräumigen Materialtransport werden durch die Dammkörper lokale Effekte ausgelöst,<br />

die räumlich und zeitlich variieren und dabei phasenweise labile Gleichgewichtszustände erreichen<br />

können (IMP 2012). Innerhalb des dominanten Transportstromes kann davon ausgegangen werden,<br />

dass sich während der stabilen Phasen an der Luvflanke der Berme begrenzte Sedimentationsbereiche<br />

und auf der Leeseite entsprechend Erosionsbereiche bilden, die mit bis zu 10 m (je Bermenseite)<br />

abgeschätzt werden. Die Wirkungen sind dauerhaft und betreffen in erster Linie die Zusammensetzung<br />

des Sediments.<br />

Die Anzahl der Kreuzungsbauwerke hängt von der Anzahl zu kreuzender Kabel und Leitungen ab.<br />

Tabelle 11 Anlagebedingte Wirkung eines Kreuzungsbauwerks je Kreuzung<br />

Wirkfaktor Wirkungen im aquatischen Bereich (Sub- und<br />

Eulitoral): Gewässergrund und in der Wassersäule<br />

darüber (unterhalb MThw)<br />

(Bezug: Tabelle 7)<br />

1 Kreuzungsbauwerk W7a Einbau von inertem Hartsubstrat (Beton, Steinschüttung)<br />

mit Änderung der Struktur des Gewässergrunds<br />

(direkt), anlagebedingt, dauerhaft.<br />

Während der Baus Entstehung von Sedimentaufwirbelungen<br />

und Trübungsfahren (W1) sowie von<br />

Unterwassergeräuschen (W8a), die als nicht erheblich<br />

eingeschätzt werden.<br />

2 Wirkbereiche um<br />

die Schüttung herum<br />

W2a Sedimentation und Erosion mit Änderung der<br />

Sedimentzusammensetzung (anlagebedingt, dauerhaft)<br />

Wirkungen<br />

über Wasser<br />

/ an<br />

Land (oberhalb<br />

MThw)<br />

(Bezug:<br />

Tabelle 7)<br />

betroffene<br />

Grundfläche<br />

je Kreuzung<br />

900 m²<br />

1.800 m²<br />

Für die Seetrasse DolWin3 werden 2 Leitungen im Bauabschnitt 4 gekreuzt. Eine Telekom-Leitung<br />

und die im Bau befindliche Riffgat-Leitung (Verlegung erfolgt i.A. TenneT). Die Riffgat-Leitung wird<br />

nach Angabe der Antragstellerin im Bereich der Seetrasse DolWin3 tief genug gelegt, damit kein<br />

Kreuzungsbauwerk benötigt wird.<br />

3.3.4.3 Muffeninstallation<br />

Die einzelnen Kabelenden der Teilabschnitte werden mit Seemuffen miteinander verbunden. Die Anzahl<br />

und Position der Muffen und der Verlegerichtung erfolgt in der Ausführungsplanung. Bei jedem<br />

Wechsel der Verlegetechnik wird eine Muffenverbindung nötig (zwischen Bauabschnitt 2 auf 3, und<br />

von BA 3 auf 4). Insgesamt wird von 5 Muffenverbindungen ausgegangen (Worst Case).<br />

Bei der Ablage der Muffen auf dem Meeresboden wird zwischen sogenannten Inline- und Omega-<br />

Verlegung unterschieden. Bei der Inline-Verlegung wird das Ende des bereits verlegten Kabelbündels<br />

an Bord des Kabellegeschiffes geholt und dort mit dem noch zu verlegenden Kabeln verbunden. Die<br />

Muffe wird dann in Linie mit dem Kabelbündel auf dem Meeresboden abgelegt und eingespült.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 36 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bei der Omega-Muffe werden die beiden Enden der bereits verlegten Kabelbündel an Bord geholt und<br />

nach der Verbindung auf dem Meeresboden abgelegt. Da die Muffe bedingt durch die entstandene<br />

Überlänge der Kabelbündel (mindestens 2-fache maximale Wassertiefe) nicht mehr direkt auf der<br />

Trasse abgelegt werden kann, wird sie seitlich neben der Trasse abgelegt. Die Überlänge wird in<br />

Form eines Omega abgelegt und eingespült.<br />

Das Einspülen der Muffe erfolgt abhängig von der Wassertiefe mit einer Spüllanze oder unter Einsatz<br />

eines TROV.<br />

Die Wirkungen sind mit denen bei der Kabelverlegung im Spülverfahren vergleichbar (vgl. W1, W2<br />

und W5 gemäß Tabelle 7, S. 13). Je Muffeninstallation werden pauschal Störungen des Gewässergrunds<br />

auf 50 m Länge und 6 m Breite angesetzt.<br />

Weil die Herstellung der Muffen erfahrungsgemäß ca. 7 Tage dauert, während das Schiff die Position<br />

sicher halten muss, wird von einem Einsatz von Positionsankern ausgegangen. Ggf. ist es zudem<br />

nötig, die auf dem Gewässergrund abgelegten Muffen bis zum Einspülen auf die Eingrabetiefe mit<br />

Wachbooten zu bewachen. Aus den Arbeiten entstehen Störungen, die ggf. auf Liegeplätze von Seehunden<br />

und/oder Kegelrobben wird können. Mit Vermeidungsmaßnahme V6 (Kap. 5.1) werden 2 Abschnitte<br />

in der Nähe von Liegeplätzen mit einer Ankerrestriktion belegt, so dass dort keine Muffen<br />

installiert werden können.<br />

3.3.5 Betriebsbedingte Projektwirkungen<br />

Die Kabel werden so konstruiert und verlegt, dass hinsichtlich der Wärmeemissionen eine Überschreitung<br />

des 2 K-Kriteriums (K = Kelvin) bezogen auf bestimmte Bezugspunkte ausgeschlossen werden<br />

kann (vgl. auch Anlage 11.1). Dieses wird nach den bisherigen Ergebnissen des Wärmemonitorings<br />

bestätigt (BioConsult 2012b).<br />

Bezogen auf magnetische Emissionen entstehen Magnetfelder, die am Meeresboden im Bereich der<br />

Stärke des Erdmagnetfelds liegen.<br />

Betriebsbedingte Projektwirkungen durch Wärme- und magnetische Emissionen, die zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen führen können, sind im Bereich der Seetrasse zum gegenwärtigen Stand des<br />

Wissens nicht zu erwarten.<br />

Die Kabel sind grundsätzlich wartungsfrei. Vorgesehen ist ggf. eine regelmäßige Kontrolle bzgl. Lage<br />

und Überdeckung der Kabel, ggf. sind Reparaturarbeiten nötig (vgl. nächstes Kapitel).<br />

Wartungs- und Reparaturarbeiten unterliegen grundsätzlich den in Kap. 5.1 und Anlage 8.1.2<br />

(landschaftspflegerische Maßnahmen) festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen.<br />

3.3.6 Reparatur und rückbaubedingte Projektwirkungen<br />

Gemäß der Bauausführungsbeschreibung entspricht die aus technischer Sicht mögliche Einsatzdauer<br />

der Kabel etwa der dreifachen Lebensdauer der Offshore-Windparks. Das heißt, es wird bei den Kabeln<br />

von einer Lebensdauer zwischen 50 und 75 Jahren ausgegangen (TenneT mdl.)<br />

Die zur Verlegung vorgesehenen Kabel sind grundsätzlich wartungsfrei. Instandsetzungsarbeiten<br />

könnten aber durch äußere und innere Einflüsse notwendig werden. Hierzu gehören zum Beispiel<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 37 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Beschädigungen durch Ankerwurf, Schleppnetze oder Materialfehler. Durch die gewählte Überdeckung<br />

von mindestens 1,5 m sind die Risiken durch äußere Einwirkungen allerdings gering.<br />

Sollten dennoch Reparaturen notwendig werden, ist ein ähnlicher bautechnischer Aufwand zu betreiben<br />

wie bei der Neuverlegung.<br />

In jedem Fall muss bei einer Reparatur der Kabelfehler geortet und der fehlerhafte Bereich freigelegt<br />

werden. Anschließend wird der defekte Bereich herausgeschnitten und geborgen. Die herausgetrennte<br />

Länge einschließlich Zuschlag für die Überbrückung der Meerestiefe wird an die verbleibenden<br />

Kabelenden angemufft. Nach erfolgter Reparatur wird das Kabel einschließlich des o. a. Zuschlags in<br />

einem Bogen bzw. einer „Reparatur-Schleife“ am Gewässergrund abgelegt und auf die erforderlichen<br />

Überdeckung eingespült.<br />

Für den Rückbau der Kabelleitung wird sich die Rückbautechnologie und -durchführung an dem zu<br />

diesem Zeitpunkt entsprechenden Stand der Technik und den dann erlassenen behördlichen Auflagen<br />

orientieren. Die Kabel werden ggf. soweit technisch machbar mittels Spülunterstützung örtlich freigelegt<br />

und anschließend geborgen.<br />

Das direkte Zurückgewinnen (Demontage) der DC-Kabel ist bis zu einer Tiefe von 4 bis 5 m ohne<br />

vorheriges Beseitigen der Sedimentüberdeckung möglich. Die Zugkräfte der Winden reichen hierzu<br />

aus, die Kabel aus dem Sediment zu ziehen (eine Beschädigung der Out-Off-Service-Kabel spielt<br />

keine Rolle mehr).<br />

Rückbauarbeiten unterliegen grundsätzlich den in Kap. 5.1 und Unterlage 8.1.2 (landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen) festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 38 von 97


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4 Bestand und Bewertung<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Nach IBL Umweltplanung (2012) 29 wird der Bestand je Bezugsraum zusammenfassend in Steckbrie-<br />

fen entsprechend der in Tabelle 12 genannten Wert- und Funktionselemente beschrieben. Eine aus-<br />

führliche Bestandsbeschreibung erfolgt in der UVS (Seetrasse), Anlage 10.3.1. Unter Lebensraum-<br />

funktion werden diejenigen Biotope/Pflanzen und Tiere genannt, die im Ergebnis der UVS emp-<br />

findlich auf die Wirkungen des Vorhabens DolWin3 in den jeweiligen Verlege- bzw. Bauab-<br />

schnitten reagieren können und die somit eingriffsrelevant sind. Unter artenschutzrechtlichen<br />

Gesichtspunkten werden alle Arten oder Gruppen genannt, die im Wirkraum vorkommen (können).<br />

Für die Teilräume bzw. die Biotopkomplexe, ggf. für die einzelnen Biotoptypen, werden im Besonderen<br />

die Tierlebensräume und Habitate, die wertgebenden Funktionen für Tiere und wichtige Funktionsbeziehungen<br />

haben, beschrieben. Dies ist deshalb von Bedeutung, damit im Falle erheblicher<br />

Beeinträchtigungen der Funktionsbezug bei Vermeidungsmaßnahmen bzw. bei der Planung von Ausgleichsmaßnahmen<br />

oder artenschutzrechtlich relevanten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF) gewährleistet werden kann.<br />

Tabelle 12 Wert- und Funktionselemente der Bestandsbeschreibung<br />

A. Lebensraumfunktion:<br />

a. Biotop- und Nutzungstypen (inkl. der Kennzeichnung als FFH-Lebensraumtypen<br />

und gesetzlich geschützte Biotope).<br />

b. Faunistische Lebensräume und Funktionsbeziehungen (inkl. Nennung von Arten<br />

und Lebensgemeinschaften, Artengruppen, Vorkommen besonders geschützter Arten<br />

nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Art. I<br />

der VS-RL)<br />

B. Abiotische Landschaftsfaktoren:<br />

a. Boden (Bodentypen, Empfindlichkeiten)<br />

b. Wasser und Sedimente (nur Seetrasse unterhalb der MThw 30 -Linie)<br />

C. Landschaft<br />

a. Qualitative Beschreibung der für Naturerleben und stille Erholung geeigneten Bereiche<br />

im Sicht- und Hör-Wirkraum der Baumaßnahmen<br />

D. Schutzgebiete / Schutzobjekte<br />

Die Bewertung der Lebensraumfunktion erfolgt sechsstufig (Tabelle 13).<br />

29 Orientierungsrahmen Naturschutz (vormals „Harmonisierung“)<br />

30 MThw = Mittleres Tidehochwasser<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 39 von 97


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Tabelle 13 Bewertungsklassen Biotoptypen<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bewertungsklasse Bedeutung Abkürzung<br />

Wertstufe 5 von besonderer (sehr hohe) Bedeutung WS 5<br />

Wertstufe 4 von allgemeiner bis besonderer (hohe) Bedeutung WS 4<br />

Wertstufe 3 von allgemeiner (mittlere) Bedeutung WS 3<br />

Wertstufe 2 von allgemeiner bis geringer (geringe) Bedeutung WS 2<br />

Wertstufe 1 von sehr geringer (sehr geringe) Bedeutung WS 1<br />

Wertstufe 0* ohne Bedeutung (nur für vollversiegelte oder überbaute<br />

Grundflächen)<br />

Quelle: Drachenfels (2012), ergänzt durch IBL Umweltplanung (2012)<br />

Die abiotischen Faktoren und das Landschaftsbild werden zweistufig bewertet (allgemeine und besondere<br />

Bedeutung, Tabelle 14).<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 40 von 97<br />

WS 0<br />

Tabelle 14 Bewertung abiotischer Landschaftsfaktoren (Boden, Sedimente, Wasser,<br />

Landschaftsbild)<br />

Bewertungsklasse UVS Abkürzung Bewertung im <strong>LBP</strong><br />

Bereich von besonderer Bedeutung WS 5<br />

Bereich von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

WS 4<br />

von besonderer Bedeutung<br />

Bereich Von allgemeiner Bedeutung WS 3<br />

Bereich Von allgemeiner bis geringer<br />

Bedeutung<br />

WS 2<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

Bereich von geringer Bedeutung WS 1<br />

WS 0 ohne Bedeutung (nur für vollversiegelte oder überbaute<br />

Grundflächen)<br />

Quelle: IBL Umweltplanung (2012)<br />

Nachfolgend werden für diesen Antragsteil der Deichkreuzung Hamswehrum folgende zwei Bezugsräume<br />

beschrieben (Bezugsräume 2 bis 4 nachrichtlich):<br />

Bezugsraum 1.1: „Südlich Hamswehrumer Leeshaus“. Binnendeichs liegender Bereich der<br />

landseitigen HDD-Baustelle mit Baustelleneinrichtung und Zufahrt (Bezug<br />

Bauabschnitt 1.1).<br />

Bezugsraum 1.2: „Manslagter Nacken und Vorland“. Außendeichs liegender Bereich der wattseitigen<br />

HDD-Baustelle (Bezug Bauabschnitt 1.2).<br />

Bezugsraum 2: „Manslagter Nacken“. Kabelverlegung im Watt und Flachwasser (Bezug Bauabschnitt<br />

2).<br />

Bezugsraum 3: „Westerems“. Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Baustellenabschnitt 3).<br />

Bezugsraum 4: „Küstenmeer nördlich Borkum“. Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Bauabschnitt<br />

4).


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4.1 Bezugsraum 1.1 südlich Hamswehrumer Leeshaus<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Binnendeichs liegender Bereich der landseitigen HDD-Baustelle mit Baustelleneinrichtung und Zufahrt<br />

(Bezug Bauabschnitt 1.1).<br />

Abbildung 14: Bezugsraum 1.1 – Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs)<br />

Erläuterung: Der Bezugsraum ist umgrenzt dargestellt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 41 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

1.1<br />

Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />

Lage<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs)<br />

Bauabschnitt 1.1 (HDD-Baustelle)<br />

Binnendeichs liegender Komplex südlich Leeshauser Straße.<br />

Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.2 "Watten<br />

und Marschen": Neben dem Wattenmeer u.a. Biotopkomplexen besteht<br />

diese Unterregion aus den eingedeichten Marschen (heute überwiegend<br />

von Grünland, Acker und Siedlungsflächen geprägt)<br />

Landschaftseinheit Krummhörner Marsch<br />

Nutzung Neben touristischer Nutzung ein überwiegend intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzter Bereich.<br />

A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />

Pflanzen, Tiere,<br />

biologische Vielfalt<br />

- Biotopfunktion<br />

- Habitatfunktion<br />

- Biotopverbundfunktion<br />

Biotope:<br />

Ackerbaulich geprägter Nutzungskomplex (Raps, Mais, Getreide) mit<br />

randlich vorhandenen strukturarmen Gräben. Im Süden (in Abbildung 14<br />

nicht dargestellt) liegt ein Campingplatz. Im Norden an der Leeshauser<br />

Straße liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohn- und<br />

Betriebsgebäuden. Der Bezugsraum 1.1 wird westlich durch den<br />

Landesschutzdeich (artenarme Intensivgrünlandvegetation) begrenzt.<br />

Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp von geringer Bedeutung<br />

(Wertstufe 2).<br />

Kein Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope.<br />

Kein Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen.<br />

Tiere:<br />

Brutvögel:<br />

Im Untersuchungsgebiet der UVS im Juni und Juli 2011 brütende Arten:<br />

Blaukehlchen, Bluthänfling, Kiebitz, Schafstelze, Schilfrohrsänger,<br />

Teichrohrsänger und Wachtel. Blaukehlchen (4 Revierpaare) und<br />

Schilfrohrsänger (5 RP) sind die häufigsten Arten (vgl. Tabelle 5-11 in der<br />

UVS, Anlage 10.3.1).<br />

Euring deutscher<br />

Artname<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 42 von 97<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

EU-Vogelschutz-RL<br />

Anhang I-Art<br />

EU-Vogelschutz-RL<br />

Artikel 4 (2) V01 oder<br />

V04 wertbestimmend<br />

11060 Blaukehlchen V X 4<br />

16600 Bluthänfling V V 1<br />

04930 Kiebitz 2 3 x 2<br />

10170 Schafstelze x (1)<br />

12430 Schilfrohrsänger V 3 x 5<br />

12510 Teichrohrsänger V 1 (1)<br />

03700 Wachtel 3 1<br />

Anmerkung: RP = Revierpaar<br />

RL D = Rote Liste Deutschlands 2007<br />

RL Nds = Rote Liste Niedersachsens 2007<br />

in Klammern: zusätzliche Anzahl Reviere<br />

gemäß Kartierung der Planungsgemeinschaft LaReG<br />

RP binnendeichs (n)


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

1.1<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs)<br />

Im Bezugsraum und damit im Nahbereich der Baumaßnahmen brüteten<br />

2011 die Arten Blaukehlchen (2 Revierpaare), Schilfrohrsänger (1 RP),<br />

Teichrohrsänger (1 RP) (vgl. Abb. 5-11 in der UVS, Unterlage 10.3.1).<br />

Der Brutbestand erreicht 2011 eine hohe Bedeutung (Wertstufe 4) gemäß<br />

UVS.<br />

Gastvögel:<br />

Als Gastvögel nutzen Kiebitz, Goldregenpfeifer und Möwen, seltener der<br />

Gr. Brachvogel, den Bereich der geplanten Baustelle zur Rast<br />

(abgeernteter Acker oder noch junge Feldfrüchte).<br />

Der Baustellenbereich (Acker) wird bei Hochwasser gelegentlich zu Rast<br />

genutzt (vgl. UVS, Anlage 10.3.1, Kap. 5.4.2.1.3). Von einer Bewertung der<br />

Fläche wird abgesehen.<br />

Weitere Tiergruppen spielen im Bezugsraum eine untergeordnete Rolle. Es<br />

wird angenommen, dass der Vorhabensbereich als Jagdrevier von<br />

Fledermäusen genutzt wird.<br />

Der Bezugsraum hat eine Habitatfunktion für Brutvögel.<br />

Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFH-RL) und<br />

bewertungsrelevanter europäischer Vogelarten:<br />

− Potenziell Fledermäuse (Jagdrevier, Flug), keine Quartierstandorte<br />

− Vorkommende Brutvogelarten (500 m um die Baustelle 31 ): Blaukehlchen,<br />

Kiebitz, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger, Wachtel<br />

− kein Rastvorkommen von mindestens landesweiter Bedeutung<br />

Pflanzen:<br />

− Kein Vorkommen geschützter oder seltener Pflanzenarten.<br />

Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />

− kein Vorkommen<br />

Biologische Vielfalt / Biotopverbund<br />

Der Tierbestand ist unter den Gegebenheiten der bestehenden Nutzungen<br />

typisch für den Bezugsraum. Der Bereich hat aufgrund fehlender Strukturen<br />

wie naturnahe Gewässerläufe oder Grünverbindungen keine besondere<br />

Funktion für den Biotopverbund.<br />

B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />

Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima<br />

- Biotische Lebensraumfunktion<br />

- Speicher- und<br />

Reglerfunktion<br />

- Grundwasserschutzfunktion<br />

- Retentionsfunktion<br />

- Lufthygienische<br />

Ausgleichsfunktion<br />

Boden / Sediment:<br />

Kalkmarsch, mit hohem bis sehr hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial.<br />

Die Böden sind vor der Eindeichung aus Sedimenten der Nordsee bei<br />

Hochwasser entstanden.<br />

Der Boden hat allgemeine Lebensraum- und Speicher- und<br />

Reglerfunktionen im Bezugsraum. Es kommen keine seltenen Böden<br />

vor.<br />

Der Boden ist von allgemeiner Bedeutung.<br />

Wasser:<br />

Oberflächenwasser<br />

Strukturarme Gräben mit allgemeiner Lebensraumfunktion.<br />

31 Durch die abschirmende Wirkung des Seedeichs werden die Brutvogelarten im Vorland nicht berücksichtigt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 43 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

1.1<br />

C. Landschaft<br />

Landschaft<br />

- L‘bildfunktion<br />

- Erholungsfunktion<br />

D. Schutzgebiete<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs)<br />

Grundwasser<br />

Oberflächennahes Grundwasser mit Salzeinfluss. Der mittlere<br />

Grundwasserstand liegt zwischen 0,6 bis 1,5 m unter Geländeoberkante.<br />

Keine besonderen Funktionen des Wassers im Bezugsraum.<br />

Atlantisches niederschlagsreiches Küstenklima ohne besondere<br />

Funktionen im Bezugsraum.<br />

Landschaftsbild:<br />

Landschaftsbildprägend ist in der Krummhörn die landwirtschaftliche<br />

Nutzung in Form der Acker- und Grünlandnutzung auf den fruchtbaren<br />

Marschböden. Ein typisches kulturhistorisches Landschaftselement ist der<br />

Seedeich. Die Krummhörn ist eine offene, weitgehend gehölzfreie<br />

Landschaft. Nahe der HDD Baustelle vorhandene Windkraftanlagen sind<br />

weithin sichtbar. Vereinzeln kommen Gehöfte vor, wie der ca. 100 m<br />

nördlich der Baustelle liegende Hof.<br />

Erholung:<br />

Zu bestimmten Monaten prägt der Tourismus das Landschaftsbild. So liegt<br />

beispielsweise ca. 500 m südlich der Baustelle ein Campingplatz und<br />

Fahrradtouristen nutzen die Straßen entlang der Deichlinie.<br />

Der Bezugsraum binnendeichs ist aufgrund der Nutzungen ohne<br />

besondere Funktionen für Naturerleben und stille Erholung.<br />

Das Landschaftsbild ist von allgemeiner Bedeutung.<br />

Der Bezugsraum<br />

(orange umgrenzt) liegt<br />

in keinem Schutzgebiet.<br />

Er grenzt an das Vogelschutzgebiet„Krummhörn“<br />

an, in dem er<br />

eingebettet liegt.<br />

Quelle: Ausschnitt aus<br />

Gebietskarte des<br />

Vogelschutzgebiets V04<br />

Krummhörn, EU Code<br />

2504-401<br />

Eingriffsrelevante Funktion im Bezugsraum 1.1 ist somit:<br />

Habitatfunktion insbesondere für wertgebende Brutvogelarten (März bis Mitte Juli)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 44 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Camping<br />

Uferverbau und Buhnen<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Mischwatt<br />

Salz- und Brackmarschbiotope<br />

Deich<br />

Acker<br />

Abbildung 15: Schrägluftbild Bezugsraum 1.1 (binnendeichs) und 1.2 (außendeichs)<br />

Quelle: H&M Luftbildservice 2011, i.A. TenneT Offshore GmbH<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 45 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

4.2 Bezugsraum 1.2 Manslagter Nacken und Vorland<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Außendeichs liegender Bereich der wattseitigen HDD-Baustelle (Bezug Bauabschnitt 1.2).<br />

Abbildung 16: Bezugsraum 1.2 – Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 46 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

1.2<br />

Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />

Lage<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />

Bauabschnitt 1.2 (HDD-Wattbaustelle)<br />

Außendeichs liegender Komplex am Vorland von Hamswehrum nördlich<br />

Leuchtfeuer Campen. Der Bezugsraum umfasst einen Bereich von 500 m<br />

beiderseits der Seetrasse DolWin3.<br />

Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.2 "Watten<br />

und Marschen": Neben dem Wattenmeer mit Wattflächen und Wattrinnen<br />

im Ästuar der Ems kommen Salzwiesen vor.<br />

Nutzung Vorwiegend touristische Nutzung im Sommer.<br />

Hinweis: Nennung / Beschreibung von Biotopen folgt unten.<br />

A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />

Pflanzen, Tiere,<br />

biologische Vielfalt<br />

- Biotopfunktion<br />

- Habitatfunktion<br />

- Biotopverbundfunktion<br />

Biotope (Abbildung 16):<br />

Vorland: Salz- und Brackmarschbiotope mit Salzwiesen, Queller-Watt und<br />

Röhrichte der Brackmarsch. Das Vorland ist durch geklammerte Steine<br />

(verbaute Ufer) und Buhnen gesichert und wird von einem befestigten Weg<br />

umgrenzt.<br />

Eulitoral: Brackwasserwatt ohne Vegetation höherer Pflanzen. Die<br />

Wattbaustelle liegt im Mischwatt (Biotoptyp KWBu, LRT 1140<br />

„Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“, § gesetzlich geschützt).<br />

Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp von sehr hoher Bedeutung<br />

(Wertstufe 5).<br />

Bis auf die Küstenschutzbauwerke und den Weg sind alle genannten<br />

Biotope als Salzwiesen im Küstenbereich, als Röhrichte und als<br />

Wattflächen im Küstenbereich nach § 30 BNatSchG gesetzlich<br />

geschützt.<br />

Tiere:<br />

Brutvögel: Im Vorland sind folgende für das Vogelschutzgebiet V01<br />

„Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“<br />

wertbestimmende Arten in 2011 beobachtet worden: Rohrweihe,<br />

Kornweihe, Säbelschnäbler und Blaukehlchen (Anhang I) sowie Feldlerche,<br />

Rotschenkel und Schafstelze (Art. 4 Abs. 2). Als Arten der Roten Liste<br />

Deutschlands kommen Wiesenweihe, Sandregenpfeifer, Schilfrohrsänger<br />

und Wiesenpieper hinzu.<br />

Brutgeschehen wurde bei Blaukehlchen, Feldlerche, Rotschenkel,<br />

Schafstelze, Schilfrohrsänger und Wiesenpieper festgestellt. Die häufigsten<br />

Arten sind im Vorland Rotschenkel (15 Revierpaare) und Wiesenpieper (9<br />

RP) (vgl. Tabelle 5-10 in der UVS, Anlage 10.3.1).<br />

Das Vorland ist durch die HDD-Baustelle nicht direkt betroffen. Die<br />

Wattbaustelle liegt etwa 180 m zum Vorland entfernt. Das Mischwatt wird<br />

von Limikolen als Nahrungshabitat während der Niedrigwasserphase<br />

genutzt.<br />

Der Brutvogelbestand (im Vorland) ist unter zusätzlicher Berücksichtigung<br />

der ausgewerteten Erfassungen des NLWKN (UVS, Anlage 10.3.1, Kap.<br />

5.3.1.3) von sehr hoher (nationaler) Bedeutung (Wertstufe 5).<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 47 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

1.2<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />

Euring deutscher<br />

Artname<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 48 von 97<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

EU-Vogelschutz-RL<br />

Anhang I-Art<br />

EU-Vogelschutz-RL<br />

Artikel 4 (2) V01 oder<br />

V04 wertbestimmend<br />

11060 Blaukehlchen V x 1<br />

09760 Feldlerche 3 3 x 1<br />

Euring deutscher<br />

Artname<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

EU-Vogelschutz-RL<br />

Anhang I-Art<br />

EU-Vogelschutz-RL<br />

Artikel 4 (2) V01 oder<br />

V04 wertbestimmend<br />

05460 Rotschenkel V 2 x 15<br />

10170 Schafstelze x 6<br />

12430 Schilfrohrsänger V 3 x 1<br />

10110 Wiesenpieper V 3 9<br />

Anmerkung: RP = Revierpaar<br />

RL D = Rote Liste Deutschlands 2007<br />

RL Nds = Rote Liste Niedersachsens 2007<br />

in Klammern: zusätzliche Anzahl Reviere<br />

gemäß Planungsgemeinschaft LaReG<br />

Gastvögel:<br />

Die Wattflächen werden vor allem zur Nahrungssuche genutzt. Bei<br />

Niedrigwasser sind die Vögel weitläufig im Watt verteilt.<br />

Bei auflaufendem Wasser wird zur Rast auf Flächen ausgewichen, die nicht<br />

überflutet werden. Möwen und Enten nutzen vor allem den befestigen Weg<br />

am Vorland zur Rast.<br />

Möwen und einige Limikolen nutzen bei der Nahrungssuche die<br />

Wattflächen meist vereinzelt, z. B. Großer Brachvogel, oder in kleineren<br />

Trupps, z. B. Sandregenpfeifer oder Pfuhlschnepfe. Austernfischer treten<br />

auch in größeren Trupps auf (vgl. UVS, Anlage 10.3.1, Kap. 5.4.2.1.3).<br />

Der Gastvogelbestand (im Manslagter Nacken) ist insgesamt von sehr<br />

hoher Bedeutung (Wertstufe 5). Der Bezugsraum erreicht für Brandgans,<br />

Ringelgans und Sandregenpfeifer eine nationale Bedeutung und für die<br />

Schneeammer eine landesweite Bedeutung.<br />

Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für Brut- und<br />

Gastvögel.<br />

Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften: Insgesamt wurden mit<br />

Scrobicularia plana (Große Pfeffermuschel) und Cerastoderma edule<br />

(Gemeine Herzmuschel) zwei Arten der Roten Listen festgestellt. Die Große<br />

Pfeffermuschel gilt als gefährdete Art, die Gemeine Herzmuschel ist eine<br />

Art der Vorwarnliste. Die Pfeffermuschel ist mit sehr hoher Stetigkeit im<br />

gesamten Eulitoral verbreitet.<br />

Das vorgefundene Makrozoobenthos entspricht weitgehend dem<br />

RP Vorland (n)<br />

RP Vorland (n)


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

1.2<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />

Erwartungsbild für den jeweiligen Watt-Typus (siehe auch Sedimente). Die<br />

Artenzahl in den beiden untersuchten Watttypen (Misch- und Sandwatt)<br />

entspricht der in vergleichbaren Wattgebieten, z.B. dem Artenspektrum im<br />

Watt bei Hilgenriedersiel.<br />

Das Makrozoobenthos ist aufgrund des Vorkommens von 2 RL-Arten und<br />

der auf mittlerem Niveau liegenden Artenzahl von mittlerer, allgemeiner<br />

Bedeutung (Wertstufe 3) (vgl. UVS, Anlage 10.3.1, Kap. 5.5.4.1)<br />

Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im und auf dem<br />

Watt lebende wirbellose Tiere und ist Nahrungshabitat für Brut- und<br />

Gastvögel.<br />

Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFHRL) und<br />

bewertungsrelevanter europäischer Vogelarten:<br />

− Potenziell Schweinswal (Streifgebiet bei Hochwasser)<br />

− Potenziell Fledermäuse (Jagdrevier, Flug), keine Quartiere<br />

− Vorkommende Brutvogelarten (500 m um die Baustelle 32 ): Rohrweihe, Kornweihe,<br />

Säbelschnäbler, Blaukehlchen, Braunkelchen, Feldlerche, Rotschenkel,<br />

Schafstelze, Wiesenweihe, Sandregenpfeifer, Kiebitz, Schilfrohrsänger,<br />

Uferschnepfe und Wiesenpieper (mit festgestelltem Brutgeschehen<br />

2011 unterstrichen).<br />

− Rastvorkommen von mindestens landesweiter Bedeutung für Brandgans,<br />

Ringelgans, Sandregenpfeifer und Schneeammer.<br />

Pflanzen (nur im Eulitoral 33 ):<br />

− Kein Nachweis von gefährdeten und geschützten Gefäßpflanzenarten im<br />

Eulitoral. Es wurden im Untersuchungsgebiet der BE-Baustelle im Watt keine<br />

Seegrasvorkommen festgestellt.<br />

Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />

− kein Vorkommen<br />

Biologische Vielfalt / Biotopverbund (nur im Eulitoral)<br />

Marines Ökosystem im Ästuar mit einer von den Gezeiten geprägten<br />

biologischen Vielfalt. Das Küstenmeer bildet mit Eulitoral, Sublitoral,<br />

Sandbänken und Inseln ein Großökosystem, mithin einen<br />

Großbiotopverbund.<br />

B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />

Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima<br />

- Biotische Lebensraumfunktion<br />

- Speicher- und<br />

Reglerfunktion<br />

- Grundwasserschutzfunktion<br />

- Retentionsfunktion<br />

- Lufthygienische<br />

Ausgleichsfunktion<br />

Sediment 34 :<br />

Weiches Mischwatt mit Rippel als Oberflächenstruktur. Einsinktiefe<br />

(20.09.2011) ca. 5 cm, stellenweise bis 30 cm. Sehr geringe Diatomeen-<br />

Bedeckung 0-5%, hohe Besiedlungsdichte der Oberflächen mit der<br />

Gemeinen Wattschnecke (Hydrobia), geringe Besiedlung mit der Gemeinen<br />

Herzmuschel.<br />

Das Sediment hat eine wichtige Lebensraumfunktion für das Benthos.<br />

Wasser:<br />

Lage im Übergangsgewässer bei 0-5 m Wassertiefe. Strömungs- und<br />

32<br />

Durch die abschirmende Wirkung des Seedeichs werden die Brutvogelarten binnendeichs nicht berücksichtigt.<br />

33<br />

Im Vorland finden keine Baumaßnahmen statt.<br />

34<br />

Boden unterhalb der MThw-Linie kommt definitionsgemäß nicht vor und wird durch den Begriff Sediment oder Gewässergrund<br />

ersetzt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 49 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

1.2<br />

C. Landschaft<br />

Landschaft<br />

- L‘bildfunktion<br />

- Erholungsfunktion<br />

D. Schutzgebiete<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />

witterungsabhängige Trübung, im Durchschnitt bei ca. 30-50 mg TG/I 35 .<br />

Salzgehalt zwischen 25-28 PSU abhängig vom tidalen Einfluss.<br />

Atlantisches niederschlagsreiches Küstenklima ohne besondere Funktionen<br />

im Bezugsraum.<br />

Landschaftsbild:<br />

Die Uferlinie nahe der HDD Wattbaustelle ist von Küstenschutzbauwerken<br />

(Deichanlagen, vergossenem Uferverbau und Buhnen) gekennzeichnet. Bei<br />

guter Sicht wirken die industriellen Strukturen und Windkraftanlagen der ca.<br />

9 km westlich liegenden Niederländischen Küste (Eemshafen) deutlich in<br />

die Landschaftsbildeinheit hinein. Nahe der HDD Baustelle binnendeichs<br />

vorhandene Windkraftanlagen wirken auch hier hinein.<br />

Die Außendeichsflächen nahe der HDD Wattbaustelle bestehen aus<br />

begrüppten Salzwiesen, die ca. 200 m breit sind. Der Übergang vom Watt<br />

zu den Salzwiesen ist durch den Uferbau unnatürlich und eine naturnahe<br />

Vegetationsabfolge fehlt.<br />

Die Wasserflächen werden durch die Berufs- und Freizeitschifffahrt genutzt.<br />

Dies wird dem Betrachter durch einen regelmäßigen Verkehr mit z.B.<br />

Fahrgastschiffen (Fähren und Katamaran), Binnenschiffen oder<br />

Segelbooten deutlich. Von der Nutzung dieses Bereichs durch die Berufs-<br />

und Freizeitfischerei ist ebenfalls auszugehen. Es finden außerdem<br />

Baggerungen im Bereich der Fahrrinne statt, die optisch und akustisch auf<br />

den Betrachter wirken. Der zwischen Festland und Borkum verkehrende<br />

Katamaran (70 km/h) ist deutlich außendeichs zu hören und zu sehen.<br />

Erholung:<br />

Das Watt wird bei Niedrigwasser für Wattwanderungen genutzt.<br />

Der Bezugsraum außendeichs ist aufgrund der Nutzungen ohne<br />

besondere Funktionen für Naturerleben und stille Erholung.<br />

Das Landschaftsbild ist von allgemeiner Bedeutung.<br />

• Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone 2 (Zwischenzone)<br />

• FFH-Gebiet DE 2306-301 NP Nieders. Wattenmeer, Betrachtungsraum<br />

Außenems<br />

• Vogelschutzgebiet DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und<br />

angrenzendes Küstengewässer<br />

Eingriffsrelevante Funktionen im Bezugsraum 1.2 sind somit:<br />

Habitatfunktionen (Brut) insbesondere für wertgebende Arten (Vorland in 180 m Entfernung<br />

zur Baustelle im Watt), Nahrungshabitat (benthische Besiedlung) v.a. für Rotschenkel, Sandregenpfeifer,<br />

Uferschnepfe<br />

Biotop- und Sedimentfunktionen (naturnahe Morphologie und Gefüge, benthische Lebensraumfunktion)<br />

35 mg TG/l gibt die Schwebstoffkonzentration an, TG = Trockengewischt<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 50 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

4.3 Bezugsraum 2 Manslagter Nacken<br />

Kabelverlegung im Watt und Flachwasser (Bezug Bauabschnitt 2).<br />

Abbildung 17: Bezugsraum 2 „Manslagter Nacken“<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 51 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

2<br />

Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />

Lage<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Manslagter Nacken (außendeichs)<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bauabschnitt 2 (Verlegung im Watt und im Flachwasser)<br />

Außendeichs liegender Komplex im Eulitoral und flachem Sublitoral (s.<br />

Abbildung 17) Der Bezugsraum umfasst auf 4.141 m Länge einen Bereich<br />

von 500 m beiderseits der Seetrasse DolWin3.<br />

Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.2 "Watten<br />

und Marschen".<br />

Nutzung Vorwiegend touristische Nutzung im Sommer.<br />

Freizeitschifffahrt, Freizeitfischerei (Reusenfischer)<br />

Hinweis: Nennung / Beschreibung von Biotopen folgt unten.<br />

A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />

Pflanzen, Tiere,<br />

biologische Vielfalt<br />

- Biotopfunktion<br />

- Habitatfunktion<br />

- Biotopverbundfunktion<br />

Biotope:<br />

Die Seetrasse liegt im Biotoptyp KWB Brackwasserwatt ohne Vegetation<br />

höherer Pflanzen (3.188 m, davon 605 m Mischwatt (KWBu) und 2.583 m<br />

Sandwatt (KWBs) und im Biotoptyp KMF Flachwasserzone des<br />

Küstenmeeres (953 m).<br />

Die Watt-Biotoptypen lassen sich den Lebensraumtypen LRT 1140<br />

„Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“ zuordnen.<br />

Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp beim Watt von sehr hoher<br />

Bedeutung (Wertstufe 5), beim Flachwasser von hoher Bedeutung<br />

(Wertstufe 4).<br />

Das Brackwasserwatt ist als Wattfläche im Küstenbereich nach § 30<br />

BNatSchG gesetzlich geschützt.<br />

Die Flachwasserzone ist wegen fehlender besonderer Strukturen wie<br />

Makrophyten/Makroalgen oder artenreiche Kies-, Grobsand- und<br />

Schillgründe nicht gesetzlich geschützt.<br />

Tiere:<br />

Brutvögel:<br />

Die im Vorland brütenden Limikolen (s. Bezugsraum 1.2) nutzen die<br />

Wattflächen zur Nahrungssuche.<br />

Gastvögel:<br />

Die Wattflächen werden vor allem zur Nahrungssuche genutzt. Möwen und<br />

einige Limikolen nutzen bei der Nahrungssuche die Wattflächen meist<br />

vereinzelt, z. B. Großer Brachvogel, oder in kleineren Trupps, z. B.<br />

Sandregenpfeifer oder Pfuhlschnepfe. Austernfischer treten auch in<br />

größeren Trupps auf.<br />

Der Gastvogelbestand (im Manslagter Nacken) ist insgesamt von sehr<br />

hoher Bedeutung (Wertstufe 5). Der Bezugsraum erreicht für Brandgans,<br />

Ringelgans und Sandregenpfeifer eine nationale Bedeutung (vgl. UVS,<br />

Anlage 10.1.1, Kap. 5.4.4.1).<br />

Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im Watt nach<br />

Nahrung suchende Brutvogelarten, v.a. Limikolen, und für Gast- und<br />

Rastvögel.<br />

Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften im Eulitoral:<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 52 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

2<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Manslagter Nacken (außendeichs)<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Wie im Bezugsraum 1.2: Scrobicularia plana (Große Pfeffermuschel) und<br />

Cerastoderma edule (Gemeine Herzmuschel) als gefährdete bzw. Art der<br />

Vorwarnliste. Die Pfeffermuschel ist mit sehr hoher Stetigkeit im gesamten<br />

Eulitoral verbreitet.<br />

Das vorgefundene Makrozoobenthos entspricht weitgehend dem<br />

Erwartungsbild für den jeweiligen Watt-Typus (siehe auch Sedimente).<br />

Das Makrozoobenthos ist aufgrund des Vorkommens von 2 RL-Arten und<br />

der auf mittlerem Niveau liegenden Artenzahl von mittlerer, allgemeiner<br />

Bedeutung (Wertstufe 3) (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.5.4.1).<br />

Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften im Sublitoral (Flachwasser):<br />

Im Bezugsraum liegt ein untersuchtes Quertransekt mit vier Stationen (Van-<br />

Veen-Greifer; 16 Proben) und ein Längstransekt mit 2 Dredgenhols. Das<br />

festgestellte Artenspektrum entspricht dem Erwartungsbild für ein sandiges<br />

Sublitoral im Übergangsgewässer. Es wird auf die Ausführungen im<br />

Bezugsraum 3 verwiesen, weil dort die meisten der in 2011 untersuchten<br />

Stationen liegen und die somit repräsentativ sind. Zusammenfassend ist<br />

jedoch im Ergebnis der Untersuchung festzustellen, dass das<br />

Makrozoobenthos im Bezugsraum 2 weitgehend mit dem in der Literatur<br />

beschriebenen Referenzzustand des Übergangsgewässers der Ems<br />

übereinstimmt.<br />

Das Makrozoobenthos ist aufgrund des Vorkommens von bis zu 14 RL-<br />

Arten und der über dem mittlerem Niveau liegenden Artenzahl von<br />

allgemeiner bis besonderer Bedeutung (Wertstufe 4) (vgl. UVS, Anlage<br />

10.1.1, Kap. 5.5.4.2).<br />

Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im und auf dem<br />

Watt und am Gewässergrund lebende wirbellose Tiere.<br />

Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFHRL) und<br />

bewertungsrelevanter europäischer Vogelarten (wie Bezugsraum 1.2):<br />

− Potenziell Schweinswal (Streifgebiet bei Hochwasser)<br />

− Potenziell Fledermäuse (Jagdrevier, Flug), keine Quartiere<br />

− Vorkommende Brutvogelarten (500 m um die Baustelle 36 ): Rohrweihe, Kornweihe,<br />

Säbelschnäbler, Blaukehlchen, Braunkelchen, Feldlerche, Rotschenkel,<br />

Schafstelze, Wiesenweihe, Sandregenpfeifer, Kiebitz, Schilfrohrsänger,<br />

Uferschnepfe und Wiesenpieper (mit festgestelltem Brutgeschehen<br />

2011 unterstrichen).<br />

− Rastvorkommen von mindestens landesweiter Bedeutung für Brandgans,<br />

Ringelgans, Sandregenpfeifer und Schneeammer.<br />

Pflanzen<br />

− Kein Nachweis von gefährdeten und geschützten Gefäßpflanzenarten,<br />

von Seegras oder Makrophyten und Großalgen<br />

Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />

− kein Vorkommen<br />

Biologische Vielfalt / Biotopverbund (nur im Eulitoral)<br />

Marines Ökosystem im Ästuar im Übergang zum Küstengewässer mit einer<br />

von den Gezeiten geprägten biologischen Vielfalt. Das Küstengewässer<br />

36 Durch die abschirmende Wirkung des Seedeichs werden die Brutvogelarten binnendeichs nicht berücksichtigt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 53 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

2<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Manslagter Nacken (außendeichs)<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

bildet mit Eulitoral, Sublitoral, Sandbänken und Inseln ein Großökosystem,<br />

mithin einen Großbiotopverbund.<br />

B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />

Sediment und Wasser<br />

- Biotische Lebensraumfunktion<br />

C. Landschaft<br />

Landschaft<br />

- L‘bildfunktion<br />

- Erholungsfunktion<br />

D. Schutzgebiete<br />

Sediment:<br />

Mischwatt, teils mit Rippelstruktur, teils schwaches Relief als<br />

Oberflächenstruktur. Einsinktiefe (20.09.2011) zwischen 5 bis 30 cm.<br />

Überwiegend sehr geringe Diatomeen-Bedeckung 0-5%, teils Bereiche mit<br />

bis zu 20% Bedeckung (ebenfalls gering), hohe Besiedlungsdichte der<br />

Oberflächen mit der Gemeinen Wattschnecke (Hydrobia), geringe<br />

Besiedlung mit der Gemeinen Herzmuschel.<br />

Im Sublitoral feinsandiges Sediment.<br />

Wasser:<br />

Lage im Übergangsgewässer bei 0-5 m Wassertiefe. Strömungs- und<br />

witterungsabhängige Trübung, im Durchschnitt bei ca. 30-50 mg TG/I 37 .<br />

Salzgehalt zwischen 25-28 PSU abhängig vom tidalen Einfluss.<br />

Atlantisches niederschlagsreiches Küstenklima ohne besondere Funktionen<br />

im Bezugsraum.<br />

Landschaftsbild:<br />

Wie Bezugsraum 1.2<br />

Erholung:<br />

Das Watt wird bei Niedrigwasser für Wattwanderungen genutzt.<br />

• Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone 2 (Zwischenzone)<br />

• FFH-Gebiet DE 2306-301 NP Nieders. Wattenmeer, Betrachtungsraum<br />

Außenems<br />

• Vogelschutzgebiet DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und<br />

angrenzendes Küstengewässer<br />

Eingriffsrelevante Funktionen im Bezugsraum 2 sind somit:<br />

Habitatfunktionen: Nahrungshabitat (benthische Besiedlung) für im Watt rastende und Nahrung<br />

suchende Arten vgl.bar Bezugsraum 1.2<br />

Biotop- und Sedimentfunktionen (naturnahe Morphologie und Gefüge, benthische Lebensraumfunktion)<br />

37 mg TG/l gibt die Schwebstoffkonzentration an, TG = Trockengewischt<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 54 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

4.4 Bezugsraum 3 Westerems<br />

Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Baustellenabschnitt 3).<br />

Abbildung 18: Bezugsraum 3 (Blatt 1) „Westerems“<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 55 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Abbildung 19: Bezugsraum 3 (Blatt 2) „Westerems“<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 56 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Abbildung 20: Bezugsraum 3 (Blatt 3) „Westerems“<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 57 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

3<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Westerems<br />

Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />

Lage<br />

Bauabschnitt 3 (Verlegung im Flachwasser)<br />

Nearshore- Komplex in der Westerems<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Der Bezugsraum umfasst auf 37.285 m Länge einen Bereich von 500 m<br />

beiderseits der Seetrasse DolWin3 (vgl. Abbildung 18 bis Abbildung 20)<br />

Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.2 "Watten<br />

und Marschen".<br />

Nutzung Inselfähr- und Ausflugsverkehrverkehr, Berufsschifffahrt, Garnelenfischerei<br />

Hinweis: Nennung / Beschreibung von Biotopen folgt unten.<br />

A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />

Pflanzen, Tiere,<br />

biologische Vielfalt<br />

- Biotopfunktion<br />

- Habitatfunktion<br />

- Biotopverbundfunktion<br />

Biotope:<br />

Die Seetrasse verläuft durchgängig im Biotoptyp KMF - Flachwasserzone<br />

des Küstenmeeres (LRT 1160 „Flache große Meeresamre und –buchten“).<br />

Südlich des Randzel verläuft die Seetrasse auf rund 1.510 m Strecke (4 %<br />

des Bauabschnitts) durch den kiesreichen Untertypus dieses Biotoptyps<br />

(KMFk, vgl. Abbildung 18).<br />

Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp<br />

beim Flachwasser von hoher Bedeutung (Wertstufe 4),<br />

beim Untertyp Kiesgrund von sehr hoher Bedeutung (Wertstufe 5).<br />

Der Kiesgrund wird trotz fehlender ausgesprochen artenreicher Bestände<br />

vorsorglich aufgrund des Potenzials als nach § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG<br />

gesetzlich geschützt (Flachwasserzone mit artenreichem Kiesgrund im<br />

Küstenbereich) angesehen.<br />

Tiere:<br />

Marine Säuger:<br />

Nordwestlich von Borkum am Hohen Riff (RZ I/11) sowie südöstlich von<br />

Borkum (Randzel I/6) sind aktuelle und potentielle Seehundliegeplätze. In<br />

den Jahren 2007-2011 wurden an den Liegeplätzen vielfach mehr als 150<br />

Individuen (vorwiegend Alttiere) innerhalb der 500 m Zone nachgewiesen.<br />

Beide Sandbänke haben derzeit im Wirkbereich des Vorhabens keine<br />

Bedeutung als Wurfplatz (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.1.2.1).<br />

Ebenfalls nordwestlich von Borkum sowie am Weststrand der Insel sind<br />

aktuelle und potentielle Kegelrobbenliegeplätze vorhanden, die jedoch<br />

keine Bedeutung als Wurfplatz besitzen (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap.<br />

5.1.2.2).<br />

Der Schweinswal nutzt den Bezugsraum hauptsächlich zur Nahrungssuche<br />

(Streif- und Jagdgebiet).<br />

Der Bezugsraum hat streckenweise eine wichtige Habitatfunktion als<br />

Liege- und Ruheplatz für Seehunde und Kegelrobben im Bereich<br />

Hohes Riff und für Seehunde im Bereich Randzel. Die Sandbänke<br />

haben im Wirkbereich eine potenzielle Wurfplatzfunktion (zumindest<br />

für Seehunde).<br />

Brutvögel:<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 58 von 97


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Nr. des Bezugsraums<br />

3<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Westerems<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Nistplatzwahl, Brut und Jungenaufzucht werden auf Borkum<br />

(nächstgelegene Zählgebiete 2406.1/4 u. 2306.3/2) durch Habituation,<br />

Vorbelastungen und Entfernung der Seetrasse nicht erheblich gestört (vgl.<br />

UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.3.4.4).<br />

Gastvögel:<br />

Es werden keine erheblichen Störungen für Gastvögel erwartet (vgl. UVS,<br />

Anlage 10.1.1, Kap. 5.4.5.4).<br />

Zur Hauptmauserzeit im Spätsommer (Juli und August) werden vor allem<br />

die Watten und Priele am Emshörngat und Blinden Randzelgat genutzt. Der<br />

größte Trupp (der letzten fünf Jahren) umfasste 3.500 Individuen zur<br />

Mauserzeit am 14.08.2009 (NLPV 2012). Dies entspricht einer nationalen<br />

Bedeutung. Der Bestand der Art wird deshalb mit besonderer Bedeutung<br />

bewertet.<br />

Der Bezugsraum ist von sehr hoher Bedeutung (Wertstufe 5).<br />

Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften im Sublitoral (Flachwasser):<br />

Hinweis: Der nachfolgende Bestand des Makrozoobenthos gilt die die Bezugsräume<br />

3 und 4 bis zur „Harfe“.<br />

Infauna: Vorkommen von insgesamt 136 Makrozoobenthostaxa bzw. 127<br />

Arten. Der Großteil der Taxa gehört zur Gruppe der Polychaeta (51 Arten /<br />

54 Taxa) gefolgt von den Crustacea (40 Arten). Alle anderen Gruppen<br />

weisen nur eine geringe Artenzahl auf.<br />

Vorkommen von 19 Arten der Roten Liste Deutschlands, darunter sind mit<br />

dem Zypressenmoss Sertularia cupressina und der Teppichmuschel<br />

Venerupis senegalensis zwei gefährdete Arten (Rote Liste Status 3), und<br />

einer Art mit geographischer Restriktion (Rote Liste Status R). Die übrigen<br />

Arten (16) sind potenziell gefährdet (Rote Liste Status G) (UVS, Anlage<br />

10.1.1, Tabelle 5-36).<br />

Lanice conchilega (Bäumchenröhrenwurm) strukturiert durch den Bau von<br />

Röhren die Sedimentoberfläche und schafft damit für weitere Arten des<br />

Benthos einen wertvollen Lebensraum. Die Art ist mit 6% Abundanzanteil<br />

und 8,3% Biomasseanteil nachgewiesen.<br />

Epifauna: Vorkommen von insgesamt acht Arten und eine unbestimmter<br />

Anthoza-Art der evertebraten Epifauna, darunter drei Krebsarten<br />

(Liocarcinus holsatus, Macropodia rostrata, Pandalus montagui) und eine<br />

Schneckenart (Dendronotus frondosus).<br />

Crangon crangon (Nordseegarnele), Carcinus maenas (Gemeine<br />

Strandkrabbe) und Asterias rubens (Gemeiner Seestern) kommen mit<br />

hoher Stetigkeit vor. Die Arten Dendronotus frondosus, Pandalus montagui<br />

kommen jeweils an nur einer und die Anthozoa an zwei Stationen vor.<br />

Mit der Bäumchenschnecke Dendronotus frondosus ist eine potenziell<br />

gefährdete Art (Rote Liste Status G) der Roten Liste Deutschlands<br />

nachgewiesen (ein Einzelexemplar, nur in diesem Bezugsraum).<br />

Das Makrozoobenthos ist aufgrund des Vorkommens der RL-Arten und der<br />

über dem mittlerem Niveau liegenden Artenzahl von allgemeiner bis<br />

besonderer Bedeutung (Wertstufe 4) (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap.<br />

5.5.4.2).<br />

Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im und auf dem<br />

Gewässergrund lebende wirbellose Tiere.<br />

Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFHRL) und<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 59 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

3<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Westerems<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

bewertungsrelevanter europäischer Vogelarten:<br />

− Schweinswal (Streifgebiet)<br />

− Rastvorkommen von mindestens landesweiter Bedeutung: Eiderenten (Mauserzeitraum<br />

Juli-August)<br />

Pflanzen<br />

− Kein Nachweis von Makrophyten und Großalgen<br />

Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />

− kein Vorkommen<br />

Biologische Vielfalt / Biotopverbund<br />

Marines Ökosystem im Küstengewässer. Das Küstengewässer bildet mit<br />

Eulitoral, Sublitoral, Sandbänken und Inseln ein Großökosystem, mithin<br />

einen Großbiotopverbund.<br />

B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />

Sediment und Wasser<br />

- Biotische Lebensraumfunktion<br />

C. Landschaft<br />

Landschaft<br />

- L‘bildfunktion<br />

- Erholungsfunktion<br />

Sediment (Sublitoral):<br />

Den Hauptanteile bilden Fein- und Mittelsande mit geringen Ton- und<br />

Schluffanteilen (entsprechend geringer organischer Anteil) eines<br />

durchgängig „gewellten“ Gewässergrunds (v.a. Riffelstrukturen). Die<br />

Sedimente sind insgesamt heterogen verteilt: Wenige Kiesgründe (s.o.) und<br />

v.a. Fein- und Mittelsande und Mittel- bis Grobsande ohne klaren<br />

räumlichen Trend. Die Westerems prägt eine hohe hydromorphologische<br />

Dynamik mit starken natürlichen Umlagerungsprozessen.<br />

Bis auf die Kiesgründe, die von besonderer Bedeutung sind, ist das<br />

Sediment von allgemeiner Bedeutung mit entsprechender biotischer<br />

Lebensraumfunktion (hoch – mittel).<br />

Wasser:<br />

Polyhalines (bis Borkum) bis euhalines Küstengewässer mit Salzgehalten<br />

zwischen 25 – 32 PSU und mäßiger bis geringer Trübung zwischen 10 bis<br />

5 mg TG/l. Die Westerems ist gut durchmischt mit Sauerstoffgehalten um<br />

die 10 mg/l.<br />

Bezogen auf die Wasserbeschaffenheit ist der Bezugsraum von allgemeiner<br />

bis besonderer Bedeutung (Wertstufe 4) mit entsprechend hoher biotischer<br />

Lebensraumfunktion.<br />

Landschaftsbild:<br />

Offenes Küstengewässer mit typischen Nutzungen (Berufsschifffahrt,<br />

Berufsfischerei u.a.), Sandbänken und Insel. Weiträumige<br />

Sichtbeziehungen einer Landschaft mit naturraumtypischer Eigenart.<br />

Erholung:<br />

Schwerpunkt der Erholung ist die Insel Borkum (Südstrand).<br />

Das Landschaftsbild ist von allgemeiner Bedeutung.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 60 von 97


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Nr. des Bezugsraums<br />

3<br />

D. Schutzgebiete<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Westerems<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

• Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone 2 (Zwischenzone)<br />

• FFH-Gebiet DE 2306-301 NP Nieders. Wattenmeer, Betrachtungsraum<br />

Randzel und Hohes Riff<br />

• Vogelschutzgebiet DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes<br />

Küstengewässer<br />

• NSG Borkum Riff, WE 276<br />

• FFH-Gebiet DE 2507-331 Unter- und Außenems<br />

• EU-VS-Gebiet "Waddenzee" (NL9801001)<br />

• FFH-Gebiet Ems-Dollart (NL2007 001), Teil des EU-VS-Gebiets<br />

Eingriffsrelevante Funktionen im Bezugsraum 3 sind somit:<br />

Habitatfunktionen: Liegeplätze Seehunde und Kegelrobben (ggf. pot. Wurfplätze Seehunde)<br />

Biotop- und Sedimentfunktionen (naturnahe Morphologie und Gefüge, benthische Lebensraumfunktion)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 61 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

4.5 Bezugsraum 4 Küstenmeer nördlich Borkum<br />

Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Bauabschnitt 4).<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Abbildung 21: Bezugsraum 4 „Küstenmeer nördlich Borkum“ (Blatt 3)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 62 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Abbildung 22: Bezugsraum 4 „Küstenmeer nördlich Borkum “ (Blatt 4)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 63 von 97


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Nr. des Bezugsraums<br />

4<br />

Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />

Lage<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Küstenmeer nördlich Borkum<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bauabschnitt 4 (Verlegung im Flach und Tiefwasser)<br />

Offshore-Komplex<br />

Der Bezugsraum umfasst auf rd. 17.150 m Länge einen Bereich von 500 m<br />

beiderseits der Seetrasse DolWin3 (vgl. Abbildung 21 und Abbildung 22)<br />

Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.1 "Deutsche<br />

Bucht ".<br />

Nutzung Berufsschifffahrt, Berufsfischerei, Garnelenfischerei<br />

Hinweis: Nennung / Beschreibung von Biotopen folgt unten.<br />

A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />

Pflanzen, Tiere,<br />

biologische Vielfalt<br />

- Biotopfunktion<br />

- Habitatfunktion<br />

- Biotopverbundfunktion<br />

Biotope:<br />

Die Seetrasse verläuft zunächst im Biotoptyp KMF - Flachwasserzone des<br />

Küstenmeeres (LRT 1160 „Flache große Meeresamre und –buchten“), ab<br />

der 20 m Tiefenlinie im Biotoptyp KMT - Tiefwasserzone des Küstenmeeres<br />

(lein FFH-Lebensraumtyp).<br />

Nordöstlich des OWP Riffgat verläuft die Seetrasse auf rund 350 m Strecke<br />

(2 % des Bauabschnitts) durch den kiesreichen Untertypus dieses<br />

Biotoptyps (KMTk, vgl. Abbildung 22). Der Abschnitt liegt im NSG Borkum<br />

Riff.<br />

Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp<br />

beim Flach- und Tiefwasser von hoher Bedeutung (Wertstufe 4),<br />

beim Untertyp Kiesgrund von sehr hoher Bedeutung (Wertstufe 5).<br />

Der Kiesgrund ist aufgrund der Benthosuntersuchungen und der Lage im<br />

NSG als nach § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG gesetzlich geschützt anzusehen<br />

(Tiefwasserzone mit artenreichem Kiesgrund im Küstenbereich)<br />

Tiere:<br />

Marine Säuger:<br />

Robben und Schweinswale nutzen den Bezugsraum zur Nahrungssuche.<br />

Robben halten sich jedoch mehr bei den Sandbänken nordwestlich von<br />

Borkum auf (Bezugsraum 3).<br />

Brutvögel:<br />

Brutvögel werden im Bezugsraum 4 aufgrund der Entfernung zu möglichen<br />

Bruthabitaten nicht betrachtet.<br />

Gastvögel:<br />

Nordwestlich von Borkum beginnt das Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet<br />

von Seevögeln (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.4.2.4).<br />

Der Bezugsraum 4 hat für die Arten Stern- und Prachttaucher, Zwerg-,<br />

Sturm-, Heringsmöwe sowie Brandseeschwalbe keine landesweite<br />

Bedeutung. Der Abschnitt ist von allgemeiner, mittlerer Bedeutung<br />

(Wertstufe 3).<br />

Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften im Sublitoral (Flachwasser):<br />

Hinweis: vgl. Bezugsraum 3<br />

In Ergänzung:<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 64 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Nr. des Bezugsraums<br />

4<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Küstenmeer nördlich Borkum<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Die äußeren Stationen der Benthosuntersuchung (UVS, Anlage 10.1.1,<br />

Kap. 5.5.1.2.1) weisen mit Aonides paucibranchiata, Ophelia limacina,<br />

Spisula spp., Goniadella bobretzkii und Nephtys longosetosa einige<br />

typische Arten der Goniadella-Spisula-Assoziation in höheren Abundanzen<br />

auf. Das Vorkommen dieser Goniadella-Spisula-Assoziation setzt sich in<br />

den Bereich der 2Harfe" fort.<br />

Das Makrozoobenthos wird ab der 20 m Tiefenlinie vorsorglich der<br />

Goniadella-Spisula-Assoziation mit Übergängen zur Fabulina-fabula-<br />

Assoziation zugeordnet. Die Goniadella-Spisula-Assoziation ist eine in der<br />

Nordsee nicht weit verbreitete Makrozoobenthosgemeinschaft und als<br />

Besonderheit zu werten.<br />

Neben der Goniadella-Spisula-Assoziation wurden Felder mit hohen<br />

Dichten des Bäumchenröhrenwurms Lanice conchilega im Bereich der<br />

Harfe festgestellt.<br />

Aufgrund des Vorkommens der Goniadella-Spisula-Assoziation, der sehr<br />

hohen Artenzahl und der hohen bis sehr hohen Anzahl von Arten der Roten<br />

Listen sowie des Vorkommens der ökologisch wertvollen Lanice<br />

conchilega-Felder ist dem Makrozoobenthosbestand im Bereich des<br />

Küstenmeeres eine besondere Bedeutung (Wertstufe 5) beizumessen (vgl.<br />

UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.5.4.2).<br />

Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im und auf dem<br />

Gewässergrund lebende wirbellose Tiere.<br />

Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFHRL) und<br />

europäischer Vogelarten:<br />

− Schweinswal (Streifgebiet)<br />

Pflanzen<br />

− Kein Nachweis von Makrophyten und Großalgen<br />

Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />

− kein Vorkommen<br />

Biologische Vielfalt / Biotopverbund<br />

Marines Großökosystem.<br />

B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />

Sediment und Wasser<br />

- Biotische Lebensraumfunktion<br />

Sediment (Sublitoral):<br />

Siehe Bezugsraum 3<br />

Bis auf die Kiesgründe, die von besonderer Bedeutung sind, ist das<br />

Sediment von allgemeiner Bedeutung mit entsprechender biotischer<br />

Lebensraumfunktion (hoch – mittel).<br />

Wasser:<br />

Siehe Bezugsraum 3<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 65 von 97


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Nr. des Bezugsraums<br />

4<br />

C. Landschaft<br />

Landschaft<br />

- L‘bildfunktion<br />

- Erholungsfunktion<br />

D. Schutzgebiete<br />

Bezeichnung des Bezugsraumes<br />

Küstenmeer nördlich Borkum<br />

Landschaftsbild:<br />

Siehe Bezugsraum 3<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

• Vogelschutzgebiet DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes<br />

Küstengewässe<br />

• NSG Borkum Riff, WE 276<br />

Eingriffsrelevante Funktionen im Bezugsraum 4 ist somit:<br />

Biotop- und Sedimentfunktionen (naturnahe Morphologie und Gefüge, benthische Lebensraumfunktion)<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 66 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

5 Konfliktanalyse<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

In der UVS, Anlage 10.3.1, werden je Schutzgut die Empfindlichkeiten gegenüber den Wirkungen des<br />

Vorhabens DolWin3 beschrieben und Empfehlungen für Vermeidungsmaßnahmen gemacht, damit bei<br />

entsprechend empfindlichen Schutzgütern keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen (im<br />

Sinne der UVS) bzw. keine erheblichen Beeinträchtigungen (im Sinne der Eingriffsregelung) entstehen.<br />

5.1 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />

Die nachfolgenden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind in Anlage 8.3.2 (Landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen) mit Übersichts- und Lageplänen (Abbildungen) dargestellt. Die Maßnahmen sind<br />

mit der Fachbehörde für Naturschutz, NLPV und NLWKN, abgestimmt worden. Die Zuständigkeiten<br />

liegen für die Baustelleneinrichtung im Watt bei der NLPV, hinsichtlich der Nutzung des Vorlands beim<br />

NLWKN und binnendeichs bei der UNB. Eine Abstimmung der Maßnahmen binnendeichs fand indirekt<br />

über das für die Landtrasse zuständige Gutachterbüro LaReg statt (betreffend Vogelschutz, vgl.<br />

Antragsanlagen Landtrasse Anlagen 8.2.1 und 8.2.3, 10.2.3).<br />

5.1.1 Allgemeine Grundsätze<br />

Nach Teil 2 des Orientierungsrahmens Naturschutz Netzanbindungen (IBL Umweltplanung 2012)<br />

werden<br />

• bautechnische Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen (S) und<br />

• Vermeidungsmaßnahmen bei Durchführung (V) unterschieden.<br />

Mit Schutzmaßnahmen (S) sind allgemeine, grundlegende Maßnahmen gemeint, die sich von den<br />

eigentlichen, aus den Ergebnissen der Untersuchung (<strong>LBP</strong>, UVS, ASB, Natura2000-VU) und Bewertung<br />

der betroffenen Werte, Strukturen und Funktionen heraus ermittelten Vermeidungsmaßnahmen<br />

darin unterscheiden, dass sie nicht einzelfallbezogen projektspezifisch sind. Schutzmaßnahmen stellen<br />

demnach einen allgemeinen Katalog an Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

verschiedener Art dar.<br />

Die Vermeidungsmaßnahmen (V) sind das Ergebnis der projektspezifischen Konfliktanalyse in allen<br />

Phasen der Bearbeitung (Vorentwurf, Entwurf). Sie entstehen zumeist aus einem diskursiven Prozess<br />

der technischen Planung und den daraus resultierenden voraussichtlichen Konflikten sowohl im eigentlichen<br />

Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung als auch unter Umständen wegen der<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natura-2000 Schutzgebieten oder von artenschutzrechtlichen<br />

Zugriffsverboten. Diese Maßnahmen sind somit bei Antragstellung quasi projektimmanent und<br />

Gegenstand der Planung. Es handelt es sich um Vermeidungsmaßnahmen entsprechend dem<br />

Grundsatz nach § 13 Satz 1 bzw. der Verursacherpflicht nach § 15 Abs. 1 S. 1 BNatSchG.<br />

„Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten<br />

Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu<br />

erreichen, gegeben sind.“ (§15 Abs. 1 S. 2 BNatSchG)<br />

Daraus folgt, das Vorhaben so schonend wie möglich (ohne Verzicht auf eine bestimmte erforderliche<br />

technische Maßnahme an einem bestimmten Ort) zu verwirklichen. Bei gegebenen bautechnischen<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 67 von 97


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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Alternativen bei der Durchführung ist grundsätzlich die Natur und Landschaft schonendere bautechni-<br />

schen Maßnahme - unbeachtlich ggf. anfallender Mehrkosten - verpflichtend, sofern die Alternative im<br />

richtigen Verhältnis zum Nutzen steht (Michler & Möller 2011). Die zumutbare Alternative als Vermei-<br />

dungsmaßnahme muss „also geeignet, erforderlich und auch angemessen sein. Vermeidungsmaß-<br />

nahmen, die mit einem Mehraufwand verbunden sind, der aber außer Verhältnis zu der möglichen<br />

Minderung der Beeinträchtigungen steht, werden nicht verlangt.“ (ebenda)<br />

5.1.2 Beantragte Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />

Die nachfolgenden Maßnahmen umfassen alle zum Zeitpunkt der Antragstellung von der<br />

Vorhabensträgerin vorgesehenen allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

(Schutzmaßnahmen, S) und alle projektspezifischen Vermeidungsmaßnahmen (V) für die geplante<br />

Netzanbindung DolWin3 im Bereich der Seetrasse, Abschnitt Deichkreuzung Hamswehrum.<br />

Die Seetrasse 38 beginnt an der Muffe zwischen Land- und Seekabel im Bereich der Baustelle binnendeichs<br />

bei Hamswehrum. Ein Teil der geplanten Baumaßnahmen findet landseitig binnendeichs im<br />

Bereich der HDD-Baustelle (Bauabschnitt 1.1.) statt und gehört formal zur Seetrasse. Die mit der HD-<br />

Bohrung bis zum Einzug der Schutzrohre verbundenen Konflikte und Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />

sind Gegenstand dieses <strong>LBP</strong>. Die übrigen Baumaßnahmen finden seeseitig im Eu- und im<br />

Sublitoral statt. Zur Unterscheidung wird in den folgenden Maßnahmenblättern (MB) daher zwischen<br />

grundsätzlich seeseitigem und binnendeichs liegendem Baubereich unterschieden.<br />

Die Maßnahmen sind das Ergebnis<br />

− der Auswertung bereits planfestgestellter Maßnahmen und Nebenbestimmungen mit Umweltbezug<br />

vergleichbarer Projekte (wie z.B. DolWin1 oder Riffgat),<br />

− von Erfahrungsberichten und Empfehlungen der naturschutzfachlichen Projekt- bzw. Baubegleitungen<br />

der durchgeführten Netzanbindungen „alpha ventus“, „BorWin1“, „BorWin2“ (jeweils im Nationalpark<br />

Niedersächsisches Wattenmeer) und „HelWin1“(NP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer),<br />

− der aktuell untersuchten schutzgutspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Wirkungen des<br />

Vorhabens (Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (Anlage 10.3.1)),<br />

− von frühzeitigen informellen Abstimmungen mit den Naturschutzfachbehörden NLWKN und NLPV<br />

über projektspezifisch nötige Vermeidungsmaßnahmen sowie<br />

− einer Abstimmung der für die Landtrasse (Gutachter: Planungsgemeinschaft LaReg) vorgesehenen<br />

und mit dem Landkreis Aurich abgestimmten Vermeidungsmaßnahmen im Übergang Seezur<br />

Landtrasse (Überschneidungsbereich hinsichtlich baubedingter Störungen).<br />

Die mit dem behördlichen Naturschutz abgestimmten Schutz- und die Vermeidungsmaßnahmen in<br />

den Bauabschnitten und Bezugsräumen sind als Übersicht in Abbildung 23, Abbildung 24 und Tabelle<br />

15 dargestellt. Der Längsschnitt durch das Vorhaben ist mit der Lage der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />

im nachrichtlich Anhang des <strong>LBP</strong> Seetrasse (Anlage 8.1.1) dargestellt<br />

(Anhangsabbildung 1 bei dortiger Unterlage).<br />

Eine ausführliche Beschreibung dieser Maßnahmen findet sich in der Anlage 8.3.2 (Landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen).<br />

38 Seetrasse: Seeseitiger geografischer Raum einer Leitung bzw. landseitiger Übergang der Leitung (Muffe) von Landkabel auf<br />

Seekabel.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 68 von 97


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Abbildung 23 Lage der Schutzmaßnahmen (S) je Bauabschnitt<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Die Maßnahmen S1, S2 und S4 betreffen die Deichkreuzung Hamswehrum. Bedingt gilt dieses auch<br />

für S3, wenn der Arbeitsponton nur bei ausreichendem Wasserstand eingeschwommen werden darf<br />

(Ausnutzung einer Springtide). Die übrigen Schutzmaßnahmen sind nachrichtlich.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 69 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Abbildung 24: Lage der Vermeidungsmaßnahmen (V) je Bauabschnitt<br />

Die Maßnahmen V1, V2 und V3 betreffen die Deichkreuzung Hamswehrum. Die übrigen Vermeidungsmaßnahmen<br />

sind nachrichtlich.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 70 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Tabelle 15: Maßnahmenverzeichnis Deichkreuzung Hamswehrum<br />

Nr. Bezeichnung Maßnahmentyp<br />

S1 Implementierung einer naturschutzfachlichen<br />

Baubegleitung (NFB) als Vorkehrung zur<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen und<br />

Umweltschäden während des Bauablaufs<br />

Schutzmaßnahme durch baubegleitende<br />

naturschutzfachliche<br />

Kontrolle<br />

S2 Beachtung einschlägiger DIN-Normen allgemeine Vorkehrung zur<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

des Bodens und der<br />

Vegetation<br />

S3 Schutzmaßnahmen während der Bauausführung<br />

seeseitig<br />

allgemeine Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

des Watten- und des<br />

Küstenmeeres bzw. der Meeresumwelt<br />

S4 Regelungen zur Ausführungsplanung Umweltvorsorge durch verbindliche<br />

Ausführungsplanung<br />

V1 Bauzeitenregelung / Zum Schutz brütender<br />

Vogelarten werden keine Bauarbeiten zwischen<br />

Mitte März bis Mitte Juli durchgeführt.<br />

V2 Vermeidung von Schallemissionen / Der<br />

Einbau der Spundwandkästen und der<br />

Dalbenreihe erfolgt durch Einvibrieren nicht<br />

vor Ende Juli.<br />

V3 Schonung des empfindlichen Mischwatts:<br />

Das Mischwatt wird nur im bautechnisch<br />

unbedingt erforderlich Mindestmaß beansprucht.<br />

V4 Wattmorphologie, Gefügestruktur und Bodenleben<br />

schonendes Verlegeverfahren im<br />

Wattenmeer und Flachwasser mittels Vibrationsschwert<br />

bei Hochwasser.<br />

V5 Schonendes Setzen von seitlichen Positionsankern<br />

/ Vermeidung von zusätzlichen<br />

Beeinträchtigungen der Wattmorphologie<br />

und des Bodenlebens (Benthos)<br />

V6 Ankerrestriktion zum Schutz von Seehunden<br />

und Kegelrobben im Bereich der Ruhezonen<br />

„Hohes Riff“ nordwestlich und „Randzel mit<br />

Lütje Hörn“ südlich Borkum<br />

Vermeidungsmaßnahme<br />

Relevanz: Artenschutz / Vogelschutz<br />

Vermeidungsmaßnahme<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 71 von 97<br />

Maßnahmenblatt <br />

ZuständigeFachbehörde<br />

für Naturschutz<br />

1 UNB<br />

NLPV<br />

2 UNB<br />

3 NLWKN<br />

NLPV<br />

4 NLWKN<br />

NLPV<br />

5 UNB<br />

6 NLPV<br />

Relevanz: Artenschutz / Vogelschutz<br />

Vermeidungsmaßnahme 7 NLPV<br />

Vermeidungsmaßnahme 8 NLPV<br />

Vermeidungsmaßnahme 9 NLPV<br />

NLWKN<br />

Vermeidungsmaßnahme 10 NLPV<br />

UNB Untere Naturschutzbehörde (Landkreis Aurich)<br />

NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Brake – Oldenburg<br />

NLPV Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer


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5.2 Gesetzlich geschützte Biotope<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Die baubedingt betroffenen, nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope sind in den Bezugsraumsteck-<br />

briefen 1.1 und 1.2 beschrieben (Kap. 4) und in den dortigen Abbildungen dargestellt. Tabelle 16 fasst<br />

die geschützten Biotope zusammen.<br />

Tabelle 16: Übersicht der baubedingt durch die Deichkreuzung betroffenen Biotope<br />

nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG<br />

Abk. Biotoptyp Bezugsraum/ Bauabschnitt<br />

KWBu Brackwasserwatt der Ästuare<br />

ohne Vegetation höherer<br />

Pflanzen, Typ Schlick- und<br />

Mischwatt<br />

KWBs Brackwasserwatt der Ästuare<br />

ohne Vegetation höherer<br />

Pflanzen, Typ Sandwatt<br />

KWBs Brackwasserwatt der Ästuare<br />

ohne Vegetation höherer<br />

Pflanzen, Typ Sandwatt<br />

KMFk Artenreiche Kiesgründe in der<br />

Flachwasserzone des Küstenmeeres<br />

KMTk Artenreiche Kiesgründe in der<br />

Tiefwasserzone des Küstenmeeres<br />

1.2<br />

Wattbaustelle und<br />

Kabelverlegung bei<br />

Hochwasser mit<br />

Vibrationsschwert,<br />

keine Positionsanker<br />

Dalben und Zwischenlagerung<br />

Schutzrohrer<br />

2<br />

Kabelverlegung bei<br />

Hochwasser mit<br />

Vibrationsschwert,<br />

ggf. Wattbagger bei<br />

Niederwasser,<br />

Positionsanker<br />

3<br />

Nearshore Kabelverlegung<br />

im<br />

Einspülverfahren<br />

(Vertical Injector)<br />

4<br />

Offshore Kabelverlegung<br />

im Einspülverfahren<br />

mit<br />

Spülschlitten oder<br />

TROV<br />

Betroffene Fläche<br />

im Ergebnis der<br />

Bilanzierung 39<br />

(gerundet auf Hektar),<br />

Zuständigkeiten<br />

0,51 ha<br />

(NLPV)<br />

< 0,01 ha<br />

(NLPV)<br />

2.29 ha<br />

(NLPV)<br />

2,76 ha<br />

(NLWKN: 1,30 ha,<br />

NLPV: 1,46 ha)<br />

0,41 ha<br />

(NLWKN)<br />

Summe: NLPV: rd. 0,5 ha<br />

Maximale Dauer<br />

der Regeneration<br />

je nach Eingriffstyp<br />

mittelfristig (bis<br />

max. 5 Jahre)<br />

temporär (bis zu<br />

einem Jahr)<br />

kurzfristig (bis max.<br />

2 Jahre)<br />

kurzfristig (bis max.<br />

3 Jahre)<br />

kurzfristig (bis max.<br />

3 Jahre)<br />

Entsprechend § 30 Abs. 3 BNatSchG sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer<br />

sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen. Nach Abs. 3 kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen<br />

werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.<br />

Entsprechend Kap. 6 (Kompensationsmaßnahmen und Ersatzzahlung) ist mit Stand der Antragstellung<br />

kein realiter Ausgleich vorgesehen, sondern es wird eine Ersatzzahlung angeboten. Mithin sind<br />

die Eingriffe in das Watt (Brackwasserwatt der Ästuare) und die Flach- und Tiefwasserzonen mit Kiesgrund<br />

nur über eine Befreiung im Sinne von § 67 BNatSchG zulässig.<br />

Hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft ist zunächst festzustellen, dass durch die Baumaßnahmen<br />

(ebenfalls im Falle eines Rückbaus) keine Watt- und Kiesgrundbiotope dauerhaft zerstört<br />

werden. Die Effekte der Beeinträchtigungen resultieren aus bauzeitlichen Flächeninanspruchnahmen<br />

39 Siehe Anhang. Flächen inkl. Rückbau.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 72 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

mit der Folge der Störung der Gefügestrukturen der Sedimente und der Schädigung und Störung des<br />

Benthos. Die Intensitäten sind je nach Art der Wirkung gering bis hoch (vgl. Tabelle 18 - Eingriffstypen<br />

(orientierende Übersicht) – S. 81).<br />

Die betroffenen Flächen werden sich regenerieren, mithin sind die Eingriffe vorübergehend und die<br />

Schädigung der Strukturen und Funktionen ist reversibel.<br />

Monitoringuntersuchungen zu den Auswirkungen der Kabelverlegung für die Konverterplattformen<br />

Alpha Ventus und BorWin1 im Rückseitenwatt von Norderney geben Hinweise über die Dauer der<br />

Regeneration (vgl. BioConsult 2010, b, 2012, ecoplan 2009, ecoplan 2009 b, c, 2011). Die in Tabelle<br />

16 genannten Regenerationszeiten basieren auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen und den mit<br />

NLWKN und NLPV im Rahmen der Erstellung des Orientierungsrahmens Naturschutz (IBL Umweltplanung<br />

2012) abgestimmten Festlegungen. Mit Blick auf den tatsächlich betroffenen und<br />

benthosbiologisch untersuchten Bestand (Einzelfall; vgl. Ergebnisse der UVS – Anlage 10.3.1 – und<br />

Bezugsraumsteckbriefe) einer<br />

− durchschnittlichen benthischen Besiedlung im Watt und<br />

− bedingt artenreichen Beständen in den Kiesgründen (lediglich vorsorgliche Annahme eines artenreichen<br />

Bestands aufgrund des Potenzials)<br />

sind die Ansätze für die Regenerationsdauer aus gutachterlicher Sicht auf der sicheren Seite.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 73 von 97


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5.3 Artenschutzrechtliche Konflikte<br />

Zu prüfende Zugriffsverbote<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote),<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />

oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />

zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der<br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören;<br />

eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus<br />

der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der<br />

Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

Bewertungsrelevante Arten<br />

Streng geschützte Pflanzenarten kommen weder in den durch Flächenbeanspruchung betroffenen<br />

Flächen noch im Wirkraum der Baumaßnahmen vor. Eine Untersuchung des Zugriffsverbots nach<br />

§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG entfällt daher.<br />

Für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse sind die gemeinschaftsrechtlich geschützten Tierarten<br />

nach Anhang IVa Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), sowie europäische Vogelarten zu berücksichtigen.<br />

Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG kommt es bei der Durchführung eines zulässigen Eingriffs<br />

hinsichtlich weiterer, ausschließlich national geschützter Arten nicht zu einem Verstoß gegen<br />

artenschutzrechtliche Verbote.<br />

Für europäische Vogelarten und in Anhang IVa der aufgeführte Tierarten gilt dies im Hinblick auf das<br />

Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und hinsichtlich damit verbundener unvermeidbarer Beeinträchtigungen<br />

wild lebender Tiere auch bezüglich des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur, soweit die<br />

ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />

im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG). Dies ist der<br />

Fall, wenn sich die ökologische Gesamtsituation des von dem Vorhaben betroffenen Bereichs im Hinblick<br />

auf seine Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte nicht verschlechtert.<br />

Zu prüfende Wirkfaktoren<br />

Grundsätzlich können artenschutzrechtliche Konflikte aufgrund anlage- oder betriebsbedingter Wirkungen<br />

sicher ausgeschlossen werden. Diese Wirkfaktoren werden nicht weiter betrachtet.<br />

Die artenschutzrechtlichen Konflikte können ausschließlich aus bauzeitlichen und baubedingten Wirkungen<br />

resultieren wie vorübergehende Flächeninanspruchnahme sowie akustische oder visuelle<br />

Störungen. Insgesamt sind die resultierenden Auswirkungen auf Tiere stets vorübergehend (kurzfristig)<br />

und reversibel.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 74 von 97


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Relevante Tierarten / Artengruppen<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Untersucht werden die in den Bezugsraumsteckbriefen in Kap. 4 aufgeführten streng geschützten<br />

Tierarten sowie die dort genannten bewertungsrelevanten europäischen Vogelarten (Tabelle 17):<br />

Weitere streng geschützte Tiere kommen im Untersuchungsgebiet und im Wirkraum der Deichkreu-<br />

zung nicht vor bzw. sind aufgrund der Unempfindlichkeit gegenüber den Wirkungen des Vorhabens<br />

nicht beurteilungsrelevant. Bei euryöken, landesweit nicht gefährdeten Vogelarten wie der Amsel sind<br />

keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. Bei ihnen erfolgt daher keine vertiefte<br />

Betrachtung (vgl. BMVBS 2009).<br />

Grundsätzlich wird keinen Arten und Artengruppen nachgestellt. Sie werden nicht absichtlich gefangen,<br />

verletzt oder getötet.<br />

Tabelle 17 Vorkommende streng geschützte Tierarten und bewertungsrelevante europäische<br />

Vogelarten in den Bezugsräumen bzw. Bauabschnitten<br />

Bezugsraum Arten oder Artengruppe Anmerkungen<br />

1.1 (binnendeichs) • Fledermäuse<br />

• Brutvogelarten: Blaukehlchen,<br />

Bluthänfling,<br />

Kiebitz, Schilfrohrsänger,<br />

Teichrohrsänger, Wachtel<br />

1.2 und 2 • Schweinswal<br />

• Potenziell Fledermäuse<br />

• Brutvogelarten: Rohrweihe,<br />

Kornweihe, Säbelschnäbler,<br />

Blaukehlchen,<br />

Braunkelchen, Feldlerche,<br />

Rotschenkel, Schafstelze,<br />

Wiesenweihe, Sandregenpfeifer,Schilfrohrsänger<br />

und Wiesenpieper.<br />

• Gastvogelarten: Brandgans,<br />

Ringelgans, Sandregenpfeifer<br />

und Schneeammer.<br />

3 • Schweinswal<br />

• Gastvogel: Eiderente<br />

4 • Schweinswal<br />

• Fledermäuse wurden nicht untersucht. Es erfolgt<br />

ein vorsorgliche Abschätzung zur Betroffenheit.<br />

Es befinden sich keine Quartierstandorte im Vorhabens-<br />

und Wirkbereich.<br />

• Brutvögel: 500 m um die Baustelle (wegen der<br />

abschirmenden Wirkung des Seedeichs werden<br />

die Brutvogelarten im Vorland nicht berücksichtigt).<br />

• Gastvögel: kein Rastvorkommen von mindestens<br />

landesweiter Bedeutung 40 .<br />

• Schweinswal: Streifgebiet bei Hochwasser während<br />

der Verlegung der Kabel<br />

• Fledermäuse: Jagd und Flug, keine Quartierstandorte<br />

• Brutvögel im Vorland: 500 m um die Baustelle<br />

(wegen der abschirmenden Wirkung des Seedeichs<br />

werden die Brutvogelarten binnendeichs<br />

nicht berücksichtigt).<br />

• Gastvögel: Rastvorkommen von mindestens<br />

landesweiter Bedeutung.<br />

• Schweinswal: Streifgebiet<br />

• Gastvögel: Rastvorkommen von mindestens<br />

landesweiter Bedeutung. Mauserzeit der Eiderenten<br />

im Juli bis August<br />

40 Wie bei den Brutvögeln werden häufige bzw. weit verbreitete Gastvogelarten nicht betrachtet und nur die Gastvögel berücksichtigt,<br />

die im Wirkraum des Vorhabens mindestens landesweit bedeutsame Bestandsgrößen aufweisen. Diese Arten stehen<br />

stellvertretend für die Gesamtheit der Gastvögel, die z.T. mit nur wenigen Individuen vorkommen und für die zudem häufig<br />

keine systematisch erhobenen Daten (z.B. Singvögel, Tauben etc.) vorliegen.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 75 von 97


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5.3.1 Tötungsverbot<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />

zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi-<br />

gen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).<br />

Der Eintritt des Tötungsverbots ist an den Prüfmaßstab geknüpft, ob ein Tötungsrisiko aufgrund der<br />

Bauarbeiten das allgemeine Lebensrisiko einer Art überschreitet und somit das Tötungsrisiko in signifikanter<br />

Weise baubedingt erhöht wird.<br />

Säuger<br />

Schweinswal<br />

Von den seeseitig stattfindenden Vor- und Verlegearbeiten gehen Unterwassergeräusche aus, die<br />

nicht gehörschädigend sind, die aber bei Schweinswalen Meidungsreaktionen auslösen. Die Arbeiten<br />

finden bei sehr langsamer Fahrt statt, so dass die Tiere rechtzeitig ausweichen können. Kollisionen<br />

gesunder Tiere mit den Verlegeschiffen und Unterwassergeräten sind auszuschließen.<br />

Fledermäuse<br />

Die Bautätigkeiten binnendeichs finden in der Regel nicht in der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) während<br />

der Hauptflugzeit von Fledermäusen statt. Es ist auszuschließen, dass Fledermäuse aufgrund ihrer<br />

Ultraschallorientierung mit den stehenden Baugeräten kollidieren.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für Säuger nicht ein.<br />

Brutvögel<br />

Da sich die Bauphase außerhalb der Hauptbrut- und Aufzuchtzeit erstreckt – die Kabelverlegung im<br />

Anlandungsbereich findet im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende September statt (Vermeidungsmaßnahme<br />

V1) – ist nicht zu erwarten, dass sich brütende Tiere im Baufeld aufhalten.<br />

Im Anlandungsbereich werden zudem die vorhandenen Wege als Zuwegungen zu der Baustelle genutzt.<br />

Das Vorland wird mit einer Ausnahme nicht durch am Bau beteiligte Personen betreten. Nach<br />

dem 15.07. muss eine Person eine Messschleife im Vorland auslegen. Dieses erfordert ca. eine Stunde<br />

und erfolgt unter naturschutzfachlicher Begleitung (Schutzmaßnahme S1).<br />

Binnendeichs finden die Bauarbeiten außerhalb von Neststandorten statt.<br />

Im Hinblick auf die oben genannten, im Vorhabensgebiet natürlich vorkommenden Brutvogelarten<br />

im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 79/409/EWG (VS-Richtlinie) tritt der Verbotstatbestand<br />

des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ein.<br />

Gastvögel<br />

Den im Vorhabensbereich vorkommenden Gastvogelarten wird nicht nachgestellt, auch werden sie<br />

nicht gefangen, verletzt oder getötet. Zudem trägt die vorgesehene Bauzeitenregelung zum Schutz<br />

der Gastvögel bei. Der Arbeitsbeginn – ab Mitte Juli im Anlandungsbereich bzw. Ende Juli im Wattund<br />

Flachwasser – erfolgt zu einem Zeitpunkt, bevor ein großer Teil der Gastvögel im Untersuchungsgebiet<br />

eintrifft.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 76 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für die oben genannten, im Untersuchungsgebiet<br />

natürlich vorkommenden Gastvogelarten im Sinne des Art. 1 der Richtlinie<br />

79/409/EWG (VS-RL) nicht ein.<br />

5.3.2 Störungsverbot<br />

Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten<br />

während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich<br />

zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).<br />

Säuger<br />

Schweinswal<br />

Nicht auszuschließende visuelle und akustische Störungen während der Kabelverlegung wirken sich<br />

nicht auf den Erhaltungszustand der lokalen Population des Schweinswals aus. Sie sind zeitlich und<br />

räumlich eng begrenzt (1.000 m Störradius um die aktive Baustelle/ Störstelle). Da die Tiere vorübergehend<br />

andere Bereiche des Küsten- und Wattenmeeres aufsuchen können, die in ausreichendem<br />

Umfang Nahrungsgründe und Ruhezonen bereitstellen, sind keine erheblichen Störungen zu erwarten.<br />

Zur weiteren Minimierung von Störungen werden die notwendigen Baugrubenumschließungen und<br />

Dalben im Watt mittels Vibrationstechnik eingebracht (Vermeidungsmaßnahme V2). Schallemissionen<br />

im Wasserkörper werden auf das geringstmögliche Maß reduziert. Auch führen bauzeitliche Trübungsfahnen<br />

entlang des Kabelgrabens durch baubedingte Sedimentaufwirbelungen vor dem Hintergrund<br />

der natürlichen Bedingungen in der Nordsee (natürliche Trübung und Sedimentaufwirbelung, Windereignisse,<br />

Wellen, Tidengang) nicht zu einer erheblichen Störung des Schweinswals. Durch die halboffene<br />

Verlegebauweise wird dieser Effekt zudem gering gehalten und eine rasche Rücksedimentation<br />

mit Verschluss des Kabelgrabens erreicht.<br />

Der Schweinswal wird während „der Fortpflanzungs-, Aufzucht, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit“<br />

insgesamt nicht erheblich gestört. Die hierfür erforderliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der lokalen Population ist erst dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Reproduktionserfolg<br />

oder die Reproduktionsfähigkeit vermindert würden. Dies ist vorliegend im Hinblick<br />

auf die (Teil-) Habitate und Aktivitätsbereiche des Schweinswals, die in einem für seine Lebensraumansprüche<br />

ausreichendem räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen, nicht der Fall.<br />

Fledermäuse<br />

Quartierstandorte von Fledermäusen sind im Auswirkungsbereich nicht vorhanden.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für Säuger nicht ein.<br />

Brutvögel<br />

Mit der Vermeidungsmaßnahme V1 finden grundsätzlich die Bautätigkeiten außerhalb der Hauptbrutund<br />

Aufzuchtzeit statt. Durch die ergänzend geregelte begleitende Brutvogel- und Revierkartierung<br />

kann eine erhebliche Störung der in den Bezugsraumsteckenbriefen 1.1 und 1.2 genannten Arten<br />

(Kap. 4.1, S. 41f und Kap. 4.2, S. 46f) sicher ausgeschlossen werden.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 77 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Hinsichtlich Nachbruten oder Zweitbruten, die z.B. bei Feldlerchen noch nach Mitte Juli auftreten können,<br />

ist eine Störung des Brutgeschehens einzelner Brutpaare möglich. Im Falle einer Störung ggf.<br />

einzelner Zweitbruten in einem Jahr ist nicht von einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der<br />

lokalen Population auszugehen.<br />

Die Brutvögel werden während der „Fortpflanzungs-, Aufzucht, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit“<br />

nicht erheblich gestört. Die hierfür erforderliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der lokalen Population ist erst dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Reproduktionserfolg<br />

oder die Reproduktionsfähigkeit nachhaltig vermindert würden. Dies ist vorliegend im Hinblick<br />

auf die (Teil-) Habitate und Aktivitätsbereiche der Brutvögel, die in einem für seine Lebensraumansprüche<br />

ausreichendem räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen, nicht der Fall. Visuelle und<br />

akustische Störungen werden durch die oben genannte Bauzeitenbeschränkung vermieden. Insgesamt<br />

trägt das Vorhaben nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der jeweiligen<br />

lokalen Brutvogelpopulation der vorkommenden Arten bei.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist für Brutvogelarten nicht erfüllt.<br />

Gastvögel<br />

Die Gastvögel werden während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit nicht erheblich gestört.<br />

Die hierfür erforderliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist erst<br />

dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Reproduktionserfolg oder die Reproduktionsfähigkeit<br />

vermindert würden. Dies ist vorliegend im Hinblick auf die (Teil-) Habitate und Aktivitätsbereiche<br />

der Gastvögel, die in einem für seine Lebensraumansprüche ausreichenden räumlich-funktionalen<br />

Zusammenhang, nicht der Fall. Visuelle und akustische Störungen können zwar nicht ausgeschlossen<br />

werden, sie sind jedoch zeitlich und räumlich eng begrenzt (500 m Störradius um die aktive Baustelle/<br />

Störstelle, 1.000 m bezogen auf mausernde Eiderenten) und wirken nicht auf essenzielle Habitate der<br />

Gastvögel. Zudem handelt es sich bei den Bauabschnitten 2 bis 4 um eine „Wanderbaustelle“. Störwirkungen<br />

treten nicht überall gleichzeitig auf großer Fläche auf, sondern wandern lokal mit der Kabelverlegung.<br />

Sie sind damit jeweils sehr kurzzeitig. Die Verlegung schreitet in langsamer Fahrt voran<br />

und schwimmende Vögel können frühzeitig ausweichen. Bei Borkum mausernde Eiderenten sind innerhalb<br />

des Störbereichs nicht erheblich betroffen. Die im Bereich der Westerems zur Mauserzeit im<br />

Juli-August gezählten Tiere kommen in einem durch Berufs-, Fahrgast- und Fischereischiffsverkehr<br />

stark vorbelasteten Bereich vor. Vermutlich handelt es sich um keine mausernden Tiere. Diese werden<br />

in abgelegenen und von Störungen minder betroffenen Gebieten mausern.<br />

Da die Tiere vorübergehend andere Bereiche des Küsten- und Wattenmeeres aufsuchen können sind<br />

keine erheblichen Störungen zu erwarten. Insgesamt scheidet eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der jeweiligen lokalen Gastvogelpopulation aus.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist für Gastvogelarten nicht erfüllt.<br />

5.3.3 Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet es, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere<br />

der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 78 von 97


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Säuger<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Schweinswal<br />

Der streng geschützte Schweinswal kommt in geringer Dichte vor allem nördlich Borkum vor und nutzt<br />

das Untersuchungsgebiet als so genanntes Streifgebiet. Eine Bedeutung als Fortpflanzungsstätte<br />

haben die Bauabschnitte 3 und 4 wie auch die anderen Bauabschnitte nicht. Weder die baubedingten<br />

Wirkungen noch das Kreuzungsbauwerk (anlagebedingt) sind in irgendeiner Art und Weise geeignet,<br />

Fortpflanzungsstätten der Art im Sinne des Zugriffsverbots zu 3. zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

Fledermäuse<br />

Es wird angenommen, dass Fledermäuse im Untersuchungsgebiet jagend vorkommen. In dem von<br />

Flächenbeanspruchung betroffenen Lebensraum „Acker“ (binnendeichs liegende HDD-Bauastelle im<br />

Bauabschnitt und Bezugsraum 1.1) sind keine für Fledermäuse geeigneten Quartiere (z.B. Großbäume,<br />

Gebäude) vorhanden.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für Schweinswal und Fledermäuse<br />

nicht erfüllt.<br />

Brutvögel<br />

Nester brütender Vogelarten können nur im Bezugsraum/Bauabschnitt 1.1 (binnendeichs liegende<br />

HDD-Baustelle) betroffen sein. Außendeichs im Vorland brütende Boden- und Röhrichtbrüter sind<br />

vorhabensbedingt mit einer Ausnahme nicht betroffen: Die einzige Möglichkeit, im Vorland Niststätten<br />

zu beseitigen oder zu zerstören ist theoretisch durch am Bau beteiligte Personen denkbar, die das<br />

Vorland betreten, um eine Messschleife auf der Geländeoberfläche abzulegen (s. Kap. 3.2.1 -<br />

Landseitige Baustelle (Bauabschnitt 1.1)). Nach der Zeitplanung erfolgt dieses erst nach dem 15.07.<br />

mit einer Person und damit nach der Brutzeit. Mit der Schutzmaßnahme S1 wird zudem sichergestellt,<br />

dass die Arbeiten naturschutzfachlich begleitet werden. Ansonsten werden im Anlandungsbereich die<br />

vorhandenen Wege als Zuwegungen zu der Baustelle genutzt.<br />

Mit der Vermeidungsmaßnahme V1 ist die Bauzeit außerhalb der für Brutvögel sensiblen Zeiten<br />

grundsätzlich geregelt und Abweichungen davon sind an die Bedingung einer Brutvogel- und Revierkartierung<br />

geknüpft (vgl. Kap. 5.1.2 - Beantragte Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen).<br />

Grundsätzlich sind Schilfbestände ein für den Schilfrohrsänger (auch den Teichrohrsänger als häufigere<br />

Art) regelmäßig habituierter Nistplatz und damit eine Fortpflanzungsstätte im Sinne des Gesetzes.<br />

Das bedeutet, immer wenn größere Schilfröhrichte vorkommen, ist ein Status als Niststätte zu<br />

unterstellen (vergleichbar aufgehängten Nisthilfen an Gebäuden oder Bäumen). Gehölze sind regelmäßig<br />

als Nistplatz geeignet (z.B. Höhlenbrüter). Binnendeichs sind weder Schilfbestände noch geeignete<br />

Gehölze als Nistplatz im Baufeld vorhanden noch vorhabensbedingt betroffen.<br />

Der Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist somit sicher ausgeschlossen. Die ggf. betroffenen<br />

Brutvogelarten sind in der Lage, in der neuen Brutsaison ein neues Nest zu bauen; die ökologische<br />

Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte bleibt auch nach Umsetzung des Vorhabens im<br />

räumlichen Zusammenhang erfüllt.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für die Brutvogelarten nicht erfüllt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 79 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Gastvögel<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Während der Kabelverlegung werden vorübergehend Ruhestätten der Gastvogelarten in Anspruch<br />

genommen. Dabei ist die Flächeninanspruchnahme, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die<br />

Baustelle im Rahmen des Realisierungsfortschritts „wandert“, zeitlich und räumlich gering. Da keine<br />

essenziellen Ruhestätten dauerhaft in Anspruch genommen werden und ein Ausweichen während der<br />

Bauphase in die umliegenden Bereiche möglich ist, ist die ökologische Funktion der Ruhestätten im<br />

räumlichen Zusammenhang auch während und nach Umsetzung des Vorhabens gewahrt.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für die Gastvögel nicht erfüllt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 80 von 97


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5.4 Eingriffsbilanzierung<br />

5.4.1 Vorgehensweise<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Die Vorgehensweise entspricht dem Orientierungsrahmen Naturschutz (IBL Umweltplanung 2012).<br />

Abschließende Abstimmungen fanden hierzu mit den zuständigen Fachbehörden NLPV und NLWKN<br />

frühzeitig während der Bearbeitungsphase 2012 statt.<br />

Erheblichkeitsbewertung<br />

1. Jede vorhabensbedingte Änderung der Gestalt oder Nutzung eines Biotoptyps/Biotopkomplexes<br />

als Lebensraum (inkl. des dreidimensionalen Raums ober- und unterhalb), die zu einer Verminderung<br />

des naturschutzfachlichen Bestandswerts (= um mindestens eine Wertstufe) führen kann,<br />

wird als erhebliche Beeinträchtigung (Eingriff) der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

und ggf. des Landschaftsbilds bewertet.<br />

2. Eine Erheblichkeit ist immer gegeben, wenn gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000- oder<br />

Naturschutzgebiete oder sonstige wertvolle Flächen betroffen sind.<br />

3. Eingriffe, die nicht vermieden werden können, lösen grundsätzlich eine Verpflichtung zur Kompensation<br />

aus.<br />

Tabelle 18: Eingriffstypen (orientierende Übersicht)<br />

Ein- Dauer Intensität Beispiel Wertstufengriffstyp<br />

Änderung<br />

Naturnähe<br />

Struktur- und<br />

Funktionsver-<br />

Struktur- und<br />

Funktionsänverlustlust<br />

Benthos derungSediment A dauerhaft<br />

hoch hoch sehr hoch Kreuzungsbauwerk vollständig 41<br />

B<br />

vorübergehend<br />

hoch hoch hoch Baugrube im Watt<br />

oder Spül- oder Fräsgraben,Böschungsanpassung<br />

der Grabenmulde<br />

innenseitig<br />

des Kabelgrabens<br />

C gering mittel mittel-gering Verlegespalt Vibrati-<br />

onsschwert,Böschungsanpassung bzw. Grabenmulde<br />

außerseitig Spülgraben,<br />

Fahr- und Ankerkettenspuren<br />

D gering gering gering Trockenfallen von<br />

Ponton/Barge u.a. für<br />

eine Tide<br />

max. -4<br />

max. -3<br />

max. -1<br />

41 Ein Kreuzungsbauwerk unter Wasser (aus Steinschüttungen) in einem ansonsten großräumig von Weichbodensedimenten<br />

geprägten Lebensraum stellt für eine Reihe von Tieren einen Sonderlebensraum dar. Im Gegensatz zu einer Vollversiegelung<br />

eines Land-Biotoptyps wird eine Unterwasser-Steinschüttung besiedelt (Hartbodenfauna, sessile<br />

Benthosgemeinschaften). Zugleich bieten das Lückensystem der Steinschüttung juvenilen Tieren Unterschlupf und ein<br />

Rückzugshabitat. Daher ist durchaus die Frage zu stellen, ob es zu einem Totalverlust der Werte und Funktionen kommt.<br />

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Ermittlung des Kompensationsumfangs<br />

Der Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen bemisst sich nach der Dauer sowie der<br />

Schwere und Intensität des Eingriffs. Zudem wird die Lage des Eingriffs in gesetzlich geschützten<br />

Biotopen, in Schutzgebieten oder in sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen Flächen (z.B. artenreiche<br />

Kiesgründe) berücksichtigt. Es gelten folgende Regeln:<br />

a) Der Kompensationsfaktor (KF) ergibt sich aus dem Eingriffstyp (Tabelle 18) bzw. dem Grad der<br />

Verminderung des naturschutzfachlichen Werts – ausgedrückt durch den so genannten „Wertstufenverlust“<br />

und beträgt immer +1 im Bereich geschützter Biotope, in FFH- und Naturschutzgebieten<br />

oder in sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen Flächen. Mit der „+1-Regel“ wird gewährleistet,<br />

dass im Fall gleichbleibender Wertstufen zwischen Bestand- und Planzustand im Bereich<br />

geschützter Biotope, FFH- und Naturschutzgebieten oder sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen<br />

Flächen die Veränderung der Grundflächen dennoch angemessen berücksichtigt wird.<br />

b) Der Zusatzfaktor (ZF) repräsentiert die zeitliche Wiederherstellbarkeit bzw. das Regenerationsvermögen<br />

und beträgt f=1 für alle Biotope mittlerer oder geringerer Bedeutung bzw. für alle Biotope<br />

mit zeitlich überschaubarer Regeneration. Im Vorhaben DolWin3 sind alle betroffen Biotope regenerativ<br />

und die betroffenen Strukturen und Funktion sind durch aktive Wiederbesiedlung und<br />

passive Sukzession zeitnah wiederherstellbar.<br />

c) Der Eingriffsfaktor (EF) ist abhängig vom Eingriffstyp (dauerhaft oder vorübergehend, Totalverlust<br />

oder Teilverlust der betroffenen Strukturen und Funktionen) und beträgt immer f=1 bei dauerhaften<br />

erheblichen Beeinträchtigungen und f=


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

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Tabelle 19: Festlegung von Eingriffsfaktoren im Verhältnis zur Dauer des Eingriffs<br />

Kategorie Erläuterung Eingriffsfaktor (EF)<br />

dauerhaft<br />

vorübergehend:<br />

Auswirkungen, die über einen Prognosezeithorizont länger<br />

als 10 Jahre liegen, können nicht sicher vorausgesagt werden<br />

(Ausnahme Versiegelung oder sonstige Überbauung).<br />

Daher werden alle Auswirkungen von länger als 10 Jahre<br />

mit dauerhaft charakterisiert.<br />

f=1,0<br />

langfristig Die Auswirkungen dauern deutlich länger als die Bauphase<br />

oder sie kehren funktionsbeeinträchtigend regelmäßig über<br />

mehrere Jahre wieder (länger als 5 Jahre).<br />

Die betroffenen wertgebenden Strukturen Funktionen sind<br />

nach Eintritt der Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit<br />

spätestens nach 10 Jahren wiederhergestellt bzw.<br />

weitgehend regeneriert.<br />

f=0,50<br />

mittelfristig Die Auswirkungen umfassen die gesamte Dauer der Bauphase<br />

und gehen darüber hinaus. Die betroffenen wertgebenden<br />

Strukturen und Funktionen sind nach Eintritt der<br />

Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit spätestens<br />

nach fünf Jahren wiederhergestellt bzw. weitgehend regeneriert.<br />

f=0,20<br />

kurzfristig Die Auswirkungen umfassen die gesamte Dauer der Bauphase<br />

und gehen darüber hinaus. Die betroffenen wertgebenden<br />

Strukturen und Funktionen sind nach Eintritt der<br />

Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit spätestens<br />

nach drei Jahren wiederhergestellt bzw. weitgehend regeneriert.<br />

f=0,12<br />

Option in wenigen Fällen: Die Auswirkungen umfassen<br />

überwiegend einen Zeitraum der Bauphase, längstens jedoch<br />

2 Jahre.<br />

temporär Auswirkungen bis zu einem Jahr sind „temporär“ / sehr<br />

kurzfristig. Die betroffenen Strukturen und Funktionen haben<br />

sich spätestens in der auf den Eingriff folgenden Vegetations-,<br />

Wachstums-, Fortpflanzungs- oder Entwicklungsperiode<br />

wieder vollständig regeneriert.<br />

f=0,08<br />

f=0,04<br />

Sonderregelung für abiotische Landschaftsfaktoren<br />

Soweit abiotische Landschaftsfaktoren von allgemeiner Bedeutung betroffen sind, ist die Kompensation<br />

in der für die Biotoptypen integriert bzw. mit abgedeckt.<br />

Bei Totalverlust (durch Versiegelung) oder Teilverlust (Teilversiegelung) gilt das folgende zusätzliche<br />

Kompensationsverhältnis: Bei besonderer Bedeutung zwischen 1 : 2 bis 1 : 1, bei allgemeiner Bedeutung<br />

im Verhältnis 1 : 0,5). Dieses betrifft dauerhafte Auswirkungen auf den Boden oder das Sediment<br />

(Tabelle 20).<br />

Erst bei dauerhaften erheblichen Beeinträchtigungen von abiotischen Funktionen besonderer Bedeutung<br />

oder Totalverlust aller Eigenschaften der abiotischen Funktionen von allgemeiner Bedeutung<br />

erfolgt eine zusätzliche Kompensation. Diese ist nicht auf die erheblich betroffenen biotischen Werte<br />

und Funktionen anrechenbar.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 83 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

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Tabelle 20: Regelkompensation für abiotische Landschaftsfaktoren<br />

Bedeutung Art der Veränderung Kompensationsfaktor<br />

Boden (landseitig) oder Dauerhafte vollständige Überbauung oder Versiegelung KF f=2,0<br />

Sediment (seeseitig) mit Totalverlust der natürlichen Eigenschaften und<br />

mit besonderer Be- Funktionen<br />

deutung<br />

Dauerhafte Überprägung (z.B. durch Teilversiegelung<br />

oder Steinschüttung) mit Teilverlust der natürlichen<br />

Eigenschaften und Funktionen<br />

KF f=1,0<br />

Dauerhafte nicht oberflächenwirksame Störung des<br />

natürlich gewachsenen Bodenprofils oder Sedimentschichtaufbaus<br />

(z.B. durch Kabelrohre/Leitungen etc.)<br />

und damit Teilverlust der Natürlichkeit<br />

KF f=0,5<br />

Boden (landseitig) oder Dauerhafte vollständige Überbauung oder Versiegelung KF f=0,5<br />

Sediment (seeseitig) mit Totalverlust der natürlichen Eigenschaften und<br />

mit allgemeiner Be- Funktionen<br />

deutung<br />

Dauerhafte Überprägung (z.B. durch Teilversiegelung<br />

oder Steinschüttung) mit Teilverlust der natürlichen Mit der Kompensation für<br />

Eigenschaften und Funktionen<br />

Biotoptypen und Lebens-<br />

Dauerhafte nicht oberflächenwirksame Störung des<br />

natürlich gewachsenen Bodenprofils oder Sedimentschichtaufbaus<br />

(z.B. durch Kabelrohre/Leitungen etc.)<br />

und damit Teilverlust der Natürlichkeit<br />

räume i.d.R. abgedeckt<br />

Erläuterung: Für Böden besonderer Bedeutung vgl. auch M. Gunreben u. J. Boess. 2008. Schutzwürdige Böden in<br />

Niedersachsen. LBEG (Hrsg.), Geoberichte 8: 48 S. ISSN 1864–7529.<br />

(www.lbeg.niedersachsen.de/Produkte&Projekte/Publikationen/Geoberichte)<br />

Nachfolgend wird die Bilanzierung kurz erläutert (s. Anhang Anhangstabelle 1). Im Grundsatz ergibt<br />

sich das Ergebnis aus der vorstehenden Vorgehensweise. Darüber hinaus ist die Intensität des Eingriffs<br />

(Wertstufenverlust, Dauer der Auswirkung) in Mischwatt, Sandwatt und Sublitoral für verschiedene<br />

Beispiele von Wirkfaktoren wie Offene Bauweise, Seitenanker etc. mit der Nationalparkverwaltung<br />

abgestimmt.<br />

5.4.2 Bilanzierung der Eingriffe im Bauabschnitt 1.1 (binnendeichs)<br />

Zuständige Fachbehörde des Naturschutzes ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich<br />

(Abk.: UNB).<br />

Die in Kap. 3.2.1 beschriebenen Baumaßnahmen und Wirkungen (S. 14ff) verursachen Eingriffe in<br />

den Biotoptyp „Acker – Kalkmarsch“, der von geringer Bedeutung 42 (Wertstufe 2) ist. Es sind keine<br />

gesetzlich geschützte Biotope und Schutzgebiete von den Änderungen der Grundflächen betroffen.<br />

Nach Rekultivierung sind die durch Zufahrt, BE-Flächen und Oberbodenmiete beanspruchten Strukturen<br />

und Funktionen wiederhergestellt. Bei einer Baustelleneinrichtung in 2013 bis zum Kabeleinzug in<br />

2014 werden zwei Jahre angesetzt, in denen die beanspruchten Flächen keine oder eine sehr geringen<br />

Bedeutung für den Naturhaushalt haben (Wertstufen o od. 1). Die Auswirkung ist kurzfristig (bis<br />

zu zwei Jahre).<br />

Ein Teil der beanspruchten Flächen wird für die Nachfolgeprojekte BorWin3 und BorWin4 benötigt.<br />

Diese Flächen werden nicht kurzfristig zurückgebaut und rekultiviert, so dass streng genommen von<br />

einer längerfristigen Auswirkungsdauer auszugehen ist. In dieser Bilanzierung sind nur die durch die<br />

Deichkreuzung für DolWin3-Seetrasse verursachten Eingriffe beurteilungsrelevant. Mit den Nachfolgeprojekten<br />

werden die längerfristig beanspruchten Flächen neu bzw. zusätzlich bilanziert.<br />

42 Ein Sandacker der Geest wird im Vergleich mit von sehr geringer Bedeutung (WS1) bewertet.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 84 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

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Die Übergabestation (der LWL-Container) und die zugehörige Freifläche werden als dauerhafte Ein-<br />

griffe im Rahmen der Kabelverlegung bilanziert (<strong>LBP</strong> Seetrasse / Seekabelverlegung, Anlage 8.1.1).<br />

Die Containerfläche wird als Vollversiegelung bewertet. Der Kabelgraben zur Übergabestation stellt<br />

keinen Eingriff dar. Die Auswirkungen sind temporär (Herstellung des Grabens, Einbau der Steuerka-<br />

bel, Verschließen des Grabens) und nicht intensiver als das regelmäßige Umpflügen des Ackers. Bei<br />

den Bodenarbeiten werden die einschlägigen DIN-Normen entsprechend der Schutzmaßnahme S2<br />

beachtet.<br />

Weil kein Boden besonderer Bedeutung betroffen ist erfolgt keine zusätzliche Bilanzierung abiotischer<br />

Werte und Funktionen.<br />

Die Eingriffe sind im Anhang in Anhangstabelle 1 bilanziert.<br />

Es resultiert aus den Eingriffen im Bauabschnitt 1.1 im Zuständigkeitsbereich der UNB ein Kompensationsflächenwert<br />

von 1.453 m².<br />

5.4.3 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitt 1.2 (außendeichs)<br />

Zuständige Fachbehörde des Naturschutzes ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer<br />

(Abk.: NLPV).<br />

Die in Kap. 3.2.2 (S. 16ff) und Kap. 3.3.1 (S.21ff) beschriebenen Baumaßnahmen und Wirkungen<br />

verursachen vorübergehende Eingriffe in die Biotoptypen „Brackwasserwatt ohne Vegetation höherer<br />

Pflanzen“, Typ Schlick- und Mischwatt, der von sehr hoher Bedeutung ist (Wertstufe 5). Sediment und<br />

Wattmorphologie sind von besonderer Bedeutung. Es handelt sich um einen nach § 30 BNatSchG<br />

gesetzlich geschützten Biotop.<br />

Der betroffene Lebensraum ist Teil der in den Bezugsraumsteckbriefen (Kap.4.2, S. 46ff) genannten<br />

Schutzgebietskulisse.<br />

Schlick- und Mischwatt reagiert auf mechanische Einwirkungen empfindlicher als Sandwatt. Dies<br />

drückt sich durch eine längere Regenerationsdauer der Schlick- und Mischwatten bezogen auf Morphologie<br />

und benthische Besiedlung aus. Die Benthosuntersuchung ergab ebenfalls keine Hinweise<br />

auf empfindliche Arten und Taxa. Der Bestand ist aus benthosbiologischer Sicht eher von durchschnittlicher<br />

Bedeutung.<br />

Die Eingriffe sind im Anhang in Anhangstabelle 1 bilanziert.<br />

Es resultiert aus den Eingriffen in Bauabschnitt 1.2 im Zuständigkeitsbereich der NLPV ein Kompensationsflächenwert<br />

von 2.698 m².<br />

Der Rückbau wird im Zusammenhang mit der Kabelverlegung bilanziert, da dieser nur die Kabel betrifft.<br />

Das Entfernen der Schutzrohre unter dem Deich ist technisch sehr aufwendig und wäre mit erheblichen<br />

Störungen und Beeinträchtigungen verbunden.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 85 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

5.4.4 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten 3 und 4 bis zu 12 sm-<br />

Grenze<br />

s. <strong>LBP</strong> Seetrasse, Anlage 8.1.1<br />

5.4.5 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten 2 bis 4 bis zu 12 sm-<br />

Grenze durch Seitenanker, Muffen und Kreuzungsbauwerk<br />

Siehe <strong>LBP</strong> Seetrasse, Anlage 8.1.1<br />

5.4.6 Berücksichtigung rückbaubedingter Eingriffe<br />

Siehe <strong>LBP</strong> Seetrasse, Anlage 8.1.1<br />

5.4.7 Zusammenfassung des ermittelten Kompensationsumfangs<br />

Der Kompensationsumfang von 4.151 m² Kompensationsflächenwert für die Deichkreuzung<br />

Hamswehrum teilt sich wie folgt auf (Tabelle 21).<br />

Tabelle 21: Aufteilung der ermittelten Kompensationsflächenwerte zwischen UNB und<br />

NLPV gesamt (Zusammenfassung)<br />

Baubedingte Eingriffe im Bauabschnitt<br />

(BA ):<br />

Kompensationsflächenwerte in den Zuständigkeitsbereichen<br />

von:<br />

UNB NLWKN NLPV<br />

BA 1.1 1.453 m² -/- -<br />

BA 1.2 - -/- 2.698 m²<br />

6 Kompensationsmaßnahmen und Ersatzzahlung<br />

Mit Datum der Antragstellung sind seitens der Vorhabensträgerin keine anrechnungsfähigen Ausgleichs-<br />

oder Ersatzmaßnahmen geplant, die sich speziell auf die durch die Deichkreuzung verursachten<br />

Eingriffe beziehen.<br />

6.1 Nicht umsetzbare Kompensationsmaßnahmen (Realkompensation)<br />

Die Ackerfläche im Bauabschnitt 1.1 steht nach Auskunft der Antragstellerin nicht für Kompensationsmaßnahmen<br />

zur Verfügung. Die Flächeneigentümer beabsichtigen nach der Rekultivierung eine<br />

Fortsetzung der landwirtschaftlichen Bodennutzung.<br />

Außendeichs setzt ein funktionsbezogener Ausgleich vorhandene Flächen mit derzeit geringer Bedeutung<br />

voraus wie beispielsweise flächig ausgebildete Küstenschutzbauwerke, die im Eulitoral rückgebaut<br />

und deren Grundfläche renaturiert würde. Weder sind solche Küstenschutzbauwerke von ent-<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 86 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

sprechender Fläche vorhanden noch ist es offensichtlich realistisch, dass entsprechende Küsten-<br />

schutzbauwerke für einen Rückbau und als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung stünden.<br />

Alle weiteren Realkompensationsmaßnahmen außendeichs im Eulitoral würden gleichermaßen hochwertige<br />

Lebensräume betreffen, die – wenn überhaupt - nicht entsprechend aufgewertet werden können.<br />

Die Maßnahmen würden ihrerseits mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden sein.<br />

Für einen gleichwertigen Ersatz könnten im Küstenraum außen- oder binnendeichs entsprechend<br />

große Flächen um 3 respektive 4 Wertstufen aufgewertet werden. Sind die Aufwertungsmöglichkeiten<br />

geringer, erhöht sich die erforderliche Kompensationsfläche entsprechend. Eine Realkompensation<br />

der Beeinträchtigungen durch Ersatzmaßnahmen im terrestrischen Bereich an der Küste oder auf den<br />

Inseln kann zudem gleichbedeutend sein mit einer Inanspruchnahme ebenfalls gleichsam gesetzlich<br />

geschützter oder naturnaher Biotope. Diese Flächen sind in der Regel ebenfalls nicht weiter und wenn<br />

nur gering aufwertbar, z.B. durch Beseitigung von Störungen.<br />

Aktuell steht nur eine umsetzbare Ersatzmaßnahme (Leybucht-Mittelplate) zur Verfügung. Mit dem<br />

Maßnahmengebiet „Leybucht-Mittelplate“ wurden die Eingriffe durch die Projekte BorWin2, Riffgat und<br />

DolWin1 (jeweils Seetrasse) kompensiert. Bereits die im Verfahren befindliche und parallel zu<br />

DolWin1 verlaufende Seetrasse DolWin2 kann dort nicht mehr kompensiert werden und damit auch<br />

nicht die durch dieses Vorhaben verursachten Eingriffe. Soweit Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen<br />

nicht zur Verfügung stehen, wie sich ebenfalls aus einer Besprechung zwischen NLWKN, NLPV und<br />

TenneT am 13.01.2012 (betreffend das Projekt DolWin2) ergab, und soweit die Belange des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft<br />

dem Interesse an der Realisierung des Vorhabens nicht vorgehen, darf der Eingriff gleichwohl zugelassen<br />

werden. In einem solchen Fall hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten (§ 15 Abs. 5 und 6<br />

BNatSchG).<br />

6.2 Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes<br />

Im Zuge der Ersatzgeldermittlung sind u.a. die durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu berücksichtigen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 und 3 BNatSchG). Wie<br />

oben ausgeführt, sind als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzliche solche Maßnahmen<br />

geeignet, die zu einer Verbesserung der Potenziale des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />

führen, wenn diese im Zuge von Eingriffsvorhaben erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Realkostenermittlung für umgesetzte oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen<br />

Für die Herleitung eines durchschnittlichen Ersatzgeldes bezogen auf dieses Vorhaben zur Netzanbindung<br />

des OWP Nordergründe werden durch TenneT vier Kompensationsmaßnahmen hilfsweise zu<br />

Grunde gelegt, die von TenneT derzeit durchgeführt werden bzw. bereits abgeschlossen sind und die<br />

als Realkompensationsmaßnahmen für vergleichbare Eingriffe gewählt worden sind. Es handelt sich<br />

u.a. um folgende Maßnahmen 43 , deren einzelne Flächengrößen (Umfang der Maßnahmen) bereits<br />

Schwere und Intensität des Eingriffs einerseits und die Aufwertbarkeit durch die einzelne Maßnahme<br />

andererseits berücksichtigt. Der Preis pro Quadratmeter steht somit im richtigen Verhältnis zum Eingriff<br />

respektive zum Umfang der Kompensationsfläche.<br />

43<br />

Beschreibung der Maßnahmen, Kostenangaben und Durchschnittskostenpreis pro m² von TenneT per mail vom 18.01.2012<br />

mitgeteilt, ergänzt am 08.03.2012<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 87 von 97


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I. Dünenrenaturierung Norderney<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Im Dünenbereich westlich der „Oase“ auf Norderney, welcher sich in der Ruhezone und Zwischenzo-<br />

ne des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer befindet, wurden als Kompensationsmaßnahme<br />

für die Kabelleerrohrverlegung auf Norderney ehemals zum Dünenschutz eingebaute Windschutzelemente<br />

und Bunkerreste entfernt. Hierdurch soll im Weiteren eine naturnahe Dünenentwicklung ermöglicht<br />

oder unterstützt werden. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf gerundet<br />

74.162,46 € (Umsetzung der Maßnahme inkl. Planung und Unterhaltung: 30.505,00 €, Flächenbereitstellung,<br />

Entschädigungen und Gebühren: 43.657,46 €). Bei einer Flächengröße von ca. 3,1 ha ergibt<br />

sich ein Preis von 2,39 €/m².<br />

II. Ostheller Norderney<br />

Es handelt sich um eine Fläche im Norderneyer Ostheller, in der durch einen Verschluss des Grabenund<br />

Grüppensystems eine Entwicklung des Bodenwasserhaushaltes in Richtung einer natürlichen<br />

Salzwiese erreicht werden soll. Hierbei werden auch unterhaltungsbedingte Bodenauffüllungen rückgängig<br />

gemacht. Infolge des Rückbaus des Grabensystems wird es großflächig zu einer erhöhten<br />

Bodenfeuchte und mittelfristig zu einer gewissen Morphodynamik infolge der Neubildung natürlicher<br />

Priele kommen. Wesentlicher Kern der Maßnahme ist die Initiierung eigendynamischer Prozesse<br />

durch eine einmalige Baumaßnahme. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf gerundet<br />

635.036,84 €, wovon 60.845,15 € auf die Ausführungsplanung (inkl. Vermessung) und die Baubegleitung,<br />

142.500,00 € für die Gestattungen, 177.900,00 € für den Erdbau und 40.500,00 € auf das<br />

Monitoring und die Erfolgskontrolle entfallen. Hieraus ergibt sich bei einer Flächengröße von ca. 16,76<br />

ha ein Preis von 3,79 €/m².<br />

III. Norddeich Radio inkl. Pufferzone<br />

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der Ortsumgehung Norden wurde ein zusätzlicher<br />

Flächenbedarf für Kompensationsmaßnahmen festgeschrieben. Demnach sind Eingriffe in<br />

Rast- und Gastvogelbereiche, die gleichzeitig als Kompensationsmaßnahme für Wiesenvögel dienen,<br />

im Bereich der ehemaligen Sendeanlage Norddeich-Radio in Osterloog zu entwickeln. Die Gesamtfläche<br />

der ehemaligen Sendeanlage Norddeich-Radio soll im Sinne eines Kompensationsflächenpools<br />

von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich<br />

(NLStBV-AUR), der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), Amt für<br />

Landentwicklung und der <strong>Stadt</strong> Norden genutzt werden. TenneT beteiligt sich an dieser Maßnahme,<br />

um die erforderliche Kompensation für die Projekte Alpha Ventus und BorWin1 umzusetzen.<br />

Das umgesetzte Maßnahmenpaket besteht aus<br />

− baulichen Maßnahmen wie die Beseitigung von Bauwerken, Fundamenten und Zäunen sowie die<br />

Beseitigung von Gehölzen,<br />

− Entwicklungsmaßnahmen zur Strukturverbesserung (Wasserhaushalt, Anlage von Flachwasserund<br />

Tiefenzonen, Verschließen von Gräben),<br />

− Pflege– und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Grünlandnutzung (Nutzungsauflagen, Biotoppflege),<br />

− Reduzierung von Störungen,<br />

− Überwachung , Evaluation und Optimierung der Maßnahmen.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 88 von 97


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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Angrenzend an das Gebiet wurde eine sog. „Pufferzone“ eingerichtet, in der die Bewirtschaftungs-<br />

maßnahmen zur Grünlandnutzung geregelt sind und deren Fläche ebenfalls in das Monitoring<br />

miteinbezogen ist.<br />

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 168.006,87 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Flächenkauf: rund 43.100,00 €, Grundsteuer, Gestattungen, Gebühren und Entschädigungen:<br />

66.720,00 €, Umsetzung der Maßnahme: rund 93.200,00 €, Monitoring (inkl. Planung für die<br />

nächsten 8 Jahre): 31.500,00 €. Die Fläche, die anteilig auf TenneT entfällt, hat eine Größe von<br />

17,5 ha, so dass sich Kosten in Höhe von 0,96 €/m² ergeben.<br />

IV. Grohdepolder Norderney<br />

In zentralen Bereichen des „Grohdepolders“ auf Norderney sind durch dominante Flatterbinsenbestände<br />

sowie durch Gehölzbestände, die dem Offenlandcharakter des Grünlandareals widersprechen,<br />

keine optimalen Habitatbedingungen für Rastvögel gegeben. Durch eine mindestens 5-jährige Pflegemahd<br />

auf Flächen mit Flatterbinsendominanz von > 40% und durch Entfernung von<br />

Gehölzbeständen lässt sich die Fläche als Habitat für wertbestimmende Rastvögel des Nationalparks<br />

optimieren.<br />

Die Kosten für die Durchführung dieser Maßnahme belaufen sich auf 523.453,51 €. Im Einzelnen entfallen<br />

die Kosten wie folgt auf die einzelnen Positionen: Planung: rund 23.400,00 €, Umsetzung (Unterhaltung<br />

und Monitoring) rund 426.900,00 €, Entschädigungen: 73.200,00 €. Aufgrund der Flächengröße<br />

von ca. 44,6 ha ergibt sich ein Quadratmeterpreis für die Maßnahme von 1,17 €/m².<br />

Zwischenergebnis<br />

Der aus den vorstehenden Kosten der vier Maßnahmen berechnete Mittelwert beträgt 2,08 €/m².<br />

Die ermittelten 2,08€/m² als Durchschnittspreis sollen zunächst als erstes Zwischenergebnis hilfsweise<br />

herangezogen werden, um einen ersten Quadratmeterpreis für die Höhe der Ersatzzahlung zu<br />

erhalten.<br />

Zusätzlich schlagen wir vor, die Kosten für die Herstellung oder Aufwertung von Weichbodenlebensräumen<br />

in die Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes einzubeziehen, um einen noch engeren Bezug<br />

zum Eingriff herzuleiten. Unser Vorschlag begründet sich im Einzelnen wie folgt:<br />

Kostenermittlung für nicht durchführbare Ausgleichsmaßnahmen<br />

Bezogen auf die ermittelten Eingriffe für dieses Vorhaben sind als funktionsbezogener Ausgleich theoretisch<br />

rund 3,6 ha Flachwasserzonen (Biotoptyp KMF/KMFx) deutlich (nämlich um 2 bis 3 Wertstufen)<br />

und rund 1,0 ha vegetationsloses Watt (Biotoptyp KWK, um 3 bis 4 Wertstufen) aufzuwerten bzw.<br />

oder aus vorhandenen Flächen mit derzeit geringer Bedeutung neu herzustellen.<br />

Als nicht durchführbare aber Kosten-berechenbare Kompensation wird der Rückbau befestigter Ufer<br />

oder von Buhnen als Küstenschutzbauwerke im Eulitoral herangezogen. Diese theoretische Maßnahme<br />

hat einen räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff.<br />

Im Istzustand handelt es sich als Küstenschutzbauwerke um Biotoptypen sehr geringer Bedeutung.<br />

Sie sind als überbaute bzw. versiegelte Flächen entsprechend dem Harmonisierungskonzept von IBL<br />

(Entwurf, Stand April 2012) mit der Wertstufe 0 zu bewerten. Nach dem Rückbau und der Renaturierung<br />

der Grundflächen handelt es sich um Eulitoralflächen der Wertstufe 5 (rechn. Aufwertungsfak-<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 89 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

tor 5). Die zu erzielende theoretische Aufwertung der Grundfläche ist demnach sehr hoch, entspre-<br />

chend kleiner ist die aufzuwertende Fläche.<br />

Es sind rund 9.280 m² z.B. verklammerte Uferbefestigungen oder Buhnen dauerhaft rückzubauen, um<br />

die ermittelte Kompensationsverpflichtung von rund 46.378 m² entsprechend über den Aufwertungsfaktor<br />

auszugleichen (46.400 / Aufwertungsfaktor 5 = 9.280). Im Rahmen der Planung von Ausgleichsmaßnahmen<br />

zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe ist u.a. ein Stück Rückbau<br />

befestigter Ufer (8,4 ha) bei der Nebenelbe der Insel Schwarztonnensand vorgesehen. Die Maßnahme<br />

ist anerkannte Ausgleichsmaßnahmen – anteilig – für ausbaubedingte Eingriffe ins Sublitoral der<br />

Unter- und Außenelbe. Im ursprünglichen <strong>LBP</strong> (Gutachtergemeinschaft IBL & IMS, 2007) wurden vom<br />

WSA Hamburg (Sachbereich IV) die dafür anfallenden Kosten mit 540.000 € geschätzt (rund<br />

6,43 €/m²). Nach aktueller Rücksprache durch unseren Gutachter beim WSA Hamburg (dort PB Fahrrinnenanpassung,<br />

Hr. Zinßer) werden aufgrund laufender Ausführungsplanungen des WSA die diesbezüglichen<br />

Kosten in der WSV-Haushaltsunterlage (HU) geringer ausfallen, was u.a. an den nicht<br />

mehr im Gegensatz zur ersten Kostenschätzung anfallenden Entsorgungskosten für die Uferbefestigungssteine<br />

liegt. Im laufenden Verfahren kann die HU-Kostenermittlung, die sich aus Planung-, Herstellungs-,<br />

Verwaltungs- und Pflegekosten (auf 25 Jahre) ergibt, nicht offengelegt werden, „dürfte aber<br />

um rund 40 % geringer ausfallen als ursprünglich geschätzt“ (ebenda, mdl.). Es werden gutachterlich<br />

3,86 €/m² angenommen. Allerdings sind keine Kosten für die Flächenbereitstellung eingerechnet, weil<br />

sich das Ufer an der Nebenelbe im Eigentum der WSV befindet. Theoretisch sind demnach noch<br />

Grunderwerbskosten aufzuschlagen.<br />

In Niedersachsen liegen die durchschnittlichen Kaufwerte für Grünland, wie es bei der Maßnahme am<br />

Ufer vorhanden ist, bei 9.600 €/ha (0,96 €/m²).<br />

Abbildung 25: Kaufwerte für Grünland<br />

Erläuterung: Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen (2008)<br />

Im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg, in dem die Maßnahme der WSV liegt, ist der Kaufwert<br />

noch geringer (vgl. http://www.agrar.de/Aktuell/2011/01/20/niedersachsen-bodenpreise-in-weser-ems-<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 90 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

auf-rekordniveau/10794/). Die durchschnittlichen Kosten aus der mdl. Kostenangabe des WSA für den<br />

Rückbau der Uferbefestigungen und die Uferrenaturierung addiert mit dem durchschnittlichen Boden-<br />

preis ergeben somit 4,82 €/m².<br />

Zweites Zwischenergebnis und Vorschlag<br />

Der Mittelwert aus den ermittelten Realkosten durchgeführter und in Ausführung befindlicher Ersatzmaßnahmen<br />

durch TenneT von 2,08 €/m² und den Durchschnittskosten für eine fiktive aber an realen<br />

Kosten orientierte funktionale Maßnahme in Höhe von 4,82 €/m² ergibt einen Durchschnittspreis von<br />

3,45 €/m².<br />

Unter Berücksichtigung anderer aktueller und vergleichbarer Projekte wird eine Ersatzzahlung<br />

von 3,50 €/m² angesetzt.<br />

Es ergibt sich für dieses Vorhaben eine Höhe der Ersatzzahlung von<br />

EUR 14.528,50,- €<br />

bezogen auf die ermittelte Kompensationsverpflichtung von 4.151 m² (knapp 0,4 ha).<br />

Diese Ersatzzahlung teilt sich auf die Zuständigkeiten unter Bezug auf Tabelle 21 wie folgt auf<br />

(Tabelle 22):<br />

Tabelle 22: Aufteilung der ermittelten Ersatzzahlung zwischen UNB, NLWKN und NLPV<br />

Zuständigkeit: UNB NLWKN NLPV<br />

Kompensationsflächenwert: 1.453 m² -/- 2.698 m²<br />

Höhe Ersatzzahlung unter Bezug<br />

von 3,50 €/m²<br />

Die Festlegung erfolgt in Anlage 8.3.2 im Maßnahmenblatt EZ1.<br />

5.085,50 € -/- 9.443.00€<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 91 von 97


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7 Glossar<br />

Begriff und ggf. Abkürzung Erläuterung<br />

Arbeitsbereich / Arbeitsstreifen<br />

(Bedarfsflächen)<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Vorübergehend in Anspruch genommene Fläche beiderseitig der Leitungsachse<br />

während der Bauarbeiten.<br />

Barge Schwimmende Einheit (Lastkahn, Schute) zum Transport von Gütern,<br />

Geräten oder Material, häufig ohne eigenen Antrieb.<br />

Baustelleneinrichtung / Baustelleneinrichtungsfläche<br />

(BE)<br />

(Bedarfsflächen)<br />

Unter Baustelleneinrichtung werden alle Produktions-, Transport-, Lager-<br />

und sonstige Einrichtungen verstanden, die zur Errichtung eines<br />

Bauwerks auf der Baustelle benötigt werden. Im Einzelnen sind dies<br />

Geräte, Maschinen, Gebäude zur Unterbringung von Arbeitskräften,<br />

witterungsempfindlichen Bau- und Bauhilfsstoffen, Ersatzteilen und<br />

ähnlichem, Bearbeitungs- und Lagerflächen sowie Verkehrsflächen.<br />

Baustelleneinrichtungsflächen stellen vorübergehend in Anspruch genommene<br />

Flächen dar.<br />

Betriebsmittel (elektrisch) Allgemeine Bezeichnung von betrieblichen Einrichtungen in einem Netz<br />

zur Übertragung von elektrischer Energie (z. B. Transformator, Leitung,<br />

Kabel, Leistungs-, Trennschalter, Strom-, Spannungswandler etc.).<br />

Drehstromsystem Drei zusammengehörige voneinander und der Umgebung isolierte elektrische<br />

Leiter zur Übertragung von dreiphasigem Wechselstrom (Drehstrom).<br />

Erdkabel siehe Kabelleitung<br />

Freileitung Eine oberirdische Leitung zum Transport von elektrischer Energie bei<br />

der die elektrischen Leiter gegeneinander und gegen Erde durch Luft<br />

isoliert sind und durch Maste getragen werden. Je nach Funktion der<br />

Maste unterscheidet man zwischen Trag- und Abspannmasten. Zur<br />

Aufhängung der Leiter werden Isolatoren verwendet. Ein oder mehrere<br />

Erdseile dienen als Blitzschutz. Eine Freileitung kann ein oder mehrere<br />

Stromkreise/Systeme beinhalten.<br />

Gleichstromleitung Eine zusammengehörige, aus Hin- und Rückleitern bestehende mit<br />

Gleichspannung unterschiedlicher Polarität (+ und – gegenüber Erdpotenzial)<br />

betriebene Verbindung (Leitung) zur Übertragung von elektrischer<br />

Energie. Diese kann als Freileitung oder Kabelleitung ausgeführt<br />

sein. Eine Freileitung kann ein oder mehrere Stromkreise/Systeme<br />

beinhalten. Eine Kabelleitung beinhaltet i. d. R. nur einen Stromkreis /<br />

ein System.<br />

HGÜ Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung, Einrichtung zur Übertragung<br />

von elektrischer Energie mittels Gleichstrom auf Hochspannungsniveau<br />

(engl. HVDC transmission system)<br />

Hochspannung Spannungsbereich von 60 kV bis 170 kV<br />

Höchstspannung Spannungsbereich von 220 kV und höher<br />

Horizontalbohrung oder HDD<br />

Syn: Horizontalspülbohrverfahren<br />

HDD = horizontal directional drilling / Horizontalbohrung. Das Horizontalspülbohrverfahren<br />

ist eine gerichtete (gesteuerte) Bohrtechnik (Start<br />

und Ziel) für Horizontalbohrungen, um Rohrleitungen unterirdisch ohne<br />

Grabenaushub und umfänglichen Erdbau zu verlegen.<br />

Die Bohrungen können mehrere hundert Meter lang sein.<br />

Die Horizontalspülbohranlage bohrt einen unterirdischen Kanal und<br />

zieht im Rückzug ein oder mehrere Produkt- oder Leerrohre ein. In<br />

Leerrohre können später Kabel für z. B. Strom oder Telekommunikation<br />

eingezogen oder eingeblasen werden. Horizontalspülbohranlagen arbeiten<br />

mit Zug- und Schubkraft, Drehmoment (Rotation), Spülung und<br />

dynamischer Schlagkraft. Das HDD-System besteht aus einer Horizontalspülbohranlage,<br />

einer Bentonitmischanlage und einer Antriebsstation<br />

für den Betrieb der Mischanlage sowie einem Bohrspülungsspeicher.<br />

HVAC high voltage alternating current = Hochspannungswechselstrom<br />

HVDC high voltage direct current = Hochspannungsgleichstrom<br />

Instandhaltung Die Instandhaltung besteht aus Inspektion, Wartung und Instandsetzung<br />

und gewährleistet den Erhalt des Sollzustandes der Anlage über die<br />

Lebensdauer.<br />

Kabel Betriebsmittel zur Übertragung von elektrischer Energie. Siehe auch<br />

Kabelleitung.<br />

Kabelleitung Eine Leitung zum Transport von elektrischer Energie, bei der die elektrischen<br />

Leiter voneinander und gegen Erde durch einen Stoff isoliert und<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 92 von 97


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3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Begriff und ggf. Abkürzung Erläuterung<br />

durch einen Schutzmantel gegen mechanische Beschädigung geschützt<br />

sind.<br />

Ist die Kabelleitung in der Erde verlegt handelt sich es um eine Erdkabelleitung<br />

oder erdverlegte Kabelleitung. Umgangssprachlich wird häufig<br />

auch Kabel, Erdkabel oder Erdkabelleitung verwendet.<br />

Ist die Kabelleitung in Luft verlegt, handelt es sich um eine Luftkabelleitung<br />

(i. d. R. Nieder- oder Mittelspannungsbereich). Umgangssprachlich<br />

wird häufig auch von Luftkabel gesprochen.<br />

Siehe auch Seekabelleitung.<br />

Konverterplattform Seeseitiges Bauwerk zur Aufnahme einer Konverterstation einschl. aller<br />

Nebeneinrichtungen.<br />

Konverterstation (KV) Einrichtung zur Umrichtung von Drehstrom in Gleichstrom oder umgekehrt<br />

Landtrasse Landseitiger geografischer Raum einer Leitung, beginnt am landseitigen<br />

Übergang der Leitung (Muffe) von Seekabel auf Landkabel und endet in<br />

einer Schaltanlage im landseitigen Umspannwerk (UW).<br />

Leitung Einrichtung zur Übertragung von elektrischer Energie ausgeführt als<br />

Freileitung, Erdkabelleitung, Seekabelleitung oder Luftkabelleitung bestehend<br />

aus einem oder mehreren Stromkreisen/Systemen.<br />

Mittelspannung Spannungsbereich von >1 kV bis 30 kV<br />

Muffe Teil des Betriebsmittels Kabel, dient zum Verbinden von zwei Kabeln.<br />

Muffenbauwerk, Muffenschacht Unterirdisches Bauwerk zur Aufnahme von Muffen im Zuge einer erdverlegten<br />

Kabelleitung, dient der Entlastung der Muffen von mechanischen<br />

Kräften.<br />

Netzanbindungsanlage Gesamtheit aller Einrichtungen zur Übertragung von regenerativer elektrischer<br />

Energie zwischen dem Netzanschlusspunkt am OWP und dem<br />

Netzverknüpfungspunkt am landseitigen Übertragungsnetz.<br />

Netzanschlusspunkt Schnittstelle (Anschluss) der Netzanbindungsanlage am OWP (seeseitige<br />

OWP-Schaltanlage).<br />

Netzverknüpfungspunkt Technisch und wirtschaftlich günstigster Verknüpfungspunkt der Netzanbindungsanlage<br />

mit dem nächsten Übertragungs- oder Verteilernetz<br />

(landseitige Schaltanlage).<br />

Niederspannung Spannungsbereich bis 1 kV<br />

OWP Offshore-Windpark<br />

PFV Planfeststellungsverfahren<br />

Ponton Schwimmkörper (Auftriebskörper) zum Tragen von Lasten, i. d. R.<br />

rechteckiger Querschnitt; nach Funktionalität unterscheidet man z. B.<br />

zwischen Fähr-, Arbeits- und Lagerponton.<br />

Regelzone Netzgebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve<br />

ein Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich ist.<br />

ROV, TROV Remotely Operated Vehicle, ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug<br />

ROV Raumordnungsverfahren<br />

Schaltanlage Elektrische Einrichtung zum Verknüpfen von Stromkreisen (Leitungen,<br />

Transformatoren, Drosselspulen, Kondensatoren). Leistungsschalter<br />

dienen zum Schalten von Betriebs- und Fehlerströmen, Trennschalter<br />

ermöglichen durch Herstellen von Trennstrecken sicheres Arbeiten in<br />

der Anlage.<br />

Schutzbereich / Schutzstreifen Dauerhaft in Anspruch genommene Fläche beiderseitig der Leitungsachse<br />

mit eingeschränkter Nutzung (definierten Fremdnutzungseinschränkungen);<br />

dient dem Schutz und Bestand der Leitung.<br />

Seekabel Betriebsmittel zur Übertragung von elektrischer Energie im Meer. Siehe<br />

auch Seekabelleitung.<br />

Seekabelleitung Eine Leitung zum Transport von elektrischer Energie im Meer, bei der<br />

die elektrischen Leiter voneinander und gegen Erde durch einen Stoff<br />

isoliert und durch einen Schutzmantel gegen mechanische Beschädigung<br />

geschützt sind. Die Verlegung kann auf oder im Meeresboden<br />

stattfinden. Siehe auch Kabelleitung.<br />

Seetrasse Seeseitiger geografischer Raum einer Leitung; entweder zwischen<br />

landseitigem Übergang der Leitung (Muffe) von Landkabel auf Seekabel<br />

und der Konverter- bzw. OWP-Plattform oder zwischen<br />

Konverterplattform und OWP-Plattform.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 93 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Begriff und ggf. Abkürzung Erläuterung<br />

Stromkreis Einzeln schaltbare elektrische Verbindung zwischen Umspannwerken/Schaltanlagen<br />

bestehend aus einem Drehstrom- oder Gleichstromsystem<br />

und den zugehörigen Betriebsmitteln in den Umspannwerken.<br />

Ein Stromkreis ist i. d. R. ein Teil einer Leitung.<br />

Trassenkorridor Seeseitiger geografischer Raum mehrerer, meist paralleler Leitungen<br />

Umrichter, Umrichteranlage Siehe Konverterstation<br />

Zuwegungen (temporär / dauerhaft) Zuwegungen stellen i. d. R. vorübergehende in Anspruch genommene<br />

Flächen dar. Sie dienen zum Erreichen von Arbeitsbereichen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

während der Bauphase.<br />

Sofern für den Bestand der Leitung Zuwegungen permanent bereitgehalten<br />

werden müssen, stellen diese eine dauerhafte Inanspruchnahme<br />

dar und werden wie Schutzbereiche behandelt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 94 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

8 Literaturverzeichnis<br />

Das Literaturverzeichnis gilt für die Anlagen 8.1.1 und <strong>8.3.1</strong> gemeinsam.<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

BioConsult 2010. Verlegung des Drehstromkabels Alpha Ventus im Nationalpark Nds. Wattenmeer. Auswirkungen<br />

auf das Benthos. Untersuchungen Oktober 2008 bis Oktober 2009. Auftraggeber: transpower offshore<br />

GmbH [später TenneT Offshore GmbH].<br />

BioConsult 2010b. Verlegung des Gleichstromkabels BorWin1 im Nationalpark Nds. Wattenmeer. Auswirkungen<br />

auf das Benthos 2. Zwischenbericht: Kartierungen Oktober 2009 und Juni 2010. Auftraggeber: transpower<br />

offshore GmbH [später TenneT Offshore GmbH].<br />

BioConsult 2012. Verlegung des Gleichstromkabels BorWin1 im Nationalpark Nds. Wattenmeer. Auswirkungen<br />

auf das Benthos 3. Zwischenbericht: Probenahmen Oktober 2009, Juni 2010 und Mai 2011. Auftraggeber:<br />

TenneT Offshore GmbH.<br />

BioConsult 2012b. Temperaturmonitoring Alpha Ventus im Hilgenrieder Watt – Zusammenfassende Ergebnisdarstellung<br />

21.09.2010 – 13.04.2012. Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH.<br />

BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und <strong>Stadt</strong>entwicklung 2009. Leitfaden zur Berücksichtigung des<br />

Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen<br />

Drachenfels, O. von 2012. Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen. Regenerationsfähigkeit, Wertstufen,<br />

Grundwasserabhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefährdung Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen<br />

1/2012.<br />

Ecoplan 2009. Netzanbindung OWP Alpha Ventus im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Wattboden-<br />

Monitoring 2008 – 2009. Abschlussbericht. Auftraggeber: E.ON Netz Offshore GmbH [später TenneT<br />

Offshore GmbH].<br />

Ecoplan 2009b. Naturschutzfachliche Projektbegleitung. Netzanbindung des Offshore-Windparks „Alpha Ventus“<br />

im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Teilprojekt Kabelverlegung 2008. Teil B und C.<br />

Ecoplan 2009c. Naturschutzfachliche Projektbegleitung. Netzanbindung „BorWin1“ im Nationalpark Niedersächsisches<br />

Wattenmeer. Teilprojekt Kabelverlegung 2009. Teil C.<br />

Ecoplan 2011. Netzanbindung OWP Alpha Ventus im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Wattboden-<br />

Monitoring Nachtrag 2011. Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH<br />

GFN (Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH) 2012. Kabelverlegung HelWin1. Dokumentation<br />

der biologischen Baubegleitung. Verlegung des Wattkabels. Bericht vom 14.03.2012.<br />

IBL Umweltplanung 2012. Netzanbindung von Offshore-Windparks - Orientierungsrahmen Naturschutz für Anschlussleitungen<br />

im Abschnitt Seetrasse. Teil I - Festlegungen für die naturschutzfachlichen Unterlagen.<br />

Teil II - Begründungen und Erläuterungen. Erläuterungsbericht. Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH.<br />

IMP (Ingenieur Büro Manzenrieder & Partner) 2012. Auswirkungen des Rockdumpings auf die Strömungsverhältnisse<br />

im Vorhabensgebiet. Fachgutachterliche Einschätzung.<br />

Michler, H.-P. & Möller, F. 2011. Änderungen der Eingriffsregelung durch das BNatSchG 2010. Natur und Recht<br />

2011 33: 81-90.<br />

NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) 2011. Vollzugshinweise<br />

zum Schutz von Amphibien- und Reptilienarten in Niedersachsen. Amphibienarten des Anhangs IV<br />

der FFH-Richtlinie mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.<br />

NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) 2011b. Niedersächsische<br />

Strategie zum Arten- und Biotopschutz. Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen. Online<br />

unter http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8083&article_id=46103&_psmand=26.<br />

Letzter Zugriff 20.02.2012.<br />

TenneT 2011. Projektbeschreibung der 600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma - Dörpen West“ des Netzanbindungsprojektes<br />

DolWin3 für den Bereich 12 sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen West als Vorbereitung<br />

für das Planfeststellungsverfahren der Leitung. Unterlage für die Antragskonferenz.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 95 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Projekt-<br />

Nr.: 919<br />

Kurztitel:<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-<br />

Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse<br />

–<br />

Teilabschnitt Deichkreuzung<br />

Hamswehrum<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Bearbeitet:<br />

D. Wolters<br />

Datum:<br />

27.11.2012<br />

Rev.-Nr.: 3-0<br />

Geprüft:<br />

D. Todeskino<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 96 von 97


TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

9 Anhang 1<br />

Anhangsabbildung (DIN A3 – quer)<br />

Anhangsabbildung 1 Längsschnitt durch das Vorhaben DolWin3<br />

Anhangstabelle (DIN A3 – quer)<br />

Eingriff durch die Deichkreuzung Hamswehrum<br />

Anhangstabelle 1 Eingriffsbilanzierung Bauabschnitt BA 1.1 und 1.2<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 97 von 97

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