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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

Säuger<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Schweinswal<br />

Der streng geschützte Schweinswal kommt in geringer Dichte vor allem nördlich Borkum vor und nutzt<br />

das Untersuchungsgebiet als so genanntes Streifgebiet. Eine Bedeutung als Fortpflanzungsstätte<br />

haben die Bauabschnitte 3 und 4 wie auch die anderen Bauabschnitte nicht. Weder die baubedingten<br />

Wirkungen noch das Kreuzungsbauwerk (anlagebedingt) sind in irgendeiner Art und Weise geeignet,<br />

Fortpflanzungsstätten der Art im Sinne des Zugriffsverbots zu 3. zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

Fledermäuse<br />

Es wird angenommen, dass Fledermäuse im Untersuchungsgebiet jagend vorkommen. In dem von<br />

Flächenbeanspruchung betroffenen Lebensraum „Acker“ (binnendeichs liegende HDD-Bauastelle im<br />

Bauabschnitt und Bezugsraum 1.1) sind keine für Fledermäuse geeigneten Quartiere (z.B. Großbäume,<br />

Gebäude) vorhanden.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für Schweinswal und Fledermäuse<br />

nicht erfüllt.<br />

Brutvögel<br />

Nester brütender Vogelarten können nur im Bezugsraum/Bauabschnitt 1.1 (binnendeichs liegende<br />

HDD-Baustelle) betroffen sein. Außendeichs im Vorland brütende Boden- und Röhrichtbrüter sind<br />

vorhabensbedingt mit einer Ausnahme nicht betroffen: Die einzige Möglichkeit, im Vorland Niststätten<br />

zu beseitigen oder zu zerstören ist theoretisch durch am Bau beteiligte Personen denkbar, die das<br />

Vorland betreten, um eine Messschleife auf der Geländeoberfläche abzulegen (s. Kap. 3.2.1 -<br />

Landseitige Baustelle (Bauabschnitt 1.1)). Nach der Zeitplanung erfolgt dieses erst nach dem 15.07.<br />

mit einer Person und damit nach der Brutzeit. Mit der Schutzmaßnahme S1 wird zudem sichergestellt,<br />

dass die Arbeiten naturschutzfachlich begleitet werden. Ansonsten werden im Anlandungsbereich die<br />

vorhandenen Wege als Zuwegungen zu der Baustelle genutzt.<br />

Mit der Vermeidungsmaßnahme V1 ist die Bauzeit außerhalb der für Brutvögel sensiblen Zeiten<br />

grundsätzlich geregelt und Abweichungen davon sind an die Bedingung einer Brutvogel- und Revierkartierung<br />

geknüpft (vgl. Kap. 5.1.2 - Beantragte Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen).<br />

Grundsätzlich sind Schilfbestände ein für den Schilfrohrsänger (auch den Teichrohrsänger als häufigere<br />

Art) regelmäßig habituierter Nistplatz und damit eine Fortpflanzungsstätte im Sinne des Gesetzes.<br />

Das bedeutet, immer wenn größere Schilfröhrichte vorkommen, ist ein Status als Niststätte zu<br />

unterstellen (vergleichbar aufgehängten Nisthilfen an Gebäuden oder Bäumen). Gehölze sind regelmäßig<br />

als Nistplatz geeignet (z.B. Höhlenbrüter). Binnendeichs sind weder Schilfbestände noch geeignete<br />

Gehölze als Nistplatz im Baufeld vorhanden noch vorhabensbedingt betroffen.<br />

Der Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist somit sicher ausgeschlossen. Die ggf. betroffenen<br />

Brutvogelarten sind in der Lage, in der neuen Brutsaison ein neues Nest zu bauen; die ökologische<br />

Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte bleibt auch nach Umsetzung des Vorhabens im<br />

räumlichen Zusammenhang erfüllt.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für die Brutvogelarten nicht erfüllt.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 79 von 97

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