8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden
8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden
8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden
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Anlage <strong>8.3.1</strong><br />
<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
Projekt/Vorhaben: DolWin3 / 600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />
Aufgestellt:<br />
Bayreuth, den 27.11.2012<br />
_________________ _________________<br />
Prüfvermerk<br />
DolWin3<br />
Unterlage zur Planfeststellung<br />
600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />
- Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
mit artenschutzrechtlicher Konfliktanalyse<br />
Ersteller<br />
Datum 27.11.2012<br />
Unterschrift gez. Wolters<br />
Änderung(en):<br />
Rev.-Nr. Datum Erläuterung<br />
Anhang:<br />
Anhang 1: Bilanzierung, 1 Anhangstabelle
Anlage <strong>8.3.1</strong><br />
<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
Projekt/Vorhaben: DolWin3 / 600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />
Ersteller dieser Unterlage ist:<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bahnhofstraße 14a<br />
26122 Oldenburg<br />
Verantw. Projektbearbeiter: Dirk Wolters<br />
Tel.: +49 (0)441 505017-20<br />
Fax: +49(0)441 505017-11<br />
E-Mail: wolters@ibl-umweltplanung.de<br />
In dieser Unterlage wird die Seetrasse nachrichtlich in grauer-kursiver Schrift mit dargestellt. Vgl.<br />
ansonsten Anlage 8.1.1 (Seetrasse)
<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
mit<br />
artenschutzrechtlicher Konfliktanalyse<br />
zur<br />
600-kV-Leitung DolWin gamma – Dörpen/West<br />
des Netzanbindungsprojektes DolWin3<br />
für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen/West<br />
- Seetrasse (Seekabelverlegung - nachrichtlich) -<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bahnhofstraße 14a<br />
26122 Oldenburg<br />
Tel.: 0441 505017-10<br />
www.ibl-umweltplanung.de<br />
- Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong><br />
Auftraggeber:<br />
TenneT Offshore GmbH<br />
Bernecker Straße 70<br />
95448 Bayreuth<br />
Zust. Geschäftsführer:<br />
Projektleitung:<br />
Bearbeitung:<br />
Projekt-Nr.:<br />
D. Todeskino<br />
D. Wolters<br />
D. Wolters<br />
919 Rev. 3-0<br />
Datum: 27.11.2012
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
1 Kenndaten des Vorhabens (Übersicht) ...................................................................... 1<br />
2 Einleitung ....................................................................................................................... 5<br />
2.1 Allgemeines ................................................................................................................... 5<br />
2.2 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................... 5<br />
2.3 Charakterisierung des Vorhabens Netzanbindung DolWin3 - Seetrasse -<br />
mit den zwei Teilabschnitten Seetrasse/Seekabelverlegung (nachrichtlich)<br />
und Deichkreuzung bei Hamswehrum ....................................................................... 6<br />
2.4 Naturraum und Schutzstatus (Übersicht) .................................................................. 9<br />
2.5 Untersuchungsraum und Untersuchungsgebiete ................................................... 10<br />
2.6 Aufbau des <strong>LBP</strong> und allgemeine Vorgehensweise ................................................. 10<br />
3 Kurzbeschreibung der technischen Planung und Beschreibung der<br />
vorhabensbedingten Wirkungen und Maßnahmen zur Minimierung von<br />
Beeinträchtigungen .................................................................................................... 12<br />
3.1 Primäre Wirkungen ..................................................................................................... 12<br />
3.2 HDD-Baustelle (Bauabschnitt 1) ................................................................................ 14<br />
3.2.1 Landseitige Baustelle (Bauabschnitt 1.1) ................................................................ 14<br />
3.2.2 Baustelle außendeichs im Watt (Bauabschnitt 1.2 „BE Wattbaustelle“) .............. 16<br />
3.3 Kabelverlegung (Bauabschnitte 2 bis 4) .................................................................. 20<br />
3.3.1 Kabelverlegung im Bauabschnitt 2 (sog. „Wattverlegung“) .................................. 21<br />
3.3.2 Vorarbeiten im Sublitoral (Bauabschnitte 3 und 4) ................................................. 25<br />
3.3.3 Kabelverlegung im Bauabschnitt 3 und 4 (Verlegung im Sublitoral) .................... 27<br />
3.3.4 Seitenanker, Kreuzungsbauwerke und Muffeninstallation .................................... 34<br />
3.3.4.1 Seitenanker ................................................................................................................... 34<br />
3.3.4.2 Kreuzungsbauwerke ..................................................................................................... 35<br />
3.3.4.3 Muffeninstallation .......................................................................................................... 36<br />
3.3.5 Betriebsbedingte Projektwirkungen ......................................................................... 37<br />
3.3.6 Reparatur und rückbaubedingte Projektwirkungen ................................................ 37<br />
4 Bestand und Bewertung ............................................................................................ 39<br />
4.1 Bezugsraum 1.1 südlich Hamswehrumer Leeshaus ............................................... 41<br />
4.2 Bezugsraum 1.2 Manslagter Nacken und Vorland .................................................. 46<br />
4.3 Bezugsraum 2 Manslagter Nacken ........................................................................... 51<br />
4.4 Bezugsraum 3 Westerems ......................................................................................... 55<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> Seite I von IV
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
4.5 Bezugsraum 4 Küstenmeer nördlich Borkum ......................................................... 62<br />
5 Konfliktanalyse ........................................................................................................... 67<br />
5.1 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen .................................................................... 67<br />
5.1.1 Allgemeine Grundsätze .............................................................................................. 67<br />
5.1.2 Beantragte Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ................................................ 68<br />
5.2 Gesetzlich geschützte Biotope .................................................................................. 72<br />
5.3 Artenschutzrechtliche Konflikte ................................................................................ 74<br />
5.3.1 Tötungsverbot ............................................................................................................. 76<br />
5.3.2 Störungsverbot ........................................................................................................... 77<br />
5.3.3 Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ................................... 78<br />
5.4 Eingriffsbilanzierung .................................................................................................. 81<br />
5.4.1 Vorgehensweise .......................................................................................................... 81<br />
5.4.2 Bilanzierung der Eingriffe im Bauabschnitt 1.1 (binnendeichs) ............................ 84<br />
5.4.3 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitt 1.2 (außendeichs) ....................... 85<br />
5.4.4 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten 3 und 4 bis zu 12 sm-<br />
Grenze .......................................................................................................................... 86<br />
5.4.5 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten 2 bis 4 bis zu 12 sm-<br />
Grenze durch Seitenanker, Muffen und Kreuzungsbauwerk ................................. 86<br />
5.4.6 Berücksichtigung rückbaubedingter Eingriffe ........................................................ 86<br />
5.4.7 Zusammenfassung des ermittelten Kompensationsumfangs ............................... 86<br />
6 Kompensationsmaßnahmen und Ersatzzahlung .................................................... 86<br />
6.1 Nicht umsetzbare Kompensationsmaßnahmen (Realkompensation) ................... 86<br />
6.2 Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes ..................................................................... 87<br />
7 Glossar ......................................................................................................................... 92<br />
8 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 95<br />
9 Anhang 1 ...................................................................................................................... 97<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> Seite II von IV
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Übersicht mit geplanter Trassenführung DolWin3 (gamma) und Lage der<br />
Deichkreuzung (roter Kreis) ..................................................................................... 1<br />
Abbildung 2: Übersicht Bauzeiträume .......................................................................................... 3<br />
Abbildung 3: Vorhaben Netzanbindung DolWin3 für den Bereich der 12 sm-Zone bis<br />
zum Übergang auf die Landtrasse bei Hamswehrum ............................................. 7<br />
Abbildung 4: Landseitig beanspruchte Grundflächen durch die HDD-Baustelle in<br />
Hamswehrum ......................................................................................................... 15<br />
Abbildung 5: Lage der Baustelle 1.2 im Watt ............................................................................. 18<br />
Abbildung 6: Kabellegung im Wattenmeer mit Vibrationsschwert an Barge (Foto: eosprojekt)<br />
................................................................................................................... 22<br />
Abbildung 7: Systemskizze simultane Kabellegung Küstenmeer mit Spülschlitten ................... 28<br />
Abbildung 8: Sedimentschleppen und Trübungswolken hinter dem Spülschlitten ..................... 28<br />
Abbildung 9: Spülschlitten wird ins Wasser gelassen (Foto: TenneT Offshore) ........................ 29<br />
Abbildung 10: Hinterlassener Spülgraben nach Einsatz Spülschlitten ......................................... 30<br />
Abbildung 11: Schematischer und tatsächlicher Einsatz eines Spülschwerts ............................. 31<br />
Abbildung 12: Entstandene Grabenmulde in weichem Gewässergrund (Bild 17) ....................... 32<br />
Abbildung 13: Eingriffsbereiche bei Eingraben der Kabel mit Spülschwert (Schema) ................. 32<br />
Abbildung 14: Bezugsraum 1.1 – Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs) ................. 41<br />
Abbildung 15: Schrägluftbild Bezugsraum 1.1 (binnendeichs) und 1.2 (außendeichs) ................ 45<br />
Abbildung 16: Bezugsraum 1.2 – Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs) ..................... 46<br />
Abbildung 17: Bezugsraum 2 „Manslagter Nacken“ ..................................................................... 51<br />
Abbildung 18: Bezugsraum 3 (Blatt 1) „Westerems“ .................................................................... 55<br />
Abbildung 19: Bezugsraum 3 (Blatt 2) „Westerems“ .................................................................... 56<br />
Abbildung 20: Bezugsraum 3 (Blatt 3) „Westerems“ .................................................................... 57<br />
Abbildung 21: Bezugsraum 4 „Küstenmeer nördlich Borkum“ (Blatt 3) ........................................ 62<br />
Abbildung 22: Bezugsraum 4 „Küstenmeer nördlich Borkum “ (Blatt 4) ....................................... 63<br />
Abbildung 23 Lage der Schutzmaßnahmen (S) je Bauabschnitt ................................................. 69<br />
Abbildung 24: Lage der Vermeidungsmaßnahmen (V) je Bauabschnitt ...................................... 70<br />
Abbildung 26: Kaufwerte für Grünland ......................................................................................... 90<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1 Kenndaten des Vorhabens DolWin3 – Deichkreuzung Hamswehrum .................... 2<br />
Tabelle 2: Zuständige deutsche Fachbehörden des Naturschutzes ........................................ 4<br />
Tabelle 3: Anteil der seeseitig zuständigen Fachbehörden an den Strecken der<br />
Seetrasse (ohne 600 m lange HD-Bohrung) ........................................................... 4<br />
Tabelle 4: Untergliederung des Vorhabens DolWin3 in die geplanten vier<br />
Bauabschnitte der Seetrasse .................................................................................. 8<br />
Tabelle 5: Durch DolWin3 gequerte Schutzgebiete (informell) ................................................ 9<br />
Tabelle 6 Schutzgutspezifische Untersuchungsgebiete ........................................................ 10<br />
Tabelle 7: Primäre Wirkungen des Vorhabens Seetrasse DolWin3 - Deichkreuzung ........... 13<br />
Tabelle 8 Baubedingte Wirkungen im Bauabschnitt 2 der Seetrasse DolWin3 .................... 24<br />
Tabelle 9 Baubedingte Wirkungen durch Vertical Injector oder Spülschwert an<br />
Spülschlitten bzw. TROV im Sublitoral .................................................................. 33<br />
Tabelle 10 Baubedingte Wirkungen bei Einsatz von seitlichen Positionsankern im Sub-<br />
und ggf. im Eulitoral ............................................................................................... 35<br />
Tabelle 11 Anlagebedingte Wirkung eines Kreuzungsbauwerks je Kreuzung ........................ 36<br />
Tabelle 12 Wert- und Funktionselemente der Bestandsbeschreibung ................................... 39<br />
Tabelle 13 Bewertungsklassen Biotoptypen ........................................................................... 40<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> Seite III von IV
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Tabelle 14 Bewertung abiotischer Landschaftsfaktoren (Boden, Sedimente, Wasser,<br />
Landschaftsbild) ..................................................................................................... 40<br />
Tabelle 15: Maßnahmenverzeichnis Deichkreuzung Hamswehrum ........................................ 71<br />
Tabelle 16: Übersicht der baubedingt durch die Deichkreuzung betroffenen Biotope<br />
nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG ......................................................................... 72<br />
Tabelle 17 Vorkommende streng geschützte Tierarten und bewertungsrelevante<br />
europäische Vogelarten in den Bezugsräumen bzw. Bauabschnitten .................. 75<br />
Tabelle 18: Eingriffstypen (orientierende Übersicht) ................................................................ 81<br />
Tabelle 19: Festlegung von Eingriffsfaktoren im Verhältnis zur Dauer des Eingriffs ............... 83<br />
Tabelle 20: Regelkompensation für abiotische Landschaftsfaktoren ....................................... 84<br />
Tabelle 21: Aufteilung der ermittelten Kompensationsflächenwerte zwischen UNB und<br />
NLPV gesamt (Zusammenfassung) ...................................................................... 86<br />
Tabelle 22: Aufteilung der ermittelten Ersatzzahlung zwischen UNB, NLWKN und<br />
NLPV ..................................................................................................................... 91<br />
Anhang 1<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Anhangsabbildung 1 Längsschnitt durch das Vorhaben DolWin3 ...................................................... 97<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Anhangstabelle 1 Eingriffsbilanzierung Bauabschnitt BA 1.1 und 1.2 ............................................... 97<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> Seite IV von IV
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
1 Kenndaten des Vorhabens (Übersicht)<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Abbildung 1 zeigt die Lage des Vorhabens DolWin3 – Seetrasse im Raum. In Tabelle 1 sind die we-<br />
sentlichen Kenndaten zusammengefasst.<br />
Abbildung 1: Übersicht mit geplanter Trassenführung DolWin3 (gamma) und Lage der<br />
Deichkreuzung (roter Kreis)<br />
Quelle: TenneT Offshore GmbH<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 1 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Tabelle 1 Kenndaten des Vorhabens DolWin3 – Deichkreuzung Hamswehrum<br />
Projekt / Vorhaben: 600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma – Dörpen/West<br />
Träger des Vorhabens (Antragstellerin): TenneT Offshore GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth<br />
Länge der Seetrasse:<br />
Länge der Bohrung:<br />
59,3 km (12 sm-Grenze bis Anschluss Landtrasse)<br />
rd. 0,6 km<br />
Beabsichtigte Umsetzung: 2013 HD-Bohrung und Einzug der Schutzrohre<br />
2014 Kabelverlegung und Kabeleinzug<br />
Bauzeit HDD-Baustelle binnendeichs: bis zu 11 Kalenderwochen (Bau der Baustelleneinrichtung bis zu<br />
4 KW, Baustellenbetrieb und Demobilisierung bis zu 6 KW, Abnahmeprüfung<br />
der HD-Bohrung 1 KW)<br />
Bauzeit HDD-Baustelle außendeichs: bis zu 11 KW inkl. Rückbau<br />
Bauzeit Kabeleinzug und Kabelverlegung bis zu 6 KW Dauer<br />
im Watt<br />
Bauzeit Kabelverlegung im Sublitoral<br />
inkl. Muffeninstallation und 1 Kreuzungsbauwerk:<br />
Quelle: Anlagen 3.5.1<br />
abhängig von ausführender Firma,<br />
geschätzt 20 KW einschließl. 4 KW witterungsbedingte<br />
Verlegepausen<br />
Die voraussichtlichen Bauzeiträume sind in Abbildung 2 zusammengefasst.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 2 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Abbildung 2: Übersicht Bauzeiträume „Deichkreuzung“<br />
Erläuterung: grau und kursiv= nachrichtlich<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 3 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Die für die Deichkreuzung zuständigen Fachbehörden für Naturschutz stehen in Tabelle 2. In Tabelle<br />
3 ist der Anteil der seeseitig zuständigen Fachbehörden an den Strecken der Seetrasse aufgeführt<br />
(ohne HD-Bohrung).<br />
Tabelle 2: Zuständige deutsche Fachbehörden des Naturschutzes<br />
Vorhabensbereich Behörde Abkürzung<br />
Binnendeichs: HDD-Baustelle (Bohrein- Landkreis Aurich, Amt für Bauordnung, Planung UNB<br />
tritt)<br />
und Naturschutz<br />
bei Hamswehrum<br />
Naturschutzamt (untere Naturschutzbehörde)<br />
Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich<br />
Tel. 04941 16-6040<br />
Außendeichs: Flächen im Watt, Stre- Nationalparkverwaltung Niedersächsisches NLPV<br />
cken der Seetrasse<br />
Wattenmeer<br />
im Nationalpark<br />
Dezernat Naturschutz<br />
Virchowstr. 1<br />
26382 Wilhelmshaven<br />
Tel. 04421-911-0<br />
Außendeichs: Vorland und Strecken Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasser- NLWKN<br />
der Seetrasse<br />
wirtschaft, Küsten- und Naturschutz<br />
außerhalb des Nationalparks<br />
Betriebsstelle Brake - Oldenburg<br />
Ratsherr-Schulze-Straße 10, 26122 Oldenburg<br />
Tel.: 0441-799-0<br />
Geschäftsbereiche<br />
IV – Naturschutz<br />
III – Gewässerkundlicher Landesdienst<br />
Tabelle 3: Anteil der seeseitig zuständigen Fachbehörden an den Strecken der Seetrasse<br />
(ohne 600 m lange HD-Bohrung)<br />
Verlegung im Strecke<br />
im Zuständigkeitsbereich NLPV<br />
Eulitoral (Misch- und Sandwatt)<br />
Sublitoral (Fachwasserzone im Küstenmeer)<br />
Sublitoral (Tiefwasserzone im Küstenmeer)<br />
Prozentualer Anteil an Gesamtstrecke:<br />
Strecke<br />
im Zuständigkeitsbereich<br />
NLWKN<br />
3.300 m 1 (gerundet) -<br />
15.000 m (gerundet) 30.800 m (gerundet)<br />
- 9.600 m (gerundet)<br />
Summe: 18.300 m (gerundet) 40.400 m (gerundet)<br />
31,2 %<br />
68,8 %<br />
Die binnendeichs vorhabensbedingt beanspruchten Flächen liegen zu 100 % im Zuständigkeitsbereich<br />
der UNB.<br />
Eine Gesamtübersicht gibt Tabelle 4 (S. 8) und der Längsschnitt durch das Vorhaben<br />
(Anhangsabbildung 1).<br />
1 inkl. Zusammenführen der drei Kabel zur Bündelung (3x rd. 40 m)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 4 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
2 Einleitung<br />
2.1 Allgemeines<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Der vorliegende Erläuterungsbericht des <strong>LBP</strong> behandelt ausschließlich die Deichkreuzung<br />
Hamswehrum als Vorhabensbestandteil für die Errichtung und den Betrieb der 600-kV-Leitung DolWin<br />
gamma – Dörpen/West in dem Abschnitt der Leitung von der 12-Seemeilengrenze bis zur Anlandung<br />
und dem Anschlusspunkt zur Landtrasse.<br />
Das Vorhaben Deichkreuzung ist im Erläuterungsbericht (Anlage 1) in Kapitel 1 im Allgemeinen beschrieben.<br />
Darauf wird an dieser Stelle verwiesen. Die Anlagen 3.5.1 und 3.6 enthalten die Baubeschreibungen<br />
und Zeichnungen und Pläne für die Horizontalbohrungen.<br />
Der Verlauf der Seetrasse ist in ihrer Gesamtheit im Übersichtsplan (Anlage 2.1 der Antragsunterlagen)<br />
dargestellt und verläuft von der Plattform DolWin gamma bis zum Anlandungspunkt bei<br />
Hamswehrum. Dort erfolgt der Übergang auf die Landtrasse. Die Trassenpositionsliste in Anhang 1<br />
zur Anlage 4.1 der Antragsunterlagen gibt Auskunft über die geplanten Trassenkoordinaten der Seetrasse.<br />
Im Anhang zur Anlage 1 werden die umweltbezogenen Unterlagen allgemeinverständlich zusammengefasst.<br />
Fachbegriffe und Abkürzungen sind am Ende des Erläuterungsberichtes (Anlage 1, dort Kap. 10) in<br />
einem Glossar erläutert.<br />
2.2 Gesetzliche Grundlagen<br />
Seit der Novellierung des EnWG vom 07.07.2005 wird das „Planfeststellungsverfahren für Energieleitungen“<br />
im Teil 5 des EnWG in den §§ 42 bis 45a geregelt. Es bedürfen der Planfeststellung durch die<br />
nach Landesrecht zuständige Behörde – hier die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau<br />
und Verkehr (NLStBV) mit Betriebssitz in Hannover – die Errichtung, der Betrieb sowie die Änderungen<br />
von Hochspannungsleitungen von 110 kV und mehr Nennspannung, die zur Netzanbindung von<br />
Offshore-Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Küstenmeer als<br />
Seekabel verlegt werden sollen (§ 43 Satz 1 Nr. 3 EnWG). Für dieses Vorhaben „Seetrasse DolWin3“<br />
besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gleichwohl wird aufgrund<br />
der Länge des Vorhabens (rund 59,6 km Seetrasse) vorsorglich eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />
(UVS) im Auftrag von TenneT und durch die o.g. Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />
im Zuge des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die UVS ist Anlage 10.1.1 der Antragsunterlagen<br />
und dort als Abwägungsunterlage im Zulassungsprozess von Bedeutung.<br />
Das Vorhaben ist mit Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen verbunden.<br />
Entsprechend der Legaldefinition nach § 14 Abs. 1 BNatSchG können aus diesen Veränderungen<br />
erhebliche Beeinträchtigungen für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das<br />
Landschaftsbild resultieren, mithin Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sein. Nach § 17 Abs. 4<br />
BNatSchG hat TenneT als Verursacher eines Eingriffs die erforderlichen Angaben zu machen, die zur<br />
Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 in einem nach Art und<br />
Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlich sind.<br />
Dazu gehören insbesondere Angaben zu<br />
1. „Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 5 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
2. die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchti-<br />
gungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit<br />
der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen.“ (ebenda)<br />
Als Träger des Vorhabens (TdV) und Verursacher eines Eingriffs legt TenneT mit dieser Unterlage die<br />
erforderlichen Angaben in einem landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>) in Text und Karte(n) vor.<br />
Der <strong>LBP</strong> soll erforderlichenfalls auch Angaben zu den zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes<br />
„Natura 2000" notwendigen Maßnahmen nach § 34 Absatz 5 und zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF) nach § 44 Absatz 5 BNatSchG enthalten.<br />
2.3 Charakterisierung des Vorhabens Netzanbindung DolWin3 - Seetrasse -<br />
mit den zwei Teilabschnitten Seetrasse/Seekabelverlegung (nachrichtlich)<br />
und Deichkreuzung bei Hamswehrum<br />
Das Vorhaben „600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma - Dörpen West“ des Netzanbindungsprojektes<br />
DolWin3 für den Bereich 12 sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen West, Bereich Seetrasse“,<br />
umfasst eine Seetrasse von rund 59,2 km Länge 2 . Gegenstand des Vorhabens ist der Anschluss von<br />
Offshorewindparks (OWP), weshalb Erdkabel von der Konverterplattform des OWP durch die Ausschließliche<br />
Wirtschaftszone (AWZ), weiter durch das Küstenmeer (12 sm-Zone bis Anlandung) und<br />
weiter unter dem Deich bis zum Anschluss an das Erdkabel der Landtrasse verlegt werden müssen.<br />
Das Vorhaben DolWin3 umfasst die planfeststellungspflichtige Seetrasse im Zuständigkeitsbereich<br />
des Niedersächsischen Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr in Hannover (NLStBV) und verläuft<br />
von der 12 sm-Grenze durch die 2. Variante des Trassensuchraums „Harfe“ bis zur landseitigen<br />
Muffe, die die Seekabel mit dem Landkabel verbindet (Abbildung 3, ausführliche Beschreibung im<br />
Erläuterungsbericht (Anlage 1)). Das Vorhaben DolWin3 - Seetrasse - besteht aus vier Bauabschnitten<br />
(BA) – sog. Verlegeabschnitte - (Übersicht: Tabelle 4).<br />
In dieser Unterlage wird der Bauabschnitt 1 behandelt, der als Antragsgegenstand mit „Deichkreuzung<br />
Hamswehrum – bezeichnet wird.<br />
2 Strecke im ArcView 3.2 ermittelt.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 6 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Abbildung 3: Vorhaben Netzanbindung DolWin3 für den Bereich der 12 sm-Zone bis zum<br />
Übergang auf die Landtrasse bei Hamswehrum<br />
Erläuterung: Gegenstand dieser Unterlage (Anlage <strong>8.3.1</strong>) ist der Bauabschnitt 1<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 7 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Tabelle 4: Untergliederung des Vorhabens DolWin3 in die geplanten vier Bauabschnitte<br />
der Seetrasse<br />
Erläuterung: Technische und sonstige Begriffe sind im Glossar erklärt (Kap 7).<br />
* ggf. sollen Zufahrt und BE-Flächen vor dem 15.07. 2013 herstellt werden, wenn dieses aus Gründen<br />
des Baustellenmanagements erforderlich und im Ergebnis einer Brutvogelrevierkartierung nach Zustimmung<br />
der UNB möglich ist.<br />
Grau und kursiv nachrichtlich (vgl. Anlage 8.1.1)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 8 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
2.4 Naturraum und Schutzstatus (Übersicht)<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Das Vorhaben DolWin3 liegt in der Region „Niedersächsische Nordseeküste und Marschen“ und umfasst<br />
die Unterregionen 1.1 Deutsche Bucht und 1.2 Watten und Marschen.<br />
Die Seetrasse DolWin3 verläuft durch oder entlang der in Tabelle 5 genannten Schutzgebiete, vgl.<br />
Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung, Anlage 10.1.2 nachrichtlich und Anlage 10.3.2) und durch<br />
gesetzlich geschützte Biotope. Für den Abschnitt Deichkreuzung Hamswehrum sind die Schutzgebiete<br />
fett hervorgehoben.<br />
Tabelle 5: Durch DolWin3 gequerte Schutzgebiete (informell)<br />
Schutzgebiet (in Klammern Zuständigkeitsbereich) Streckenlängen<br />
ohne HDD 3 (600 m)<br />
Nationalpark (NP) Niedersächsisches Wattenmeer (Zwischenzone)<br />
Bauabschnitt<br />
(BA)<br />
18.260 m BA 1.2, BA 2, BA 3<br />
FFH-Gebiet "Nationalpark (NP) Niedersächsisches Wattenmeer"<br />
(DE 2306-301):<br />
18.260 m<br />
davon Betrachtungsraum Außenems (NLPV) 4.610 m BA 1.2, BA 2, BA 3<br />
davon Betrachtungsraum Randzel (NLPV) 13.650 m BA 3<br />
EU-VS-Gebiet "Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes<br />
Küstenmeer" (DE 2210-401) (NLWKN und NLPV):<br />
25.640 m<br />
davon Lage außerhalb NP (NLWKN) 7.380 m BA 3, BA 4<br />
davon Lage im NP (NLPV) 18.260 m BA 1.2, BA 2, BA 3<br />
FFH-Gebiet Unterems und Außenems (DE 2507-331) (NLWKN) 850 m BA 3<br />
NSG „Borkum Riff“ (WE 276) (NLWKN) 7.720 m BA 3, BA 4<br />
Niederländische (NL) Natura-2000 Schutzgebiete 4.130 m<br />
EU-VS-Gebiet "Waddenzee" (NL9801001) 4.130 m BA 3<br />
davon zugleich FFH-Gebiet Eems-Dollard (NL2007 001) 1.570 m BA 3<br />
Erläuterung: Die genannten Strecken sind im ArcView 3.2 ermittelt worden und sind gerundet!<br />
Binnendeichs (Bauabschnitt 1.1) wird kein Schutzgebiet gequert, vgl. Anlage 10.3.2 Natura<br />
2000-VU.<br />
Hinsichtlich Niederländischer Schutzgebiete wird auf den <strong>LBP</strong> Seetrasse/Seekabelverlegung<br />
verwiesen (s. Anlage 8.1.1).<br />
3 weil unterirdisch durch Bohrung.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 9 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
2.5 Untersuchungsraum und Untersuchungsgebiete<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Der Untersuchungsraum umfasst<br />
1. einen definierten Korridor beiderseits der Trassenachse des Vorhabens,<br />
2. einen definierten Bereich um Transport-, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie<br />
3. die Flächen, die ggf. für Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen) vorgesehen<br />
sind.<br />
Die Untersuchungsgebiete sind abhängig von der Empfindlichkeit bestimmter Schutzgüter 4 gegenüber<br />
den Auswirkungen des Vorhabens definiert. Im konkreten Einzelfall und im Ergebnis des<br />
Scopingtermins am 20.10.2011 in Leer wurden folgende schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete<br />
festgelegt (Tabelle 6):<br />
Tabelle 6 Schutzgutspezifische Untersuchungsgebiete 5<br />
Schutzgut Untersuchungsgebiete in Metern beiderseits der Seetrasse<br />
DolWin3 bzw. um Transport, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Biotoptypen inkl. Wasser und Sedimente 500 m (Biotoptypen)<br />
Seegras 250 m<br />
Marine Säuger 1.000 m<br />
Brutvögel 500 m (bis 600 m bei Vorkommen empfindlicher Arten)<br />
Gastvögel 500 m, Eiderenten während der Mauser: 1.000 m<br />
Benthos* 250 m (im Einzelfall mehr)<br />
Erläuterung: * Die Angrenzung des UG für das Makrozoobenthos richtet sich nach den Anforderungen des Einzelfalls<br />
und ist abhängig von den Ergebnissen der Seitensonaruntersuchung (Sidescan) der Sedimente.<br />
Zum Zeitpunkt der Untersuchung in 2011 galten die Mindestanforderungen des NLWKN (2011: Kabelverlegungen.<br />
Mindestanforderung des NLWKN (GBIII, GBIV) an ein Untersuchungskonzept im niedersächsischen<br />
Küstenmeer, Küsten- und Übergangsgewässern. Entwurf 13.10.2011). Die<br />
Benthosuntersuchung wurde abgestimmt.<br />
2.6 Aufbau des <strong>LBP</strong> und allgemeine Vorgehensweise<br />
In Kap. 3 wird das Vorhaben DolWin3 - Seetrasse – im Abschnitt „Deichkreuzung Hamswehrum“ aus<br />
technischer Sicht unter Bezug auf die in Tabelle 4 genannten und in Abbildung 3 dargestellten Bauabschnitte<br />
beschrieben. Aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wichtige Informationen für die Konfliktanalyse<br />
und die Festlegung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind durch Fettschrift<br />
hervorgehoben.<br />
Dieselben Bauabschnitte bilden die Grundlage für die Beschreibung und Bewertung des Bestands in<br />
den vier Bezugsräumen. Bezugsräume sind bei linearen Vorhaben wie diesem Abschnitte einer Trasse<br />
mit ähnlicher oder gleicher Naturausstattung (Stichwort: Biotope und Biotopkomplexe, s.u.). Unter<br />
Bestand fasst dieser <strong>LBP</strong> die Werte, Strukturen und Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild<br />
je Bezugsraum zusammen, die in der Seetrasse sowie im jeweils schutzgutspezifischen<br />
Untersuchungsgebiet beiderseitig der Trassenachse (siehe Tabelle 6 oben) vorkommen.<br />
4 Der Begriff Schutzgut stammt aus dem UVPG, z.B. Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere. In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
wird hingegen zwischen Werten und Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild unterschieden.<br />
5 Grundsätzlich ist die Abgrenzung der Untersuchungsgebiete nicht abschließend. Sie sind für den Fall in den Umweltgutachten<br />
anzupassen, wenn während der Bearbeitung von Bestand und Auswirkungen und im Ergebnis der Konfliktanalyse eine<br />
Erweiterung fachlich geboten ist, um alle Auswirkungen zu erfassen.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 10 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Die Bezugsräume sind in Kap. 4 (ab S. 39) in Form von Biotoptypen-Abbildungen dargestellt und mit<br />
so genannten Steckbriefen zusammenfassend beschrieben. Die Nummerierung entspricht derjenigen<br />
der Bauabschnitte.<br />
Die o.g. Werte, Strukturen und Funktionen werden über die vorhabensbedingt betroffenen Biotoptypen<br />
bzw. Biotopkomplexe räumlich erfasst. Diese sind zwar einerseits ein Schutzgut an sich (Teil des<br />
Schutzguts Pflanzen in der UVS, Anlage 10.3.1), andererseits sind Biotoptypen und –komplexe eine<br />
räumliche Ordnungseinheit mit charakteristischen Funktionen im Naturhaushalt. Mit dieser Vorgehensweise<br />
werden nachvollziehbar die Biotoptypen und Biotopkomplexe als solche zusammen mit<br />
den spezifischen Strukturen und Funktionen weiterer biotischer und abiotischer Werte im Gefüge als<br />
örtliches, den Bezugsraum charakterisierendes Schutzwürdigkeitsprofil abgebildet. Die Vorgehensweise<br />
entspricht dem Orientierungsrahmen Naturschutz für Netzanbindungen in der Seetrasse (IBL<br />
Umweltplanung 2012).<br />
Die Daten und Informationen je Bezugsraum basieren auf der UVS (Anlage 10.3.1). In der UVS sind<br />
die verschiedenen Schutzgüter getrennt beschrieben und bewertet und ihre Empfindlichkeit gegenüber<br />
den Wirkungen des Vorhabens DolWin3 untersucht 6 . Die UVS macht ferner Empfehlungen für<br />
Vermeidungsmaßnahmen, die in diesem <strong>LBP</strong> konkretisiert sind.<br />
Die Konfliktanalyse im Sinne der Eingriffsregelung erfolgt in Kap. 5 (ab S. 67). Zentraler Teil der Konfliktanalyse<br />
sind die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, die frühzeitig im Ergebnis der UVS mit der<br />
Antragstellerin und informell mit den zuständigen Fachbehörden für Naturschutz abgestimmt worden<br />
sind. Die Maßnahmen sind, wenngleich teilweise weniger ausführlich, bei der technischen Planung als<br />
Teil der Konfliktlösung beschrieben. Sie sind damit zugleich Antragsgegenstand.<br />
Die Konfliktanalyse über die verbleibenden Auswirkungen der technischen Planung fokussiert somit<br />
auf die unvermeidbaren Veränderungen der Gestalt oder Nutzung betroffener Grundflächen (inkl. des<br />
Lebensraums darüber und darunter und im funktionalen Wirkraum), die voraussichtlich vom Vorhaben<br />
Seetrasse DolWin3 verursacht werden.<br />
Die Beschreibung der Betroffenheit gesetzlich nach § 30 BNatSchG geschützter Biotope sowie streng<br />
geschützter Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang IV FFH-RL) und europäischer Vogelarten (Art. I<br />
Vogelschutz-RL) im Untersuchungsraum erfolgt sowohl bei der Beschreibung des Bestands (Bezugsraum-Steckbriefe)<br />
als auch bei der Konfliktanalyse.<br />
Die Erläuterung weiterer Methoden und Entscheidungen erfolgt im jeweiligen Kapitel.<br />
Da dieser <strong>LBP</strong> auf die von der Deichkreuzung Hamswehrum verursachten Konflikte fokusziert<br />
werden die Informationen über die aus der eigentlichen Seekabelverlegung inkl. Kabeleinzug<br />
resultierenden Konflikte nachrichtlich dargestellt und sind grau-kursiver Schrift.<br />
6 Die „sektorale Aufteilung“ des Naturhaushalts nach Schutzgütern und damit des Gefüges aus Arten, Lebensgemeinschaften<br />
und Lebensräumen ist in der Konfliktanalyse der Eingriffsregelung wenig zielführend. Es sind vor allem die Biotoptypen und<br />
–komplexe des Küstenmeeres durch das Gefüge aus Wasser und Hydromorphologie (im Eulitoral bei Niedrigwasser zusätzlich<br />
durch Wattmorphologie), Sediment- und Substratzusammensetzung und die jeweilige Benthosbesiedlung maßgeblich<br />
bestimmt bzw. charakterisiert. Eine sektorale Betrachtung dieses Gefüges bildet die Wirklichkeit weniger gut ab als eine<br />
funktionale Gesamtbetrachtung subsummiert unter der Ordnungseinheit Biotoptyp oder –komplex.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 11 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
3 Kurzbeschreibung der technischen Planung und Beschreibung der<br />
vorhabensbedingten Wirkungen und Maßnahmen zur Minimierung von<br />
Beeinträchtigungen<br />
Das Vorhaben im Abschnitt der Deichkreuzung Hamswehrum ist in Anlage 1 - Erläuterungsbericht –<br />
und in Anlage 3.5 – Baubeschreibungen und Erläuterungen - ausführlich beschrieben. Diese Informationen<br />
sind Grundlage dieses <strong>LBP</strong>.<br />
In Kap. 3.2 wird die voraussichtliche Lege- und Trenching-Technik beschrieben, die für die Netzanbindung<br />
DolWin3 vorgesehen ist.<br />
3.1 Primäre Wirkungen<br />
Aus ähnlichen und aus Vorgängerprojekten der Seekabelverlegung wie u.a. Riffgat, DolWin1 und<br />
DolWin2 (sowohl im Küstenmeer als auch in der AWZ) sind die primären, mithin physikalischen bzw.<br />
mechanischen oder chemischen Wirkungen bekannt, die bei der Seekabelverlegung auftreten können.<br />
Teilweise ähneln sich die Wirkungen, gleichwohl werden sie zunächst so differenziert wie möglich<br />
und ohne weitere Gewichtung untereinander in nachstehender Tabelle 7 aufgeführt. Die Effekte<br />
sind mit W1 bis W13 abgekürzt und danach unterschieden, ob sie unter Wasser (bzw. unterhalb des<br />
mittleren Hochwassers) oder über dem Wasser bzw. an Land wirken. Es wird zudem zwischen bau-,<br />
anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden (IBL Umweltplanung 2012).<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 12 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Tabelle 7: Primäre Wirkungen des Vorhabens Seetrasse DolWin3 - Deichkreuzung<br />
baubedingt/rückbaubedingt anlagebedingt betriebsbedingt<br />
Wirkungen im aquatischen Bereich (Sub- und<br />
Eulitoral): Gewässergrund und in der Wassersäule<br />
darüber (unterhalb MThw)<br />
W1 Verflüssigung (Fluidisierung) und Verteilung<br />
bzw. Aufwirbelung/Aufschwemmung<br />
(Resuspension) von Sediment und Substrat,<br />
Bildung von Trübung/Trübungsfahnen und<br />
Sedimentschleppen, ggf. Stofffreisetzung<br />
(Nähr- und Schadstoffe)<br />
W2 Sedimentumlagerung bzw.<br />
Subtratverlagerung: Sedimentauftrag (Deposition)<br />
von aufgewirbeltem oder ausgeworfenem<br />
Sediment bzw. Überlagerung von<br />
natürlich anstehendem Sediment im Seitenraum<br />
W2a In Verbindung mit W7a im Nahbereich:<br />
Sedimentation und Erosion mit Änderung<br />
der Sedimentzusammensetzung<br />
W3a 7 Verdichtung und Pressung (vertikaloberflächennah),<br />
ggf. mit Luftabschluss (im<br />
Eulitoral bei Niedrigwasser), Verdrängung<br />
und Verwerfung (horizontal)<br />
W4 8 Flache Ausspülungen und tiefere Auskolkung,<br />
Abscheren oberer Sedimentschichten,<br />
Eintiefung und Sackung, ggf. sekundäre<br />
Graben- und Prielbildung<br />
W5 9 Tiefgründige Umschichtung und Durchmischung<br />
(Turbation der Gefügestruktur und<br />
Sedimentschichten)<br />
W6a 10 Sediment- und Substratentnahme/-aushub,<br />
Aufschüttung und ggf. Wiedereinbau (Verfüllen<br />
und Planieren)<br />
W7a 11 Einbau von inertem Hartsubstrat (Beton,<br />
Steinschüttung) mit Änderung der Struktur<br />
des Gewässergrunds (direkt)<br />
W8a Unterwassergeräusche, akustische Emissionen<br />
(durch z.B. Unterwasserverlegegerät,<br />
durch Schiffsantrieb) ggfs. Rammarbeiten!<br />
W9a Licht- und Geräuschemissionen (Luft), Visuelle<br />
Wahrnehmung (z.B. von Baufahrzeugen<br />
(An- und Abtransport), Schiffen,<br />
Baupersonal (Arbeiten im Watt)<br />
W10a Erwärmung (Sediment, Sedimentporenwasser)<br />
Wirkungen über dem Wasser oder an Land (oberhalb<br />
MThw)<br />
W3b Flächennutzung, Bodenverdichtung, ggf. Voll-<br />
oder Teilversiegelung<br />
W6b Bodenentnahme/-aushub und (lagegerechter)<br />
Wiedereinbau, Bodenlagerung<br />
W7b Teilversiegelung/ggf. Versiegelung<br />
W9b Licht- und Geräuschemissionen (Luft), Visuelle<br />
Wahrnehmung von Baufahrzeugen (An- und<br />
Abtransport), Baupersonal, ggf. Rammarbeiten<br />
landseitige HDD<br />
W10b Bodenerwärmung<br />
W11 Magnetische Felder W11 Magnetische Felder<br />
W12a Kabel und Schutzrohr (im Watt) W12b Kabel und Leerrohr/Schutzrohr<br />
W1312 Erschütterungen und Vibrationen (im Sediment)<br />
mit Störung der Gefügestruktur, ggf.<br />
Verdichtung<br />
Die Wirkungen des Kabeleinzug und der Seekabelverlegung sind nachrichtlich (grau-kursiv).<br />
7<br />
Z.B. durch Kettenfahrwerke, Hilfsbaggerspuren oder Liegeplätze von Schiffen und Pontons, Ankerpositionierungen<br />
8<br />
Z.B. durch Schiffsantriebe und –manöver, oder durch Ankerketten<br />
9<br />
Z.B. durch Vibrationspflug, Unterwasserfräse oder Spülschwert, durch Eingraben von Seitenankern<br />
10<br />
Z.B. durch Baugruben für Schutzrohre oder beim Wechsel der Verlegetechnik, Nachprüfung der Verlegetiefe oder Eingraben<br />
von Ankern<br />
11<br />
Z.B. bei Kreuzungsbauwerken<br />
12<br />
Z.B. durch Verlegung mit Vibrationsverfahren oder beim Rammen von Baugrubenumfassungen oder Dalbeneinbau<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 13 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3.2 HDD-Baustelle (Bauabschnitt 1)<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Die HDD-Baustelle für DolWin3 besteht aus einem binnendeichs und einem außendeichs liegende<br />
Vorhabensbereich, der in 2013 eingerichtet und voraussichtlich in 2014 mit dem Einzug der Kabel<br />
beendet wird. Ein Teil der beanspruchten Flächen wird zurückgebaut. Teilweise verbleiben Baustelleneinrichtungen<br />
für die geplanten Nachfolgeprojekte BorWin3 und BorWin4.<br />
Die Horizontalbohrungen sind ausführlich in Anlage 3.5 beschrieben. Nachfolgend werden die dortigen<br />
Aussagen zusammenfassend unter dem Aspekt der Veränderungen der Gestalt oder Nutzung<br />
von Grundflächen und der Wirkungen durch Baulärm und Baubetrieb wiedergegeben. Die Flächenund<br />
Zeitangaben sind auf der sicheren Seite gesetzt, um die maximalen theoretischen Auswirkungen<br />
zu erfassen.<br />
3.2.1 Landseitige Baustelle (Bauabschnitt 1.1)<br />
Die landseitige, binnendeichs liegende Baustelle beansprucht folgende Flächen (vgl. Abbildung 4):<br />
− Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche), 10.100 m² (Teilversiegelung), davon 5.000 m² versiegelt<br />
(s.u.)<br />
− 6 m breite Zufahrt, 1.660 m² (Teilversiegelung)<br />
− 4 m hohe Oberbodenmiete, 1.400 m² (Teilversiegelung)<br />
− Übergabestation Steuerkabel (LWL Containerfläche), 110 m² (Überbauung)<br />
− 200 m langer 3 m breiter Kabelgraben, 600 m², und Arbeitsstreifen, 2.000 m²<br />
Für die BE-Fläche und die Zufahrt werden die oberen 40 cm Oberboden abgeschoben (Lagerung in<br />
der Oberbodenmiete). Nach Einbau von Trennvliesen und Geogittern werden die Flächen geschottert<br />
(40 cm Schicht) und somit teilversiegelt.<br />
Der Baubetrieb erfordert Baucontainer, Lagerflächen, gedichtete Spülflüssigkeitslagunen etc., so dass<br />
die Grundflächenbeanspruchung in mindestens diesen Bereichen als Vollversiegelung bewertet wird,<br />
vorsorglich 5.000 m². Die 4 m hohe Oberbodenmiete südlich der eigentlichen HDD Baustelle soll<br />
zugleich als Sicht- und Lärmschutz gegenüber dem benachbarten Campingplatz dienen.<br />
Alle geplanten Baumaßnahmen sind in der Zeit zwischen dem 15.07. und dem 30.09. eines Jahres<br />
geplant. Der Zeitplan ist straff organisiert. Um Nacht- und Wochenendarbeiten möglichst zu vermeiden<br />
soll mit der Herstellung der BE-Fläche, der Zufahrt und somit auch der Oberbodenmiete<br />
nach Möglichkeit bereits 3 Wochen vor Beginn des eigentlichen Bauablaufs der HDD-Baustelle<br />
begonnen werden, mithin ist in diesem <strong>LBP</strong> mit einem Beginn der Bautätigkeiten ab dem 24. Juni<br />
2013 auszugehen. Diese Zeit wird voraussichtlich durch sehr viele Bewegungen der Bau- und Transportfahrzeuge<br />
und auch durch Baulärm geprägt sein.<br />
Nur nach Zustimmung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Aurich) kann im<br />
Baujahr – voraussichtlich 2013 – vom Bauzeitenfenster 15.07.-30.09 durch einen früheren Baubeginn<br />
abgewichen werden, wenn sich im Ergebnis einer mit der unteren Naturschutzbehörde vorher abgestimmten<br />
Brutvogel- und Revierkartierung zeigt, dass keine erhebliche Beeinträchtigungen der<br />
nachgewiesenen Arten eintreten bzw. keine weiteren europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-<br />
und Aufzuchtzeit erheblich gestört werden (vgl. Vermeidungsmaßnahme V1, Kap. 5.1).<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 14 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Oberbodenmiete<br />
BE-Fläche<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Zufahrt<br />
Abbildung 4: Landseitig beanspruchte Grundflächen durch die HDD-Baustelle in<br />
Hamswehrum<br />
Quelle: Anlage 3.6 Zeichnung 3901 $-!-04 L 1-0-Lageplan.pdf (Ausschnitt). Moll prd 2012<br />
Hinweis: Die geplanten Systeme BorWin3 und BorWin4 sind nachrichtlich dargestellt und nicht Gegenstand<br />
dieser Unterlage.<br />
Der standardmäßige Ablauf einer gesteuerten Horizontalbohrung lässt sich in drei Hauptarbeitsschritte<br />
unterteilen:<br />
− Pilotbohrung<br />
− Aufweitung (Räumen)<br />
− Einziehvorgang der Schutzrohre<br />
Nachdem das Bohrgerät installiert und mittels Spundbohlen (halber Tag ab dem 15.07.) in der Lage<br />
gesichert ist, wird mit einem relativ dünnen Pilotbohrgestänge der erste Arbeitsgang begonnen. Dabei<br />
wird der im Bereich des Pilotbohrkopfes anstehende Spülungsdruck über ein spezielles Messinstrument<br />
gemessen. Für dieses Messverfahren ist eine Messschleife (2 mm Draht, kunststoffummantelt)<br />
auf der Geländeoberfläche vom Bohreintrittspunkt (Land) zum Bohraustrittspunkt (Watt) und<br />
zurück in einem Abstand von ca. 50 m zueinander zu verlegen (ca. 1 Stunde Arbeitsdauer eine Person).<br />
Die mit Pflöcken kenntlich gemachte Trassierung dieser Strecke erfolgt in Abstimmung mit einer<br />
naturschutzfachlichen Baubegleitung (Schutzmaßnahme S1, Kap. 5.1). Nach Abschluss der Pilotbohrung<br />
werden die Messschleife und die Markierungen wieder entfernt (ca. 1 Stunde).<br />
Die Arbeiten sind ab dem 15.07.2013 vorgesehen und finden damit außerhalb der Hauptbrut- und<br />
Aufzuchtzeit der Brutvögel statt.<br />
Neben dem Bohr- und sonstigem landseitigen Bauablauf wird ein ca. 3 m breiter Kabelgraben in<br />
offener Bauweise für den Lichtwellen-Leiter von der BE-Fläche ca. 200 m nach Norden zum Standort<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 15 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
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der Übergabestation und des LWL-Containers nahe bei den Gebäuden des landwirtschaftlichen Betriebs<br />
gezogen. Der nebenseitige Arbeitsstreifen für die Bagger und die lagegerechte Zwischenlagerung<br />
des Bodenaushubs ist 10 m breit. Nach Einzug des Steuerkabels wird der Graben wieder durch<br />
lagerechten Einbau des Bodens verschlossen (vgl. Schutzmaßnahme S2, Kap. 5.1). Die Arbeiten<br />
werden lediglich wenige Tage andauern.<br />
Alle beanspruchten Flächen werden mit Ausnahme der Übergabestation (dauerhafte Einrichtung)<br />
nach Bauende zurückgebaut und rekultiviert (unter Beachtung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen,<br />
die auch für den Rückbau gelten).<br />
Ein Teil der hergerichteten Flächen wird in den Folgejahren (bis voraussichtlich spätestens 2016)<br />
auch für die Nachfolgeprojekte BorWin3 und BorWin4 benötigt werden. Die BE-Fläche für DolWin3<br />
wird daher anteilig im Norden zurückbaut und nach Süden entsprechend wieder erweitert. Die Zufahrt<br />
verlängert sich um diesen Abschnitt. Die Oberbodenmiete verbleibt bis zum Bauende BorWin4. Die<br />
Konfliktanalyse dieses <strong>LBP</strong> berücksichtigt die Nachfolgeprojekte nicht. Es wird für die beiden<br />
Nachfolgeprojekte jeweils eine eigene naturschutzfachliche <strong>Begleitplan</strong>ung geben.<br />
Hinweis Folgenutzung:<br />
Auf gutachterlichen Vorschlag an die Antragstellerin hin wurde geprüft, ob der landseitige<br />
Vorhabensbereich (statt für eine landwirtschaftliche Fortnutzung) für Kompensationsmaßnahmen erworben<br />
werden könne. Dieses ist nicht der Fall. Die Flächen stehen für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen<br />
nicht zur Verfügung.<br />
3.2.2 Baustelle außendeichs im Watt (Bauabschnitt 1.2 „BE Wattbaustelle“)<br />
Die Einrichtung einer wasserseitigen Arbeitsfläche im Nationalpark ist für die Erfüllung der folgenden<br />
Aufgaben notwendig:<br />
− Sicherung des Bohraustrittspunktes gegen Bentonitaustritt während des Bohrvorganges<br />
− Sicherung des Bohrkanals gegen den Eintrag von Salzwasser und einem damit verbundenen<br />
negativen Einfluss auf die Stabilität des Bohrkanals<br />
− Durchführung von Gestänge- und Werkzeugwechsel während des Bohrvorganges<br />
− Zwischenlagerung der erforderlichen Bohrgestänge und Bohrwerkzeuge<br />
− Zwischenlagerung der Schutzrohrstränge bis zum Einzug in die Bohrung<br />
− Durchführung der erforderlichen Prüf- und Sicherungsmaßnahmen für den eingezogenen Rohrstrang<br />
− Lagerung von Material, Geräten und Aufenthalt von Personal für die Überwachung und Eingrenzung<br />
möglicher Spülungsaustritte<br />
Als Bauzeitenfenster aller geplanten Arbeiten im Nationalpark ist der Zeitraum vom 15.07. bis<br />
30.09. 2013 vorgesehen.<br />
Optionale Bauzeiten:<br />
Für die Einrichtung der wattseitigen Fläche soll die vor dem Baufenster liegende Springtide ebenfalls<br />
genutzt werden (beispielhaft im Jahr 2013: 08.-12.07.).<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 16 von 97
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Die bauvorbereitenden Maßnahmen an der landseitigen Arbeitsflächen (Herstellung der Flächen)<br />
müssen dann bereits im Juni des Ausführungsjahres durchgeführt werden, um den Beginn der HDD-<br />
Bohrungen zeitnah nach dem 15.07. zu gewährleisten (s.o.). Da die beiden Baustellen 1.1 und 1.2<br />
zeitlich miteinander korrespondieren gilt die Vermeidungsmaßnahme V1 (Kap. 5.1) hier entsprechend.<br />
Die Lage der Austrittspunkte wurde seitens der Antragstellerin unter der Prämisse gewählt, dass technische<br />
und naturschutzfachliche Risiko möglichst zu minimieren. Die Wassertiefen an den Austrittspunkten<br />
ermöglichen gleichzeitig noch eine Versorgung über den Wasserweg mit den bei potentiellen<br />
Auftragnehmern verfügbaren Schiffen und Arbeitsfahrzeugen sowie eine möglichst geringe Entfernung<br />
zwischen Festland und Baustelle für das Personal (Planung eines 200 m langen Stegs über das<br />
Watt).<br />
Untersucht wurden Bohrlängen von 500 m bis 1.200 m, welches aufgrund der erforderlichen Zugkräfte<br />
in etwa die derzeit technisch maximale Bohrlänge für den Kabeleinzug darstellt.<br />
Die Betrachtung der Sicherheit gegen Bentonit-Ausbläser vor dem Hintergrund des Nulleinleitungsprinzips<br />
im Nationalpark hat zudem ergeben, dass der erforderliche Ringraumdruck zum Austrag<br />
der Cuttings aus dem Bohrloch ab einer Bohrlänge von ca. 600 m den max. zulässigen Spülungsdruck,<br />
resultierend aus den anstehenden Bodenverhältnissen und der geplanten Überdeckung,<br />
überschreitet. Hier würde bei Durchführung des konventionellen HDD-Verfahrens die Gefahr von Ausbläsern<br />
im Watt erheblich größer sein.<br />
Zusätzlich sind die Sedimentverhältnisse im Bereich der Austrittsstellen von 500 m bis 1.200 m betrachtet<br />
worden, die bei einer Verlängerung der Bohrung ebenfalls keine Veränderung des Arbeitsbereiches<br />
ergeben. Als Ergebnis hat sich daher herausgestellt, dass die Bohrungslänge von 600 m<br />
unter Berücksichtigung der Randbedingungen (Wassertiefen, Sedimente) die optimale Trassierung<br />
und Lage darstellt.<br />
Die Baustelle im Watt umfasst folgende vorübergehend beanspruchte Flächen (vgl. Abbildung 5):<br />
− Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche Watt), rd. 5.000 m² insgesamt, darin:<br />
o 2 Baustellenumschließungen in Form von Spundwandkästen (rund 2,85 m hohe Wände), jeweils<br />
250 m², zusammen 500 m²<br />
o bis zu 11 Wochen trocken fallender Ponton als Arbeitsebene (Arbeitsponton) vor den Spundwandkästen,<br />
600 m²<br />
o 2 Baugruben (je 75 m²) zum Einzug der Kabel, 150 m²<br />
o Zusammenführen der Kabel in offener Bauweise (je 40 m Länge; Graben (1,5 m Breite) und<br />
seitliche Deposition des Sedimentaushubs (2,5 m Breite) und Herstellung einer Baugrube am<br />
Übergabepunkt zu Bauabschnitt 2, insgesamt rund 510 m² [3x 40 x 4 m, + 75 m² Baugrube =<br />
555 m²]<br />
− Dalbenreihe, 8-9 Dalben (Ein- und Rückbau), rd. 20 m² gesamt (für ca. 1 Woche)<br />
− Fußläufige Verbindung zur BE-Fläche in Stegbauweise (200 m Länge)<br />
Die BE-Fläche im Austrittsbereich (rd. 5.000 m²) geht über die Flächen des Pontons und der<br />
Spundwandkästen hinaus, um im Fall von Spülungsaustritten mit einem geeigneten Bagger ins Watt<br />
fahren zu können und sich dabei möglichst innerhalb der genehmigten Flächen zu bewegen. Insbe-<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 17 von 97
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sondere der Bereich vor den Spundwandkästen ist aufgrund der geringen Überdeckung empfindlich.<br />
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass hier des Öfteren Ausbläser entstehen können. Daher muss die<br />
BE-Fläche u.a. schnell vom befestigten Ufer aus fußläufig über die Stegverbindung zu erreichen sein.<br />
Zur Vorbereitung der Horizontalbohrungen wird ab Beginn der Pontonpositionierung zur kontinuierli-<br />
chen Beschickung des Austrittsbereiches für Material- / Gerätetransporte im Mittel einmal täglich (in<br />
Abhängigkeit des Hochwassers) voraussichtlich jeweils eine Fahrt hin und zurück benötigt. Die Transporte<br />
sollen mit einem Versorgungsschiff bis zum Arbeitsponton erfolgen.<br />
Abbildung 5: Lage der Baustelle 1.2 im Watt<br />
Quelle: Anlage 3.6 Zeichnung 3901 $-!-04 L 1-0-Lageplan.pdf (Ausschnitt). Moll prd 2012<br />
Hinweis: Die geplanten Systeme BorWin3 und BorWin4 sind nachrichtlich dargestellt und nicht Gegenstand<br />
dieser Unterlage.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 18 von 97
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Die Personentransporte sind über einen vorgegebenen Weg, im Wattbereich ausgebildet als tideunabhängiger<br />
Laufsteg, vorgesehen. Der Steg besteht aus Stahlträgern (z.B. Doppel-T-Träger), die<br />
einreihig mit passendem Kleingerät mit entsprechend niedrigem Tiefgang gerammt oder eingespült<br />
werden und einem Querholm, auf dem Gitterroste angeklammert werden. Seitlich sind L-Eisen vorgesehen.<br />
Der Steg soll ca. 10 cm über mittlerem Hochwasser hergestellt werden. Die Breite beträgt<br />
ca. 1,0 m, so dass hierüber auch kleinere Materialtransporte abgewickelt werden könnten. Einseitig<br />
ist ein Handlauf vorgesehen. Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Gitterroste wieder entfernt<br />
werden. Die Stahlträger sollen zur Nutzung bei eventuellen Nachfolgeprojekten im Boden verbleiben.<br />
Der Auf- und Abbau der Gitterroste ist im freien Vorbau vorgesehen, so dass ein Betreten des<br />
Watts möglichst verhindert wird.<br />
Für die Bekämpfung eventueller Spülungsaustritte sind im Zeitraum von Beginn der Pilotbohrung bis<br />
zum Rohreinzug weitere Personen vorgesehen.<br />
Für die Baustellenräumung werden für Material / Geräteabtransporte voraussichtlich Fahrten i. M. 1 x<br />
täglich (in Abhängigkeit der Tide) benötigt. Die Transporte hierfür sind mit einem Versorgungsschiff bis<br />
zum Arbeitsponton beabsichtigt. Die Personentransporte sind wiederum über den Laufsteg vorgesehen.<br />
Dauer der Arbeiten ca. 9 Kalenderwochen (KW) (insgesamt 11 KW inkl. Rückbau).<br />
Die Spundwandkästen werden durch Einvibrieren der Spundbohlen hergestellt und für die Dauer<br />
der Bauzeit im Watt vorgehalten, bis deren Rückbau erfolgt (vgl. Anlage 8.3.2, Vermeidungsmaßnahme<br />
Nr. 2).<br />
In Verlängerung der Bohrungen soll eine Dalbenreihe hergestellt werden, um die per Schiff angelieferten,<br />
bis zu 600 m langen Stränge der Schutzrohre bis zum Einzug in die hergestellten Bohrlöcher für<br />
maximal eine Woche zwischen zu lagern. Durch die Installation dieser Dalben ist die Möglichkeit gegeben,<br />
die Kabelschutzrohre frühzeitig einzuschwimmen und so die Gefahr von Verzögerungen auf<br />
Grund von Schlechtwetter zu minimieren. Die 8 – 9 Dalben werden auf einer Länge von ca. 600 m<br />
mit schwimmenden Geräten eingebaut (bevorzugt einvibiert), um eine sichere Befestigung der<br />
Rohrstränge zu gewährleisten. Für das Einbringen der Dalben werden auf Grund größerer Tiefen und<br />
evtl. höheren Lagerungsdichten manuelle Spüllanzen zur Unterstützung des Einbaus berücksichtigt.<br />
Die genaue Position der Dalben wird in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung genau<br />
festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass Flächen im Sandwatt und nicht im empfindlicheren<br />
Mischwatt genutzt werden. Baggerfahrten zum Einbringen der Dalben sind nicht vorgesehen.<br />
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Dalben wieder gezogen.<br />
Zur Sicherung der Rohrenden (PEHD-Rohre) bis zum Kabeleinzug (falls erst in 2014) sollen diese im<br />
Wattbereich mit Betonelementen o. ä. gesichert und auf eine Tiefe von ca. 1,5 m eingegraben werden.<br />
Im Fall einer Verwendung von Stahlrohren werden diese bis zum Kabeleinzug aufgeständert 13 . In<br />
beiden Fällen sind zwei Baugruben im Eulitoral erforderlich, die in offener Bauweise hergestellt<br />
werden und in den Flächen der Spundwandkästen liegen.<br />
Für den Kabeleinzug werden die Rohrenden freigelegt und neue offene Baugruben erforderlich, die<br />
außerhalb ggf. der durch die Spundwandkästen betroffenen Grundflächen liegen. Im Fall der<br />
Aufständerung bei Stahlrohren werden die Rohre bis auf Verlegetiefe freigegraben. Die Baugruben<br />
bzw. die Bohraustrittspunkte sind 20 m voneinander entfernt. Die eingezogenen drei Kabel müssen<br />
13<br />
Nach TenneT und den Abgaben der technischen Planung ist eher von PEHD-Rohren auszugehen (Hr. Hewicker, TenneT,<br />
mdl.)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 19 von 97
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im Eulitoral auf ca. 40 m Länge in offener Bauweise zusammengeführt werden, um ab Bauab-<br />
schnitt 2 gebündelt mit einer bestimmten Verlegetechnik eingegraben oder eingespült zu werden.<br />
Für die Arbeiten im Watt sind eine Reihe von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen festgelegt,<br />
um die empfindlichen Mischwatten so gering wie möglich zu beeinträchtigen (vgl. Kap 5.1). Die<br />
erforderliche Flächenbeanspruchung ist auf das technisch erforderliche Mindestmaß beschränkt. Die<br />
Arbeiten werden naturschutzfachlich begleitet.<br />
Durch die Antragstellerin wurde hinsichtlich der Lage der Wattbaustelle auf Anregung der Nationalparkverwaltung<br />
im Rahmen der informellen Vorabstimmungen geprüft, ob eine Umplanung der Lage<br />
ins weiter seeseitig liegende unempfindlichere Sandwatt verhältnismäßig und möglich ist. Dieses wurde<br />
aus den eingangs genannten Gründen zur Lage der Wattbaustelle vor dem Hintergrund eines erheblich<br />
steigenden Risikos für Ausbläser verworfen.<br />
Aus gutachterlicher Sicht würde eine Verlegung der Wattbaustelle ins Sandwatt Vor- und Nachteile<br />
bringen, die bei verhältnismäßiger abwägender Betrachtung zugunsten der beantragten<br />
Lage ausfällt (vgl. Konfliktanalyse in Kap 5). Das Sandwatt beginnt ca. 600 m weiter westlich von der<br />
jetzigen Planfläche, mithin verlängert sich die notwendige fußläufige Stegverbindung zur BE-Fläche,<br />
die auch von der naturschutzfachlichen Baubegleitung bei Niedrigwasser genutzt wird, von 200 m auf<br />
800 m Länge. Aufgrund der Höhen des Eulitoral im Manslagter Nacken ergeben sich mit der Verlegung<br />
auch keine günstigeren Wassertiefen. Der Manslagerter Nacken ist sehr eben und weiter westlich<br />
sind keine deutlich größeren Wassertiefen bei Hochwasser gegeben. Aus benthosbiologischer<br />
Sicht ist die Besiedlung im Ergebnis der Untersuchung (vgl. Anlage 10.3.1, Kapitel 5.5) sowohl im<br />
Misch- als auch im Sandwatt durchschnittlich. Eine Verlegung der Wattbaustelle ergibt diesbezüglich<br />
keine entscheidungserheblichen Vorteile. Die Habitatnutzung des Manslagter Nackens durch im Watt<br />
Nahrung suchende Brutvögel und durch Gastvögel ist für alle Bereiche in etwa gleich. Durch die bestehenden<br />
Vorbelastungen (Naherholung im Außendeichsbereich, Tourismus, Reusenfischerei u.a.)<br />
ist die beantragte Lage der Wattbaustelle günstiger gegenüber einer Verlegung weiter westlich zu<br />
beurteilen. Bei der vorlandnahen Lage überlagern sich Meidungsreaktionen der Vögel durch die Baustelle<br />
und durch die Vorbelastungen. Bei einer Verlegung der Wattbaustelle um mindestens 600 m<br />
seeseitig bleiben die Vorbelastungen weiterhin bestehen und eine verlegte Wattbaustelle verursacht<br />
zusätzliche Meidungsreaktionen, so dass ein insgesamt größerer Bereich bauzeitlich gestört wird.<br />
Die Vorteile einer Verlegung ergeben sich lediglich über die Dauer der Regeneration von<br />
Benthosbesiedlung und Wattmorphologie. Sandwatten regenerieren sich gegenüber Schlick- und<br />
Mischwatten deutlich schneller von Flächenbeanspruchung und Störungen der Sedimente bzw.<br />
Gefügestruktur. In beiden Fällen sind gesetzlich geschützte Biotope betroffen, die sich gleichermaßen<br />
vollständig regenerieren werden. In beiden Fällen handelt es sich um vorübergehende erhebliche<br />
Beeinträchtigungen. Die Lage der geplanten Wattbaustelle im Mischwatt ergibt daher lediglich in der<br />
Bilanzierung des Eingriffs einen Unterschied zu einer Lage im Sandwatt.<br />
Die vorstehenden Überlegungen beziehen sich auf den konkreten Einzelfall dieses Vorhabens.<br />
Grundsätzlich gilt es, Schlick- und Mischwatten weitgehend zu schonen.<br />
3.3 Kabelverlegung (Bauabschnitte 2 bis 4)<br />
Der Bauabschnitt 2 liegt im Eulitoral und im flachen Sublitoral, die Bauabschnitte 3 und 4 im tieferen<br />
Sublitoral.<br />
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3.3.1 Kabelverlegung im Bauabschnitt 2 (sog. „Wattverlegung“)<br />
Die Kabelverlegung im Watt erfolgt auf rund 4,1 km Länge bis zur 1 - 2 m Tiefenlinie im flachen Subli-<br />
toral. Die Bauausführung ist ab Mitte Juli 2014 geplant und dauert schätzungsweise bis 2 KW, bis es<br />
zum Wechsel auf eine andere Verlegetechnik im Sublitoral kommt. Im Übergang zum Bauabschnitt 3<br />
ist eine Kabelverbindung (Muffe) vorgesehen.<br />
Als Eingrabe- bzw. Verlegetechnik kommt aufgrund der zum Teil sehr weichen Sedimente des<br />
Manslagter Nackens realistisch gesehen nur eine Verlegung bei Hochwasser (2 Stunden vor und<br />
nach Höchstwasserstand) in Frage. Das Mischwatt wird bei Niedrigwasser nicht befahren (vgl.<br />
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, Kap. 5.1).<br />
Stand der Technik ist in diesem Fall die Kabelverlegung von einer Barge 14 aus im so genannten Vibrationsverfahren<br />
unter Einsatz eines an einem Kran befestigten Verlegeschwerts (Abbildung 6).<br />
Diese Eingrabetechnik im Vibrabrationsverfahren gehört zu denjenigen mit den geringsten Veränderungen<br />
der betroffenen Grundflächen und muss im Wattenmeer als die derzeit naturverträglichste<br />
Methode hinsichtlich der Veränderungen der Sedimente und des Benthos bewertet werden. Entsprechend<br />
wird diese Verlegetechnik durch die Vermeidungsmaßnahme V4 (Kap. 5.1) festgelegt.<br />
Das Schwert als Verlegeeinheit ist 180-200 mm breit. Durch die Vibration wird das Sediment im<br />
unmittelbaren Bereich des Schwerts bis zur „Eingrabetiefe“ von ca. 1,7 m „verflüssigt“ und<br />
sinkt somit auf die „Eingabetiefe“ des Kabelbündels ein. Die Verlegung erfolgt ohne Unterstützung<br />
durch Wasserdruck (Wasserinjektion). Der Verlegespalt ist demnach sehr schmal. Nach<br />
GFN (2012, S. 38) 15 war der Verlegespalt während der ersten Niedrigwasserphase nach der Verlegung<br />
„mit 30 cm sehr schmal und unauffällig“ und bereits zwei Stunden nach der Verlegung annähernd<br />
normal trittfest.<br />
14 Flache Schwimmeinheit, auch Leichter genannt, ohne echten eigenen Antrieb. Die Fortbewegung erfolgt über Zug- und<br />
Positionsanker oder durch schiebende oder ziehende Schiffe mit eigenem Antrieb.<br />
15 Naturschutzfachliche Baubegleitung zu HelWin1 als vergleichbares Vorhaben<br />
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Abbildung 6: Kabellegung im Wattenmeer mit Vibrationsschwert an Barge (Foto: eosprojekt)<br />
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Hinsichtlich der direkten Wirkungen werden die baubedingt in Anspruch genommenen Grundflächen<br />
wie folgt in Ansatz gebracht (Tabelle 8):<br />
− Tiefgehende Sedimentstörung (wenn auch vergleichsweise geringer Intensität) durch Vibrations-<br />
schwert auf im Mittel 0,5 m Breite (Verlegespalt und geringes seitliches Verdrängen, Vibrationen).<br />
− Durch vibrationsbedingt verringertes Porenvolumen im Sedimentgefüge kommt es ggf. zu einer<br />
oberflächlichen Ausbildung einer flachen Grabenmulde über dem Verlegespalt auf ca. 0,8 m bis<br />
1 m Breite.<br />
− Bei Niedrigwasser stundenweise auf dem Watt oder im Flachwasser aufliegende Schwimmeinheit<br />
(Barge, ggf. Ponton) (ca. 22 x 65 m Liegefläche 16 ; rd. 1.430 m²) und Arbeitsschiff, zusammen rd.<br />
1.500 m². Bei einer Verlegeleistung von 300 – 400 m (Worst Case) während der Hochwasserphase<br />
ist davon auszugehen, dass Barge und Arbeitsschiff rund 9mal 17 für eine Niederwasserphase<br />
trockenfallen.<br />
Die Fortbewegung erfolgt über Zuganker im Trassenkorridor und durch das an der Barge<br />
angeschäkelte Arbeitsschiff. Seitliche Positionsanker kommen nur bei starkem Seitenwind oder entsprechend<br />
starker Strömung zum Einsatz. Durch Vermeidungsmaßnahme V5 in Verbindung mit<br />
Schutzmaßnahme S4 (Kap. 5.1) wird der Einsatz von Zug- und Seitenankern auf das technisch erforderliche<br />
Mindestmaß begrenzt.<br />
Ggf. ist es wird nötig, die Zuganker im Arbeitsbereich bei Niedrigwasser mit geeigneten Wattbaggern<br />
mit geringem Bodendruck auszubringen. Mit Vermeidungsmaßnahme V4 wird festlegt, dass ein<br />
Befahren des Watts im Bauabschnitt 2 bei Niedrigwasser nur im Bereich der im Gefüge stabileren<br />
Sandwatten unter naturschutzfachlicher Baubegleitung (Schutzmaßnahme S1) erfolgt.<br />
Der Worst Case im Weiteren wird dadurch abgebildet, dass von 4 seitlich ausgebrachten Positionsankern<br />
je Positionierung ausgegangen wird und ein Positionswechsel alle 600 m erfolgt. Auswirkungen<br />
durch Ankerpositionierungen werden im Kap. 3.3.4 gesondert beschrieben.<br />
16<br />
Faustwert als erste Setzung (entnommen GFN 2012, S. 2, Tabelle 1). Im Vorhabenseinzelfall ist Liegefläche nach Vergabe<br />
der Bauleistungen anzupassen.<br />
17<br />
Strecke im BA 2 = 4.141 m, davon rd. 3.200 m im trockenfallenden Watt. 3.200:350=9,1. 9x 1.500m² = 13.500 m²<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 23 von 97
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Tabelle 8 Baubedingte Wirkungen im Bauabschnitt 2 der Seetrasse DolWin3<br />
Wirkfaktor Wirkungen im aquatischen<br />
Bereich (Sub- und<br />
Eulitoral): Gewässergrund<br />
und in der Wassersäule<br />
darüber (unterhalb MThw)<br />
(Bezug: Tabelle 7)<br />
Verlegespalt Vibrationsschwert<br />
(0,5 m Breite) an Verlegeeinheit<br />
(Ponton, Barge)<br />
Hinweis: Ggf. werden Positionsanker<br />
eingesetzt (s. Kap. 3.3.4)<br />
Grabenmulde als flache Vertiefung<br />
im Bereich über dem<br />
Verlegespalt (0,8-1 m Breite) 18<br />
Ggf. entstehen „Kolke“ durch<br />
Antriebe (Bugstrahler, Schottelantriebe).<br />
Diese sind kaum<br />
vorher zu prognostizieren.<br />
Durchschnittliches tideabhängiges<br />
Aufliegen von Barge und<br />
Arbeitsschiff bei Niedrigwasser<br />
(9 x Aufliegen (1.500 m²))<br />
W3a Mechanische Verdrängung<br />
(horizontal)<br />
W13 Erschütterungen und<br />
Vibrationen (im Sediment)<br />
mit Störung der<br />
Gefügestruktur durch geringe<br />
Verdichtung unmittelbar<br />
an der Verlegeeinheit<br />
W8a Unterwassergeräusche,<br />
akustische Emissionen<br />
(durch Vibrationsschwert<br />
und durch Schiffsantrieb)<br />
W4 Veränderung der Oberflächenmorphologie<br />
(Relief)<br />
durch Eintiefung 19 der Oberfläche.<br />
W4 Veränderung der Oberflächenmorphologie<br />
(Relief)<br />
durch Auskolkung, ggf.<br />
sekundäre Graben- bzw.<br />
Prielbildung (v.a. im Mischwatt)<br />
W3a Mechanische Verdichtung(vertikaloberflächennah)<br />
Wirkungen über Wasser<br />
oder an Land (oberhalb<br />
MThw)<br />
(Bezug: Tabelle 7)<br />
Allgemein W9a/b Licht- und Geräuschemissionen (Luft), Visuelle<br />
Wahrnehmung (z.B. von Baufahrzeugen (An- und Abtransport),<br />
Schiffen, Baupersonal (Arbeiten im Watt)<br />
betroffene<br />
Grundfläche<br />
im Bauabschnitt<br />
2<br />
(Strecke ca.<br />
4.140 m) im<br />
Eulitoral<br />
und flachem<br />
Sublitoral<br />
2.071 m²<br />
2.071 m²<br />
13.500 m²<br />
Erläuterung: Die mit dieser Verlegetechnik bei Hochwasser auftretenden Sedimentaufwirbelungen, Trübungen und<br />
Sedimentverdriftung sind gering, da die Verlegespur lediglich als sehr flache Eintiefung der Oberfläche<br />
ausgebildet ist. Bei größerem Sedimentaustrag müsste die „Wasserspur“ deutlicher und tiefer zu erkennen<br />
sein. Nach GFN (2012) konnte bei dieser Eingrabetechnik keine Sedimentverdriftung<br />
beobachtet werden.<br />
Die Einschätzung geht dahin, dass mit dieser Verlegetechnik keine eingriffsrelevanten Sedimentaufwirbelungen<br />
und Trübungen (W1) und Sedimentdepositionen im Seitenraum (W2) entstehen.<br />
18 Die flache Grabenmulde wird mit 1 m Breite angesetzt. Eine Grundfläche kann nur einmal gleichzeitig erheblich in der Bilanz<br />
beeinträchtigt werden, daher wird der Verlegespalt von 0,5 m Breite in Abzug gebracht = 0,5 m Ansatz für Grabenmulde.<br />
19 Es handelt sich um keine „Auskolkung“ (Material wird durch Abspülen ausgetragen), sondern diese Eintiefung der Oberfläche<br />
entsteht durch die Verminderung des Porenraums infolge der vibrationsbedingten Verdichtung des den Schlitz umgebenden<br />
Sediments.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 24 von 97
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3.3.2 Vorarbeiten im Sublitoral (Bauabschnitte 3 und 4)<br />
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Vor dem eigentlichen Verlegen des Kabelbündels sind folgende Vorarbeiten nötig, die ausschließlich<br />
im Sublitoral erforderlich sind und daher die Bauschnitte 3 und 4 betreffen.<br />
Außerhalb von Bauabschnitt 2 erfolgt vor Beginn der Kabellegearbeiten die Räumung des Arbeitsbereichs<br />
im Sublitoral (Pre-Lay Grapnel Run (PLGR)). Dabei wird ein spezieller Suchanker mit<br />
angehängten Drahtcatchern (bzw. mehrere unterschiedlich geformte Anker, die hintereinander gereiht<br />
sind) entlang der vorgesehenen Kabelroute von rund 55,4 km (54.390 m) im Sublitoral geschleppt.<br />
Der Suchanker dringt ca. 0,5 m tief ins Sediment ein, um Hindernisse für die Verlegung<br />
(z.B. Netze, Stahltrossen, Ketten oder nicht bekannte am Gewässergrund und im Sediment befindliche<br />
Kabel) entfernen zu können. Entdeckte Fremdkörper werden geborgen und an Land wiederverwertet<br />
oder ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Die direkten Wirkungen des PLGR auf den Gewässergrund und insbesondere auf das Benthos<br />
sind vergleichbar mit denjenigen des Eingrabens der Kabel, hängt aber von der konkreten darauf<br />
folgenden Verlegetechnik ab. Es kommt durch den Suchanker zu einer tiefergehenden Sedimentstörung<br />
(Durchmischung, Umlagerung), zu einer mechanischen Schädigung des Benthos<br />
und durch die mitgeschleppte Fangkette mit Drahtcatchern zu einer Spur in der oberen Sedimentschicht<br />
durch Abscherung (z.B. werden Rippel nivelliert), die ebenfalls das Benthos (mindestens<br />
das Epibenthos) beeinträchtigt.<br />
Aufwirbelungen der Weichsubstrat-Sedimente und eine entsprechende Deposition im Seitenraum sind<br />
als Wirkungen ebenfalls nicht auszuschließen, dürften aber nicht oder geringfügig über die des eigentlichen<br />
Kabeleinbaus, der kurze Zeit später auf den PLGR folgt, hinausgehen.<br />
Dem Grunde nach sind die Wirkungen des PLGR nur dann zusätzlich relevant, wenn die durch<br />
den PLGR verursachten direkten Eingriffsflächen (Wirkungen W5 - Durchmischung und W4 -<br />
Abscheren) von denen des eigentlichen Kabeleinbaus abweichen oder seitlich darüber hinaus<br />
gehen. Es liegt aber gerade als notwendige Räumungsmaßnahme im besonderen Interesse des Generalunternehmers<br />
für den Kabeleinbau, den PRGL möglichst genau über die Mittellinie der Route zu<br />
fahren. Ob dieses allerdings in jedem Fall gewährleistet werden kann, entzieht sich der gutachterlichen<br />
Beurteilung.<br />
Da keine konkreten Angaben zu etwaigen Abweichungen vorliegen soll diese Kenntnislücke<br />
über eine Annahme auf der sicheren Seite geschlossen werden. Zunächst werden jedoch die vom<br />
PLGR verursachten Eingriffsbreiten wie folgt festgelegt:<br />
Die Eingriffsbreite des Suchankers wird mit gerundet 1 m angesetzt (bei rd. 0,6 m breitem<br />
Suchanker). Die Wirktiefe geht bis zu 0,5 m und betrifft damit den Bereich mit der benthischen<br />
Hauptbesiedlungszone. Die dem Suchanker nachführenden „schwänzelnden“ Fangketten<br />
überstreichen einen Bereich von etwa 2 m zu beiden Seiten der Spur des Suchankers. Dies<br />
betrifft überwiegend der Epibenthos auf 4 m Breite.<br />
Abhängig von den aus den verschiedenen Eingrabetechniken abgeleiteten Eingriffsbreiten des Kabeleinbaus<br />
ist zu beurteilen, ob die betroffenen Grundflächen durch den PLGR deckungsgleich oder kleiner<br />
sind als die aus Sedimentumschichtung und –durchmischung (W5) und dem Abscheren oberer<br />
Sedimentschichten (W4) resultierenden Auswirkungen der jeweiligen Eingabetechnik. Dabei wird zunächst<br />
davon ausgegangen, dass die beschriebene Räumung des Arbeitsbereichs annähernd auf der<br />
Mittellinie des Kabeleinbaus erfolgt.<br />
Für den einen Fall 1 (Eingriffsbreiten des PLGR gleich oder schmaler als die der jeweiligen<br />
Eingrabetechnik) sind etwaige räumliche Abweichungen der Räumung des Arbeitsbereichs aus der<br />
Mittellinie des Kabeleinbaus näherungsweise angemessen zu berücksichtigen. Zunächst wird vorge-<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 25 von 97
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schlagen, 15 % auf die Grundflächen der Eingrabetechnik zu addieren. Hierbei reicht es aus, nur<br />
auf die aus den Wirkungen W4 (Abscheren) und W5 (Durchmischen) ermittelten Auswirkungen<br />
abzustellen.<br />
Im Bauabschnitt 3 ist als Verlegetechnik das „Stehende Spülschwert“ (VI, Vertical Injector)<br />
vorgesehen, ggf. mit einem Pre-Trench (gleiche Wirkungen und Auswirkungen nur zeitlich versetzt<br />
hintereinander). Die Eingriffsbreiten und Wirkungen zwischen PLGR und VI sind näherungsweise<br />
ähnlich. Es sollte allerdings berücksichtigt werden, dass das Sediment in der Westeremstrasse<br />
streckenweise ohnehin natürlichen starken hydromorphologischen Umschichtungen unterworfen ist<br />
(Wirkungen W5, W1 und W2) und die Oberflächen jährlich vom Spätsommer bis Herbst (August bis<br />
Oktober, ggf. länger) durch Baumkurren der Garnelenfischerei beeinflusst werden (Wirkung W4). Aus<br />
den vorgenannten Überlegungen heraus wird daher folgender praktische Ansatz für die Bilanzierung<br />
der betroffenen Grundflächen im Bauabschnitt 3 vorgeschlagen:<br />
1. Statt mit 0,6 m Breite der Durchmischungszone des VI werden 1,0 m angesetzt, was der entsprechenden<br />
Wirkbreite des PLGR entspricht (Wirkung W5).<br />
2. 15 % wird auf die betroffene Grundfläche (Durchmischung, Wirkung W5) aufgeschlagen, um etwaige<br />
Abweichungen des PLGR angemessen zu berücksichtigen.<br />
3. Die oberflächigen Wirkungen (W4) durch die Fangketten des PLGR auf Sedimentoberfläche und<br />
Besiedlung bleiben aufgrund der genannten Vorbelastungen im Bauabschnitt 3 unberücksichtigt.<br />
Daher werden ausschließlich die aus der Verlegetechnik betroffenen Grundflächen beiderseitig<br />
des Spülgrabens ohne weiteren Aufschlag bilanziert.<br />
Im Bauabschnitt 4 ist die Kabelverlegung mit einem gezogenen Spülschlitten mit Kufen oder am<br />
TROV (siehe nachfolgendes Kap. 3.3.3, dort ausführlicher beschrieben) vorgesehen. Das Spülschwert<br />
am Spülschlitten hat eine ähnliche Eingriffsbreite des entstehenden Spülgrabens wie der VI im Bauabschnitt<br />
3 (3fache Schwertbreite 20 ). Wie zuvor wird daher vorgeschlagen, die Effekte der Durchmischung<br />
des Sediments durch den PLGR ähnlich wie Bauabschnitt 3 in der Bilanz zu berücksichtigen<br />
(1 m Breite zzgl. 15% Zuschlag für Abweichungen von der Mittellinie).<br />
Die Störungszone beiderseitig des Spülgrabens ist von der Verlegetiefe (Böschungsnachrutschen)<br />
und der Gerätebreite (Abstand Kufen oder Ketten) abhängig. Sie ist in der Regel breiter als die aus<br />
den Fangketten des PRLG resultierenden oberflächlichen Störungen von beiderseitig 2 m. Der derzeit<br />
gewählte Ansatz geht von 5,5 m Gerätebreite aus (Tabelle 6, S. 30 im genannten Orientierungsrahmen,<br />
s. Fn 13), was bedeutet, dass 2,25 m beiderseitig des Spülschwerts als direkte oberflächliche<br />
Störzone berücksichtigt werden. Der rechnerische Unterschied zu den Wirkbreiten der Fangketten des<br />
PLGR beträgt gerade einmal 0,5 m 21 . Abweichungen des PLGR von der Mittellinie der Verlegung sind<br />
daher zu berücksichtigen, weil auch entsprechende Vorbelastungen im Bauabschnitt 4 geringer sind<br />
als im Abschnitt zuvor. Es werden 10 % Aufschlag auf die Effekte der Verlegung im Seitenraum<br />
bilanziert:<br />
4. Statt mit 0,6 m Breite der Durchmischungszone des Spülschwerts werden 1,0 m angesetzt, was<br />
der entsprechenden Wirkbreite des PLGR entspricht (Wirkung W5).<br />
5. 15 % wird auf die betroffene Grundfläche (Durchmischung, Wirkung W5) aufgeschlagen, um etwaige<br />
Abweichungen des PLGR angemessen zu berücksichtigen.<br />
20<br />
Vgl. Anlage 1 zu Teil 2 des Orientierungsrahmens Naturschutz für Anschlussleitungen von Offshore-Windparks, IBL Umweltplanung<br />
2012<br />
21<br />
Die Breite des Spülgrabens (1 m) wird nicht berücksichtigt, da dieser für sich bilanziert wird. Bei einer Gerätebreite von 5,5 m<br />
abzüglich 1 m verbleiben 4,5 m Störzone beiderseitig, mithin 0,5 m breiter als der 4 m Korridor der Fangketten.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 26 von 97
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6. Die oberflächigen Wirkungen (W4) durch die Fangketten des PLGR auf Sedimentoberfläche und<br />
Besiedlung werden mit 10 % Aufschlag auf die betroffenen Grundflächen im Seitenraum der Verlegung<br />
mit dem Spülschlitten berücksichtigt.<br />
3.3.3 Kabelverlegung im Bauabschnitt 3 und 4 (Verlegung im Sublitoral)<br />
Der Wechsel der Verlegetechnik erfolgt planungsgemäß bei der 1 - 2 m Tiefenlinie (Übergang Bauabschnitt<br />
2 auf 3). Der Bauabschnitt 3 geht bis zur 10 m Tiefenlinie (je nach Firma auch bis zur 14 m<br />
Tiefenlinie) nordwestlich von Borkum und umfasst mit 37,29 km (37.285 m) Strecke den längsten Abschnitt<br />
der Seetrasse DolWin3. Ab der 10 m Tiefenlinie bis zum Ende der Seetrasse DolWin3 innerhalb<br />
der 12 sm-Zone liegt der Bauabschnitt 4 mit 17,15 km (17.150 m) Streckenlänge. Die Gesamtstrecke<br />
von Bauabschnitt 3 und 4 beträgt rund 54.435 m und ist um rund 950 m kürzer als die Strecke<br />
des PLGR mit 55.390m (siehe Kap. 3.3.2 zuvor). Der Grund liegt darin, dass die Flachwasserzone im<br />
Bauabschnitt 2 bisher nicht einbezogen wurde. Das heißt, der PLGR wird für 950 m hinsichtlich der<br />
betroffenen Grundfläche zu 100 % im Bauabschnitt 2 in der Bilanz berücksichtigt.<br />
Im Bauabschnitt 3 erfolgt die Kabelverlegung entweder mit dem Stehenden Spülschwert oder<br />
einem Spülschwert am Schlitten 22 . Beide Verlegetechniken sind hinsichtlich der Wirkungen<br />
vergleichbar (vgl. Orientierungsrahmen Naturschutz Netzanbindungen, Anlage1 zu Teil 2, IBL Umweltplanung<br />
2012). Im Unterschied zum Spülschlitten verursacht das Stehende Spülschwert<br />
keine Kufenspuren und damit kein Abscheren oberer Sedimentschichten.<br />
Im Bauabschnitt 4 erfolgt die Verlegung mit dem Spülschwert am Schlitten oder am TROV 23 . Es<br />
kommt ein Verlegeschiff zum Einsatz, das sich selbständig ohne Zug- und Positionsanker fortbewegt,<br />
anders als im Bauschnitt 3, wo die Verlegung von einer Barge mit Arbeitsschiff aus<br />
erfolgt.<br />
Voraussichtlich wird im Bauabschnitt 3 ein Pretrench durchgeführt. Das bedeutet, dass die<br />
Verlegetechnik des Spülens einmal vorher entlang der Route durchgeführt wird, um den Spülgraben<br />
vorzubereiten, und im zweiten Arbeitsschritt erfolgt das Einspülen des Kabelbündels auf die<br />
Verlegetiefe von mindestens 3 m. Die Wirkungen des Pretrench unterscheiden sich nicht von<br />
denen der eigentlichen Kabelverlegung. Ein beurteilungsrelevanter Unterschied besteht hinsichtlich<br />
der Positionsankerungen, die sich infolge des Pretrench im Bauabschnitt 3 theoretisch<br />
verdoppeln. Da das Thema Ankerpositionierungen im Kap. 3.3.4 gesondert behandelt wird,<br />
werden die Wirkungen der Kabelverlegung in den beiden Bauabschnitten 3 und 4 zusammen beschrieben.<br />
Bezugsmaßstab ist der Einsatz eines gezogenen Spülschlittens von mehreren Metern Breite<br />
als Worst Case-Szenario, da die betroffenen Grundflächen gegenüber dem Stehenden Spülschwert<br />
etwas größer sind (IBL Umweltplanung 2012).<br />
Der Unterwasserschlitten mit dem Spülschwert (Spülschlitten) wird vom Verlegeschiff oder bei geringen<br />
Wassertiefen auch von einem Ponton oder einer Barge gezogen und das Kabel wird in den vom<br />
Spülschwert simultan erzeugten Graben in die entsprechende Tiefe gelegt.<br />
22 Der so genannte Spülschlitten ist entweder fest mittels Gestänge an der Barge befestigt oder wird über ein Drahtseil hinterher<br />
gezogen. Die Geräte variieren je nach Anbieter in der Gesamtbreite und der Breite der Kufen.<br />
23 trenching remotely operated vehicle<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 27 von 97
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Abbildung 7: Systemskizze simultane Kabellegung Küstenmeer mit Spülschlitten<br />
Quelle: Bohlen & Doyen<br />
Das Sediment wird fluidisiert und im Gefüge gestört und es entstehen kurzfristig Trübungsfah-<br />
nen oder –wolken bzw. Sedimentschleppen (Abbildung 8).<br />
Abbildung 8: Sedimentschleppen und Trübungswolken hinter dem Spülschlitten<br />
Quelle: Screenshot aus http://www.youtube.com/watch?v=YOgClt5bwew<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 28 von 97
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Der Anteil des Sediments, der nicht im Kabelgraben verbleibt oder unmittelbar zurückfällt, sedimentiert<br />
im Seitenraum. Je nach Anteil der sehr feinen Kornfraktionen und der Strömung werden die<br />
Feinstsande und Schluffe weit verdriftet. Das ist im Vorhaben DolWin3 in der Westerems aufgrund<br />
der weit verbreiteten Fein- und Mittelsande sowie gröberer Kornfraktionen nicht zu erwarten.<br />
Abbildung 9: Spülschlitten wird ins Wasser gelassen (Foto: TenneT Offshore)<br />
Die Breite des zunächst entstehenden Spülgrabens im Bereich des Spülschwerts hängt vom Gerätetyp,<br />
Winkel des Schwerts, vom Spüldruck, Anzahl und Größe eingesetzter Düsen, dem anstehenden<br />
Sediment (im Sublitoral meist Fein- bis Mittelsande), der Höhe der Wassersäule über dem Spülgraben,<br />
der Strömung und der Eingrabetiefe ab und ist damit variabel. Gleichwohl ist es in jedem Fall<br />
plausibel, dass der im Weichbodensediment am Gewässergrund zurückbleibende Kabelgraben an<br />
den Oberkanten deutlich breiter als das Spülschwert ist (ca. 23 cm Breite; Kabelfachbreite ca. 18 cm).<br />
Diese Einschätzung ergibt sich aus den nachstehenden Überlegungen und Annahmen:<br />
Etwa 70 % des fluidisierten Sediments (mdl. Auskunft TenneT) verbleiben im Kabelgraben. Das Spülschwert<br />
„verflüssigt“ das gelagerte aber weiche Sediment im schmalen Bereich eines Kastenprofils 24<br />
und das schwere Kabelbündel sinkt ab (post lay and burial), bzw. wird auf die Eingrabetiefe niedergebracht<br />
(simultaneous lay and burial).<br />
Die Böschungen des Spülgrabens sind nicht stabil. Nur bei festen Sedimenten wie Mergel würden<br />
zunächst steile Böschungen verbleiben (s. Abbildung 10). Wassergesättigte Fein- und Mittelsande<br />
rutschen jedoch nach (direkter hydromorphologischer Nachlauf der Böschungen). Dieser Prozess<br />
findet in einer Zone statt, in der ggf. infolge der Aufwirbelungseffekte des Spülschwerts Sedimente<br />
24 Steikantiger schmaler Graben (theoretisch), um die weiteren Effekte anschaulich zu machen.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 29 von 97
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randlich des Spülgrabens deponieren und ggf. einen Sedimentauftrag hinterlassen. Die Zone ist im<br />
Worst Case von einer oberflächlichen Störung des Sediments durch Sedimentauftrag einerseits<br />
und Böschungsrutschen andererseits gekennzeichnet, auch wenn diese Effekte in nachfolgender<br />
Abbildung 10 bei der dort gezeigten Verlegetechnik nicht zu erkennen sind.<br />
Abbildung 10: Hinterlassener Spülgraben nach Einsatz Spülschlitten<br />
Erläuterung Das Foto (Abbildung 10) zeigt einen Unterwassergraben im festeren Sediment. Es soll damit verdeutlicht<br />
werden, dass das Spülschwert von seiner Wirkung her eher einen schmalen Graben mit „Kastenprofil“<br />
hinterlässt. Zur angenommenen Breite siehe nächste Abbildung 11.<br />
Quelle: Global Marine Offshore (screenshot 2012 aus Youtube-Video)<br />
Diese zwei Wirkzonen a) Spülgraben und b) Grabenmulde/Böschungsanpassung werden außenseitig<br />
durch die Kufen oder die Ketten des Spülschlittens oder des TROV begrenzt.<br />
Der infolge des Kabeleinbaus mit dem Spülschwert gestörte Bereich ergibt sich im Querschnitt aus<br />
einer tiefgründigen Wirkung, nämlich<br />
− dem (wiederverfüllten) Spülgraben (ca. dreifache Breite des Spülschwerts),<br />
und einer oberflächlichen Wirkung, die sich zusammensetzt aus<br />
− dem Nachrutschen der Böschungen in Richtung Spülgraben (Bildung einer Grabenmulde),<br />
− dem ggf. randlichen Sedimentauftrag 25 (der ebenfalls teilweise in die Grabenmulde nachrutscht),<br />
− der durch Kufen- oder Kettenspuren verursachten Störung (vgl. schematisch Abbildung 13)<br />
− und ggf. der Sedimentationszone im Seitenraum.<br />
Hinsichtlich der direkten Wirkungen dieser Verlegetechnik werden die baubedingt in Anspruch genommenen<br />
Grundflächen wie folgt in Ansatz gebracht (Tabelle 9):<br />
25 Im Video ist kein seitlicher Sedimentauftrag zu erkennen.<br />
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− Tiefgehende Sedimentstörung durch Spülschwert 26 auf 0,6 m Breite (Spülgraben). Wegen des<br />
Suchankers des vorlaufenden Prelay Grapnel Run (PLGR) werden 1 m bilanziert.<br />
− Oberflächliche Sedimentstörung durch<br />
o Nachrutschen der Böschungen zum Spülgraben (Ausbildung einer Grabenmulde,<br />
Abbildung 12),<br />
o Ggf. randlicher Sedimentauftrag (teilweise in Grabenmulde abgerutscht),<br />
o Kufen- oder Kettenspuren,<br />
als Wirkbreite wird die Breite des Spülschlittens oder TROV 27 mit 6,13 m abzüglich<br />
Spülgraben angesetzt,<br />
− Zusätzlich im Worst Case: Laterale Sedimentumlagerung, Trübung, Deposition im Seitenraum und<br />
Überlagerung von natürlich anstehendem Sediment auf 3 m Breite beiderseits der Trasse bei Vorkommen<br />
überdeckungsempfindlicher Benthosgemeinschaften.<br />
Abbildung 11: Schematischer und tatsächlicher Einsatz eines Spülschwerts<br />
Erläuterung: Bei dem Doppelschwert entstehen augenscheinlich keine beachtlichen Trübungsfahnen und kein<br />
seitlicher Sedimentauftrag. Die Riffelstrukturen des Gewässergrunds gehen ungestört bis an die Böschungskanten<br />
des entstehenden Spülgrabens.<br />
Quelle: Nexans (www.nexans.com) , http://www.youtube.com/watch?v=FzEFgzRh49U&feature=related<br />
http://www.youtube.com/watch?v=yiu12lpnmKM&feature=channel<br />
26 WI = vertikale Wasserinjektion in den Gewässergrund (Fluidisierung des Sediments)<br />
27 Spülschlitten und TROV haben sehr unterschiedliche Breiten: 6.5 m Seajet 2000, 8,65 m, SCP Deep Burial Sled DBS4, 3,7<br />
CMROV 03, 7,8 m UT1 Ultra Trencher, 4,0 m Nexans CAPJET 1MW. Durchschnittsbreite: 6,13 m<br />
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Abbildung 12: Entstandene Grabenmulde in weichem Gewässergrund (Bild 17)<br />
Erläuterung Hinter dem Spülschlitten oder TROV sinkt das Sediment im Spülgraben wieder ab und von den Seiten<br />
rutschen Sedimente aus dem Spülgraben und der seitlichen Auftragszone (sofern diese überhaupt<br />
entsteht) nach. Es bildet sich eine von der Gewässeroberfläche abweichende Grabenmulde mit flachem<br />
seitlichen Randwall aus, weil Unterwasserböschungen in weichen Sedimenten erst bei einer<br />
vergleichsweise flachen Neigung von unter 35° erosionsstabil werden.<br />
Quelle: Global Marine Offshore, www.youtube.com/watch?v=SsZiv7yMhAc (screenshot)<br />
Abbildung 13: Eingriffsbereiche bei Eingraben der Kabel mit Spülschwert (Schema)<br />
Erläuterung: Die Zone einer möglichen Trübung und Deposition aufgewirbelter Sedimente ist in dieser Abbildung<br />
nicht dargestellt, gleichwohl als mögliche Wirkung zu berücksichtigen. In Abbildung 11 ist kein seitlicher<br />
Sedimentauftrag zu erkennen. Die Riffel des Gewässergrunds gehen bis an den Rand des Spülgrabens<br />
heran und sind nicht überdeckt.<br />
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Dem Video und den Bildern in Abbildung 11 nach ist die Deposition im Seitenraum bei Einsatz eines<br />
Spülschwerts im Sublitoral gering. Nach erster Einschätzung ist der gewählte Ansatz von 3 m beider-<br />
seitig des Geräts damit auf der sicheren Seite.<br />
Tabelle 9 Baubedingte Wirkungen durch Vertical Injector oder Spülschwert an Spülschlitten<br />
bzw. TROV im Sublitoral<br />
Wirkfaktor Wirkungen im<br />
aquatischen Bereich<br />
(Sub- und<br />
Eulitoral): Gewässergrund<br />
und in<br />
der Wassersäule<br />
darüber (unterhalb<br />
MThw)<br />
(Bezug: Tabelle 7)<br />
Spülgraben durch Spülschwert (Wasserinjektion<br />
und Fluidisierung) auf dreifacher Breite des<br />
Spülschwerts (3x rund 190 mm = 0,6 m Breite),<br />
an Verlegeschiff,<br />
zuzüglich Wirkung des Pre-Lay Grapnel Run:<br />
= 1m gesamt<br />
Nachrutschen der Böschungen zum Spülgraben<br />
(Ausbildung einer Grabenmulde),<br />
randlicher Sedimentauftrag (teilweise in Grabenmulde<br />
abgerutscht) sowie Kufen- oder<br />
Kettenspuren auf Breite des Spülschlittens<br />
oder TROV (abzüglich Spülgraben), 5,13 m<br />
Breite (abhängig vom Gerät)<br />
Ggf. relevante Seitenraum-<br />
Sedimentationszone (bis zu 3 m) beiderseitig<br />
des Spülschlittens oder TROV, nur bei gegenüber<br />
Überdeckung empfindlichen<br />
Benthosgemeinschaften<br />
W1 Fluidisierung/<br />
Aufwirbelung /<br />
Resuspension von<br />
Sediment, Bildung<br />
von Trübung<br />
/Trübungsfahnen,<br />
Stofffreisetzung<br />
(Nähr- und Schadstoffe)<br />
W5 Umschichtung<br />
und Durchmischung<br />
(Gefügestruktur,<br />
Sedimentstruktur)<br />
W2 Laterale Sedimentumlagerung<br />
bzw.<br />
Subtratverlagerung:<br />
Sedimentauftrag<br />
(Deposition) von<br />
aufgewirbeltem<br />
oder ausgeworfenem<br />
Sediment bzw.<br />
Überlagerung von<br />
natürlich anstehendem<br />
Sediment im<br />
Seitenraum<br />
W4 Böschungsbildung,<br />
Bildung einer<br />
Grabenmulde, Abscheren<br />
oberer<br />
Sedimentschichten<br />
W2 Deposition von<br />
aufgewirbeltem<br />
Sediment, Überlagerung<br />
von natürlich<br />
anstehendem<br />
Sediment im Seitenraum<br />
Wirkungen über<br />
Wasser / an Land<br />
(oberhalb MThw)<br />
(Bezug: Tabelle 7)<br />
W9b Licht- und Geräuschemissionen<br />
(Luft), Visuelle Wahrnehmung<br />
Verlegeschiff<br />
betroffene<br />
Grundfläche<br />
in den Bauabschnitten<br />
3 und 4<br />
(Strecke ca.<br />
54.435 m)<br />
54.435 m²<br />
Rd.<br />
279.250 m²<br />
Rd.<br />
326.600 m²<br />
(Worst Case)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 33 von 97
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3.3.4 Seitenanker, Kreuzungsbauwerke und Muffeninstallation<br />
3.3.4.1 Seitenanker<br />
Bei z.T. nur geringen Wassertiefen kommt anstelle eines motorisierten Verlegeschiffs eine<br />
Verlegebarge zum Einsatz, die mittels eines Zugankers (auf der Trasse) und maximal vier seitlich<br />
ausgebrachten Positionsankern bewegt wird (im Nearshorebereich meist 2, im Offshorebereich meist<br />
3 Anker). Die positionsgenaue Kabelverlegung wird durch den Einsatz einer entsprechenden Anzahl<br />
von Schub- und Schleppschiffen unterstützt, die bei normalen Wind- und Strömungsbedingungen<br />
auch in der Lage sind, die Aufgaben der seitlichen Positionsanker zu übernehmen. Bei Einsatz im<br />
Flachwasser können die Antriebe zu Auskolkungen des Gewässergrunds führen (entsprechend<br />
wird eine Schutzmaßnahme S3 festgelegt, Kap. 5.1).<br />
Insgesamt benötigen die Verlegegeräte einen Arbeitskorridor von 400 m, der sich aus beidseitigen<br />
Arbeitsstreifen von je 200 m zusammensetzt. In diesem Korridor kann (!) bei entsprechenden Witterungs-<br />
und Strömungsverhältnissen das Setzen von Positionsankern nötig werden. In dem Fall handelt<br />
es sich um tonnenschwere Anker bis zu 3 m Breite, die sich bis zu 0,5 m tief mehrere Meter<br />
(bis zu 10 m Strecke) durch das Sediment ziehen, wenn sie nicht einvibriert werden. Dieses ist<br />
nur im Wattbereich möglich. Bei größeren Wassertiefen scheidet ein Einvibrieren aus.<br />
Es wird im Worst Case (!) von 4 seitlichen Positionsankern – Seitenanker - ausgegangen, deren neue<br />
Positionierung auf der Trasse alle 600 m erfolgt.<br />
Die Wirkungen der Positionsanker sind mit Durchmischung und Gefügestörung der Sedimente<br />
verbunden (vergleichbar den Wirkungen beim Räumen des Arbeitsbereichs mit Suchankern).<br />
Die Aufwirbelung von Sedimenten und deren Deposition im Seitenraum wird in diesem Fall<br />
nicht berücksichtigt, weil im Ansatz mit 4 Positionsankern bereits der „Worst Worst Case“ abgebildet<br />
ist und sich die Anker in der Regel bereits auf sehr kurzer Strecke (kürzer als 10 m)<br />
stabil positioniert haben, so dass das Sediment nicht auf längerer Strecke durchwühlt und<br />
aufgewirbelt wird.<br />
Im Weiteren wird davon ausgegangen, dass keine Seitenanker im Misch- und Schlickwatt eingesetzt<br />
werden. Eine entsprechende Vermeidungsmaßnahme ist mit V5 (Kap. 5.1) festgelegt.<br />
Ankerseile oder -ketten können großflächig Abrasionserscheinungen der Wellenrippeln verursachen<br />
und die Epifauna schädigen. Bei der Netzanbindung HelWin1 waren im Sandwatt die Spuren jedoch<br />
nach ein bis zwei Tiden nicht mehr sichtbar (GFN 2012). Grundsätzlich wird für die Seitenanker<br />
empfohlen, statt Stahlseilen oder Ankerketten die leichteren Polypropylenleinen zu verwenden<br />
(GFN 2012, S. 68). Dies setzt voraus, dass besagte Leinen ausreichend zug- und reißfest sind,<br />
weil eine entsprechend zu restriktiv formulierte Vermeidungsmaßnahme (V5) ansonsten nicht<br />
umgesetzt werden kann, ohne eine sichere Kabelverlegung in der Seetrasse zu gewährleisten.<br />
Wenn auch mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bedeutet dieser Worst Case für die Seetrasse<br />
DolWin3 im Sandwatt und im Flachwasser (Bauabschnitt 2) von 6 Ankerpositionierungen á vier Seitenanker<br />
auszugehen (24 Seitenanker). Im Bauabschnitt 3 (Sublitoral) – Westeremstrasse – sind Positionsanker<br />
voraussichtlich unumgänglich. Auf der Strecke von rund 37,3 km Länge sind theoretisch<br />
62 Ankerpositionierungen möglich. Zudem erfolgt die Kabelverlegung vor der eigentlichen Kabelverlegung<br />
voraussichtlich ein Pretrench (insgesamt rund 124 Umpositionierungen). Die Anzahl der Seitenanker<br />
(4 Stk. je Positionierung) beträgt im Bauabschnitt 3 damit 496, mit Bauabschnitt 2 sind es insgesamt<br />
theoretisch maximal 520 (Worst Case).<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 34 von 97
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3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Tabelle 10 Baubedingte Wirkungen bei Einsatz von seitlichen Positionsankern im Sub-<br />
und ggf. im Eulitoral<br />
Wirkfaktor Wirkungen im aquatischen<br />
Bereich (Sub- und<br />
Eulitoral): Gewässergrund<br />
und in der Wassersäule<br />
darüber (unterhalb MThw)<br />
(Bezug: Tabelle 7)<br />
1 Ankerpositionierung alle 600 m entspricht 4<br />
Positionsanker (4x 30 m²) = 120 m²<br />
Bauabschnitt 2 (rd. 4.140 m)<br />
Sandwatt: 4 Ankerpositionierungen<br />
Sublitoral: 2 Ankerpositionierungen<br />
Bauabschnitt 3 (rd. 37.290 m)<br />
Sublitoral: 62 Ankerpositionierungen<br />
Pretrench: ebenfalls<br />
W1 Aufwirbelung/Aufschwemmung<br />
(Resuspension) von Sediment<br />
und Substrat<br />
W2 Laterale Sedimentumlagerung<br />
bzw.<br />
Subtratverlagerung: Sedimentauftrag<br />
(Deposition) von<br />
aufgewirbeltem Sediment<br />
bzw. Überlagerung von natürlich<br />
anstehendem Sediment<br />
im Seitenraum<br />
W5 Umschichtung und<br />
Durchmischung<br />
(Gefügestruktur, Sedimentstruktur)<br />
W4 ggf. Abscheren oberer<br />
Sedimentschichten durch<br />
Ankerketten (muss im<br />
Vorhabenseinzelfall berücksichtigt<br />
werden).<br />
Wirkungen<br />
über Wasser<br />
/ an<br />
Land (oberhalb<br />
MThw)<br />
(Bezug:<br />
Tabelle 7)<br />
betroffene<br />
Grundflächen<br />
480 m²<br />
240 m²<br />
7.440 m²<br />
7.440 m²<br />
Der Bauabschnitt 2 liegt komplett im Nationalpark (Zwischenzone). Es finden keine Ankerungen in<br />
Ruhezonen statt.<br />
Der Bauabschnitt 3 verläuft teilweise im Nationalpark (rd. 14 km) oder an der Grenze (rd. 12<br />
km 28 ). Ein Teil der Ankerpositionierungen finden demnach auch im Nationalpark statt (betrifft<br />
keine Ruhezonen).<br />
3.3.4.2 Kreuzungsbauwerke<br />
Kreuzungsbauwerke sind bei zu kreuzenden Kabeln und Leitungen notwendig, um a) das vorhandene<br />
Kabel/die bereits verlegte Leitung gegen das neue Kabel und b) das neue Kabel gegen äußere mechanische<br />
Schäden zu schützen.<br />
Zunächst werden auf das vorhandene Sediment bzw. Substrat, in dem eine vorhandene Leitung liegt,<br />
lagegenau zentral auf der Achse Betonmatratzen (Mattressing) – Maße 3 x 6 m (bis 10 m) – niedergebracht.<br />
Das neue Kabel quert die somit geschützte vorhandene Leitung möglichst rechtwinkelig.<br />
Das neue Kabel wird im Anschluss mit einer Steinschüttung (aus unverwittertem Gneis, 10 – 30 cm<br />
Steingrößen) von ca. 0,5 m bis 1,25 m Überdeckung gegen äußere mechanische Schäden geschützt,<br />
weil es im Bereich der Kabelquerung nicht in die entsprechend nötige Verlegetiefe gebracht werden<br />
kann. Je nach geplanter Verlegetiefe beiderseitig der Leitungskreuzung, der Lage des Kabels (z.B. im<br />
VTG) und der notwendigen Schütthöhe sind die Kreuzungsbauwerke unterschiedlich groß dimensioniert.<br />
Regelmäßig ist jedoch von einer Breite von bis etwa 10 m auszugehen (hier gewählter<br />
Ansatz). Entsprechend der nötigen Länge der Steinschüttung variiert die betroffene Grundflä-<br />
28 Bei bis zu 200 m Abstand der Seetrasse zur Grenze des NP<br />
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che zwischen 600 m² bis 900 m² (es wird von 900 m² ausgegangen). Die Wirkungen sind dauerhaft.<br />
Neben den direkten Effekten der Steinschüttung (künstliche Überbauung des Gewässergrunds)<br />
können beiderseits der Berme indirekte Wirkungen durch Änderungen der Strömung und der<br />
lokalen Hydromorphologie eintreten. Ausgehend von dem Strömungsregime und dem damit verbundenen<br />
großräumigen Materialtransport werden durch die Dammkörper lokale Effekte ausgelöst,<br />
die räumlich und zeitlich variieren und dabei phasenweise labile Gleichgewichtszustände erreichen<br />
können (IMP 2012). Innerhalb des dominanten Transportstromes kann davon ausgegangen werden,<br />
dass sich während der stabilen Phasen an der Luvflanke der Berme begrenzte Sedimentationsbereiche<br />
und auf der Leeseite entsprechend Erosionsbereiche bilden, die mit bis zu 10 m (je Bermenseite)<br />
abgeschätzt werden. Die Wirkungen sind dauerhaft und betreffen in erster Linie die Zusammensetzung<br />
des Sediments.<br />
Die Anzahl der Kreuzungsbauwerke hängt von der Anzahl zu kreuzender Kabel und Leitungen ab.<br />
Tabelle 11 Anlagebedingte Wirkung eines Kreuzungsbauwerks je Kreuzung<br />
Wirkfaktor Wirkungen im aquatischen Bereich (Sub- und<br />
Eulitoral): Gewässergrund und in der Wassersäule<br />
darüber (unterhalb MThw)<br />
(Bezug: Tabelle 7)<br />
1 Kreuzungsbauwerk W7a Einbau von inertem Hartsubstrat (Beton, Steinschüttung)<br />
mit Änderung der Struktur des Gewässergrunds<br />
(direkt), anlagebedingt, dauerhaft.<br />
Während der Baus Entstehung von Sedimentaufwirbelungen<br />
und Trübungsfahren (W1) sowie von<br />
Unterwassergeräuschen (W8a), die als nicht erheblich<br />
eingeschätzt werden.<br />
2 Wirkbereiche um<br />
die Schüttung herum<br />
W2a Sedimentation und Erosion mit Änderung der<br />
Sedimentzusammensetzung (anlagebedingt, dauerhaft)<br />
Wirkungen<br />
über Wasser<br />
/ an<br />
Land (oberhalb<br />
MThw)<br />
(Bezug:<br />
Tabelle 7)<br />
betroffene<br />
Grundfläche<br />
je Kreuzung<br />
900 m²<br />
1.800 m²<br />
Für die Seetrasse DolWin3 werden 2 Leitungen im Bauabschnitt 4 gekreuzt. Eine Telekom-Leitung<br />
und die im Bau befindliche Riffgat-Leitung (Verlegung erfolgt i.A. TenneT). Die Riffgat-Leitung wird<br />
nach Angabe der Antragstellerin im Bereich der Seetrasse DolWin3 tief genug gelegt, damit kein<br />
Kreuzungsbauwerk benötigt wird.<br />
3.3.4.3 Muffeninstallation<br />
Die einzelnen Kabelenden der Teilabschnitte werden mit Seemuffen miteinander verbunden. Die Anzahl<br />
und Position der Muffen und der Verlegerichtung erfolgt in der Ausführungsplanung. Bei jedem<br />
Wechsel der Verlegetechnik wird eine Muffenverbindung nötig (zwischen Bauabschnitt 2 auf 3, und<br />
von BA 3 auf 4). Insgesamt wird von 5 Muffenverbindungen ausgegangen (Worst Case).<br />
Bei der Ablage der Muffen auf dem Meeresboden wird zwischen sogenannten Inline- und Omega-<br />
Verlegung unterschieden. Bei der Inline-Verlegung wird das Ende des bereits verlegten Kabelbündels<br />
an Bord des Kabellegeschiffes geholt und dort mit dem noch zu verlegenden Kabeln verbunden. Die<br />
Muffe wird dann in Linie mit dem Kabelbündel auf dem Meeresboden abgelegt und eingespült.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 36 von 97
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Bei der Omega-Muffe werden die beiden Enden der bereits verlegten Kabelbündel an Bord geholt und<br />
nach der Verbindung auf dem Meeresboden abgelegt. Da die Muffe bedingt durch die entstandene<br />
Überlänge der Kabelbündel (mindestens 2-fache maximale Wassertiefe) nicht mehr direkt auf der<br />
Trasse abgelegt werden kann, wird sie seitlich neben der Trasse abgelegt. Die Überlänge wird in<br />
Form eines Omega abgelegt und eingespült.<br />
Das Einspülen der Muffe erfolgt abhängig von der Wassertiefe mit einer Spüllanze oder unter Einsatz<br />
eines TROV.<br />
Die Wirkungen sind mit denen bei der Kabelverlegung im Spülverfahren vergleichbar (vgl. W1, W2<br />
und W5 gemäß Tabelle 7, S. 13). Je Muffeninstallation werden pauschal Störungen des Gewässergrunds<br />
auf 50 m Länge und 6 m Breite angesetzt.<br />
Weil die Herstellung der Muffen erfahrungsgemäß ca. 7 Tage dauert, während das Schiff die Position<br />
sicher halten muss, wird von einem Einsatz von Positionsankern ausgegangen. Ggf. ist es zudem<br />
nötig, die auf dem Gewässergrund abgelegten Muffen bis zum Einspülen auf die Eingrabetiefe mit<br />
Wachbooten zu bewachen. Aus den Arbeiten entstehen Störungen, die ggf. auf Liegeplätze von Seehunden<br />
und/oder Kegelrobben wird können. Mit Vermeidungsmaßnahme V6 (Kap. 5.1) werden 2 Abschnitte<br />
in der Nähe von Liegeplätzen mit einer Ankerrestriktion belegt, so dass dort keine Muffen<br />
installiert werden können.<br />
3.3.5 Betriebsbedingte Projektwirkungen<br />
Die Kabel werden so konstruiert und verlegt, dass hinsichtlich der Wärmeemissionen eine Überschreitung<br />
des 2 K-Kriteriums (K = Kelvin) bezogen auf bestimmte Bezugspunkte ausgeschlossen werden<br />
kann (vgl. auch Anlage 11.1). Dieses wird nach den bisherigen Ergebnissen des Wärmemonitorings<br />
bestätigt (BioConsult 2012b).<br />
Bezogen auf magnetische Emissionen entstehen Magnetfelder, die am Meeresboden im Bereich der<br />
Stärke des Erdmagnetfelds liegen.<br />
Betriebsbedingte Projektwirkungen durch Wärme- und magnetische Emissionen, die zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen führen können, sind im Bereich der Seetrasse zum gegenwärtigen Stand des<br />
Wissens nicht zu erwarten.<br />
Die Kabel sind grundsätzlich wartungsfrei. Vorgesehen ist ggf. eine regelmäßige Kontrolle bzgl. Lage<br />
und Überdeckung der Kabel, ggf. sind Reparaturarbeiten nötig (vgl. nächstes Kapitel).<br />
Wartungs- und Reparaturarbeiten unterliegen grundsätzlich den in Kap. 5.1 und Anlage 8.1.2<br />
(landschaftspflegerische Maßnahmen) festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen.<br />
3.3.6 Reparatur und rückbaubedingte Projektwirkungen<br />
Gemäß der Bauausführungsbeschreibung entspricht die aus technischer Sicht mögliche Einsatzdauer<br />
der Kabel etwa der dreifachen Lebensdauer der Offshore-Windparks. Das heißt, es wird bei den Kabeln<br />
von einer Lebensdauer zwischen 50 und 75 Jahren ausgegangen (TenneT mdl.)<br />
Die zur Verlegung vorgesehenen Kabel sind grundsätzlich wartungsfrei. Instandsetzungsarbeiten<br />
könnten aber durch äußere und innere Einflüsse notwendig werden. Hierzu gehören zum Beispiel<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 37 von 97
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Beschädigungen durch Ankerwurf, Schleppnetze oder Materialfehler. Durch die gewählte Überdeckung<br />
von mindestens 1,5 m sind die Risiken durch äußere Einwirkungen allerdings gering.<br />
Sollten dennoch Reparaturen notwendig werden, ist ein ähnlicher bautechnischer Aufwand zu betreiben<br />
wie bei der Neuverlegung.<br />
In jedem Fall muss bei einer Reparatur der Kabelfehler geortet und der fehlerhafte Bereich freigelegt<br />
werden. Anschließend wird der defekte Bereich herausgeschnitten und geborgen. Die herausgetrennte<br />
Länge einschließlich Zuschlag für die Überbrückung der Meerestiefe wird an die verbleibenden<br />
Kabelenden angemufft. Nach erfolgter Reparatur wird das Kabel einschließlich des o. a. Zuschlags in<br />
einem Bogen bzw. einer „Reparatur-Schleife“ am Gewässergrund abgelegt und auf die erforderlichen<br />
Überdeckung eingespült.<br />
Für den Rückbau der Kabelleitung wird sich die Rückbautechnologie und -durchführung an dem zu<br />
diesem Zeitpunkt entsprechenden Stand der Technik und den dann erlassenen behördlichen Auflagen<br />
orientieren. Die Kabel werden ggf. soweit technisch machbar mittels Spülunterstützung örtlich freigelegt<br />
und anschließend geborgen.<br />
Das direkte Zurückgewinnen (Demontage) der DC-Kabel ist bis zu einer Tiefe von 4 bis 5 m ohne<br />
vorheriges Beseitigen der Sedimentüberdeckung möglich. Die Zugkräfte der Winden reichen hierzu<br />
aus, die Kabel aus dem Sediment zu ziehen (eine Beschädigung der Out-Off-Service-Kabel spielt<br />
keine Rolle mehr).<br />
Rückbauarbeiten unterliegen grundsätzlich den in Kap. 5.1 und Unterlage 8.1.2 (landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen) festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 38 von 97
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4 Bestand und Bewertung<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
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Nach IBL Umweltplanung (2012) 29 wird der Bestand je Bezugsraum zusammenfassend in Steckbrie-<br />
fen entsprechend der in Tabelle 12 genannten Wert- und Funktionselemente beschrieben. Eine aus-<br />
führliche Bestandsbeschreibung erfolgt in der UVS (Seetrasse), Anlage 10.3.1. Unter Lebensraum-<br />
funktion werden diejenigen Biotope/Pflanzen und Tiere genannt, die im Ergebnis der UVS emp-<br />
findlich auf die Wirkungen des Vorhabens DolWin3 in den jeweiligen Verlege- bzw. Bauab-<br />
schnitten reagieren können und die somit eingriffsrelevant sind. Unter artenschutzrechtlichen<br />
Gesichtspunkten werden alle Arten oder Gruppen genannt, die im Wirkraum vorkommen (können).<br />
Für die Teilräume bzw. die Biotopkomplexe, ggf. für die einzelnen Biotoptypen, werden im Besonderen<br />
die Tierlebensräume und Habitate, die wertgebenden Funktionen für Tiere und wichtige Funktionsbeziehungen<br />
haben, beschrieben. Dies ist deshalb von Bedeutung, damit im Falle erheblicher<br />
Beeinträchtigungen der Funktionsbezug bei Vermeidungsmaßnahmen bzw. bei der Planung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
oder artenschutzrechtlich relevanten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF) gewährleistet werden kann.<br />
Tabelle 12 Wert- und Funktionselemente der Bestandsbeschreibung<br />
A. Lebensraumfunktion:<br />
a. Biotop- und Nutzungstypen (inkl. der Kennzeichnung als FFH-Lebensraumtypen<br />
und gesetzlich geschützte Biotope).<br />
b. Faunistische Lebensräume und Funktionsbeziehungen (inkl. Nennung von Arten<br />
und Lebensgemeinschaften, Artengruppen, Vorkommen besonders geschützter Arten<br />
nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Art. I<br />
der VS-RL)<br />
B. Abiotische Landschaftsfaktoren:<br />
a. Boden (Bodentypen, Empfindlichkeiten)<br />
b. Wasser und Sedimente (nur Seetrasse unterhalb der MThw 30 -Linie)<br />
C. Landschaft<br />
a. Qualitative Beschreibung der für Naturerleben und stille Erholung geeigneten Bereiche<br />
im Sicht- und Hör-Wirkraum der Baumaßnahmen<br />
D. Schutzgebiete / Schutzobjekte<br />
Die Bewertung der Lebensraumfunktion erfolgt sechsstufig (Tabelle 13).<br />
29 Orientierungsrahmen Naturschutz (vormals „Harmonisierung“)<br />
30 MThw = Mittleres Tidehochwasser<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 39 von 97
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Tabelle 13 Bewertungsklassen Biotoptypen<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bewertungsklasse Bedeutung Abkürzung<br />
Wertstufe 5 von besonderer (sehr hohe) Bedeutung WS 5<br />
Wertstufe 4 von allgemeiner bis besonderer (hohe) Bedeutung WS 4<br />
Wertstufe 3 von allgemeiner (mittlere) Bedeutung WS 3<br />
Wertstufe 2 von allgemeiner bis geringer (geringe) Bedeutung WS 2<br />
Wertstufe 1 von sehr geringer (sehr geringe) Bedeutung WS 1<br />
Wertstufe 0* ohne Bedeutung (nur für vollversiegelte oder überbaute<br />
Grundflächen)<br />
Quelle: Drachenfels (2012), ergänzt durch IBL Umweltplanung (2012)<br />
Die abiotischen Faktoren und das Landschaftsbild werden zweistufig bewertet (allgemeine und besondere<br />
Bedeutung, Tabelle 14).<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 40 von 97<br />
WS 0<br />
Tabelle 14 Bewertung abiotischer Landschaftsfaktoren (Boden, Sedimente, Wasser,<br />
Landschaftsbild)<br />
Bewertungsklasse UVS Abkürzung Bewertung im <strong>LBP</strong><br />
Bereich von besonderer Bedeutung WS 5<br />
Bereich von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
WS 4<br />
von besonderer Bedeutung<br />
Bereich Von allgemeiner Bedeutung WS 3<br />
Bereich Von allgemeiner bis geringer<br />
Bedeutung<br />
WS 2<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
Bereich von geringer Bedeutung WS 1<br />
WS 0 ohne Bedeutung (nur für vollversiegelte oder überbaute<br />
Grundflächen)<br />
Quelle: IBL Umweltplanung (2012)<br />
Nachfolgend werden für diesen Antragsteil der Deichkreuzung Hamswehrum folgende zwei Bezugsräume<br />
beschrieben (Bezugsräume 2 bis 4 nachrichtlich):<br />
Bezugsraum 1.1: „Südlich Hamswehrumer Leeshaus“. Binnendeichs liegender Bereich der<br />
landseitigen HDD-Baustelle mit Baustelleneinrichtung und Zufahrt (Bezug<br />
Bauabschnitt 1.1).<br />
Bezugsraum 1.2: „Manslagter Nacken und Vorland“. Außendeichs liegender Bereich der wattseitigen<br />
HDD-Baustelle (Bezug Bauabschnitt 1.2).<br />
Bezugsraum 2: „Manslagter Nacken“. Kabelverlegung im Watt und Flachwasser (Bezug Bauabschnitt<br />
2).<br />
Bezugsraum 3: „Westerems“. Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Baustellenabschnitt 3).<br />
Bezugsraum 4: „Küstenmeer nördlich Borkum“. Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Bauabschnitt<br />
4).
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4.1 Bezugsraum 1.1 südlich Hamswehrumer Leeshaus<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Binnendeichs liegender Bereich der landseitigen HDD-Baustelle mit Baustelleneinrichtung und Zufahrt<br />
(Bezug Bauabschnitt 1.1).<br />
Abbildung 14: Bezugsraum 1.1 – Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs)<br />
Erläuterung: Der Bezugsraum ist umgrenzt dargestellt.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 41 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
1.1<br />
Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />
Lage<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs)<br />
Bauabschnitt 1.1 (HDD-Baustelle)<br />
Binnendeichs liegender Komplex südlich Leeshauser Straße.<br />
Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.2 "Watten<br />
und Marschen": Neben dem Wattenmeer u.a. Biotopkomplexen besteht<br />
diese Unterregion aus den eingedeichten Marschen (heute überwiegend<br />
von Grünland, Acker und Siedlungsflächen geprägt)<br />
Landschaftseinheit Krummhörner Marsch<br />
Nutzung Neben touristischer Nutzung ein überwiegend intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzter Bereich.<br />
A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />
Pflanzen, Tiere,<br />
biologische Vielfalt<br />
- Biotopfunktion<br />
- Habitatfunktion<br />
- Biotopverbundfunktion<br />
Biotope:<br />
Ackerbaulich geprägter Nutzungskomplex (Raps, Mais, Getreide) mit<br />
randlich vorhandenen strukturarmen Gräben. Im Süden (in Abbildung 14<br />
nicht dargestellt) liegt ein Campingplatz. Im Norden an der Leeshauser<br />
Straße liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohn- und<br />
Betriebsgebäuden. Der Bezugsraum 1.1 wird westlich durch den<br />
Landesschutzdeich (artenarme Intensivgrünlandvegetation) begrenzt.<br />
Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp von geringer Bedeutung<br />
(Wertstufe 2).<br />
Kein Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope.<br />
Kein Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen.<br />
Tiere:<br />
Brutvögel:<br />
Im Untersuchungsgebiet der UVS im Juni und Juli 2011 brütende Arten:<br />
Blaukehlchen, Bluthänfling, Kiebitz, Schafstelze, Schilfrohrsänger,<br />
Teichrohrsänger und Wachtel. Blaukehlchen (4 Revierpaare) und<br />
Schilfrohrsänger (5 RP) sind die häufigsten Arten (vgl. Tabelle 5-11 in der<br />
UVS, Anlage 10.3.1).<br />
Euring deutscher<br />
Artname<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 42 von 97<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
EU-Vogelschutz-RL<br />
Anhang I-Art<br />
EU-Vogelschutz-RL<br />
Artikel 4 (2) V01 oder<br />
V04 wertbestimmend<br />
11060 Blaukehlchen V X 4<br />
16600 Bluthänfling V V 1<br />
04930 Kiebitz 2 3 x 2<br />
10170 Schafstelze x (1)<br />
12430 Schilfrohrsänger V 3 x 5<br />
12510 Teichrohrsänger V 1 (1)<br />
03700 Wachtel 3 1<br />
Anmerkung: RP = Revierpaar<br />
RL D = Rote Liste Deutschlands 2007<br />
RL Nds = Rote Liste Niedersachsens 2007<br />
in Klammern: zusätzliche Anzahl Reviere<br />
gemäß Kartierung der Planungsgemeinschaft LaReG<br />
RP binnendeichs (n)
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Nr. des Bezugsraums<br />
1.1<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs)<br />
Im Bezugsraum und damit im Nahbereich der Baumaßnahmen brüteten<br />
2011 die Arten Blaukehlchen (2 Revierpaare), Schilfrohrsänger (1 RP),<br />
Teichrohrsänger (1 RP) (vgl. Abb. 5-11 in der UVS, Unterlage 10.3.1).<br />
Der Brutbestand erreicht 2011 eine hohe Bedeutung (Wertstufe 4) gemäß<br />
UVS.<br />
Gastvögel:<br />
Als Gastvögel nutzen Kiebitz, Goldregenpfeifer und Möwen, seltener der<br />
Gr. Brachvogel, den Bereich der geplanten Baustelle zur Rast<br />
(abgeernteter Acker oder noch junge Feldfrüchte).<br />
Der Baustellenbereich (Acker) wird bei Hochwasser gelegentlich zu Rast<br />
genutzt (vgl. UVS, Anlage 10.3.1, Kap. 5.4.2.1.3). Von einer Bewertung der<br />
Fläche wird abgesehen.<br />
Weitere Tiergruppen spielen im Bezugsraum eine untergeordnete Rolle. Es<br />
wird angenommen, dass der Vorhabensbereich als Jagdrevier von<br />
Fledermäusen genutzt wird.<br />
Der Bezugsraum hat eine Habitatfunktion für Brutvögel.<br />
Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFH-RL) und<br />
bewertungsrelevanter europäischer Vogelarten:<br />
− Potenziell Fledermäuse (Jagdrevier, Flug), keine Quartierstandorte<br />
− Vorkommende Brutvogelarten (500 m um die Baustelle 31 ): Blaukehlchen,<br />
Kiebitz, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger, Wachtel<br />
− kein Rastvorkommen von mindestens landesweiter Bedeutung<br />
Pflanzen:<br />
− Kein Vorkommen geschützter oder seltener Pflanzenarten.<br />
Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />
− kein Vorkommen<br />
Biologische Vielfalt / Biotopverbund<br />
Der Tierbestand ist unter den Gegebenheiten der bestehenden Nutzungen<br />
typisch für den Bezugsraum. Der Bereich hat aufgrund fehlender Strukturen<br />
wie naturnahe Gewässerläufe oder Grünverbindungen keine besondere<br />
Funktion für den Biotopverbund.<br />
B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />
Boden, Wasser,<br />
Luft, Klima<br />
- Biotische Lebensraumfunktion<br />
- Speicher- und<br />
Reglerfunktion<br />
- Grundwasserschutzfunktion<br />
- Retentionsfunktion<br />
- Lufthygienische<br />
Ausgleichsfunktion<br />
Boden / Sediment:<br />
Kalkmarsch, mit hohem bis sehr hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial.<br />
Die Böden sind vor der Eindeichung aus Sedimenten der Nordsee bei<br />
Hochwasser entstanden.<br />
Der Boden hat allgemeine Lebensraum- und Speicher- und<br />
Reglerfunktionen im Bezugsraum. Es kommen keine seltenen Böden<br />
vor.<br />
Der Boden ist von allgemeiner Bedeutung.<br />
Wasser:<br />
Oberflächenwasser<br />
Strukturarme Gräben mit allgemeiner Lebensraumfunktion.<br />
31 Durch die abschirmende Wirkung des Seedeichs werden die Brutvogelarten im Vorland nicht berücksichtigt.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 43 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
1.1<br />
C. Landschaft<br />
Landschaft<br />
- L‘bildfunktion<br />
- Erholungsfunktion<br />
D. Schutzgebiete<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Südlich Hamswehrumer Leeshaus (binnendeichs)<br />
Grundwasser<br />
Oberflächennahes Grundwasser mit Salzeinfluss. Der mittlere<br />
Grundwasserstand liegt zwischen 0,6 bis 1,5 m unter Geländeoberkante.<br />
Keine besonderen Funktionen des Wassers im Bezugsraum.<br />
Atlantisches niederschlagsreiches Küstenklima ohne besondere<br />
Funktionen im Bezugsraum.<br />
Landschaftsbild:<br />
Landschaftsbildprägend ist in der Krummhörn die landwirtschaftliche<br />
Nutzung in Form der Acker- und Grünlandnutzung auf den fruchtbaren<br />
Marschböden. Ein typisches kulturhistorisches Landschaftselement ist der<br />
Seedeich. Die Krummhörn ist eine offene, weitgehend gehölzfreie<br />
Landschaft. Nahe der HDD Baustelle vorhandene Windkraftanlagen sind<br />
weithin sichtbar. Vereinzeln kommen Gehöfte vor, wie der ca. 100 m<br />
nördlich der Baustelle liegende Hof.<br />
Erholung:<br />
Zu bestimmten Monaten prägt der Tourismus das Landschaftsbild. So liegt<br />
beispielsweise ca. 500 m südlich der Baustelle ein Campingplatz und<br />
Fahrradtouristen nutzen die Straßen entlang der Deichlinie.<br />
Der Bezugsraum binnendeichs ist aufgrund der Nutzungen ohne<br />
besondere Funktionen für Naturerleben und stille Erholung.<br />
Das Landschaftsbild ist von allgemeiner Bedeutung.<br />
Der Bezugsraum<br />
(orange umgrenzt) liegt<br />
in keinem Schutzgebiet.<br />
Er grenzt an das Vogelschutzgebiet„Krummhörn“<br />
an, in dem er<br />
eingebettet liegt.<br />
Quelle: Ausschnitt aus<br />
Gebietskarte des<br />
Vogelschutzgebiets V04<br />
Krummhörn, EU Code<br />
2504-401<br />
Eingriffsrelevante Funktion im Bezugsraum 1.1 ist somit:<br />
Habitatfunktion insbesondere für wertgebende Brutvogelarten (März bis Mitte Juli)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 44 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Camping<br />
Uferverbau und Buhnen<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Mischwatt<br />
Salz- und Brackmarschbiotope<br />
Deich<br />
Acker<br />
Abbildung 15: Schrägluftbild Bezugsraum 1.1 (binnendeichs) und 1.2 (außendeichs)<br />
Quelle: H&M Luftbildservice 2011, i.A. TenneT Offshore GmbH<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 45 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
4.2 Bezugsraum 1.2 Manslagter Nacken und Vorland<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Außendeichs liegender Bereich der wattseitigen HDD-Baustelle (Bezug Bauabschnitt 1.2).<br />
Abbildung 16: Bezugsraum 1.2 – Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 46 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
1.2<br />
Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />
Lage<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />
Bauabschnitt 1.2 (HDD-Wattbaustelle)<br />
Außendeichs liegender Komplex am Vorland von Hamswehrum nördlich<br />
Leuchtfeuer Campen. Der Bezugsraum umfasst einen Bereich von 500 m<br />
beiderseits der Seetrasse DolWin3.<br />
Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.2 "Watten<br />
und Marschen": Neben dem Wattenmeer mit Wattflächen und Wattrinnen<br />
im Ästuar der Ems kommen Salzwiesen vor.<br />
Nutzung Vorwiegend touristische Nutzung im Sommer.<br />
Hinweis: Nennung / Beschreibung von Biotopen folgt unten.<br />
A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />
Pflanzen, Tiere,<br />
biologische Vielfalt<br />
- Biotopfunktion<br />
- Habitatfunktion<br />
- Biotopverbundfunktion<br />
Biotope (Abbildung 16):<br />
Vorland: Salz- und Brackmarschbiotope mit Salzwiesen, Queller-Watt und<br />
Röhrichte der Brackmarsch. Das Vorland ist durch geklammerte Steine<br />
(verbaute Ufer) und Buhnen gesichert und wird von einem befestigten Weg<br />
umgrenzt.<br />
Eulitoral: Brackwasserwatt ohne Vegetation höherer Pflanzen. Die<br />
Wattbaustelle liegt im Mischwatt (Biotoptyp KWBu, LRT 1140<br />
„Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“, § gesetzlich geschützt).<br />
Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp von sehr hoher Bedeutung<br />
(Wertstufe 5).<br />
Bis auf die Küstenschutzbauwerke und den Weg sind alle genannten<br />
Biotope als Salzwiesen im Küstenbereich, als Röhrichte und als<br />
Wattflächen im Küstenbereich nach § 30 BNatSchG gesetzlich<br />
geschützt.<br />
Tiere:<br />
Brutvögel: Im Vorland sind folgende für das Vogelschutzgebiet V01<br />
„Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“<br />
wertbestimmende Arten in 2011 beobachtet worden: Rohrweihe,<br />
Kornweihe, Säbelschnäbler und Blaukehlchen (Anhang I) sowie Feldlerche,<br />
Rotschenkel und Schafstelze (Art. 4 Abs. 2). Als Arten der Roten Liste<br />
Deutschlands kommen Wiesenweihe, Sandregenpfeifer, Schilfrohrsänger<br />
und Wiesenpieper hinzu.<br />
Brutgeschehen wurde bei Blaukehlchen, Feldlerche, Rotschenkel,<br />
Schafstelze, Schilfrohrsänger und Wiesenpieper festgestellt. Die häufigsten<br />
Arten sind im Vorland Rotschenkel (15 Revierpaare) und Wiesenpieper (9<br />
RP) (vgl. Tabelle 5-10 in der UVS, Anlage 10.3.1).<br />
Das Vorland ist durch die HDD-Baustelle nicht direkt betroffen. Die<br />
Wattbaustelle liegt etwa 180 m zum Vorland entfernt. Das Mischwatt wird<br />
von Limikolen als Nahrungshabitat während der Niedrigwasserphase<br />
genutzt.<br />
Der Brutvogelbestand (im Vorland) ist unter zusätzlicher Berücksichtigung<br />
der ausgewerteten Erfassungen des NLWKN (UVS, Anlage 10.3.1, Kap.<br />
5.3.1.3) von sehr hoher (nationaler) Bedeutung (Wertstufe 5).<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 47 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
1.2<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />
Euring deutscher<br />
Artname<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 48 von 97<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
EU-Vogelschutz-RL<br />
Anhang I-Art<br />
EU-Vogelschutz-RL<br />
Artikel 4 (2) V01 oder<br />
V04 wertbestimmend<br />
11060 Blaukehlchen V x 1<br />
09760 Feldlerche 3 3 x 1<br />
Euring deutscher<br />
Artname<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
EU-Vogelschutz-RL<br />
Anhang I-Art<br />
EU-Vogelschutz-RL<br />
Artikel 4 (2) V01 oder<br />
V04 wertbestimmend<br />
05460 Rotschenkel V 2 x 15<br />
10170 Schafstelze x 6<br />
12430 Schilfrohrsänger V 3 x 1<br />
10110 Wiesenpieper V 3 9<br />
Anmerkung: RP = Revierpaar<br />
RL D = Rote Liste Deutschlands 2007<br />
RL Nds = Rote Liste Niedersachsens 2007<br />
in Klammern: zusätzliche Anzahl Reviere<br />
gemäß Planungsgemeinschaft LaReG<br />
Gastvögel:<br />
Die Wattflächen werden vor allem zur Nahrungssuche genutzt. Bei<br />
Niedrigwasser sind die Vögel weitläufig im Watt verteilt.<br />
Bei auflaufendem Wasser wird zur Rast auf Flächen ausgewichen, die nicht<br />
überflutet werden. Möwen und Enten nutzen vor allem den befestigen Weg<br />
am Vorland zur Rast.<br />
Möwen und einige Limikolen nutzen bei der Nahrungssuche die<br />
Wattflächen meist vereinzelt, z. B. Großer Brachvogel, oder in kleineren<br />
Trupps, z. B. Sandregenpfeifer oder Pfuhlschnepfe. Austernfischer treten<br />
auch in größeren Trupps auf (vgl. UVS, Anlage 10.3.1, Kap. 5.4.2.1.3).<br />
Der Gastvogelbestand (im Manslagter Nacken) ist insgesamt von sehr<br />
hoher Bedeutung (Wertstufe 5). Der Bezugsraum erreicht für Brandgans,<br />
Ringelgans und Sandregenpfeifer eine nationale Bedeutung und für die<br />
Schneeammer eine landesweite Bedeutung.<br />
Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für Brut- und<br />
Gastvögel.<br />
Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften: Insgesamt wurden mit<br />
Scrobicularia plana (Große Pfeffermuschel) und Cerastoderma edule<br />
(Gemeine Herzmuschel) zwei Arten der Roten Listen festgestellt. Die Große<br />
Pfeffermuschel gilt als gefährdete Art, die Gemeine Herzmuschel ist eine<br />
Art der Vorwarnliste. Die Pfeffermuschel ist mit sehr hoher Stetigkeit im<br />
gesamten Eulitoral verbreitet.<br />
Das vorgefundene Makrozoobenthos entspricht weitgehend dem<br />
RP Vorland (n)<br />
RP Vorland (n)
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
1.2<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />
Erwartungsbild für den jeweiligen Watt-Typus (siehe auch Sedimente). Die<br />
Artenzahl in den beiden untersuchten Watttypen (Misch- und Sandwatt)<br />
entspricht der in vergleichbaren Wattgebieten, z.B. dem Artenspektrum im<br />
Watt bei Hilgenriedersiel.<br />
Das Makrozoobenthos ist aufgrund des Vorkommens von 2 RL-Arten und<br />
der auf mittlerem Niveau liegenden Artenzahl von mittlerer, allgemeiner<br />
Bedeutung (Wertstufe 3) (vgl. UVS, Anlage 10.3.1, Kap. 5.5.4.1)<br />
Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im und auf dem<br />
Watt lebende wirbellose Tiere und ist Nahrungshabitat für Brut- und<br />
Gastvögel.<br />
Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFHRL) und<br />
bewertungsrelevanter europäischer Vogelarten:<br />
− Potenziell Schweinswal (Streifgebiet bei Hochwasser)<br />
− Potenziell Fledermäuse (Jagdrevier, Flug), keine Quartiere<br />
− Vorkommende Brutvogelarten (500 m um die Baustelle 32 ): Rohrweihe, Kornweihe,<br />
Säbelschnäbler, Blaukehlchen, Braunkelchen, Feldlerche, Rotschenkel,<br />
Schafstelze, Wiesenweihe, Sandregenpfeifer, Kiebitz, Schilfrohrsänger,<br />
Uferschnepfe und Wiesenpieper (mit festgestelltem Brutgeschehen<br />
2011 unterstrichen).<br />
− Rastvorkommen von mindestens landesweiter Bedeutung für Brandgans,<br />
Ringelgans, Sandregenpfeifer und Schneeammer.<br />
Pflanzen (nur im Eulitoral 33 ):<br />
− Kein Nachweis von gefährdeten und geschützten Gefäßpflanzenarten im<br />
Eulitoral. Es wurden im Untersuchungsgebiet der BE-Baustelle im Watt keine<br />
Seegrasvorkommen festgestellt.<br />
Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />
− kein Vorkommen<br />
Biologische Vielfalt / Biotopverbund (nur im Eulitoral)<br />
Marines Ökosystem im Ästuar mit einer von den Gezeiten geprägten<br />
biologischen Vielfalt. Das Küstenmeer bildet mit Eulitoral, Sublitoral,<br />
Sandbänken und Inseln ein Großökosystem, mithin einen<br />
Großbiotopverbund.<br />
B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />
Boden, Wasser,<br />
Luft, Klima<br />
- Biotische Lebensraumfunktion<br />
- Speicher- und<br />
Reglerfunktion<br />
- Grundwasserschutzfunktion<br />
- Retentionsfunktion<br />
- Lufthygienische<br />
Ausgleichsfunktion<br />
Sediment 34 :<br />
Weiches Mischwatt mit Rippel als Oberflächenstruktur. Einsinktiefe<br />
(20.09.2011) ca. 5 cm, stellenweise bis 30 cm. Sehr geringe Diatomeen-<br />
Bedeckung 0-5%, hohe Besiedlungsdichte der Oberflächen mit der<br />
Gemeinen Wattschnecke (Hydrobia), geringe Besiedlung mit der Gemeinen<br />
Herzmuschel.<br />
Das Sediment hat eine wichtige Lebensraumfunktion für das Benthos.<br />
Wasser:<br />
Lage im Übergangsgewässer bei 0-5 m Wassertiefe. Strömungs- und<br />
32<br />
Durch die abschirmende Wirkung des Seedeichs werden die Brutvogelarten binnendeichs nicht berücksichtigt.<br />
33<br />
Im Vorland finden keine Baumaßnahmen statt.<br />
34<br />
Boden unterhalb der MThw-Linie kommt definitionsgemäß nicht vor und wird durch den Begriff Sediment oder Gewässergrund<br />
ersetzt.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 49 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
1.2<br />
C. Landschaft<br />
Landschaft<br />
- L‘bildfunktion<br />
- Erholungsfunktion<br />
D. Schutzgebiete<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Manslagter Nacken und Vorland (außendeichs)<br />
witterungsabhängige Trübung, im Durchschnitt bei ca. 30-50 mg TG/I 35 .<br />
Salzgehalt zwischen 25-28 PSU abhängig vom tidalen Einfluss.<br />
Atlantisches niederschlagsreiches Küstenklima ohne besondere Funktionen<br />
im Bezugsraum.<br />
Landschaftsbild:<br />
Die Uferlinie nahe der HDD Wattbaustelle ist von Küstenschutzbauwerken<br />
(Deichanlagen, vergossenem Uferverbau und Buhnen) gekennzeichnet. Bei<br />
guter Sicht wirken die industriellen Strukturen und Windkraftanlagen der ca.<br />
9 km westlich liegenden Niederländischen Küste (Eemshafen) deutlich in<br />
die Landschaftsbildeinheit hinein. Nahe der HDD Baustelle binnendeichs<br />
vorhandene Windkraftanlagen wirken auch hier hinein.<br />
Die Außendeichsflächen nahe der HDD Wattbaustelle bestehen aus<br />
begrüppten Salzwiesen, die ca. 200 m breit sind. Der Übergang vom Watt<br />
zu den Salzwiesen ist durch den Uferbau unnatürlich und eine naturnahe<br />
Vegetationsabfolge fehlt.<br />
Die Wasserflächen werden durch die Berufs- und Freizeitschifffahrt genutzt.<br />
Dies wird dem Betrachter durch einen regelmäßigen Verkehr mit z.B.<br />
Fahrgastschiffen (Fähren und Katamaran), Binnenschiffen oder<br />
Segelbooten deutlich. Von der Nutzung dieses Bereichs durch die Berufs-<br />
und Freizeitfischerei ist ebenfalls auszugehen. Es finden außerdem<br />
Baggerungen im Bereich der Fahrrinne statt, die optisch und akustisch auf<br />
den Betrachter wirken. Der zwischen Festland und Borkum verkehrende<br />
Katamaran (70 km/h) ist deutlich außendeichs zu hören und zu sehen.<br />
Erholung:<br />
Das Watt wird bei Niedrigwasser für Wattwanderungen genutzt.<br />
Der Bezugsraum außendeichs ist aufgrund der Nutzungen ohne<br />
besondere Funktionen für Naturerleben und stille Erholung.<br />
Das Landschaftsbild ist von allgemeiner Bedeutung.<br />
• Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone 2 (Zwischenzone)<br />
• FFH-Gebiet DE 2306-301 NP Nieders. Wattenmeer, Betrachtungsraum<br />
Außenems<br />
• Vogelschutzgebiet DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und<br />
angrenzendes Küstengewässer<br />
Eingriffsrelevante Funktionen im Bezugsraum 1.2 sind somit:<br />
Habitatfunktionen (Brut) insbesondere für wertgebende Arten (Vorland in 180 m Entfernung<br />
zur Baustelle im Watt), Nahrungshabitat (benthische Besiedlung) v.a. für Rotschenkel, Sandregenpfeifer,<br />
Uferschnepfe<br />
Biotop- und Sedimentfunktionen (naturnahe Morphologie und Gefüge, benthische Lebensraumfunktion)<br />
35 mg TG/l gibt die Schwebstoffkonzentration an, TG = Trockengewischt<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 50 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
4.3 Bezugsraum 2 Manslagter Nacken<br />
Kabelverlegung im Watt und Flachwasser (Bezug Bauabschnitt 2).<br />
Abbildung 17: Bezugsraum 2 „Manslagter Nacken“<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 51 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
2<br />
Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />
Lage<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Manslagter Nacken (außendeichs)<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bauabschnitt 2 (Verlegung im Watt und im Flachwasser)<br />
Außendeichs liegender Komplex im Eulitoral und flachem Sublitoral (s.<br />
Abbildung 17) Der Bezugsraum umfasst auf 4.141 m Länge einen Bereich<br />
von 500 m beiderseits der Seetrasse DolWin3.<br />
Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.2 "Watten<br />
und Marschen".<br />
Nutzung Vorwiegend touristische Nutzung im Sommer.<br />
Freizeitschifffahrt, Freizeitfischerei (Reusenfischer)<br />
Hinweis: Nennung / Beschreibung von Biotopen folgt unten.<br />
A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />
Pflanzen, Tiere,<br />
biologische Vielfalt<br />
- Biotopfunktion<br />
- Habitatfunktion<br />
- Biotopverbundfunktion<br />
Biotope:<br />
Die Seetrasse liegt im Biotoptyp KWB Brackwasserwatt ohne Vegetation<br />
höherer Pflanzen (3.188 m, davon 605 m Mischwatt (KWBu) und 2.583 m<br />
Sandwatt (KWBs) und im Biotoptyp KMF Flachwasserzone des<br />
Küstenmeeres (953 m).<br />
Die Watt-Biotoptypen lassen sich den Lebensraumtypen LRT 1140<br />
„Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“ zuordnen.<br />
Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp beim Watt von sehr hoher<br />
Bedeutung (Wertstufe 5), beim Flachwasser von hoher Bedeutung<br />
(Wertstufe 4).<br />
Das Brackwasserwatt ist als Wattfläche im Küstenbereich nach § 30<br />
BNatSchG gesetzlich geschützt.<br />
Die Flachwasserzone ist wegen fehlender besonderer Strukturen wie<br />
Makrophyten/Makroalgen oder artenreiche Kies-, Grobsand- und<br />
Schillgründe nicht gesetzlich geschützt.<br />
Tiere:<br />
Brutvögel:<br />
Die im Vorland brütenden Limikolen (s. Bezugsraum 1.2) nutzen die<br />
Wattflächen zur Nahrungssuche.<br />
Gastvögel:<br />
Die Wattflächen werden vor allem zur Nahrungssuche genutzt. Möwen und<br />
einige Limikolen nutzen bei der Nahrungssuche die Wattflächen meist<br />
vereinzelt, z. B. Großer Brachvogel, oder in kleineren Trupps, z. B.<br />
Sandregenpfeifer oder Pfuhlschnepfe. Austernfischer treten auch in<br />
größeren Trupps auf.<br />
Der Gastvogelbestand (im Manslagter Nacken) ist insgesamt von sehr<br />
hoher Bedeutung (Wertstufe 5). Der Bezugsraum erreicht für Brandgans,<br />
Ringelgans und Sandregenpfeifer eine nationale Bedeutung (vgl. UVS,<br />
Anlage 10.1.1, Kap. 5.4.4.1).<br />
Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im Watt nach<br />
Nahrung suchende Brutvogelarten, v.a. Limikolen, und für Gast- und<br />
Rastvögel.<br />
Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften im Eulitoral:<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 52 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
2<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Manslagter Nacken (außendeichs)<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Wie im Bezugsraum 1.2: Scrobicularia plana (Große Pfeffermuschel) und<br />
Cerastoderma edule (Gemeine Herzmuschel) als gefährdete bzw. Art der<br />
Vorwarnliste. Die Pfeffermuschel ist mit sehr hoher Stetigkeit im gesamten<br />
Eulitoral verbreitet.<br />
Das vorgefundene Makrozoobenthos entspricht weitgehend dem<br />
Erwartungsbild für den jeweiligen Watt-Typus (siehe auch Sedimente).<br />
Das Makrozoobenthos ist aufgrund des Vorkommens von 2 RL-Arten und<br />
der auf mittlerem Niveau liegenden Artenzahl von mittlerer, allgemeiner<br />
Bedeutung (Wertstufe 3) (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.5.4.1).<br />
Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften im Sublitoral (Flachwasser):<br />
Im Bezugsraum liegt ein untersuchtes Quertransekt mit vier Stationen (Van-<br />
Veen-Greifer; 16 Proben) und ein Längstransekt mit 2 Dredgenhols. Das<br />
festgestellte Artenspektrum entspricht dem Erwartungsbild für ein sandiges<br />
Sublitoral im Übergangsgewässer. Es wird auf die Ausführungen im<br />
Bezugsraum 3 verwiesen, weil dort die meisten der in 2011 untersuchten<br />
Stationen liegen und die somit repräsentativ sind. Zusammenfassend ist<br />
jedoch im Ergebnis der Untersuchung festzustellen, dass das<br />
Makrozoobenthos im Bezugsraum 2 weitgehend mit dem in der Literatur<br />
beschriebenen Referenzzustand des Übergangsgewässers der Ems<br />
übereinstimmt.<br />
Das Makrozoobenthos ist aufgrund des Vorkommens von bis zu 14 RL-<br />
Arten und der über dem mittlerem Niveau liegenden Artenzahl von<br />
allgemeiner bis besonderer Bedeutung (Wertstufe 4) (vgl. UVS, Anlage<br />
10.1.1, Kap. 5.5.4.2).<br />
Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im und auf dem<br />
Watt und am Gewässergrund lebende wirbellose Tiere.<br />
Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFHRL) und<br />
bewertungsrelevanter europäischer Vogelarten (wie Bezugsraum 1.2):<br />
− Potenziell Schweinswal (Streifgebiet bei Hochwasser)<br />
− Potenziell Fledermäuse (Jagdrevier, Flug), keine Quartiere<br />
− Vorkommende Brutvogelarten (500 m um die Baustelle 36 ): Rohrweihe, Kornweihe,<br />
Säbelschnäbler, Blaukehlchen, Braunkelchen, Feldlerche, Rotschenkel,<br />
Schafstelze, Wiesenweihe, Sandregenpfeifer, Kiebitz, Schilfrohrsänger,<br />
Uferschnepfe und Wiesenpieper (mit festgestelltem Brutgeschehen<br />
2011 unterstrichen).<br />
− Rastvorkommen von mindestens landesweiter Bedeutung für Brandgans,<br />
Ringelgans, Sandregenpfeifer und Schneeammer.<br />
Pflanzen<br />
− Kein Nachweis von gefährdeten und geschützten Gefäßpflanzenarten,<br />
von Seegras oder Makrophyten und Großalgen<br />
Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />
− kein Vorkommen<br />
Biologische Vielfalt / Biotopverbund (nur im Eulitoral)<br />
Marines Ökosystem im Ästuar im Übergang zum Küstengewässer mit einer<br />
von den Gezeiten geprägten biologischen Vielfalt. Das Küstengewässer<br />
36 Durch die abschirmende Wirkung des Seedeichs werden die Brutvogelarten binnendeichs nicht berücksichtigt.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 53 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
2<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Manslagter Nacken (außendeichs)<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
bildet mit Eulitoral, Sublitoral, Sandbänken und Inseln ein Großökosystem,<br />
mithin einen Großbiotopverbund.<br />
B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />
Sediment und Wasser<br />
- Biotische Lebensraumfunktion<br />
C. Landschaft<br />
Landschaft<br />
- L‘bildfunktion<br />
- Erholungsfunktion<br />
D. Schutzgebiete<br />
Sediment:<br />
Mischwatt, teils mit Rippelstruktur, teils schwaches Relief als<br />
Oberflächenstruktur. Einsinktiefe (20.09.2011) zwischen 5 bis 30 cm.<br />
Überwiegend sehr geringe Diatomeen-Bedeckung 0-5%, teils Bereiche mit<br />
bis zu 20% Bedeckung (ebenfalls gering), hohe Besiedlungsdichte der<br />
Oberflächen mit der Gemeinen Wattschnecke (Hydrobia), geringe<br />
Besiedlung mit der Gemeinen Herzmuschel.<br />
Im Sublitoral feinsandiges Sediment.<br />
Wasser:<br />
Lage im Übergangsgewässer bei 0-5 m Wassertiefe. Strömungs- und<br />
witterungsabhängige Trübung, im Durchschnitt bei ca. 30-50 mg TG/I 37 .<br />
Salzgehalt zwischen 25-28 PSU abhängig vom tidalen Einfluss.<br />
Atlantisches niederschlagsreiches Küstenklima ohne besondere Funktionen<br />
im Bezugsraum.<br />
Landschaftsbild:<br />
Wie Bezugsraum 1.2<br />
Erholung:<br />
Das Watt wird bei Niedrigwasser für Wattwanderungen genutzt.<br />
• Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone 2 (Zwischenzone)<br />
• FFH-Gebiet DE 2306-301 NP Nieders. Wattenmeer, Betrachtungsraum<br />
Außenems<br />
• Vogelschutzgebiet DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und<br />
angrenzendes Küstengewässer<br />
Eingriffsrelevante Funktionen im Bezugsraum 2 sind somit:<br />
Habitatfunktionen: Nahrungshabitat (benthische Besiedlung) für im Watt rastende und Nahrung<br />
suchende Arten vgl.bar Bezugsraum 1.2<br />
Biotop- und Sedimentfunktionen (naturnahe Morphologie und Gefüge, benthische Lebensraumfunktion)<br />
37 mg TG/l gibt die Schwebstoffkonzentration an, TG = Trockengewischt<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 54 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
4.4 Bezugsraum 3 Westerems<br />
Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Baustellenabschnitt 3).<br />
Abbildung 18: Bezugsraum 3 (Blatt 1) „Westerems“<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 55 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Abbildung 19: Bezugsraum 3 (Blatt 2) „Westerems“<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 56 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Abbildung 20: Bezugsraum 3 (Blatt 3) „Westerems“<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 57 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
3<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Westerems<br />
Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />
Lage<br />
Bauabschnitt 3 (Verlegung im Flachwasser)<br />
Nearshore- Komplex in der Westerems<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Der Bezugsraum umfasst auf 37.285 m Länge einen Bereich von 500 m<br />
beiderseits der Seetrasse DolWin3 (vgl. Abbildung 18 bis Abbildung 20)<br />
Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.2 "Watten<br />
und Marschen".<br />
Nutzung Inselfähr- und Ausflugsverkehrverkehr, Berufsschifffahrt, Garnelenfischerei<br />
Hinweis: Nennung / Beschreibung von Biotopen folgt unten.<br />
A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />
Pflanzen, Tiere,<br />
biologische Vielfalt<br />
- Biotopfunktion<br />
- Habitatfunktion<br />
- Biotopverbundfunktion<br />
Biotope:<br />
Die Seetrasse verläuft durchgängig im Biotoptyp KMF - Flachwasserzone<br />
des Küstenmeeres (LRT 1160 „Flache große Meeresamre und –buchten“).<br />
Südlich des Randzel verläuft die Seetrasse auf rund 1.510 m Strecke (4 %<br />
des Bauabschnitts) durch den kiesreichen Untertypus dieses Biotoptyps<br />
(KMFk, vgl. Abbildung 18).<br />
Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp<br />
beim Flachwasser von hoher Bedeutung (Wertstufe 4),<br />
beim Untertyp Kiesgrund von sehr hoher Bedeutung (Wertstufe 5).<br />
Der Kiesgrund wird trotz fehlender ausgesprochen artenreicher Bestände<br />
vorsorglich aufgrund des Potenzials als nach § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG<br />
gesetzlich geschützt (Flachwasserzone mit artenreichem Kiesgrund im<br />
Küstenbereich) angesehen.<br />
Tiere:<br />
Marine Säuger:<br />
Nordwestlich von Borkum am Hohen Riff (RZ I/11) sowie südöstlich von<br />
Borkum (Randzel I/6) sind aktuelle und potentielle Seehundliegeplätze. In<br />
den Jahren 2007-2011 wurden an den Liegeplätzen vielfach mehr als 150<br />
Individuen (vorwiegend Alttiere) innerhalb der 500 m Zone nachgewiesen.<br />
Beide Sandbänke haben derzeit im Wirkbereich des Vorhabens keine<br />
Bedeutung als Wurfplatz (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.1.2.1).<br />
Ebenfalls nordwestlich von Borkum sowie am Weststrand der Insel sind<br />
aktuelle und potentielle Kegelrobbenliegeplätze vorhanden, die jedoch<br />
keine Bedeutung als Wurfplatz besitzen (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap.<br />
5.1.2.2).<br />
Der Schweinswal nutzt den Bezugsraum hauptsächlich zur Nahrungssuche<br />
(Streif- und Jagdgebiet).<br />
Der Bezugsraum hat streckenweise eine wichtige Habitatfunktion als<br />
Liege- und Ruheplatz für Seehunde und Kegelrobben im Bereich<br />
Hohes Riff und für Seehunde im Bereich Randzel. Die Sandbänke<br />
haben im Wirkbereich eine potenzielle Wurfplatzfunktion (zumindest<br />
für Seehunde).<br />
Brutvögel:<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 58 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
3<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Westerems<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Nistplatzwahl, Brut und Jungenaufzucht werden auf Borkum<br />
(nächstgelegene Zählgebiete 2406.1/4 u. 2306.3/2) durch Habituation,<br />
Vorbelastungen und Entfernung der Seetrasse nicht erheblich gestört (vgl.<br />
UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.3.4.4).<br />
Gastvögel:<br />
Es werden keine erheblichen Störungen für Gastvögel erwartet (vgl. UVS,<br />
Anlage 10.1.1, Kap. 5.4.5.4).<br />
Zur Hauptmauserzeit im Spätsommer (Juli und August) werden vor allem<br />
die Watten und Priele am Emshörngat und Blinden Randzelgat genutzt. Der<br />
größte Trupp (der letzten fünf Jahren) umfasste 3.500 Individuen zur<br />
Mauserzeit am 14.08.2009 (NLPV 2012). Dies entspricht einer nationalen<br />
Bedeutung. Der Bestand der Art wird deshalb mit besonderer Bedeutung<br />
bewertet.<br />
Der Bezugsraum ist von sehr hoher Bedeutung (Wertstufe 5).<br />
Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften im Sublitoral (Flachwasser):<br />
Hinweis: Der nachfolgende Bestand des Makrozoobenthos gilt die die Bezugsräume<br />
3 und 4 bis zur „Harfe“.<br />
Infauna: Vorkommen von insgesamt 136 Makrozoobenthostaxa bzw. 127<br />
Arten. Der Großteil der Taxa gehört zur Gruppe der Polychaeta (51 Arten /<br />
54 Taxa) gefolgt von den Crustacea (40 Arten). Alle anderen Gruppen<br />
weisen nur eine geringe Artenzahl auf.<br />
Vorkommen von 19 Arten der Roten Liste Deutschlands, darunter sind mit<br />
dem Zypressenmoss Sertularia cupressina und der Teppichmuschel<br />
Venerupis senegalensis zwei gefährdete Arten (Rote Liste Status 3), und<br />
einer Art mit geographischer Restriktion (Rote Liste Status R). Die übrigen<br />
Arten (16) sind potenziell gefährdet (Rote Liste Status G) (UVS, Anlage<br />
10.1.1, Tabelle 5-36).<br />
Lanice conchilega (Bäumchenröhrenwurm) strukturiert durch den Bau von<br />
Röhren die Sedimentoberfläche und schafft damit für weitere Arten des<br />
Benthos einen wertvollen Lebensraum. Die Art ist mit 6% Abundanzanteil<br />
und 8,3% Biomasseanteil nachgewiesen.<br />
Epifauna: Vorkommen von insgesamt acht Arten und eine unbestimmter<br />
Anthoza-Art der evertebraten Epifauna, darunter drei Krebsarten<br />
(Liocarcinus holsatus, Macropodia rostrata, Pandalus montagui) und eine<br />
Schneckenart (Dendronotus frondosus).<br />
Crangon crangon (Nordseegarnele), Carcinus maenas (Gemeine<br />
Strandkrabbe) und Asterias rubens (Gemeiner Seestern) kommen mit<br />
hoher Stetigkeit vor. Die Arten Dendronotus frondosus, Pandalus montagui<br />
kommen jeweils an nur einer und die Anthozoa an zwei Stationen vor.<br />
Mit der Bäumchenschnecke Dendronotus frondosus ist eine potenziell<br />
gefährdete Art (Rote Liste Status G) der Roten Liste Deutschlands<br />
nachgewiesen (ein Einzelexemplar, nur in diesem Bezugsraum).<br />
Das Makrozoobenthos ist aufgrund des Vorkommens der RL-Arten und der<br />
über dem mittlerem Niveau liegenden Artenzahl von allgemeiner bis<br />
besonderer Bedeutung (Wertstufe 4) (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap.<br />
5.5.4.2).<br />
Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im und auf dem<br />
Gewässergrund lebende wirbellose Tiere.<br />
Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFHRL) und<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 59 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
3<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Westerems<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
bewertungsrelevanter europäischer Vogelarten:<br />
− Schweinswal (Streifgebiet)<br />
− Rastvorkommen von mindestens landesweiter Bedeutung: Eiderenten (Mauserzeitraum<br />
Juli-August)<br />
Pflanzen<br />
− Kein Nachweis von Makrophyten und Großalgen<br />
Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />
− kein Vorkommen<br />
Biologische Vielfalt / Biotopverbund<br />
Marines Ökosystem im Küstengewässer. Das Küstengewässer bildet mit<br />
Eulitoral, Sublitoral, Sandbänken und Inseln ein Großökosystem, mithin<br />
einen Großbiotopverbund.<br />
B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />
Sediment und Wasser<br />
- Biotische Lebensraumfunktion<br />
C. Landschaft<br />
Landschaft<br />
- L‘bildfunktion<br />
- Erholungsfunktion<br />
Sediment (Sublitoral):<br />
Den Hauptanteile bilden Fein- und Mittelsande mit geringen Ton- und<br />
Schluffanteilen (entsprechend geringer organischer Anteil) eines<br />
durchgängig „gewellten“ Gewässergrunds (v.a. Riffelstrukturen). Die<br />
Sedimente sind insgesamt heterogen verteilt: Wenige Kiesgründe (s.o.) und<br />
v.a. Fein- und Mittelsande und Mittel- bis Grobsande ohne klaren<br />
räumlichen Trend. Die Westerems prägt eine hohe hydromorphologische<br />
Dynamik mit starken natürlichen Umlagerungsprozessen.<br />
Bis auf die Kiesgründe, die von besonderer Bedeutung sind, ist das<br />
Sediment von allgemeiner Bedeutung mit entsprechender biotischer<br />
Lebensraumfunktion (hoch – mittel).<br />
Wasser:<br />
Polyhalines (bis Borkum) bis euhalines Küstengewässer mit Salzgehalten<br />
zwischen 25 – 32 PSU und mäßiger bis geringer Trübung zwischen 10 bis<br />
5 mg TG/l. Die Westerems ist gut durchmischt mit Sauerstoffgehalten um<br />
die 10 mg/l.<br />
Bezogen auf die Wasserbeschaffenheit ist der Bezugsraum von allgemeiner<br />
bis besonderer Bedeutung (Wertstufe 4) mit entsprechend hoher biotischer<br />
Lebensraumfunktion.<br />
Landschaftsbild:<br />
Offenes Küstengewässer mit typischen Nutzungen (Berufsschifffahrt,<br />
Berufsfischerei u.a.), Sandbänken und Insel. Weiträumige<br />
Sichtbeziehungen einer Landschaft mit naturraumtypischer Eigenart.<br />
Erholung:<br />
Schwerpunkt der Erholung ist die Insel Borkum (Südstrand).<br />
Das Landschaftsbild ist von allgemeiner Bedeutung.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 60 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
3<br />
D. Schutzgebiete<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Westerems<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
• Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone 2 (Zwischenzone)<br />
• FFH-Gebiet DE 2306-301 NP Nieders. Wattenmeer, Betrachtungsraum<br />
Randzel und Hohes Riff<br />
• Vogelschutzgebiet DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes<br />
Küstengewässer<br />
• NSG Borkum Riff, WE 276<br />
• FFH-Gebiet DE 2507-331 Unter- und Außenems<br />
• EU-VS-Gebiet "Waddenzee" (NL9801001)<br />
• FFH-Gebiet Ems-Dollart (NL2007 001), Teil des EU-VS-Gebiets<br />
Eingriffsrelevante Funktionen im Bezugsraum 3 sind somit:<br />
Habitatfunktionen: Liegeplätze Seehunde und Kegelrobben (ggf. pot. Wurfplätze Seehunde)<br />
Biotop- und Sedimentfunktionen (naturnahe Morphologie und Gefüge, benthische Lebensraumfunktion)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 61 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
4.5 Bezugsraum 4 Küstenmeer nördlich Borkum<br />
Kabelverlegung im Sublitoral (Bezug Bauabschnitt 4).<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Abbildung 21: Bezugsraum 4 „Küstenmeer nördlich Borkum“ (Blatt 3)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 62 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Abbildung 22: Bezugsraum 4 „Küstenmeer nördlich Borkum “ (Blatt 4)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 63 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
4<br />
Kurzbeschreibung des Bezugsraumes<br />
Lage<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Küstenmeer nördlich Borkum<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bauabschnitt 4 (Verlegung im Flach und Tiefwasser)<br />
Offshore-Komplex<br />
Der Bezugsraum umfasst auf rd. 17.150 m Länge einen Bereich von 500 m<br />
beiderseits der Seetrasse DolWin3 (vgl. Abbildung 21 und Abbildung 22)<br />
Naturraum Niedersächsische Nordseeküste und Marschen, Unterregion 1.1 "Deutsche<br />
Bucht ".<br />
Nutzung Berufsschifffahrt, Berufsfischerei, Garnelenfischerei<br />
Hinweis: Nennung / Beschreibung von Biotopen folgt unten.<br />
A. Beschreibung der Lebensraumfunktionen<br />
Pflanzen, Tiere,<br />
biologische Vielfalt<br />
- Biotopfunktion<br />
- Habitatfunktion<br />
- Biotopverbundfunktion<br />
Biotope:<br />
Die Seetrasse verläuft zunächst im Biotoptyp KMF - Flachwasserzone des<br />
Küstenmeeres (LRT 1160 „Flache große Meeresamre und –buchten“), ab<br />
der 20 m Tiefenlinie im Biotoptyp KMT - Tiefwasserzone des Küstenmeeres<br />
(lein FFH-Lebensraumtyp).<br />
Nordöstlich des OWP Riffgat verläuft die Seetrasse auf rund 350 m Strecke<br />
(2 % des Bauabschnitts) durch den kiesreichen Untertypus dieses<br />
Biotoptyps (KMTk, vgl. Abbildung 22). Der Abschnitt liegt im NSG Borkum<br />
Riff.<br />
Die betroffenen Grundflächen sind als Biotoptyp<br />
beim Flach- und Tiefwasser von hoher Bedeutung (Wertstufe 4),<br />
beim Untertyp Kiesgrund von sehr hoher Bedeutung (Wertstufe 5).<br />
Der Kiesgrund ist aufgrund der Benthosuntersuchungen und der Lage im<br />
NSG als nach § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG gesetzlich geschützt anzusehen<br />
(Tiefwasserzone mit artenreichem Kiesgrund im Küstenbereich)<br />
Tiere:<br />
Marine Säuger:<br />
Robben und Schweinswale nutzen den Bezugsraum zur Nahrungssuche.<br />
Robben halten sich jedoch mehr bei den Sandbänken nordwestlich von<br />
Borkum auf (Bezugsraum 3).<br />
Brutvögel:<br />
Brutvögel werden im Bezugsraum 4 aufgrund der Entfernung zu möglichen<br />
Bruthabitaten nicht betrachtet.<br />
Gastvögel:<br />
Nordwestlich von Borkum beginnt das Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet<br />
von Seevögeln (vgl. UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.4.2.4).<br />
Der Bezugsraum 4 hat für die Arten Stern- und Prachttaucher, Zwerg-,<br />
Sturm-, Heringsmöwe sowie Brandseeschwalbe keine landesweite<br />
Bedeutung. Der Abschnitt ist von allgemeiner, mittlerer Bedeutung<br />
(Wertstufe 3).<br />
Aquatische Arten und Lebensgemeinschaften im Sublitoral (Flachwasser):<br />
Hinweis: vgl. Bezugsraum 3<br />
In Ergänzung:<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 64 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
4<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Küstenmeer nördlich Borkum<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Die äußeren Stationen der Benthosuntersuchung (UVS, Anlage 10.1.1,<br />
Kap. 5.5.1.2.1) weisen mit Aonides paucibranchiata, Ophelia limacina,<br />
Spisula spp., Goniadella bobretzkii und Nephtys longosetosa einige<br />
typische Arten der Goniadella-Spisula-Assoziation in höheren Abundanzen<br />
auf. Das Vorkommen dieser Goniadella-Spisula-Assoziation setzt sich in<br />
den Bereich der 2Harfe" fort.<br />
Das Makrozoobenthos wird ab der 20 m Tiefenlinie vorsorglich der<br />
Goniadella-Spisula-Assoziation mit Übergängen zur Fabulina-fabula-<br />
Assoziation zugeordnet. Die Goniadella-Spisula-Assoziation ist eine in der<br />
Nordsee nicht weit verbreitete Makrozoobenthosgemeinschaft und als<br />
Besonderheit zu werten.<br />
Neben der Goniadella-Spisula-Assoziation wurden Felder mit hohen<br />
Dichten des Bäumchenröhrenwurms Lanice conchilega im Bereich der<br />
Harfe festgestellt.<br />
Aufgrund des Vorkommens der Goniadella-Spisula-Assoziation, der sehr<br />
hohen Artenzahl und der hohen bis sehr hohen Anzahl von Arten der Roten<br />
Listen sowie des Vorkommens der ökologisch wertvollen Lanice<br />
conchilega-Felder ist dem Makrozoobenthosbestand im Bereich des<br />
Küstenmeeres eine besondere Bedeutung (Wertstufe 5) beizumessen (vgl.<br />
UVS, Anlage 10.1.1, Kap. 5.5.4.2).<br />
Der Bezugsraum hat eine wichtige Habitatfunktion für im und auf dem<br />
Gewässergrund lebende wirbellose Tiere.<br />
Vorkommen streng geschützter Tierarten (Anhang IVa FFHRL) und<br />
europäischer Vogelarten:<br />
− Schweinswal (Streifgebiet)<br />
Pflanzen<br />
− Kein Nachweis von Makrophyten und Großalgen<br />
Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten (Anhang IVb FFHRL):<br />
− kein Vorkommen<br />
Biologische Vielfalt / Biotopverbund<br />
Marines Großökosystem.<br />
B. Beschreibung der abiotischen Landschaftsfaktoren<br />
Sediment und Wasser<br />
- Biotische Lebensraumfunktion<br />
Sediment (Sublitoral):<br />
Siehe Bezugsraum 3<br />
Bis auf die Kiesgründe, die von besonderer Bedeutung sind, ist das<br />
Sediment von allgemeiner Bedeutung mit entsprechender biotischer<br />
Lebensraumfunktion (hoch – mittel).<br />
Wasser:<br />
Siehe Bezugsraum 3<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 65 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Nr. des Bezugsraums<br />
4<br />
C. Landschaft<br />
Landschaft<br />
- L‘bildfunktion<br />
- Erholungsfunktion<br />
D. Schutzgebiete<br />
Bezeichnung des Bezugsraumes<br />
Küstenmeer nördlich Borkum<br />
Landschaftsbild:<br />
Siehe Bezugsraum 3<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
• Vogelschutzgebiet DE 2210-401 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes<br />
Küstengewässe<br />
• NSG Borkum Riff, WE 276<br />
Eingriffsrelevante Funktionen im Bezugsraum 4 ist somit:<br />
Biotop- und Sedimentfunktionen (naturnahe Morphologie und Gefüge, benthische Lebensraumfunktion)<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 66 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
5 Konfliktanalyse<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
In der UVS, Anlage 10.3.1, werden je Schutzgut die Empfindlichkeiten gegenüber den Wirkungen des<br />
Vorhabens DolWin3 beschrieben und Empfehlungen für Vermeidungsmaßnahmen gemacht, damit bei<br />
entsprechend empfindlichen Schutzgütern keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen (im<br />
Sinne der UVS) bzw. keine erheblichen Beeinträchtigungen (im Sinne der Eingriffsregelung) entstehen.<br />
5.1 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
Die nachfolgenden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind in Anlage 8.3.2 (Landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen) mit Übersichts- und Lageplänen (Abbildungen) dargestellt. Die Maßnahmen sind<br />
mit der Fachbehörde für Naturschutz, NLPV und NLWKN, abgestimmt worden. Die Zuständigkeiten<br />
liegen für die Baustelleneinrichtung im Watt bei der NLPV, hinsichtlich der Nutzung des Vorlands beim<br />
NLWKN und binnendeichs bei der UNB. Eine Abstimmung der Maßnahmen binnendeichs fand indirekt<br />
über das für die Landtrasse zuständige Gutachterbüro LaReg statt (betreffend Vogelschutz, vgl.<br />
Antragsanlagen Landtrasse Anlagen 8.2.1 und 8.2.3, 10.2.3).<br />
5.1.1 Allgemeine Grundsätze<br />
Nach Teil 2 des Orientierungsrahmens Naturschutz Netzanbindungen (IBL Umweltplanung 2012)<br />
werden<br />
• bautechnische Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen (S) und<br />
• Vermeidungsmaßnahmen bei Durchführung (V) unterschieden.<br />
Mit Schutzmaßnahmen (S) sind allgemeine, grundlegende Maßnahmen gemeint, die sich von den<br />
eigentlichen, aus den Ergebnissen der Untersuchung (<strong>LBP</strong>, UVS, ASB, Natura2000-VU) und Bewertung<br />
der betroffenen Werte, Strukturen und Funktionen heraus ermittelten Vermeidungsmaßnahmen<br />
darin unterscheiden, dass sie nicht einzelfallbezogen projektspezifisch sind. Schutzmaßnahmen stellen<br />
demnach einen allgemeinen Katalog an Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
verschiedener Art dar.<br />
Die Vermeidungsmaßnahmen (V) sind das Ergebnis der projektspezifischen Konfliktanalyse in allen<br />
Phasen der Bearbeitung (Vorentwurf, Entwurf). Sie entstehen zumeist aus einem diskursiven Prozess<br />
der technischen Planung und den daraus resultierenden voraussichtlichen Konflikten sowohl im eigentlichen<br />
Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung als auch unter Umständen wegen der<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natura-2000 Schutzgebieten oder von artenschutzrechtlichen<br />
Zugriffsverboten. Diese Maßnahmen sind somit bei Antragstellung quasi projektimmanent und<br />
Gegenstand der Planung. Es handelt es sich um Vermeidungsmaßnahmen entsprechend dem<br />
Grundsatz nach § 13 Satz 1 bzw. der Verursacherpflicht nach § 15 Abs. 1 S. 1 BNatSchG.<br />
„Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten<br />
Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu<br />
erreichen, gegeben sind.“ (§15 Abs. 1 S. 2 BNatSchG)<br />
Daraus folgt, das Vorhaben so schonend wie möglich (ohne Verzicht auf eine bestimmte erforderliche<br />
technische Maßnahme an einem bestimmten Ort) zu verwirklichen. Bei gegebenen bautechnischen<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 67 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Alternativen bei der Durchführung ist grundsätzlich die Natur und Landschaft schonendere bautechni-<br />
schen Maßnahme - unbeachtlich ggf. anfallender Mehrkosten - verpflichtend, sofern die Alternative im<br />
richtigen Verhältnis zum Nutzen steht (Michler & Möller 2011). Die zumutbare Alternative als Vermei-<br />
dungsmaßnahme muss „also geeignet, erforderlich und auch angemessen sein. Vermeidungsmaß-<br />
nahmen, die mit einem Mehraufwand verbunden sind, der aber außer Verhältnis zu der möglichen<br />
Minderung der Beeinträchtigungen steht, werden nicht verlangt.“ (ebenda)<br />
5.1.2 Beantragte Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
Die nachfolgenden Maßnahmen umfassen alle zum Zeitpunkt der Antragstellung von der<br />
Vorhabensträgerin vorgesehenen allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
(Schutzmaßnahmen, S) und alle projektspezifischen Vermeidungsmaßnahmen (V) für die geplante<br />
Netzanbindung DolWin3 im Bereich der Seetrasse, Abschnitt Deichkreuzung Hamswehrum.<br />
Die Seetrasse 38 beginnt an der Muffe zwischen Land- und Seekabel im Bereich der Baustelle binnendeichs<br />
bei Hamswehrum. Ein Teil der geplanten Baumaßnahmen findet landseitig binnendeichs im<br />
Bereich der HDD-Baustelle (Bauabschnitt 1.1.) statt und gehört formal zur Seetrasse. Die mit der HD-<br />
Bohrung bis zum Einzug der Schutzrohre verbundenen Konflikte und Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
sind Gegenstand dieses <strong>LBP</strong>. Die übrigen Baumaßnahmen finden seeseitig im Eu- und im<br />
Sublitoral statt. Zur Unterscheidung wird in den folgenden Maßnahmenblättern (MB) daher zwischen<br />
grundsätzlich seeseitigem und binnendeichs liegendem Baubereich unterschieden.<br />
Die Maßnahmen sind das Ergebnis<br />
− der Auswertung bereits planfestgestellter Maßnahmen und Nebenbestimmungen mit Umweltbezug<br />
vergleichbarer Projekte (wie z.B. DolWin1 oder Riffgat),<br />
− von Erfahrungsberichten und Empfehlungen der naturschutzfachlichen Projekt- bzw. Baubegleitungen<br />
der durchgeführten Netzanbindungen „alpha ventus“, „BorWin1“, „BorWin2“ (jeweils im Nationalpark<br />
Niedersächsisches Wattenmeer) und „HelWin1“(NP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer),<br />
− der aktuell untersuchten schutzgutspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Wirkungen des<br />
Vorhabens (Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (Anlage 10.3.1)),<br />
− von frühzeitigen informellen Abstimmungen mit den Naturschutzfachbehörden NLWKN und NLPV<br />
über projektspezifisch nötige Vermeidungsmaßnahmen sowie<br />
− einer Abstimmung der für die Landtrasse (Gutachter: Planungsgemeinschaft LaReg) vorgesehenen<br />
und mit dem Landkreis Aurich abgestimmten Vermeidungsmaßnahmen im Übergang Seezur<br />
Landtrasse (Überschneidungsbereich hinsichtlich baubedingter Störungen).<br />
Die mit dem behördlichen Naturschutz abgestimmten Schutz- und die Vermeidungsmaßnahmen in<br />
den Bauabschnitten und Bezugsräumen sind als Übersicht in Abbildung 23, Abbildung 24 und Tabelle<br />
15 dargestellt. Der Längsschnitt durch das Vorhaben ist mit der Lage der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
im nachrichtlich Anhang des <strong>LBP</strong> Seetrasse (Anlage 8.1.1) dargestellt<br />
(Anhangsabbildung 1 bei dortiger Unterlage).<br />
Eine ausführliche Beschreibung dieser Maßnahmen findet sich in der Anlage 8.3.2 (Landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen).<br />
38 Seetrasse: Seeseitiger geografischer Raum einer Leitung bzw. landseitiger Übergang der Leitung (Muffe) von Landkabel auf<br />
Seekabel.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 68 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Abbildung 23 Lage der Schutzmaßnahmen (S) je Bauabschnitt<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Die Maßnahmen S1, S2 und S4 betreffen die Deichkreuzung Hamswehrum. Bedingt gilt dieses auch<br />
für S3, wenn der Arbeitsponton nur bei ausreichendem Wasserstand eingeschwommen werden darf<br />
(Ausnutzung einer Springtide). Die übrigen Schutzmaßnahmen sind nachrichtlich.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 69 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Abbildung 24: Lage der Vermeidungsmaßnahmen (V) je Bauabschnitt<br />
Die Maßnahmen V1, V2 und V3 betreffen die Deichkreuzung Hamswehrum. Die übrigen Vermeidungsmaßnahmen<br />
sind nachrichtlich.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 70 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Tabelle 15: Maßnahmenverzeichnis Deichkreuzung Hamswehrum<br />
Nr. Bezeichnung Maßnahmentyp<br />
S1 Implementierung einer naturschutzfachlichen<br />
Baubegleitung (NFB) als Vorkehrung zur<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen und<br />
Umweltschäden während des Bauablaufs<br />
Schutzmaßnahme durch baubegleitende<br />
naturschutzfachliche<br />
Kontrolle<br />
S2 Beachtung einschlägiger DIN-Normen allgemeine Vorkehrung zur<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
des Bodens und der<br />
Vegetation<br />
S3 Schutzmaßnahmen während der Bauausführung<br />
seeseitig<br />
allgemeine Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
des Watten- und des<br />
Küstenmeeres bzw. der Meeresumwelt<br />
S4 Regelungen zur Ausführungsplanung Umweltvorsorge durch verbindliche<br />
Ausführungsplanung<br />
V1 Bauzeitenregelung / Zum Schutz brütender<br />
Vogelarten werden keine Bauarbeiten zwischen<br />
Mitte März bis Mitte Juli durchgeführt.<br />
V2 Vermeidung von Schallemissionen / Der<br />
Einbau der Spundwandkästen und der<br />
Dalbenreihe erfolgt durch Einvibrieren nicht<br />
vor Ende Juli.<br />
V3 Schonung des empfindlichen Mischwatts:<br />
Das Mischwatt wird nur im bautechnisch<br />
unbedingt erforderlich Mindestmaß beansprucht.<br />
V4 Wattmorphologie, Gefügestruktur und Bodenleben<br />
schonendes Verlegeverfahren im<br />
Wattenmeer und Flachwasser mittels Vibrationsschwert<br />
bei Hochwasser.<br />
V5 Schonendes Setzen von seitlichen Positionsankern<br />
/ Vermeidung von zusätzlichen<br />
Beeinträchtigungen der Wattmorphologie<br />
und des Bodenlebens (Benthos)<br />
V6 Ankerrestriktion zum Schutz von Seehunden<br />
und Kegelrobben im Bereich der Ruhezonen<br />
„Hohes Riff“ nordwestlich und „Randzel mit<br />
Lütje Hörn“ südlich Borkum<br />
Vermeidungsmaßnahme<br />
Relevanz: Artenschutz / Vogelschutz<br />
Vermeidungsmaßnahme<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 71 von 97<br />
Maßnahmenblatt <br />
ZuständigeFachbehörde<br />
für Naturschutz<br />
1 UNB<br />
NLPV<br />
2 UNB<br />
3 NLWKN<br />
NLPV<br />
4 NLWKN<br />
NLPV<br />
5 UNB<br />
6 NLPV<br />
Relevanz: Artenschutz / Vogelschutz<br />
Vermeidungsmaßnahme 7 NLPV<br />
Vermeidungsmaßnahme 8 NLPV<br />
Vermeidungsmaßnahme 9 NLPV<br />
NLWKN<br />
Vermeidungsmaßnahme 10 NLPV<br />
UNB Untere Naturschutzbehörde (Landkreis Aurich)<br />
NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Brake – Oldenburg<br />
NLPV Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
5.2 Gesetzlich geschützte Biotope<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Die baubedingt betroffenen, nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope sind in den Bezugsraumsteck-<br />
briefen 1.1 und 1.2 beschrieben (Kap. 4) und in den dortigen Abbildungen dargestellt. Tabelle 16 fasst<br />
die geschützten Biotope zusammen.<br />
Tabelle 16: Übersicht der baubedingt durch die Deichkreuzung betroffenen Biotope<br />
nach § 30 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG<br />
Abk. Biotoptyp Bezugsraum/ Bauabschnitt<br />
KWBu Brackwasserwatt der Ästuare<br />
ohne Vegetation höherer<br />
Pflanzen, Typ Schlick- und<br />
Mischwatt<br />
KWBs Brackwasserwatt der Ästuare<br />
ohne Vegetation höherer<br />
Pflanzen, Typ Sandwatt<br />
KWBs Brackwasserwatt der Ästuare<br />
ohne Vegetation höherer<br />
Pflanzen, Typ Sandwatt<br />
KMFk Artenreiche Kiesgründe in der<br />
Flachwasserzone des Küstenmeeres<br />
KMTk Artenreiche Kiesgründe in der<br />
Tiefwasserzone des Küstenmeeres<br />
1.2<br />
Wattbaustelle und<br />
Kabelverlegung bei<br />
Hochwasser mit<br />
Vibrationsschwert,<br />
keine Positionsanker<br />
Dalben und Zwischenlagerung<br />
Schutzrohrer<br />
2<br />
Kabelverlegung bei<br />
Hochwasser mit<br />
Vibrationsschwert,<br />
ggf. Wattbagger bei<br />
Niederwasser,<br />
Positionsanker<br />
3<br />
Nearshore Kabelverlegung<br />
im<br />
Einspülverfahren<br />
(Vertical Injector)<br />
4<br />
Offshore Kabelverlegung<br />
im Einspülverfahren<br />
mit<br />
Spülschlitten oder<br />
TROV<br />
Betroffene Fläche<br />
im Ergebnis der<br />
Bilanzierung 39<br />
(gerundet auf Hektar),<br />
Zuständigkeiten<br />
0,51 ha<br />
(NLPV)<br />
< 0,01 ha<br />
(NLPV)<br />
2.29 ha<br />
(NLPV)<br />
2,76 ha<br />
(NLWKN: 1,30 ha,<br />
NLPV: 1,46 ha)<br />
0,41 ha<br />
(NLWKN)<br />
Summe: NLPV: rd. 0,5 ha<br />
Maximale Dauer<br />
der Regeneration<br />
je nach Eingriffstyp<br />
mittelfristig (bis<br />
max. 5 Jahre)<br />
temporär (bis zu<br />
einem Jahr)<br />
kurzfristig (bis max.<br />
2 Jahre)<br />
kurzfristig (bis max.<br />
3 Jahre)<br />
kurzfristig (bis max.<br />
3 Jahre)<br />
Entsprechend § 30 Abs. 3 BNatSchG sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer<br />
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen. Nach Abs. 3 kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen<br />
werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.<br />
Entsprechend Kap. 6 (Kompensationsmaßnahmen und Ersatzzahlung) ist mit Stand der Antragstellung<br />
kein realiter Ausgleich vorgesehen, sondern es wird eine Ersatzzahlung angeboten. Mithin sind<br />
die Eingriffe in das Watt (Brackwasserwatt der Ästuare) und die Flach- und Tiefwasserzonen mit Kiesgrund<br />
nur über eine Befreiung im Sinne von § 67 BNatSchG zulässig.<br />
Hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft ist zunächst festzustellen, dass durch die Baumaßnahmen<br />
(ebenfalls im Falle eines Rückbaus) keine Watt- und Kiesgrundbiotope dauerhaft zerstört<br />
werden. Die Effekte der Beeinträchtigungen resultieren aus bauzeitlichen Flächeninanspruchnahmen<br />
39 Siehe Anhang. Flächen inkl. Rückbau.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 72 von 97
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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
mit der Folge der Störung der Gefügestrukturen der Sedimente und der Schädigung und Störung des<br />
Benthos. Die Intensitäten sind je nach Art der Wirkung gering bis hoch (vgl. Tabelle 18 - Eingriffstypen<br />
(orientierende Übersicht) – S. 81).<br />
Die betroffenen Flächen werden sich regenerieren, mithin sind die Eingriffe vorübergehend und die<br />
Schädigung der Strukturen und Funktionen ist reversibel.<br />
Monitoringuntersuchungen zu den Auswirkungen der Kabelverlegung für die Konverterplattformen<br />
Alpha Ventus und BorWin1 im Rückseitenwatt von Norderney geben Hinweise über die Dauer der<br />
Regeneration (vgl. BioConsult 2010, b, 2012, ecoplan 2009, ecoplan 2009 b, c, 2011). Die in Tabelle<br />
16 genannten Regenerationszeiten basieren auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen und den mit<br />
NLWKN und NLPV im Rahmen der Erstellung des Orientierungsrahmens Naturschutz (IBL Umweltplanung<br />
2012) abgestimmten Festlegungen. Mit Blick auf den tatsächlich betroffenen und<br />
benthosbiologisch untersuchten Bestand (Einzelfall; vgl. Ergebnisse der UVS – Anlage 10.3.1 – und<br />
Bezugsraumsteckbriefe) einer<br />
− durchschnittlichen benthischen Besiedlung im Watt und<br />
− bedingt artenreichen Beständen in den Kiesgründen (lediglich vorsorgliche Annahme eines artenreichen<br />
Bestands aufgrund des Potenzials)<br />
sind die Ansätze für die Regenerationsdauer aus gutachterlicher Sicht auf der sicheren Seite.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 73 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
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Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
5.3 Artenschutzrechtliche Konflikte<br />
Zu prüfende Zugriffsverbote<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote),<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />
zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der<br />
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören;<br />
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen<br />
Population einer Art verschlechtert,<br />
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus<br />
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der<br />
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.<br />
Bewertungsrelevante Arten<br />
Streng geschützte Pflanzenarten kommen weder in den durch Flächenbeanspruchung betroffenen<br />
Flächen noch im Wirkraum der Baumaßnahmen vor. Eine Untersuchung des Zugriffsverbots nach<br />
§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG entfällt daher.<br />
Für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse sind die gemeinschaftsrechtlich geschützten Tierarten<br />
nach Anhang IVa Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), sowie europäische Vogelarten zu berücksichtigen.<br />
Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG kommt es bei der Durchführung eines zulässigen Eingriffs<br />
hinsichtlich weiterer, ausschließlich national geschützter Arten nicht zu einem Verstoß gegen<br />
artenschutzrechtliche Verbote.<br />
Für europäische Vogelarten und in Anhang IVa der aufgeführte Tierarten gilt dies im Hinblick auf das<br />
Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und hinsichtlich damit verbundener unvermeidbarer Beeinträchtigungen<br />
wild lebender Tiere auch bezüglich des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur, soweit die<br />
ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />
im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG). Dies ist der<br />
Fall, wenn sich die ökologische Gesamtsituation des von dem Vorhaben betroffenen Bereichs im Hinblick<br />
auf seine Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte nicht verschlechtert.<br />
Zu prüfende Wirkfaktoren<br />
Grundsätzlich können artenschutzrechtliche Konflikte aufgrund anlage- oder betriebsbedingter Wirkungen<br />
sicher ausgeschlossen werden. Diese Wirkfaktoren werden nicht weiter betrachtet.<br />
Die artenschutzrechtlichen Konflikte können ausschließlich aus bauzeitlichen und baubedingten Wirkungen<br />
resultieren wie vorübergehende Flächeninanspruchnahme sowie akustische oder visuelle<br />
Störungen. Insgesamt sind die resultierenden Auswirkungen auf Tiere stets vorübergehend (kurzfristig)<br />
und reversibel.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 74 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Relevante Tierarten / Artengruppen<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Untersucht werden die in den Bezugsraumsteckbriefen in Kap. 4 aufgeführten streng geschützten<br />
Tierarten sowie die dort genannten bewertungsrelevanten europäischen Vogelarten (Tabelle 17):<br />
Weitere streng geschützte Tiere kommen im Untersuchungsgebiet und im Wirkraum der Deichkreu-<br />
zung nicht vor bzw. sind aufgrund der Unempfindlichkeit gegenüber den Wirkungen des Vorhabens<br />
nicht beurteilungsrelevant. Bei euryöken, landesweit nicht gefährdeten Vogelarten wie der Amsel sind<br />
keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. Bei ihnen erfolgt daher keine vertiefte<br />
Betrachtung (vgl. BMVBS 2009).<br />
Grundsätzlich wird keinen Arten und Artengruppen nachgestellt. Sie werden nicht absichtlich gefangen,<br />
verletzt oder getötet.<br />
Tabelle 17 Vorkommende streng geschützte Tierarten und bewertungsrelevante europäische<br />
Vogelarten in den Bezugsräumen bzw. Bauabschnitten<br />
Bezugsraum Arten oder Artengruppe Anmerkungen<br />
1.1 (binnendeichs) • Fledermäuse<br />
• Brutvogelarten: Blaukehlchen,<br />
Bluthänfling,<br />
Kiebitz, Schilfrohrsänger,<br />
Teichrohrsänger, Wachtel<br />
1.2 und 2 • Schweinswal<br />
• Potenziell Fledermäuse<br />
• Brutvogelarten: Rohrweihe,<br />
Kornweihe, Säbelschnäbler,<br />
Blaukehlchen,<br />
Braunkelchen, Feldlerche,<br />
Rotschenkel, Schafstelze,<br />
Wiesenweihe, Sandregenpfeifer,Schilfrohrsänger<br />
und Wiesenpieper.<br />
• Gastvogelarten: Brandgans,<br />
Ringelgans, Sandregenpfeifer<br />
und Schneeammer.<br />
3 • Schweinswal<br />
• Gastvogel: Eiderente<br />
4 • Schweinswal<br />
• Fledermäuse wurden nicht untersucht. Es erfolgt<br />
ein vorsorgliche Abschätzung zur Betroffenheit.<br />
Es befinden sich keine Quartierstandorte im Vorhabens-<br />
und Wirkbereich.<br />
• Brutvögel: 500 m um die Baustelle (wegen der<br />
abschirmenden Wirkung des Seedeichs werden<br />
die Brutvogelarten im Vorland nicht berücksichtigt).<br />
• Gastvögel: kein Rastvorkommen von mindestens<br />
landesweiter Bedeutung 40 .<br />
• Schweinswal: Streifgebiet bei Hochwasser während<br />
der Verlegung der Kabel<br />
• Fledermäuse: Jagd und Flug, keine Quartierstandorte<br />
• Brutvögel im Vorland: 500 m um die Baustelle<br />
(wegen der abschirmenden Wirkung des Seedeichs<br />
werden die Brutvogelarten binnendeichs<br />
nicht berücksichtigt).<br />
• Gastvögel: Rastvorkommen von mindestens<br />
landesweiter Bedeutung.<br />
• Schweinswal: Streifgebiet<br />
• Gastvögel: Rastvorkommen von mindestens<br />
landesweiter Bedeutung. Mauserzeit der Eiderenten<br />
im Juli bis August<br />
40 Wie bei den Brutvögeln werden häufige bzw. weit verbreitete Gastvogelarten nicht betrachtet und nur die Gastvögel berücksichtigt,<br />
die im Wirkraum des Vorhabens mindestens landesweit bedeutsame Bestandsgrößen aufweisen. Diese Arten stehen<br />
stellvertretend für die Gesamtheit der Gastvögel, die z.T. mit nur wenigen Individuen vorkommen und für die zudem häufig<br />
keine systematisch erhobenen Daten (z.B. Singvögel, Tauben etc.) vorliegen.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 75 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
5.3.1 Tötungsverbot<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi-<br />
gen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).<br />
Der Eintritt des Tötungsverbots ist an den Prüfmaßstab geknüpft, ob ein Tötungsrisiko aufgrund der<br />
Bauarbeiten das allgemeine Lebensrisiko einer Art überschreitet und somit das Tötungsrisiko in signifikanter<br />
Weise baubedingt erhöht wird.<br />
Säuger<br />
Schweinswal<br />
Von den seeseitig stattfindenden Vor- und Verlegearbeiten gehen Unterwassergeräusche aus, die<br />
nicht gehörschädigend sind, die aber bei Schweinswalen Meidungsreaktionen auslösen. Die Arbeiten<br />
finden bei sehr langsamer Fahrt statt, so dass die Tiere rechtzeitig ausweichen können. Kollisionen<br />
gesunder Tiere mit den Verlegeschiffen und Unterwassergeräten sind auszuschließen.<br />
Fledermäuse<br />
Die Bautätigkeiten binnendeichs finden in der Regel nicht in der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) während<br />
der Hauptflugzeit von Fledermäusen statt. Es ist auszuschließen, dass Fledermäuse aufgrund ihrer<br />
Ultraschallorientierung mit den stehenden Baugeräten kollidieren.<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für Säuger nicht ein.<br />
Brutvögel<br />
Da sich die Bauphase außerhalb der Hauptbrut- und Aufzuchtzeit erstreckt – die Kabelverlegung im<br />
Anlandungsbereich findet im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende September statt (Vermeidungsmaßnahme<br />
V1) – ist nicht zu erwarten, dass sich brütende Tiere im Baufeld aufhalten.<br />
Im Anlandungsbereich werden zudem die vorhandenen Wege als Zuwegungen zu der Baustelle genutzt.<br />
Das Vorland wird mit einer Ausnahme nicht durch am Bau beteiligte Personen betreten. Nach<br />
dem 15.07. muss eine Person eine Messschleife im Vorland auslegen. Dieses erfordert ca. eine Stunde<br />
und erfolgt unter naturschutzfachlicher Begleitung (Schutzmaßnahme S1).<br />
Binnendeichs finden die Bauarbeiten außerhalb von Neststandorten statt.<br />
Im Hinblick auf die oben genannten, im Vorhabensgebiet natürlich vorkommenden Brutvogelarten<br />
im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 79/409/EWG (VS-Richtlinie) tritt der Verbotstatbestand<br />
des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ein.<br />
Gastvögel<br />
Den im Vorhabensbereich vorkommenden Gastvogelarten wird nicht nachgestellt, auch werden sie<br />
nicht gefangen, verletzt oder getötet. Zudem trägt die vorgesehene Bauzeitenregelung zum Schutz<br />
der Gastvögel bei. Der Arbeitsbeginn – ab Mitte Juli im Anlandungsbereich bzw. Ende Juli im Wattund<br />
Flachwasser – erfolgt zu einem Zeitpunkt, bevor ein großer Teil der Gastvögel im Untersuchungsgebiet<br />
eintrifft.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 76 von 97
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DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für die oben genannten, im Untersuchungsgebiet<br />
natürlich vorkommenden Gastvogelarten im Sinne des Art. 1 der Richtlinie<br />
79/409/EWG (VS-RL) nicht ein.<br />
5.3.2 Störungsverbot<br />
Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten<br />
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich<br />
zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).<br />
Säuger<br />
Schweinswal<br />
Nicht auszuschließende visuelle und akustische Störungen während der Kabelverlegung wirken sich<br />
nicht auf den Erhaltungszustand der lokalen Population des Schweinswals aus. Sie sind zeitlich und<br />
räumlich eng begrenzt (1.000 m Störradius um die aktive Baustelle/ Störstelle). Da die Tiere vorübergehend<br />
andere Bereiche des Küsten- und Wattenmeeres aufsuchen können, die in ausreichendem<br />
Umfang Nahrungsgründe und Ruhezonen bereitstellen, sind keine erheblichen Störungen zu erwarten.<br />
Zur weiteren Minimierung von Störungen werden die notwendigen Baugrubenumschließungen und<br />
Dalben im Watt mittels Vibrationstechnik eingebracht (Vermeidungsmaßnahme V2). Schallemissionen<br />
im Wasserkörper werden auf das geringstmögliche Maß reduziert. Auch führen bauzeitliche Trübungsfahnen<br />
entlang des Kabelgrabens durch baubedingte Sedimentaufwirbelungen vor dem Hintergrund<br />
der natürlichen Bedingungen in der Nordsee (natürliche Trübung und Sedimentaufwirbelung, Windereignisse,<br />
Wellen, Tidengang) nicht zu einer erheblichen Störung des Schweinswals. Durch die halboffene<br />
Verlegebauweise wird dieser Effekt zudem gering gehalten und eine rasche Rücksedimentation<br />
mit Verschluss des Kabelgrabens erreicht.<br />
Der Schweinswal wird während „der Fortpflanzungs-, Aufzucht, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit“<br />
insgesamt nicht erheblich gestört. Die hierfür erforderliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
der lokalen Population ist erst dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Reproduktionserfolg<br />
oder die Reproduktionsfähigkeit vermindert würden. Dies ist vorliegend im Hinblick<br />
auf die (Teil-) Habitate und Aktivitätsbereiche des Schweinswals, die in einem für seine Lebensraumansprüche<br />
ausreichendem räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen, nicht der Fall.<br />
Fledermäuse<br />
Quartierstandorte von Fledermäusen sind im Auswirkungsbereich nicht vorhanden.<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für Säuger nicht ein.<br />
Brutvögel<br />
Mit der Vermeidungsmaßnahme V1 finden grundsätzlich die Bautätigkeiten außerhalb der Hauptbrutund<br />
Aufzuchtzeit statt. Durch die ergänzend geregelte begleitende Brutvogel- und Revierkartierung<br />
kann eine erhebliche Störung der in den Bezugsraumsteckenbriefen 1.1 und 1.2 genannten Arten<br />
(Kap. 4.1, S. 41f und Kap. 4.2, S. 46f) sicher ausgeschlossen werden.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 77 von 97
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3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Hinsichtlich Nachbruten oder Zweitbruten, die z.B. bei Feldlerchen noch nach Mitte Juli auftreten können,<br />
ist eine Störung des Brutgeschehens einzelner Brutpaare möglich. Im Falle einer Störung ggf.<br />
einzelner Zweitbruten in einem Jahr ist nicht von einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der<br />
lokalen Population auszugehen.<br />
Die Brutvögel werden während der „Fortpflanzungs-, Aufzucht, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit“<br />
nicht erheblich gestört. Die hierfür erforderliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
der lokalen Population ist erst dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Reproduktionserfolg<br />
oder die Reproduktionsfähigkeit nachhaltig vermindert würden. Dies ist vorliegend im Hinblick<br />
auf die (Teil-) Habitate und Aktivitätsbereiche der Brutvögel, die in einem für seine Lebensraumansprüche<br />
ausreichendem räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen, nicht der Fall. Visuelle und<br />
akustische Störungen werden durch die oben genannte Bauzeitenbeschränkung vermieden. Insgesamt<br />
trägt das Vorhaben nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der jeweiligen<br />
lokalen Brutvogelpopulation der vorkommenden Arten bei.<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist für Brutvogelarten nicht erfüllt.<br />
Gastvögel<br />
Die Gastvögel werden während der Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit nicht erheblich gestört.<br />
Die hierfür erforderliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist erst<br />
dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Reproduktionserfolg oder die Reproduktionsfähigkeit<br />
vermindert würden. Dies ist vorliegend im Hinblick auf die (Teil-) Habitate und Aktivitätsbereiche<br />
der Gastvögel, die in einem für seine Lebensraumansprüche ausreichenden räumlich-funktionalen<br />
Zusammenhang, nicht der Fall. Visuelle und akustische Störungen können zwar nicht ausgeschlossen<br />
werden, sie sind jedoch zeitlich und räumlich eng begrenzt (500 m Störradius um die aktive Baustelle/<br />
Störstelle, 1.000 m bezogen auf mausernde Eiderenten) und wirken nicht auf essenzielle Habitate der<br />
Gastvögel. Zudem handelt es sich bei den Bauabschnitten 2 bis 4 um eine „Wanderbaustelle“. Störwirkungen<br />
treten nicht überall gleichzeitig auf großer Fläche auf, sondern wandern lokal mit der Kabelverlegung.<br />
Sie sind damit jeweils sehr kurzzeitig. Die Verlegung schreitet in langsamer Fahrt voran<br />
und schwimmende Vögel können frühzeitig ausweichen. Bei Borkum mausernde Eiderenten sind innerhalb<br />
des Störbereichs nicht erheblich betroffen. Die im Bereich der Westerems zur Mauserzeit im<br />
Juli-August gezählten Tiere kommen in einem durch Berufs-, Fahrgast- und Fischereischiffsverkehr<br />
stark vorbelasteten Bereich vor. Vermutlich handelt es sich um keine mausernden Tiere. Diese werden<br />
in abgelegenen und von Störungen minder betroffenen Gebieten mausern.<br />
Da die Tiere vorübergehend andere Bereiche des Küsten- und Wattenmeeres aufsuchen können sind<br />
keine erheblichen Störungen zu erwarten. Insgesamt scheidet eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
der jeweiligen lokalen Gastvogelpopulation aus.<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist für Gastvogelarten nicht erfüllt.<br />
5.3.3 Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet es, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere<br />
der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören.<br />
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Säuger<br />
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Schweinswal<br />
Der streng geschützte Schweinswal kommt in geringer Dichte vor allem nördlich Borkum vor und nutzt<br />
das Untersuchungsgebiet als so genanntes Streifgebiet. Eine Bedeutung als Fortpflanzungsstätte<br />
haben die Bauabschnitte 3 und 4 wie auch die anderen Bauabschnitte nicht. Weder die baubedingten<br />
Wirkungen noch das Kreuzungsbauwerk (anlagebedingt) sind in irgendeiner Art und Weise geeignet,<br />
Fortpflanzungsstätten der Art im Sinne des Zugriffsverbots zu 3. zu beschädigen oder zu zerstören.<br />
Fledermäuse<br />
Es wird angenommen, dass Fledermäuse im Untersuchungsgebiet jagend vorkommen. In dem von<br />
Flächenbeanspruchung betroffenen Lebensraum „Acker“ (binnendeichs liegende HDD-Bauastelle im<br />
Bauabschnitt und Bezugsraum 1.1) sind keine für Fledermäuse geeigneten Quartiere (z.B. Großbäume,<br />
Gebäude) vorhanden.<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für Schweinswal und Fledermäuse<br />
nicht erfüllt.<br />
Brutvögel<br />
Nester brütender Vogelarten können nur im Bezugsraum/Bauabschnitt 1.1 (binnendeichs liegende<br />
HDD-Baustelle) betroffen sein. Außendeichs im Vorland brütende Boden- und Röhrichtbrüter sind<br />
vorhabensbedingt mit einer Ausnahme nicht betroffen: Die einzige Möglichkeit, im Vorland Niststätten<br />
zu beseitigen oder zu zerstören ist theoretisch durch am Bau beteiligte Personen denkbar, die das<br />
Vorland betreten, um eine Messschleife auf der Geländeoberfläche abzulegen (s. Kap. 3.2.1 -<br />
Landseitige Baustelle (Bauabschnitt 1.1)). Nach der Zeitplanung erfolgt dieses erst nach dem 15.07.<br />
mit einer Person und damit nach der Brutzeit. Mit der Schutzmaßnahme S1 wird zudem sichergestellt,<br />
dass die Arbeiten naturschutzfachlich begleitet werden. Ansonsten werden im Anlandungsbereich die<br />
vorhandenen Wege als Zuwegungen zu der Baustelle genutzt.<br />
Mit der Vermeidungsmaßnahme V1 ist die Bauzeit außerhalb der für Brutvögel sensiblen Zeiten<br />
grundsätzlich geregelt und Abweichungen davon sind an die Bedingung einer Brutvogel- und Revierkartierung<br />
geknüpft (vgl. Kap. 5.1.2 - Beantragte Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen).<br />
Grundsätzlich sind Schilfbestände ein für den Schilfrohrsänger (auch den Teichrohrsänger als häufigere<br />
Art) regelmäßig habituierter Nistplatz und damit eine Fortpflanzungsstätte im Sinne des Gesetzes.<br />
Das bedeutet, immer wenn größere Schilfröhrichte vorkommen, ist ein Status als Niststätte zu<br />
unterstellen (vergleichbar aufgehängten Nisthilfen an Gebäuden oder Bäumen). Gehölze sind regelmäßig<br />
als Nistplatz geeignet (z.B. Höhlenbrüter). Binnendeichs sind weder Schilfbestände noch geeignete<br />
Gehölze als Nistplatz im Baufeld vorhanden noch vorhabensbedingt betroffen.<br />
Der Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist somit sicher ausgeschlossen. Die ggf. betroffenen<br />
Brutvogelarten sind in der Lage, in der neuen Brutsaison ein neues Nest zu bauen; die ökologische<br />
Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte bleibt auch nach Umsetzung des Vorhabens im<br />
räumlichen Zusammenhang erfüllt.<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für die Brutvogelarten nicht erfüllt.<br />
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Gastvögel<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Während der Kabelverlegung werden vorübergehend Ruhestätten der Gastvogelarten in Anspruch<br />
genommen. Dabei ist die Flächeninanspruchnahme, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die<br />
Baustelle im Rahmen des Realisierungsfortschritts „wandert“, zeitlich und räumlich gering. Da keine<br />
essenziellen Ruhestätten dauerhaft in Anspruch genommen werden und ein Ausweichen während der<br />
Bauphase in die umliegenden Bereiche möglich ist, ist die ökologische Funktion der Ruhestätten im<br />
räumlichen Zusammenhang auch während und nach Umsetzung des Vorhabens gewahrt.<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für die Gastvögel nicht erfüllt.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 80 von 97
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5.4 Eingriffsbilanzierung<br />
5.4.1 Vorgehensweise<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Die Vorgehensweise entspricht dem Orientierungsrahmen Naturschutz (IBL Umweltplanung 2012).<br />
Abschließende Abstimmungen fanden hierzu mit den zuständigen Fachbehörden NLPV und NLWKN<br />
frühzeitig während der Bearbeitungsphase 2012 statt.<br />
Erheblichkeitsbewertung<br />
1. Jede vorhabensbedingte Änderung der Gestalt oder Nutzung eines Biotoptyps/Biotopkomplexes<br />
als Lebensraum (inkl. des dreidimensionalen Raums ober- und unterhalb), die zu einer Verminderung<br />
des naturschutzfachlichen Bestandswerts (= um mindestens eine Wertstufe) führen kann,<br />
wird als erhebliche Beeinträchtigung (Eingriff) der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
und ggf. des Landschaftsbilds bewertet.<br />
2. Eine Erheblichkeit ist immer gegeben, wenn gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000- oder<br />
Naturschutzgebiete oder sonstige wertvolle Flächen betroffen sind.<br />
3. Eingriffe, die nicht vermieden werden können, lösen grundsätzlich eine Verpflichtung zur Kompensation<br />
aus.<br />
Tabelle 18: Eingriffstypen (orientierende Übersicht)<br />
Ein- Dauer Intensität Beispiel Wertstufengriffstyp<br />
Änderung<br />
Naturnähe<br />
Struktur- und<br />
Funktionsver-<br />
Struktur- und<br />
Funktionsänverlustlust<br />
Benthos derungSediment A dauerhaft<br />
hoch hoch sehr hoch Kreuzungsbauwerk vollständig 41<br />
B<br />
vorübergehend<br />
hoch hoch hoch Baugrube im Watt<br />
oder Spül- oder Fräsgraben,Böschungsanpassung<br />
der Grabenmulde<br />
innenseitig<br />
des Kabelgrabens<br />
C gering mittel mittel-gering Verlegespalt Vibrati-<br />
onsschwert,Böschungsanpassung bzw. Grabenmulde<br />
außerseitig Spülgraben,<br />
Fahr- und Ankerkettenspuren<br />
D gering gering gering Trockenfallen von<br />
Ponton/Barge u.a. für<br />
eine Tide<br />
max. -4<br />
max. -3<br />
max. -1<br />
41 Ein Kreuzungsbauwerk unter Wasser (aus Steinschüttungen) in einem ansonsten großräumig von Weichbodensedimenten<br />
geprägten Lebensraum stellt für eine Reihe von Tieren einen Sonderlebensraum dar. Im Gegensatz zu einer Vollversiegelung<br />
eines Land-Biotoptyps wird eine Unterwasser-Steinschüttung besiedelt (Hartbodenfauna, sessile<br />
Benthosgemeinschaften). Zugleich bieten das Lückensystem der Steinschüttung juvenilen Tieren Unterschlupf und ein<br />
Rückzugshabitat. Daher ist durchaus die Frage zu stellen, ob es zu einem Totalverlust der Werte und Funktionen kommt.<br />
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Ermittlung des Kompensationsumfangs<br />
Der Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen bemisst sich nach der Dauer sowie der<br />
Schwere und Intensität des Eingriffs. Zudem wird die Lage des Eingriffs in gesetzlich geschützten<br />
Biotopen, in Schutzgebieten oder in sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen Flächen (z.B. artenreiche<br />
Kiesgründe) berücksichtigt. Es gelten folgende Regeln:<br />
a) Der Kompensationsfaktor (KF) ergibt sich aus dem Eingriffstyp (Tabelle 18) bzw. dem Grad der<br />
Verminderung des naturschutzfachlichen Werts – ausgedrückt durch den so genannten „Wertstufenverlust“<br />
und beträgt immer +1 im Bereich geschützter Biotope, in FFH- und Naturschutzgebieten<br />
oder in sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen Flächen. Mit der „+1-Regel“ wird gewährleistet,<br />
dass im Fall gleichbleibender Wertstufen zwischen Bestand- und Planzustand im Bereich<br />
geschützter Biotope, FFH- und Naturschutzgebieten oder sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen<br />
Flächen die Veränderung der Grundflächen dennoch angemessen berücksichtigt wird.<br />
b) Der Zusatzfaktor (ZF) repräsentiert die zeitliche Wiederherstellbarkeit bzw. das Regenerationsvermögen<br />
und beträgt f=1 für alle Biotope mittlerer oder geringerer Bedeutung bzw. für alle Biotope<br />
mit zeitlich überschaubarer Regeneration. Im Vorhaben DolWin3 sind alle betroffen Biotope regenerativ<br />
und die betroffenen Strukturen und Funktion sind durch aktive Wiederbesiedlung und<br />
passive Sukzession zeitnah wiederherstellbar.<br />
c) Der Eingriffsfaktor (EF) ist abhängig vom Eingriffstyp (dauerhaft oder vorübergehend, Totalverlust<br />
oder Teilverlust der betroffenen Strukturen und Funktionen) und beträgt immer f=1 bei dauerhaften<br />
erheblichen Beeinträchtigungen und f=
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Tabelle 19: Festlegung von Eingriffsfaktoren im Verhältnis zur Dauer des Eingriffs<br />
Kategorie Erläuterung Eingriffsfaktor (EF)<br />
dauerhaft<br />
vorübergehend:<br />
Auswirkungen, die über einen Prognosezeithorizont länger<br />
als 10 Jahre liegen, können nicht sicher vorausgesagt werden<br />
(Ausnahme Versiegelung oder sonstige Überbauung).<br />
Daher werden alle Auswirkungen von länger als 10 Jahre<br />
mit dauerhaft charakterisiert.<br />
f=1,0<br />
langfristig Die Auswirkungen dauern deutlich länger als die Bauphase<br />
oder sie kehren funktionsbeeinträchtigend regelmäßig über<br />
mehrere Jahre wieder (länger als 5 Jahre).<br />
Die betroffenen wertgebenden Strukturen Funktionen sind<br />
nach Eintritt der Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit<br />
spätestens nach 10 Jahren wiederhergestellt bzw.<br />
weitgehend regeneriert.<br />
f=0,50<br />
mittelfristig Die Auswirkungen umfassen die gesamte Dauer der Bauphase<br />
und gehen darüber hinaus. Die betroffenen wertgebenden<br />
Strukturen und Funktionen sind nach Eintritt der<br />
Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit spätestens<br />
nach fünf Jahren wiederhergestellt bzw. weitgehend regeneriert.<br />
f=0,20<br />
kurzfristig Die Auswirkungen umfassen die gesamte Dauer der Bauphase<br />
und gehen darüber hinaus. Die betroffenen wertgebenden<br />
Strukturen und Funktionen sind nach Eintritt der<br />
Auswirkung mit der erforderlichen Sicherheit spätestens<br />
nach drei Jahren wiederhergestellt bzw. weitgehend regeneriert.<br />
f=0,12<br />
Option in wenigen Fällen: Die Auswirkungen umfassen<br />
überwiegend einen Zeitraum der Bauphase, längstens jedoch<br />
2 Jahre.<br />
temporär Auswirkungen bis zu einem Jahr sind „temporär“ / sehr<br />
kurzfristig. Die betroffenen Strukturen und Funktionen haben<br />
sich spätestens in der auf den Eingriff folgenden Vegetations-,<br />
Wachstums-, Fortpflanzungs- oder Entwicklungsperiode<br />
wieder vollständig regeneriert.<br />
f=0,08<br />
f=0,04<br />
Sonderregelung für abiotische Landschaftsfaktoren<br />
Soweit abiotische Landschaftsfaktoren von allgemeiner Bedeutung betroffen sind, ist die Kompensation<br />
in der für die Biotoptypen integriert bzw. mit abgedeckt.<br />
Bei Totalverlust (durch Versiegelung) oder Teilverlust (Teilversiegelung) gilt das folgende zusätzliche<br />
Kompensationsverhältnis: Bei besonderer Bedeutung zwischen 1 : 2 bis 1 : 1, bei allgemeiner Bedeutung<br />
im Verhältnis 1 : 0,5). Dieses betrifft dauerhafte Auswirkungen auf den Boden oder das Sediment<br />
(Tabelle 20).<br />
Erst bei dauerhaften erheblichen Beeinträchtigungen von abiotischen Funktionen besonderer Bedeutung<br />
oder Totalverlust aller Eigenschaften der abiotischen Funktionen von allgemeiner Bedeutung<br />
erfolgt eine zusätzliche Kompensation. Diese ist nicht auf die erheblich betroffenen biotischen Werte<br />
und Funktionen anrechenbar.<br />
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3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Tabelle 20: Regelkompensation für abiotische Landschaftsfaktoren<br />
Bedeutung Art der Veränderung Kompensationsfaktor<br />
Boden (landseitig) oder Dauerhafte vollständige Überbauung oder Versiegelung KF f=2,0<br />
Sediment (seeseitig) mit Totalverlust der natürlichen Eigenschaften und<br />
mit besonderer Be- Funktionen<br />
deutung<br />
Dauerhafte Überprägung (z.B. durch Teilversiegelung<br />
oder Steinschüttung) mit Teilverlust der natürlichen<br />
Eigenschaften und Funktionen<br />
KF f=1,0<br />
Dauerhafte nicht oberflächenwirksame Störung des<br />
natürlich gewachsenen Bodenprofils oder Sedimentschichtaufbaus<br />
(z.B. durch Kabelrohre/Leitungen etc.)<br />
und damit Teilverlust der Natürlichkeit<br />
KF f=0,5<br />
Boden (landseitig) oder Dauerhafte vollständige Überbauung oder Versiegelung KF f=0,5<br />
Sediment (seeseitig) mit Totalverlust der natürlichen Eigenschaften und<br />
mit allgemeiner Be- Funktionen<br />
deutung<br />
Dauerhafte Überprägung (z.B. durch Teilversiegelung<br />
oder Steinschüttung) mit Teilverlust der natürlichen Mit der Kompensation für<br />
Eigenschaften und Funktionen<br />
Biotoptypen und Lebens-<br />
Dauerhafte nicht oberflächenwirksame Störung des<br />
natürlich gewachsenen Bodenprofils oder Sedimentschichtaufbaus<br />
(z.B. durch Kabelrohre/Leitungen etc.)<br />
und damit Teilverlust der Natürlichkeit<br />
räume i.d.R. abgedeckt<br />
Erläuterung: Für Böden besonderer Bedeutung vgl. auch M. Gunreben u. J. Boess. 2008. Schutzwürdige Böden in<br />
Niedersachsen. LBEG (Hrsg.), Geoberichte 8: 48 S. ISSN 1864–7529.<br />
(www.lbeg.niedersachsen.de/Produkte&Projekte/Publikationen/Geoberichte)<br />
Nachfolgend wird die Bilanzierung kurz erläutert (s. Anhang Anhangstabelle 1). Im Grundsatz ergibt<br />
sich das Ergebnis aus der vorstehenden Vorgehensweise. Darüber hinaus ist die Intensität des Eingriffs<br />
(Wertstufenverlust, Dauer der Auswirkung) in Mischwatt, Sandwatt und Sublitoral für verschiedene<br />
Beispiele von Wirkfaktoren wie Offene Bauweise, Seitenanker etc. mit der Nationalparkverwaltung<br />
abgestimmt.<br />
5.4.2 Bilanzierung der Eingriffe im Bauabschnitt 1.1 (binnendeichs)<br />
Zuständige Fachbehörde des Naturschutzes ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich<br />
(Abk.: UNB).<br />
Die in Kap. 3.2.1 beschriebenen Baumaßnahmen und Wirkungen (S. 14ff) verursachen Eingriffe in<br />
den Biotoptyp „Acker – Kalkmarsch“, der von geringer Bedeutung 42 (Wertstufe 2) ist. Es sind keine<br />
gesetzlich geschützte Biotope und Schutzgebiete von den Änderungen der Grundflächen betroffen.<br />
Nach Rekultivierung sind die durch Zufahrt, BE-Flächen und Oberbodenmiete beanspruchten Strukturen<br />
und Funktionen wiederhergestellt. Bei einer Baustelleneinrichtung in 2013 bis zum Kabeleinzug in<br />
2014 werden zwei Jahre angesetzt, in denen die beanspruchten Flächen keine oder eine sehr geringen<br />
Bedeutung für den Naturhaushalt haben (Wertstufen o od. 1). Die Auswirkung ist kurzfristig (bis<br />
zu zwei Jahre).<br />
Ein Teil der beanspruchten Flächen wird für die Nachfolgeprojekte BorWin3 und BorWin4 benötigt.<br />
Diese Flächen werden nicht kurzfristig zurückgebaut und rekultiviert, so dass streng genommen von<br />
einer längerfristigen Auswirkungsdauer auszugehen ist. In dieser Bilanzierung sind nur die durch die<br />
Deichkreuzung für DolWin3-Seetrasse verursachten Eingriffe beurteilungsrelevant. Mit den Nachfolgeprojekten<br />
werden die längerfristig beanspruchten Flächen neu bzw. zusätzlich bilanziert.<br />
42 Ein Sandacker der Geest wird im Vergleich mit von sehr geringer Bedeutung (WS1) bewertet.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 84 von 97
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IBL Umweltplanung GmbH<br />
Die Übergabestation (der LWL-Container) und die zugehörige Freifläche werden als dauerhafte Ein-<br />
griffe im Rahmen der Kabelverlegung bilanziert (<strong>LBP</strong> Seetrasse / Seekabelverlegung, Anlage 8.1.1).<br />
Die Containerfläche wird als Vollversiegelung bewertet. Der Kabelgraben zur Übergabestation stellt<br />
keinen Eingriff dar. Die Auswirkungen sind temporär (Herstellung des Grabens, Einbau der Steuerka-<br />
bel, Verschließen des Grabens) und nicht intensiver als das regelmäßige Umpflügen des Ackers. Bei<br />
den Bodenarbeiten werden die einschlägigen DIN-Normen entsprechend der Schutzmaßnahme S2<br />
beachtet.<br />
Weil kein Boden besonderer Bedeutung betroffen ist erfolgt keine zusätzliche Bilanzierung abiotischer<br />
Werte und Funktionen.<br />
Die Eingriffe sind im Anhang in Anhangstabelle 1 bilanziert.<br />
Es resultiert aus den Eingriffen im Bauabschnitt 1.1 im Zuständigkeitsbereich der UNB ein Kompensationsflächenwert<br />
von 1.453 m².<br />
5.4.3 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitt 1.2 (außendeichs)<br />
Zuständige Fachbehörde des Naturschutzes ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer<br />
(Abk.: NLPV).<br />
Die in Kap. 3.2.2 (S. 16ff) und Kap. 3.3.1 (S.21ff) beschriebenen Baumaßnahmen und Wirkungen<br />
verursachen vorübergehende Eingriffe in die Biotoptypen „Brackwasserwatt ohne Vegetation höherer<br />
Pflanzen“, Typ Schlick- und Mischwatt, der von sehr hoher Bedeutung ist (Wertstufe 5). Sediment und<br />
Wattmorphologie sind von besonderer Bedeutung. Es handelt sich um einen nach § 30 BNatSchG<br />
gesetzlich geschützten Biotop.<br />
Der betroffene Lebensraum ist Teil der in den Bezugsraumsteckbriefen (Kap.4.2, S. 46ff) genannten<br />
Schutzgebietskulisse.<br />
Schlick- und Mischwatt reagiert auf mechanische Einwirkungen empfindlicher als Sandwatt. Dies<br />
drückt sich durch eine längere Regenerationsdauer der Schlick- und Mischwatten bezogen auf Morphologie<br />
und benthische Besiedlung aus. Die Benthosuntersuchung ergab ebenfalls keine Hinweise<br />
auf empfindliche Arten und Taxa. Der Bestand ist aus benthosbiologischer Sicht eher von durchschnittlicher<br />
Bedeutung.<br />
Die Eingriffe sind im Anhang in Anhangstabelle 1 bilanziert.<br />
Es resultiert aus den Eingriffen in Bauabschnitt 1.2 im Zuständigkeitsbereich der NLPV ein Kompensationsflächenwert<br />
von 2.698 m².<br />
Der Rückbau wird im Zusammenhang mit der Kabelverlegung bilanziert, da dieser nur die Kabel betrifft.<br />
Das Entfernen der Schutzrohre unter dem Deich ist technisch sehr aufwendig und wäre mit erheblichen<br />
Störungen und Beeinträchtigungen verbunden.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 85 von 97
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IBL Umweltplanung GmbH<br />
5.4.4 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten 3 und 4 bis zu 12 sm-<br />
Grenze<br />
s. <strong>LBP</strong> Seetrasse, Anlage 8.1.1<br />
5.4.5 Bilanzierung der Eingriffe in den Bauabschnitten 2 bis 4 bis zu 12 sm-<br />
Grenze durch Seitenanker, Muffen und Kreuzungsbauwerk<br />
Siehe <strong>LBP</strong> Seetrasse, Anlage 8.1.1<br />
5.4.6 Berücksichtigung rückbaubedingter Eingriffe<br />
Siehe <strong>LBP</strong> Seetrasse, Anlage 8.1.1<br />
5.4.7 Zusammenfassung des ermittelten Kompensationsumfangs<br />
Der Kompensationsumfang von 4.151 m² Kompensationsflächenwert für die Deichkreuzung<br />
Hamswehrum teilt sich wie folgt auf (Tabelle 21).<br />
Tabelle 21: Aufteilung der ermittelten Kompensationsflächenwerte zwischen UNB und<br />
NLPV gesamt (Zusammenfassung)<br />
Baubedingte Eingriffe im Bauabschnitt<br />
(BA ):<br />
Kompensationsflächenwerte in den Zuständigkeitsbereichen<br />
von:<br />
UNB NLWKN NLPV<br />
BA 1.1 1.453 m² -/- -<br />
BA 1.2 - -/- 2.698 m²<br />
6 Kompensationsmaßnahmen und Ersatzzahlung<br />
Mit Datum der Antragstellung sind seitens der Vorhabensträgerin keine anrechnungsfähigen Ausgleichs-<br />
oder Ersatzmaßnahmen geplant, die sich speziell auf die durch die Deichkreuzung verursachten<br />
Eingriffe beziehen.<br />
6.1 Nicht umsetzbare Kompensationsmaßnahmen (Realkompensation)<br />
Die Ackerfläche im Bauabschnitt 1.1 steht nach Auskunft der Antragstellerin nicht für Kompensationsmaßnahmen<br />
zur Verfügung. Die Flächeneigentümer beabsichtigen nach der Rekultivierung eine<br />
Fortsetzung der landwirtschaftlichen Bodennutzung.<br />
Außendeichs setzt ein funktionsbezogener Ausgleich vorhandene Flächen mit derzeit geringer Bedeutung<br />
voraus wie beispielsweise flächig ausgebildete Küstenschutzbauwerke, die im Eulitoral rückgebaut<br />
und deren Grundfläche renaturiert würde. Weder sind solche Küstenschutzbauwerke von ent-<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 86 von 97
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IBL Umweltplanung GmbH<br />
sprechender Fläche vorhanden noch ist es offensichtlich realistisch, dass entsprechende Küsten-<br />
schutzbauwerke für einen Rückbau und als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung stünden.<br />
Alle weiteren Realkompensationsmaßnahmen außendeichs im Eulitoral würden gleichermaßen hochwertige<br />
Lebensräume betreffen, die – wenn überhaupt - nicht entsprechend aufgewertet werden können.<br />
Die Maßnahmen würden ihrerseits mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden sein.<br />
Für einen gleichwertigen Ersatz könnten im Küstenraum außen- oder binnendeichs entsprechend<br />
große Flächen um 3 respektive 4 Wertstufen aufgewertet werden. Sind die Aufwertungsmöglichkeiten<br />
geringer, erhöht sich die erforderliche Kompensationsfläche entsprechend. Eine Realkompensation<br />
der Beeinträchtigungen durch Ersatzmaßnahmen im terrestrischen Bereich an der Küste oder auf den<br />
Inseln kann zudem gleichbedeutend sein mit einer Inanspruchnahme ebenfalls gleichsam gesetzlich<br />
geschützter oder naturnaher Biotope. Diese Flächen sind in der Regel ebenfalls nicht weiter und wenn<br />
nur gering aufwertbar, z.B. durch Beseitigung von Störungen.<br />
Aktuell steht nur eine umsetzbare Ersatzmaßnahme (Leybucht-Mittelplate) zur Verfügung. Mit dem<br />
Maßnahmengebiet „Leybucht-Mittelplate“ wurden die Eingriffe durch die Projekte BorWin2, Riffgat und<br />
DolWin1 (jeweils Seetrasse) kompensiert. Bereits die im Verfahren befindliche und parallel zu<br />
DolWin1 verlaufende Seetrasse DolWin2 kann dort nicht mehr kompensiert werden und damit auch<br />
nicht die durch dieses Vorhaben verursachten Eingriffe. Soweit Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen<br />
nicht zur Verfügung stehen, wie sich ebenfalls aus einer Besprechung zwischen NLWKN, NLPV und<br />
TenneT am 13.01.2012 (betreffend das Projekt DolWin2) ergab, und soweit die Belange des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft<br />
dem Interesse an der Realisierung des Vorhabens nicht vorgehen, darf der Eingriff gleichwohl zugelassen<br />
werden. In einem solchen Fall hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten (§ 15 Abs. 5 und 6<br />
BNatSchG).<br />
6.2 Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes<br />
Im Zuge der Ersatzgeldermittlung sind u.a. die durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu berücksichtigen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 und 3 BNatSchG). Wie<br />
oben ausgeführt, sind als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzliche solche Maßnahmen<br />
geeignet, die zu einer Verbesserung der Potenziale des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />
führen, wenn diese im Zuge von Eingriffsvorhaben erheblich beeinträchtigt werden.<br />
Realkostenermittlung für umgesetzte oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen<br />
Für die Herleitung eines durchschnittlichen Ersatzgeldes bezogen auf dieses Vorhaben zur Netzanbindung<br />
des OWP Nordergründe werden durch TenneT vier Kompensationsmaßnahmen hilfsweise zu<br />
Grunde gelegt, die von TenneT derzeit durchgeführt werden bzw. bereits abgeschlossen sind und die<br />
als Realkompensationsmaßnahmen für vergleichbare Eingriffe gewählt worden sind. Es handelt sich<br />
u.a. um folgende Maßnahmen 43 , deren einzelne Flächengrößen (Umfang der Maßnahmen) bereits<br />
Schwere und Intensität des Eingriffs einerseits und die Aufwertbarkeit durch die einzelne Maßnahme<br />
andererseits berücksichtigt. Der Preis pro Quadratmeter steht somit im richtigen Verhältnis zum Eingriff<br />
respektive zum Umfang der Kompensationsfläche.<br />
43<br />
Beschreibung der Maßnahmen, Kostenangaben und Durchschnittskostenpreis pro m² von TenneT per mail vom 18.01.2012<br />
mitgeteilt, ergänzt am 08.03.2012<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 87 von 97
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I. Dünenrenaturierung Norderney<br />
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IBL Umweltplanung GmbH<br />
Im Dünenbereich westlich der „Oase“ auf Norderney, welcher sich in der Ruhezone und Zwischenzo-<br />
ne des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer befindet, wurden als Kompensationsmaßnahme<br />
für die Kabelleerrohrverlegung auf Norderney ehemals zum Dünenschutz eingebaute Windschutzelemente<br />
und Bunkerreste entfernt. Hierdurch soll im Weiteren eine naturnahe Dünenentwicklung ermöglicht<br />
oder unterstützt werden. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf gerundet<br />
74.162,46 € (Umsetzung der Maßnahme inkl. Planung und Unterhaltung: 30.505,00 €, Flächenbereitstellung,<br />
Entschädigungen und Gebühren: 43.657,46 €). Bei einer Flächengröße von ca. 3,1 ha ergibt<br />
sich ein Preis von 2,39 €/m².<br />
II. Ostheller Norderney<br />
Es handelt sich um eine Fläche im Norderneyer Ostheller, in der durch einen Verschluss des Grabenund<br />
Grüppensystems eine Entwicklung des Bodenwasserhaushaltes in Richtung einer natürlichen<br />
Salzwiese erreicht werden soll. Hierbei werden auch unterhaltungsbedingte Bodenauffüllungen rückgängig<br />
gemacht. Infolge des Rückbaus des Grabensystems wird es großflächig zu einer erhöhten<br />
Bodenfeuchte und mittelfristig zu einer gewissen Morphodynamik infolge der Neubildung natürlicher<br />
Priele kommen. Wesentlicher Kern der Maßnahme ist die Initiierung eigendynamischer Prozesse<br />
durch eine einmalige Baumaßnahme. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf gerundet<br />
635.036,84 €, wovon 60.845,15 € auf die Ausführungsplanung (inkl. Vermessung) und die Baubegleitung,<br />
142.500,00 € für die Gestattungen, 177.900,00 € für den Erdbau und 40.500,00 € auf das<br />
Monitoring und die Erfolgskontrolle entfallen. Hieraus ergibt sich bei einer Flächengröße von ca. 16,76<br />
ha ein Preis von 3,79 €/m².<br />
III. Norddeich Radio inkl. Pufferzone<br />
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der Ortsumgehung Norden wurde ein zusätzlicher<br />
Flächenbedarf für Kompensationsmaßnahmen festgeschrieben. Demnach sind Eingriffe in<br />
Rast- und Gastvogelbereiche, die gleichzeitig als Kompensationsmaßnahme für Wiesenvögel dienen,<br />
im Bereich der ehemaligen Sendeanlage Norddeich-Radio in Osterloog zu entwickeln. Die Gesamtfläche<br />
der ehemaligen Sendeanlage Norddeich-Radio soll im Sinne eines Kompensationsflächenpools<br />
von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich<br />
(NLStBV-AUR), der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), Amt für<br />
Landentwicklung und der <strong>Stadt</strong> Norden genutzt werden. TenneT beteiligt sich an dieser Maßnahme,<br />
um die erforderliche Kompensation für die Projekte Alpha Ventus und BorWin1 umzusetzen.<br />
Das umgesetzte Maßnahmenpaket besteht aus<br />
− baulichen Maßnahmen wie die Beseitigung von Bauwerken, Fundamenten und Zäunen sowie die<br />
Beseitigung von Gehölzen,<br />
− Entwicklungsmaßnahmen zur Strukturverbesserung (Wasserhaushalt, Anlage von Flachwasserund<br />
Tiefenzonen, Verschließen von Gräben),<br />
− Pflege– und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Grünlandnutzung (Nutzungsauflagen, Biotoppflege),<br />
− Reduzierung von Störungen,<br />
− Überwachung , Evaluation und Optimierung der Maßnahmen.<br />
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IBL Umweltplanung GmbH<br />
Angrenzend an das Gebiet wurde eine sog. „Pufferzone“ eingerichtet, in der die Bewirtschaftungs-<br />
maßnahmen zur Grünlandnutzung geregelt sind und deren Fläche ebenfalls in das Monitoring<br />
miteinbezogen ist.<br />
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 168.006,87 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Flächenkauf: rund 43.100,00 €, Grundsteuer, Gestattungen, Gebühren und Entschädigungen:<br />
66.720,00 €, Umsetzung der Maßnahme: rund 93.200,00 €, Monitoring (inkl. Planung für die<br />
nächsten 8 Jahre): 31.500,00 €. Die Fläche, die anteilig auf TenneT entfällt, hat eine Größe von<br />
17,5 ha, so dass sich Kosten in Höhe von 0,96 €/m² ergeben.<br />
IV. Grohdepolder Norderney<br />
In zentralen Bereichen des „Grohdepolders“ auf Norderney sind durch dominante Flatterbinsenbestände<br />
sowie durch Gehölzbestände, die dem Offenlandcharakter des Grünlandareals widersprechen,<br />
keine optimalen Habitatbedingungen für Rastvögel gegeben. Durch eine mindestens 5-jährige Pflegemahd<br />
auf Flächen mit Flatterbinsendominanz von > 40% und durch Entfernung von<br />
Gehölzbeständen lässt sich die Fläche als Habitat für wertbestimmende Rastvögel des Nationalparks<br />
optimieren.<br />
Die Kosten für die Durchführung dieser Maßnahme belaufen sich auf 523.453,51 €. Im Einzelnen entfallen<br />
die Kosten wie folgt auf die einzelnen Positionen: Planung: rund 23.400,00 €, Umsetzung (Unterhaltung<br />
und Monitoring) rund 426.900,00 €, Entschädigungen: 73.200,00 €. Aufgrund der Flächengröße<br />
von ca. 44,6 ha ergibt sich ein Quadratmeterpreis für die Maßnahme von 1,17 €/m².<br />
Zwischenergebnis<br />
Der aus den vorstehenden Kosten der vier Maßnahmen berechnete Mittelwert beträgt 2,08 €/m².<br />
Die ermittelten 2,08€/m² als Durchschnittspreis sollen zunächst als erstes Zwischenergebnis hilfsweise<br />
herangezogen werden, um einen ersten Quadratmeterpreis für die Höhe der Ersatzzahlung zu<br />
erhalten.<br />
Zusätzlich schlagen wir vor, die Kosten für die Herstellung oder Aufwertung von Weichbodenlebensräumen<br />
in die Ermittlung der Höhe des Ersatzgeldes einzubeziehen, um einen noch engeren Bezug<br />
zum Eingriff herzuleiten. Unser Vorschlag begründet sich im Einzelnen wie folgt:<br />
Kostenermittlung für nicht durchführbare Ausgleichsmaßnahmen<br />
Bezogen auf die ermittelten Eingriffe für dieses Vorhaben sind als funktionsbezogener Ausgleich theoretisch<br />
rund 3,6 ha Flachwasserzonen (Biotoptyp KMF/KMFx) deutlich (nämlich um 2 bis 3 Wertstufen)<br />
und rund 1,0 ha vegetationsloses Watt (Biotoptyp KWK, um 3 bis 4 Wertstufen) aufzuwerten bzw.<br />
oder aus vorhandenen Flächen mit derzeit geringer Bedeutung neu herzustellen.<br />
Als nicht durchführbare aber Kosten-berechenbare Kompensation wird der Rückbau befestigter Ufer<br />
oder von Buhnen als Küstenschutzbauwerke im Eulitoral herangezogen. Diese theoretische Maßnahme<br />
hat einen räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff.<br />
Im Istzustand handelt es sich als Küstenschutzbauwerke um Biotoptypen sehr geringer Bedeutung.<br />
Sie sind als überbaute bzw. versiegelte Flächen entsprechend dem Harmonisierungskonzept von IBL<br />
(Entwurf, Stand April 2012) mit der Wertstufe 0 zu bewerten. Nach dem Rückbau und der Renaturierung<br />
der Grundflächen handelt es sich um Eulitoralflächen der Wertstufe 5 (rechn. Aufwertungsfak-<br />
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tor 5). Die zu erzielende theoretische Aufwertung der Grundfläche ist demnach sehr hoch, entspre-<br />
chend kleiner ist die aufzuwertende Fläche.<br />
Es sind rund 9.280 m² z.B. verklammerte Uferbefestigungen oder Buhnen dauerhaft rückzubauen, um<br />
die ermittelte Kompensationsverpflichtung von rund 46.378 m² entsprechend über den Aufwertungsfaktor<br />
auszugleichen (46.400 / Aufwertungsfaktor 5 = 9.280). Im Rahmen der Planung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe ist u.a. ein Stück Rückbau<br />
befestigter Ufer (8,4 ha) bei der Nebenelbe der Insel Schwarztonnensand vorgesehen. Die Maßnahme<br />
ist anerkannte Ausgleichsmaßnahmen – anteilig – für ausbaubedingte Eingriffe ins Sublitoral der<br />
Unter- und Außenelbe. Im ursprünglichen <strong>LBP</strong> (Gutachtergemeinschaft IBL & IMS, 2007) wurden vom<br />
WSA Hamburg (Sachbereich IV) die dafür anfallenden Kosten mit 540.000 € geschätzt (rund<br />
6,43 €/m²). Nach aktueller Rücksprache durch unseren Gutachter beim WSA Hamburg (dort PB Fahrrinnenanpassung,<br />
Hr. Zinßer) werden aufgrund laufender Ausführungsplanungen des WSA die diesbezüglichen<br />
Kosten in der WSV-Haushaltsunterlage (HU) geringer ausfallen, was u.a. an den nicht<br />
mehr im Gegensatz zur ersten Kostenschätzung anfallenden Entsorgungskosten für die Uferbefestigungssteine<br />
liegt. Im laufenden Verfahren kann die HU-Kostenermittlung, die sich aus Planung-, Herstellungs-,<br />
Verwaltungs- und Pflegekosten (auf 25 Jahre) ergibt, nicht offengelegt werden, „dürfte aber<br />
um rund 40 % geringer ausfallen als ursprünglich geschätzt“ (ebenda, mdl.). Es werden gutachterlich<br />
3,86 €/m² angenommen. Allerdings sind keine Kosten für die Flächenbereitstellung eingerechnet, weil<br />
sich das Ufer an der Nebenelbe im Eigentum der WSV befindet. Theoretisch sind demnach noch<br />
Grunderwerbskosten aufzuschlagen.<br />
In Niedersachsen liegen die durchschnittlichen Kaufwerte für Grünland, wie es bei der Maßnahme am<br />
Ufer vorhanden ist, bei 9.600 €/ha (0,96 €/m²).<br />
Abbildung 25: Kaufwerte für Grünland<br />
Erläuterung: Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen (2008)<br />
Im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg, in dem die Maßnahme der WSV liegt, ist der Kaufwert<br />
noch geringer (vgl. http://www.agrar.de/Aktuell/2011/01/20/niedersachsen-bodenpreise-in-weser-ems-<br />
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auf-rekordniveau/10794/). Die durchschnittlichen Kosten aus der mdl. Kostenangabe des WSA für den<br />
Rückbau der Uferbefestigungen und die Uferrenaturierung addiert mit dem durchschnittlichen Boden-<br />
preis ergeben somit 4,82 €/m².<br />
Zweites Zwischenergebnis und Vorschlag<br />
Der Mittelwert aus den ermittelten Realkosten durchgeführter und in Ausführung befindlicher Ersatzmaßnahmen<br />
durch TenneT von 2,08 €/m² und den Durchschnittskosten für eine fiktive aber an realen<br />
Kosten orientierte funktionale Maßnahme in Höhe von 4,82 €/m² ergibt einen Durchschnittspreis von<br />
3,45 €/m².<br />
Unter Berücksichtigung anderer aktueller und vergleichbarer Projekte wird eine Ersatzzahlung<br />
von 3,50 €/m² angesetzt.<br />
Es ergibt sich für dieses Vorhaben eine Höhe der Ersatzzahlung von<br />
EUR 14.528,50,- €<br />
bezogen auf die ermittelte Kompensationsverpflichtung von 4.151 m² (knapp 0,4 ha).<br />
Diese Ersatzzahlung teilt sich auf die Zuständigkeiten unter Bezug auf Tabelle 21 wie folgt auf<br />
(Tabelle 22):<br />
Tabelle 22: Aufteilung der ermittelten Ersatzzahlung zwischen UNB, NLWKN und NLPV<br />
Zuständigkeit: UNB NLWKN NLPV<br />
Kompensationsflächenwert: 1.453 m² -/- 2.698 m²<br />
Höhe Ersatzzahlung unter Bezug<br />
von 3,50 €/m²<br />
Die Festlegung erfolgt in Anlage 8.3.2 im Maßnahmenblatt EZ1.<br />
5.085,50 € -/- 9.443.00€<br />
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7 Glossar<br />
Begriff und ggf. Abkürzung Erläuterung<br />
Arbeitsbereich / Arbeitsstreifen<br />
(Bedarfsflächen)<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Vorübergehend in Anspruch genommene Fläche beiderseitig der Leitungsachse<br />
während der Bauarbeiten.<br />
Barge Schwimmende Einheit (Lastkahn, Schute) zum Transport von Gütern,<br />
Geräten oder Material, häufig ohne eigenen Antrieb.<br />
Baustelleneinrichtung / Baustelleneinrichtungsfläche<br />
(BE)<br />
(Bedarfsflächen)<br />
Unter Baustelleneinrichtung werden alle Produktions-, Transport-, Lager-<br />
und sonstige Einrichtungen verstanden, die zur Errichtung eines<br />
Bauwerks auf der Baustelle benötigt werden. Im Einzelnen sind dies<br />
Geräte, Maschinen, Gebäude zur Unterbringung von Arbeitskräften,<br />
witterungsempfindlichen Bau- und Bauhilfsstoffen, Ersatzteilen und<br />
ähnlichem, Bearbeitungs- und Lagerflächen sowie Verkehrsflächen.<br />
Baustelleneinrichtungsflächen stellen vorübergehend in Anspruch genommene<br />
Flächen dar.<br />
Betriebsmittel (elektrisch) Allgemeine Bezeichnung von betrieblichen Einrichtungen in einem Netz<br />
zur Übertragung von elektrischer Energie (z. B. Transformator, Leitung,<br />
Kabel, Leistungs-, Trennschalter, Strom-, Spannungswandler etc.).<br />
Drehstromsystem Drei zusammengehörige voneinander und der Umgebung isolierte elektrische<br />
Leiter zur Übertragung von dreiphasigem Wechselstrom (Drehstrom).<br />
Erdkabel siehe Kabelleitung<br />
Freileitung Eine oberirdische Leitung zum Transport von elektrischer Energie bei<br />
der die elektrischen Leiter gegeneinander und gegen Erde durch Luft<br />
isoliert sind und durch Maste getragen werden. Je nach Funktion der<br />
Maste unterscheidet man zwischen Trag- und Abspannmasten. Zur<br />
Aufhängung der Leiter werden Isolatoren verwendet. Ein oder mehrere<br />
Erdseile dienen als Blitzschutz. Eine Freileitung kann ein oder mehrere<br />
Stromkreise/Systeme beinhalten.<br />
Gleichstromleitung Eine zusammengehörige, aus Hin- und Rückleitern bestehende mit<br />
Gleichspannung unterschiedlicher Polarität (+ und – gegenüber Erdpotenzial)<br />
betriebene Verbindung (Leitung) zur Übertragung von elektrischer<br />
Energie. Diese kann als Freileitung oder Kabelleitung ausgeführt<br />
sein. Eine Freileitung kann ein oder mehrere Stromkreise/Systeme<br />
beinhalten. Eine Kabelleitung beinhaltet i. d. R. nur einen Stromkreis /<br />
ein System.<br />
HGÜ Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung, Einrichtung zur Übertragung<br />
von elektrischer Energie mittels Gleichstrom auf Hochspannungsniveau<br />
(engl. HVDC transmission system)<br />
Hochspannung Spannungsbereich von 60 kV bis 170 kV<br />
Höchstspannung Spannungsbereich von 220 kV und höher<br />
Horizontalbohrung oder HDD<br />
Syn: Horizontalspülbohrverfahren<br />
HDD = horizontal directional drilling / Horizontalbohrung. Das Horizontalspülbohrverfahren<br />
ist eine gerichtete (gesteuerte) Bohrtechnik (Start<br />
und Ziel) für Horizontalbohrungen, um Rohrleitungen unterirdisch ohne<br />
Grabenaushub und umfänglichen Erdbau zu verlegen.<br />
Die Bohrungen können mehrere hundert Meter lang sein.<br />
Die Horizontalspülbohranlage bohrt einen unterirdischen Kanal und<br />
zieht im Rückzug ein oder mehrere Produkt- oder Leerrohre ein. In<br />
Leerrohre können später Kabel für z. B. Strom oder Telekommunikation<br />
eingezogen oder eingeblasen werden. Horizontalspülbohranlagen arbeiten<br />
mit Zug- und Schubkraft, Drehmoment (Rotation), Spülung und<br />
dynamischer Schlagkraft. Das HDD-System besteht aus einer Horizontalspülbohranlage,<br />
einer Bentonitmischanlage und einer Antriebsstation<br />
für den Betrieb der Mischanlage sowie einem Bohrspülungsspeicher.<br />
HVAC high voltage alternating current = Hochspannungswechselstrom<br />
HVDC high voltage direct current = Hochspannungsgleichstrom<br />
Instandhaltung Die Instandhaltung besteht aus Inspektion, Wartung und Instandsetzung<br />
und gewährleistet den Erhalt des Sollzustandes der Anlage über die<br />
Lebensdauer.<br />
Kabel Betriebsmittel zur Übertragung von elektrischer Energie. Siehe auch<br />
Kabelleitung.<br />
Kabelleitung Eine Leitung zum Transport von elektrischer Energie, bei der die elektrischen<br />
Leiter voneinander und gegen Erde durch einen Stoff isoliert und<br />
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3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Begriff und ggf. Abkürzung Erläuterung<br />
durch einen Schutzmantel gegen mechanische Beschädigung geschützt<br />
sind.<br />
Ist die Kabelleitung in der Erde verlegt handelt sich es um eine Erdkabelleitung<br />
oder erdverlegte Kabelleitung. Umgangssprachlich wird häufig<br />
auch Kabel, Erdkabel oder Erdkabelleitung verwendet.<br />
Ist die Kabelleitung in Luft verlegt, handelt es sich um eine Luftkabelleitung<br />
(i. d. R. Nieder- oder Mittelspannungsbereich). Umgangssprachlich<br />
wird häufig auch von Luftkabel gesprochen.<br />
Siehe auch Seekabelleitung.<br />
Konverterplattform Seeseitiges Bauwerk zur Aufnahme einer Konverterstation einschl. aller<br />
Nebeneinrichtungen.<br />
Konverterstation (KV) Einrichtung zur Umrichtung von Drehstrom in Gleichstrom oder umgekehrt<br />
Landtrasse Landseitiger geografischer Raum einer Leitung, beginnt am landseitigen<br />
Übergang der Leitung (Muffe) von Seekabel auf Landkabel und endet in<br />
einer Schaltanlage im landseitigen Umspannwerk (UW).<br />
Leitung Einrichtung zur Übertragung von elektrischer Energie ausgeführt als<br />
Freileitung, Erdkabelleitung, Seekabelleitung oder Luftkabelleitung bestehend<br />
aus einem oder mehreren Stromkreisen/Systemen.<br />
Mittelspannung Spannungsbereich von >1 kV bis 30 kV<br />
Muffe Teil des Betriebsmittels Kabel, dient zum Verbinden von zwei Kabeln.<br />
Muffenbauwerk, Muffenschacht Unterirdisches Bauwerk zur Aufnahme von Muffen im Zuge einer erdverlegten<br />
Kabelleitung, dient der Entlastung der Muffen von mechanischen<br />
Kräften.<br />
Netzanbindungsanlage Gesamtheit aller Einrichtungen zur Übertragung von regenerativer elektrischer<br />
Energie zwischen dem Netzanschlusspunkt am OWP und dem<br />
Netzverknüpfungspunkt am landseitigen Übertragungsnetz.<br />
Netzanschlusspunkt Schnittstelle (Anschluss) der Netzanbindungsanlage am OWP (seeseitige<br />
OWP-Schaltanlage).<br />
Netzverknüpfungspunkt Technisch und wirtschaftlich günstigster Verknüpfungspunkt der Netzanbindungsanlage<br />
mit dem nächsten Übertragungs- oder Verteilernetz<br />
(landseitige Schaltanlage).<br />
Niederspannung Spannungsbereich bis 1 kV<br />
OWP Offshore-Windpark<br />
PFV Planfeststellungsverfahren<br />
Ponton Schwimmkörper (Auftriebskörper) zum Tragen von Lasten, i. d. R.<br />
rechteckiger Querschnitt; nach Funktionalität unterscheidet man z. B.<br />
zwischen Fähr-, Arbeits- und Lagerponton.<br />
Regelzone Netzgebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve<br />
ein Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich ist.<br />
ROV, TROV Remotely Operated Vehicle, ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug<br />
ROV Raumordnungsverfahren<br />
Schaltanlage Elektrische Einrichtung zum Verknüpfen von Stromkreisen (Leitungen,<br />
Transformatoren, Drosselspulen, Kondensatoren). Leistungsschalter<br />
dienen zum Schalten von Betriebs- und Fehlerströmen, Trennschalter<br />
ermöglichen durch Herstellen von Trennstrecken sicheres Arbeiten in<br />
der Anlage.<br />
Schutzbereich / Schutzstreifen Dauerhaft in Anspruch genommene Fläche beiderseitig der Leitungsachse<br />
mit eingeschränkter Nutzung (definierten Fremdnutzungseinschränkungen);<br />
dient dem Schutz und Bestand der Leitung.<br />
Seekabel Betriebsmittel zur Übertragung von elektrischer Energie im Meer. Siehe<br />
auch Seekabelleitung.<br />
Seekabelleitung Eine Leitung zum Transport von elektrischer Energie im Meer, bei der<br />
die elektrischen Leiter voneinander und gegen Erde durch einen Stoff<br />
isoliert und durch einen Schutzmantel gegen mechanische Beschädigung<br />
geschützt sind. Die Verlegung kann auf oder im Meeresboden<br />
stattfinden. Siehe auch Kabelleitung.<br />
Seetrasse Seeseitiger geografischer Raum einer Leitung; entweder zwischen<br />
landseitigem Übergang der Leitung (Muffe) von Landkabel auf Seekabel<br />
und der Konverter- bzw. OWP-Plattform oder zwischen<br />
Konverterplattform und OWP-Plattform.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 93 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Begriff und ggf. Abkürzung Erläuterung<br />
Stromkreis Einzeln schaltbare elektrische Verbindung zwischen Umspannwerken/Schaltanlagen<br />
bestehend aus einem Drehstrom- oder Gleichstromsystem<br />
und den zugehörigen Betriebsmitteln in den Umspannwerken.<br />
Ein Stromkreis ist i. d. R. ein Teil einer Leitung.<br />
Trassenkorridor Seeseitiger geografischer Raum mehrerer, meist paralleler Leitungen<br />
Umrichter, Umrichteranlage Siehe Konverterstation<br />
Zuwegungen (temporär / dauerhaft) Zuwegungen stellen i. d. R. vorübergehende in Anspruch genommene<br />
Flächen dar. Sie dienen zum Erreichen von Arbeitsbereichen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />
während der Bauphase.<br />
Sofern für den Bestand der Leitung Zuwegungen permanent bereitgehalten<br />
werden müssen, stellen diese eine dauerhafte Inanspruchnahme<br />
dar und werden wie Schutzbereiche behandelt.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 94 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
8 Literaturverzeichnis<br />
Das Literaturverzeichnis gilt für die Anlagen 8.1.1 und <strong>8.3.1</strong> gemeinsam.<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
BioConsult 2010. Verlegung des Drehstromkabels Alpha Ventus im Nationalpark Nds. Wattenmeer. Auswirkungen<br />
auf das Benthos. Untersuchungen Oktober 2008 bis Oktober 2009. Auftraggeber: transpower offshore<br />
GmbH [später TenneT Offshore GmbH].<br />
BioConsult 2010b. Verlegung des Gleichstromkabels BorWin1 im Nationalpark Nds. Wattenmeer. Auswirkungen<br />
auf das Benthos 2. Zwischenbericht: Kartierungen Oktober 2009 und Juni 2010. Auftraggeber: transpower<br />
offshore GmbH [später TenneT Offshore GmbH].<br />
BioConsult 2012. Verlegung des Gleichstromkabels BorWin1 im Nationalpark Nds. Wattenmeer. Auswirkungen<br />
auf das Benthos 3. Zwischenbericht: Probenahmen Oktober 2009, Juni 2010 und Mai 2011. Auftraggeber:<br />
TenneT Offshore GmbH.<br />
BioConsult 2012b. Temperaturmonitoring Alpha Ventus im Hilgenrieder Watt – Zusammenfassende Ergebnisdarstellung<br />
21.09.2010 – 13.04.2012. Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH.<br />
BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und <strong>Stadt</strong>entwicklung 2009. Leitfaden zur Berücksichtigung des<br />
Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen<br />
Drachenfels, O. von 2012. Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen. Regenerationsfähigkeit, Wertstufen,<br />
Grundwasserabhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefährdung Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen<br />
1/2012.<br />
Ecoplan 2009. Netzanbindung OWP Alpha Ventus im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Wattboden-<br />
Monitoring 2008 – 2009. Abschlussbericht. Auftraggeber: E.ON Netz Offshore GmbH [später TenneT<br />
Offshore GmbH].<br />
Ecoplan 2009b. Naturschutzfachliche Projektbegleitung. Netzanbindung des Offshore-Windparks „Alpha Ventus“<br />
im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Teilprojekt Kabelverlegung 2008. Teil B und C.<br />
Ecoplan 2009c. Naturschutzfachliche Projektbegleitung. Netzanbindung „BorWin1“ im Nationalpark Niedersächsisches<br />
Wattenmeer. Teilprojekt Kabelverlegung 2009. Teil C.<br />
Ecoplan 2011. Netzanbindung OWP Alpha Ventus im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Wattboden-<br />
Monitoring Nachtrag 2011. Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH<br />
GFN (Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH) 2012. Kabelverlegung HelWin1. Dokumentation<br />
der biologischen Baubegleitung. Verlegung des Wattkabels. Bericht vom 14.03.2012.<br />
IBL Umweltplanung 2012. Netzanbindung von Offshore-Windparks - Orientierungsrahmen Naturschutz für Anschlussleitungen<br />
im Abschnitt Seetrasse. Teil I - Festlegungen für die naturschutzfachlichen Unterlagen.<br />
Teil II - Begründungen und Erläuterungen. Erläuterungsbericht. Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH.<br />
IMP (Ingenieur Büro Manzenrieder & Partner) 2012. Auswirkungen des Rockdumpings auf die Strömungsverhältnisse<br />
im Vorhabensgebiet. Fachgutachterliche Einschätzung.<br />
Michler, H.-P. & Möller, F. 2011. Änderungen der Eingriffsregelung durch das BNatSchG 2010. Natur und Recht<br />
2011 33: 81-90.<br />
NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) 2011. Vollzugshinweise<br />
zum Schutz von Amphibien- und Reptilienarten in Niedersachsen. Amphibienarten des Anhangs IV<br />
der FFH-Richtlinie mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.<br />
NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) 2011b. Niedersächsische<br />
Strategie zum Arten- und Biotopschutz. Vollzugshinweise für Arten und Lebensraumtypen. Online<br />
unter http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8083&article_id=46103&_psmand=26.<br />
Letzter Zugriff 20.02.2012.<br />
TenneT 2011. Projektbeschreibung der 600-kV-Gleichstrom-Leitung „DolWin gamma - Dörpen West“ des Netzanbindungsprojektes<br />
DolWin3 für den Bereich 12 sm-Grenze bis Umspannwerk Dörpen West als Vorbereitung<br />
für das Planfeststellungsverfahren der Leitung. Unterlage für die Antragskonferenz.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 95 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
Projekt-<br />
Nr.: 919<br />
Kurztitel:<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-<br />
Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Abschnitt Seetrasse<br />
–<br />
Teilabschnitt Deichkreuzung<br />
Hamswehrum<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Bearbeitet:<br />
D. Wolters<br />
Datum:<br />
27.11.2012<br />
Rev.-Nr.: 3-0<br />
Geprüft:<br />
D. Todeskino<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 96 von 97
TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
9 Anhang 1<br />
Anhangsabbildung (DIN A3 – quer)<br />
Anhangsabbildung 1 Längsschnitt durch das Vorhaben DolWin3<br />
Anhangstabelle (DIN A3 – quer)<br />
Eingriff durch die Deichkreuzung Hamswehrum<br />
Anhangstabelle 1 Eingriffsbilanzierung Bauabschnitt BA 1.1 und 1.2<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 97 von 97