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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Ermittlung des Kompensationsumfangs<br />

Der Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen bemisst sich nach der Dauer sowie der<br />

Schwere und Intensität des Eingriffs. Zudem wird die Lage des Eingriffs in gesetzlich geschützten<br />

Biotopen, in Schutzgebieten oder in sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen Flächen (z.B. artenreiche<br />

Kiesgründe) berücksichtigt. Es gelten folgende Regeln:<br />

a) Der Kompensationsfaktor (KF) ergibt sich aus dem Eingriffstyp (Tabelle 18) bzw. dem Grad der<br />

Verminderung des naturschutzfachlichen Werts – ausgedrückt durch den so genannten „Wertstufenverlust“<br />

und beträgt immer +1 im Bereich geschützter Biotope, in FFH- und Naturschutzgebieten<br />

oder in sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen Flächen. Mit der „+1-Regel“ wird gewährleistet,<br />

dass im Fall gleichbleibender Wertstufen zwischen Bestand- und Planzustand im Bereich<br />

geschützter Biotope, FFH- und Naturschutzgebieten oder sonstigen für die Meeresumwelt wertvollen<br />

Flächen die Veränderung der Grundflächen dennoch angemessen berücksichtigt wird.<br />

b) Der Zusatzfaktor (ZF) repräsentiert die zeitliche Wiederherstellbarkeit bzw. das Regenerationsvermögen<br />

und beträgt f=1 für alle Biotope mittlerer oder geringerer Bedeutung bzw. für alle Biotope<br />

mit zeitlich überschaubarer Regeneration. Im Vorhaben DolWin3 sind alle betroffen Biotope regenerativ<br />

und die betroffenen Strukturen und Funktion sind durch aktive Wiederbesiedlung und<br />

passive Sukzession zeitnah wiederherstellbar.<br />

c) Der Eingriffsfaktor (EF) ist abhängig vom Eingriffstyp (dauerhaft oder vorübergehend, Totalverlust<br />

oder Teilverlust der betroffenen Strukturen und Funktionen) und beträgt immer f=1 bei dauerhaften<br />

erheblichen Beeinträchtigungen und f=

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