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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

sprechender Fläche vorhanden noch ist es offensichtlich realistisch, dass entsprechende Küsten-<br />

schutzbauwerke für einen Rückbau und als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung stünden.<br />

Alle weiteren Realkompensationsmaßnahmen außendeichs im Eulitoral würden gleichermaßen hochwertige<br />

Lebensräume betreffen, die – wenn überhaupt - nicht entsprechend aufgewertet werden können.<br />

Die Maßnahmen würden ihrerseits mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden sein.<br />

Für einen gleichwertigen Ersatz könnten im Küstenraum außen- oder binnendeichs entsprechend<br />

große Flächen um 3 respektive 4 Wertstufen aufgewertet werden. Sind die Aufwertungsmöglichkeiten<br />

geringer, erhöht sich die erforderliche Kompensationsfläche entsprechend. Eine Realkompensation<br />

der Beeinträchtigungen durch Ersatzmaßnahmen im terrestrischen Bereich an der Küste oder auf den<br />

Inseln kann zudem gleichbedeutend sein mit einer Inanspruchnahme ebenfalls gleichsam gesetzlich<br />

geschützter oder naturnaher Biotope. Diese Flächen sind in der Regel ebenfalls nicht weiter und wenn<br />

nur gering aufwertbar, z.B. durch Beseitigung von Störungen.<br />

Aktuell steht nur eine umsetzbare Ersatzmaßnahme (Leybucht-Mittelplate) zur Verfügung. Mit dem<br />

Maßnahmengebiet „Leybucht-Mittelplate“ wurden die Eingriffe durch die Projekte BorWin2, Riffgat und<br />

DolWin1 (jeweils Seetrasse) kompensiert. Bereits die im Verfahren befindliche und parallel zu<br />

DolWin1 verlaufende Seetrasse DolWin2 kann dort nicht mehr kompensiert werden und damit auch<br />

nicht die durch dieses Vorhaben verursachten Eingriffe. Soweit Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen<br />

nicht zur Verfügung stehen, wie sich ebenfalls aus einer Besprechung zwischen NLWKN, NLPV und<br />

TenneT am 13.01.2012 (betreffend das Projekt DolWin2) ergab, und soweit die Belange des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft<br />

dem Interesse an der Realisierung des Vorhabens nicht vorgehen, darf der Eingriff gleichwohl zugelassen<br />

werden. In einem solchen Fall hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten (§ 15 Abs. 5 und 6<br />

BNatSchG).<br />

6.2 Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes<br />

Im Zuge der Ersatzgeldermittlung sind u.a. die durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu berücksichtigen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 und 3 BNatSchG). Wie<br />

oben ausgeführt, sind als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzliche solche Maßnahmen<br />

geeignet, die zu einer Verbesserung der Potenziale des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />

führen, wenn diese im Zuge von Eingriffsvorhaben erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Realkostenermittlung für umgesetzte oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen<br />

Für die Herleitung eines durchschnittlichen Ersatzgeldes bezogen auf dieses Vorhaben zur Netzanbindung<br />

des OWP Nordergründe werden durch TenneT vier Kompensationsmaßnahmen hilfsweise zu<br />

Grunde gelegt, die von TenneT derzeit durchgeführt werden bzw. bereits abgeschlossen sind und die<br />

als Realkompensationsmaßnahmen für vergleichbare Eingriffe gewählt worden sind. Es handelt sich<br />

u.a. um folgende Maßnahmen 43 , deren einzelne Flächengrößen (Umfang der Maßnahmen) bereits<br />

Schwere und Intensität des Eingriffs einerseits und die Aufwertbarkeit durch die einzelne Maßnahme<br />

andererseits berücksichtigt. Der Preis pro Quadratmeter steht somit im richtigen Verhältnis zum Eingriff<br />

respektive zum Umfang der Kompensationsfläche.<br />

43<br />

Beschreibung der Maßnahmen, Kostenangaben und Durchschnittskostenpreis pro m² von TenneT per mail vom 18.01.2012<br />

mitgeteilt, ergänzt am 08.03.2012<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 87 von 97

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