8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden
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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
4 Bestand und Bewertung<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Nach IBL Umweltplanung (2012) 29 wird der Bestand je Bezugsraum zusammenfassend in Steckbrie-<br />
fen entsprechend der in Tabelle 12 genannten Wert- und Funktionselemente beschrieben. Eine aus-<br />
führliche Bestandsbeschreibung erfolgt in der UVS (Seetrasse), Anlage 10.3.1. Unter Lebensraum-<br />
funktion werden diejenigen Biotope/Pflanzen und Tiere genannt, die im Ergebnis der UVS emp-<br />
findlich auf die Wirkungen des Vorhabens DolWin3 in den jeweiligen Verlege- bzw. Bauab-<br />
schnitten reagieren können und die somit eingriffsrelevant sind. Unter artenschutzrechtlichen<br />
Gesichtspunkten werden alle Arten oder Gruppen genannt, die im Wirkraum vorkommen (können).<br />
Für die Teilräume bzw. die Biotopkomplexe, ggf. für die einzelnen Biotoptypen, werden im Besonderen<br />
die Tierlebensräume und Habitate, die wertgebenden Funktionen für Tiere und wichtige Funktionsbeziehungen<br />
haben, beschrieben. Dies ist deshalb von Bedeutung, damit im Falle erheblicher<br />
Beeinträchtigungen der Funktionsbezug bei Vermeidungsmaßnahmen bzw. bei der Planung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
oder artenschutzrechtlich relevanten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF) gewährleistet werden kann.<br />
Tabelle 12 Wert- und Funktionselemente der Bestandsbeschreibung<br />
A. Lebensraumfunktion:<br />
a. Biotop- und Nutzungstypen (inkl. der Kennzeichnung als FFH-Lebensraumtypen<br />
und gesetzlich geschützte Biotope).<br />
b. Faunistische Lebensräume und Funktionsbeziehungen (inkl. Nennung von Arten<br />
und Lebensgemeinschaften, Artengruppen, Vorkommen besonders geschützter Arten<br />
nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Art. I<br />
der VS-RL)<br />
B. Abiotische Landschaftsfaktoren:<br />
a. Boden (Bodentypen, Empfindlichkeiten)<br />
b. Wasser und Sedimente (nur Seetrasse unterhalb der MThw 30 -Linie)<br />
C. Landschaft<br />
a. Qualitative Beschreibung der für Naturerleben und stille Erholung geeigneten Bereiche<br />
im Sicht- und Hör-Wirkraum der Baumaßnahmen<br />
D. Schutzgebiete / Schutzobjekte<br />
Die Bewertung der Lebensraumfunktion erfolgt sechsstufig (Tabelle 13).<br />
29 Orientierungsrahmen Naturschutz (vormals „Harmonisierung“)<br />
30 MThw = Mittleres Tidehochwasser<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 39 von 97