8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden
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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
sprechender Fläche vorhanden noch ist es offensichtlich realistisch, dass entsprechende Küsten-<br />
schutzbauwerke für einen Rückbau und als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung stünden.<br />
Alle weiteren Realkompensationsmaßnahmen außendeichs im Eulitoral würden gleichermaßen hochwertige<br />
Lebensräume betreffen, die – wenn überhaupt - nicht entsprechend aufgewertet werden können.<br />
Die Maßnahmen würden ihrerseits mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden sein.<br />
Für einen gleichwertigen Ersatz könnten im Küstenraum außen- oder binnendeichs entsprechend<br />
große Flächen um 3 respektive 4 Wertstufen aufgewertet werden. Sind die Aufwertungsmöglichkeiten<br />
geringer, erhöht sich die erforderliche Kompensationsfläche entsprechend. Eine Realkompensation<br />
der Beeinträchtigungen durch Ersatzmaßnahmen im terrestrischen Bereich an der Küste oder auf den<br />
Inseln kann zudem gleichbedeutend sein mit einer Inanspruchnahme ebenfalls gleichsam gesetzlich<br />
geschützter oder naturnaher Biotope. Diese Flächen sind in der Regel ebenfalls nicht weiter und wenn<br />
nur gering aufwertbar, z.B. durch Beseitigung von Störungen.<br />
Aktuell steht nur eine umsetzbare Ersatzmaßnahme (Leybucht-Mittelplate) zur Verfügung. Mit dem<br />
Maßnahmengebiet „Leybucht-Mittelplate“ wurden die Eingriffe durch die Projekte BorWin2, Riffgat und<br />
DolWin1 (jeweils Seetrasse) kompensiert. Bereits die im Verfahren befindliche und parallel zu<br />
DolWin1 verlaufende Seetrasse DolWin2 kann dort nicht mehr kompensiert werden und damit auch<br />
nicht die durch dieses Vorhaben verursachten Eingriffe. Soweit Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen<br />
nicht zur Verfügung stehen, wie sich ebenfalls aus einer Besprechung zwischen NLWKN, NLPV und<br />
TenneT am 13.01.2012 (betreffend das Projekt DolWin2) ergab, und soweit die Belange des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft<br />
dem Interesse an der Realisierung des Vorhabens nicht vorgehen, darf der Eingriff gleichwohl zugelassen<br />
werden. In einem solchen Fall hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten (§ 15 Abs. 5 und 6<br />
BNatSchG).<br />
6.2 Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes<br />
Im Zuge der Ersatzgeldermittlung sind u.a. die durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu berücksichtigen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 und 3 BNatSchG). Wie<br />
oben ausgeführt, sind als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzliche solche Maßnahmen<br />
geeignet, die zu einer Verbesserung der Potenziale des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />
führen, wenn diese im Zuge von Eingriffsvorhaben erheblich beeinträchtigt werden.<br />
Realkostenermittlung für umgesetzte oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen<br />
Für die Herleitung eines durchschnittlichen Ersatzgeldes bezogen auf dieses Vorhaben zur Netzanbindung<br />
des OWP Nordergründe werden durch TenneT vier Kompensationsmaßnahmen hilfsweise zu<br />
Grunde gelegt, die von TenneT derzeit durchgeführt werden bzw. bereits abgeschlossen sind und die<br />
als Realkompensationsmaßnahmen für vergleichbare Eingriffe gewählt worden sind. Es handelt sich<br />
u.a. um folgende Maßnahmen 43 , deren einzelne Flächengrößen (Umfang der Maßnahmen) bereits<br />
Schwere und Intensität des Eingriffs einerseits und die Aufwertbarkeit durch die einzelne Maßnahme<br />
andererseits berücksichtigt. Der Preis pro Quadratmeter steht somit im richtigen Verhältnis zum Eingriff<br />
respektive zum Umfang der Kompensationsfläche.<br />
43<br />
Beschreibung der Maßnahmen, Kostenangaben und Durchschnittskostenpreis pro m² von TenneT per mail vom 18.01.2012<br />
mitgeteilt, ergänzt am 08.03.2012<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 87 von 97