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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Tabelle 19: Festlegung von Eingriffsfaktoren im Verhältnis zur Dauer des Eingriffs<br />

Kategorie Erläuterung Eingriffsfaktor (EF)<br />

dauerhaft<br />

vorübergehend:<br />

Auswirkungen, die über einen Prognosezeithorizont länger<br />

als 10 Jahre liegen, können nicht sicher vorausgesagt werden<br />

(Ausnahme Versiegelung oder sonstige Überbauung).<br />

Daher werden alle Auswirkungen von länger als 10 Jahre<br />

mit dauerhaft charakterisiert.<br />

f=1,0<br />

langfristig Die Auswirkungen dauern deutlich länger als die Bauphase<br />

oder sie kehren funktionsbeeinträchtigend regelmäßig über<br />

mehrere Jahre wieder (länger als 5 Jahre).<br />

Die betroffenen wertgebenden Strukturen Funktionen sind<br />

nach Eintritt der Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit<br />

spätestens nach 10 Jahren wiederhergestellt bzw.<br />

weitgehend regeneriert.<br />

f=0,50<br />

mittelfristig Die Auswirkungen umfassen die gesamte Dauer der Bauphase<br />

und gehen darüber hinaus. Die betroffenen wertgebenden<br />

Strukturen und Funktionen sind nach Eintritt der<br />

Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit spätestens<br />

nach fünf Jahren wiederhergestellt bzw. weitgehend regeneriert.<br />

f=0,20<br />

kurzfristig Die Auswirkungen umfassen die gesamte Dauer der Bauphase<br />

und gehen darüber hinaus. Die betroffenen wertgebenden<br />

Strukturen und Funktionen sind nach Eintritt der<br />

Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit spätestens<br />

nach drei Jahren wiederhergestellt bzw. weitgehend regeneriert.<br />

f=0,12<br />

Option in wenigen Fällen: Die Auswirkungen umfassen<br />

überwiegend einen Zeitraum der Bauphase, längstens jedoch<br />

2 Jahre.<br />

temporär Auswirkungen bis zu einem Jahr sind „temporär“ / sehr<br />

kurzfristig. Die betroffenen Strukturen und Funktionen haben<br />

sich spätestens in der auf den Eingriff folgenden Vegetations-,<br />

Wachstums-, Fortpflanzungs- oder Entwicklungsperiode<br />

wieder vollständig regeneriert.<br />

f=0,08<br />

f=0,04<br />

Sonderregelung für abiotische Landschaftsfaktoren<br />

Soweit abiotische Landschaftsfaktoren von allgemeiner Bedeutung betroffen sind, ist die Kompensation<br />

in der für die Biotoptypen integriert bzw. mit abgedeckt.<br />

Bei Totalverlust (durch Versiegelung) oder Teilverlust (Teilversiegelung) gilt das folgende zusätzliche<br />

Kompensationsverhältnis: Bei besonderer Bedeutung zwischen 1 : 2 bis 1 : 1, bei allgemeiner Bedeutung<br />

im Verhältnis 1 : 0,5). Dieses betrifft dauerhafte Auswirkungen auf den Boden oder das Sediment<br />

(Tabelle 20).<br />

Erst bei dauerhaften erheblichen Beeinträchtigungen von abiotischen Funktionen besonderer Bedeutung<br />

oder Totalverlust aller Eigenschaften der abiotischen Funktionen von allgemeiner Bedeutung<br />

erfolgt eine zusätzliche Kompensation. Diese ist nicht auf die erheblich betroffenen biotischen Werte<br />

und Funktionen anrechenbar.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 83 von 97

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