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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

2 Einleitung<br />

2.1 Allgemeines<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Der vorliegende Erläuterungsbericht des <strong>LBP</strong> behandelt ausschließlich die Deichkreuzung<br />

Hamswehrum als Vorhabensbestandteil für die Errichtung und den Betrieb der 600-kV-Leitung DolWin<br />

gamma – Dörpen/West in dem Abschnitt der Leitung von der 12-Seemeilengrenze bis zur Anlandung<br />

und dem Anschlusspunkt zur Landtrasse.<br />

Das Vorhaben Deichkreuzung ist im Erläuterungsbericht (Anlage 1) in Kapitel 1 im Allgemeinen beschrieben.<br />

Darauf wird an dieser Stelle verwiesen. Die Anlagen 3.5.1 und 3.6 enthalten die Baubeschreibungen<br />

und Zeichnungen und Pläne für die Horizontalbohrungen.<br />

Der Verlauf der Seetrasse ist in ihrer Gesamtheit im Übersichtsplan (Anlage 2.1 der Antragsunterlagen)<br />

dargestellt und verläuft von der Plattform DolWin gamma bis zum Anlandungspunkt bei<br />

Hamswehrum. Dort erfolgt der Übergang auf die Landtrasse. Die Trassenpositionsliste in Anhang 1<br />

zur Anlage 4.1 der Antragsunterlagen gibt Auskunft über die geplanten Trassenkoordinaten der Seetrasse.<br />

Im Anhang zur Anlage 1 werden die umweltbezogenen Unterlagen allgemeinverständlich zusammengefasst.<br />

Fachbegriffe und Abkürzungen sind am Ende des Erläuterungsberichtes (Anlage 1, dort Kap. 10) in<br />

einem Glossar erläutert.<br />

2.2 Gesetzliche Grundlagen<br />

Seit der Novellierung des EnWG vom 07.07.2005 wird das „Planfeststellungsverfahren für Energieleitungen“<br />

im Teil 5 des EnWG in den §§ 42 bis 45a geregelt. Es bedürfen der Planfeststellung durch die<br />

nach Landesrecht zuständige Behörde – hier die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau<br />

und Verkehr (NLStBV) mit Betriebssitz in Hannover – die Errichtung, der Betrieb sowie die Änderungen<br />

von Hochspannungsleitungen von 110 kV und mehr Nennspannung, die zur Netzanbindung von<br />

Offshore-Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Küstenmeer als<br />

Seekabel verlegt werden sollen (§ 43 Satz 1 Nr. 3 EnWG). Für dieses Vorhaben „Seetrasse DolWin3“<br />

besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gleichwohl wird aufgrund<br />

der Länge des Vorhabens (rund 59,6 km Seetrasse) vorsorglich eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(UVS) im Auftrag von TenneT und durch die o.g. Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

im Zuge des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die UVS ist Anlage 10.1.1 der Antragsunterlagen<br />

und dort als Abwägungsunterlage im Zulassungsprozess von Bedeutung.<br />

Das Vorhaben ist mit Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen verbunden.<br />

Entsprechend der Legaldefinition nach § 14 Abs. 1 BNatSchG können aus diesen Veränderungen<br />

erhebliche Beeinträchtigungen für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das<br />

Landschaftsbild resultieren, mithin Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sein. Nach § 17 Abs. 4<br />

BNatSchG hat TenneT als Verursacher eines Eingriffs die erforderlichen Angaben zu machen, die zur<br />

Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 in einem nach Art und<br />

Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlich sind.<br />

Dazu gehören insbesondere Angaben zu<br />

1. „Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 5 von 97

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