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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Hinsichtlich Nachbruten oder Zweitbruten, die z.B. bei Feldlerchen noch nach Mitte Juli auftreten können,<br />

ist eine Störung des Brutgeschehens einzelner Brutpaare möglich. Im Falle einer Störung ggf.<br />

einzelner Zweitbruten in einem Jahr ist nicht von einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der<br />

lokalen Population auszugehen.<br />

Die Brutvögel werden während der „Fortpflanzungs-, Aufzucht, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit“<br />

nicht erheblich gestört. Die hierfür erforderliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der lokalen Population ist erst dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Reproduktionserfolg<br />

oder die Reproduktionsfähigkeit nachhaltig vermindert würden. Dies ist vorliegend im Hinblick<br />

auf die (Teil-) Habitate und Aktivitätsbereiche der Brutvögel, die in einem für seine Lebensraumansprüche<br />

ausreichendem räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen, nicht der Fall. Visuelle und<br />

akustische Störungen werden durch die oben genannte Bauzeitenbeschränkung vermieden. Insgesamt<br />

trägt das Vorhaben nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der jeweiligen<br />

lokalen Brutvogelpopulation der vorkommenden Arten bei.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist für Brutvogelarten nicht erfüllt.<br />

Gastvögel<br />

Die Gastvögel werden während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit nicht erheblich gestört.<br />

Die hierfür erforderliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist erst<br />

dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Reproduktionserfolg oder die Reproduktionsfähigkeit<br />

vermindert würden. Dies ist vorliegend im Hinblick auf die (Teil-) Habitate und Aktivitätsbereiche<br />

der Gastvögel, die in einem für seine Lebensraumansprüche ausreichenden räumlich-funktionalen<br />

Zusammenhang, nicht der Fall. Visuelle und akustische Störungen können zwar nicht ausgeschlossen<br />

werden, sie sind jedoch zeitlich und räumlich eng begrenzt (500 m Störradius um die aktive Baustelle/<br />

Störstelle, 1.000 m bezogen auf mausernde Eiderenten) und wirken nicht auf essenzielle Habitate der<br />

Gastvögel. Zudem handelt es sich bei den Bauabschnitten 2 bis 4 um eine „Wanderbaustelle“. Störwirkungen<br />

treten nicht überall gleichzeitig auf großer Fläche auf, sondern wandern lokal mit der Kabelverlegung.<br />

Sie sind damit jeweils sehr kurzzeitig. Die Verlegung schreitet in langsamer Fahrt voran<br />

und schwimmende Vögel können frühzeitig ausweichen. Bei Borkum mausernde Eiderenten sind innerhalb<br />

des Störbereichs nicht erheblich betroffen. Die im Bereich der Westerems zur Mauserzeit im<br />

Juli-August gezählten Tiere kommen in einem durch Berufs-, Fahrgast- und Fischereischiffsverkehr<br />

stark vorbelasteten Bereich vor. Vermutlich handelt es sich um keine mausernden Tiere. Diese werden<br />

in abgelegenen und von Störungen minder betroffenen Gebieten mausern.<br />

Da die Tiere vorübergehend andere Bereiche des Küsten- und Wattenmeeres aufsuchen können sind<br />

keine erheblichen Störungen zu erwarten. Insgesamt scheidet eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der jeweiligen lokalen Gastvogelpopulation aus.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist für Gastvogelarten nicht erfüllt.<br />

5.3.3 Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet es, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere<br />

der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 78 von 97

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