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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

5.3.1 Tötungsverbot<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />

zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädi-<br />

gen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).<br />

Der Eintritt des Tötungsverbots ist an den Prüfmaßstab geknüpft, ob ein Tötungsrisiko aufgrund der<br />

Bauarbeiten das allgemeine Lebensrisiko einer Art überschreitet und somit das Tötungsrisiko in signifikanter<br />

Weise baubedingt erhöht wird.<br />

Säuger<br />

Schweinswal<br />

Von den seeseitig stattfindenden Vor- und Verlegearbeiten gehen Unterwassergeräusche aus, die<br />

nicht gehörschädigend sind, die aber bei Schweinswalen Meidungsreaktionen auslösen. Die Arbeiten<br />

finden bei sehr langsamer Fahrt statt, so dass die Tiere rechtzeitig ausweichen können. Kollisionen<br />

gesunder Tiere mit den Verlegeschiffen und Unterwassergeräten sind auszuschließen.<br />

Fledermäuse<br />

Die Bautätigkeiten binnendeichs finden in der Regel nicht in der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) während<br />

der Hauptflugzeit von Fledermäusen statt. Es ist auszuschließen, dass Fledermäuse aufgrund ihrer<br />

Ultraschallorientierung mit den stehenden Baugeräten kollidieren.<br />

Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für Säuger nicht ein.<br />

Brutvögel<br />

Da sich die Bauphase außerhalb der Hauptbrut- und Aufzuchtzeit erstreckt – die Kabelverlegung im<br />

Anlandungsbereich findet im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende September statt (Vermeidungsmaßnahme<br />

V1) – ist nicht zu erwarten, dass sich brütende Tiere im Baufeld aufhalten.<br />

Im Anlandungsbereich werden zudem die vorhandenen Wege als Zuwegungen zu der Baustelle genutzt.<br />

Das Vorland wird mit einer Ausnahme nicht durch am Bau beteiligte Personen betreten. Nach<br />

dem 15.07. muss eine Person eine Messschleife im Vorland auslegen. Dieses erfordert ca. eine Stunde<br />

und erfolgt unter naturschutzfachlicher Begleitung (Schutzmaßnahme S1).<br />

Binnendeichs finden die Bauarbeiten außerhalb von Neststandorten statt.<br />

Im Hinblick auf die oben genannten, im Vorhabensgebiet natürlich vorkommenden Brutvogelarten<br />

im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 79/409/EWG (VS-Richtlinie) tritt der Verbotstatbestand<br />

des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ein.<br />

Gastvögel<br />

Den im Vorhabensbereich vorkommenden Gastvogelarten wird nicht nachgestellt, auch werden sie<br />

nicht gefangen, verletzt oder getötet. Zudem trägt die vorgesehene Bauzeitenregelung zum Schutz<br />

der Gastvögel bei. Der Arbeitsbeginn – ab Mitte Juli im Anlandungsbereich bzw. Ende Juli im Wattund<br />

Flachwasser – erfolgt zu einem Zeitpunkt, bevor ein großer Teil der Gastvögel im Untersuchungsgebiet<br />

eintrifft.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 76 von 97

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