8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden
8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden
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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
5.3.1 Tötungsverbot<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi-<br />
gen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).<br />
Der Eintritt des Tötungsverbots ist an den Prüfmaßstab geknüpft, ob ein Tötungsrisiko aufgrund der<br />
Bauarbeiten das allgemeine Lebensrisiko einer Art überschreitet und somit das Tötungsrisiko in signifikanter<br />
Weise baubedingt erhöht wird.<br />
Säuger<br />
Schweinswal<br />
Von den seeseitig stattfindenden Vor- und Verlegearbeiten gehen Unterwassergeräusche aus, die<br />
nicht gehörschädigend sind, die aber bei Schweinswalen Meidungsreaktionen auslösen. Die Arbeiten<br />
finden bei sehr langsamer Fahrt statt, so dass die Tiere rechtzeitig ausweichen können. Kollisionen<br />
gesunder Tiere mit den Verlegeschiffen und Unterwassergeräten sind auszuschließen.<br />
Fledermäuse<br />
Die Bautätigkeiten binnendeichs finden in der Regel nicht in der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) während<br />
der Hauptflugzeit von Fledermäusen statt. Es ist auszuschließen, dass Fledermäuse aufgrund ihrer<br />
Ultraschallorientierung mit den stehenden Baugeräten kollidieren.<br />
Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für Säuger nicht ein.<br />
Brutvögel<br />
Da sich die Bauphase außerhalb der Hauptbrut- und Aufzuchtzeit erstreckt – die Kabelverlegung im<br />
Anlandungsbereich findet im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende September statt (Vermeidungsmaßnahme<br />
V1) – ist nicht zu erwarten, dass sich brütende Tiere im Baufeld aufhalten.<br />
Im Anlandungsbereich werden zudem die vorhandenen Wege als Zuwegungen zu der Baustelle genutzt.<br />
Das Vorland wird mit einer Ausnahme nicht durch am Bau beteiligte Personen betreten. Nach<br />
dem 15.07. muss eine Person eine Messschleife im Vorland auslegen. Dieses erfordert ca. eine Stunde<br />
und erfolgt unter naturschutzfachlicher Begleitung (Schutzmaßnahme S1).<br />
Binnendeichs finden die Bauarbeiten außerhalb von Neststandorten statt.<br />
Im Hinblick auf die oben genannten, im Vorhabensgebiet natürlich vorkommenden Brutvogelarten<br />
im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 79/409/EWG (VS-Richtlinie) tritt der Verbotstatbestand<br />
des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ein.<br />
Gastvögel<br />
Den im Vorhabensbereich vorkommenden Gastvogelarten wird nicht nachgestellt, auch werden sie<br />
nicht gefangen, verletzt oder getötet. Zudem trägt die vorgesehene Bauzeitenregelung zum Schutz<br />
der Gastvögel bei. Der Arbeitsbeginn – ab Mitte Juli im Anlandungsbereich bzw. Ende Juli im Wattund<br />
Flachwasser – erfolgt zu einem Zeitpunkt, bevor ein großer Teil der Gastvögel im Untersuchungsgebiet<br />
eintrifft.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 76 von 97