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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

schlagen, 15 % auf die Grundflächen der Eingrabetechnik zu addieren. Hierbei reicht es aus, nur<br />

auf die aus den Wirkungen W4 (Abscheren) und W5 (Durchmischen) ermittelten Auswirkungen<br />

abzustellen.<br />

Im Bauabschnitt 3 ist als Verlegetechnik das „Stehende Spülschwert“ (VI, Vertical Injector)<br />

vorgesehen, ggf. mit einem Pre-Trench (gleiche Wirkungen und Auswirkungen nur zeitlich versetzt<br />

hintereinander). Die Eingriffsbreiten und Wirkungen zwischen PLGR und VI sind näherungsweise<br />

ähnlich. Es sollte allerdings berücksichtigt werden, dass das Sediment in der Westeremstrasse<br />

streckenweise ohnehin natürlichen starken hydromorphologischen Umschichtungen unterworfen ist<br />

(Wirkungen W5, W1 und W2) und die Oberflächen jährlich vom Spätsommer bis Herbst (August bis<br />

Oktober, ggf. länger) durch Baumkurren der Garnelenfischerei beeinflusst werden (Wirkung W4). Aus<br />

den vorgenannten Überlegungen heraus wird daher folgender praktische Ansatz für die Bilanzierung<br />

der betroffenen Grundflächen im Bauabschnitt 3 vorgeschlagen:<br />

1. Statt mit 0,6 m Breite der Durchmischungszone des VI werden 1,0 m angesetzt, was der entsprechenden<br />

Wirkbreite des PLGR entspricht (Wirkung W5).<br />

2. 15 % wird auf die betroffene Grundfläche (Durchmischung, Wirkung W5) aufgeschlagen, um etwaige<br />

Abweichungen des PLGR angemessen zu berücksichtigen.<br />

3. Die oberflächigen Wirkungen (W4) durch die Fangketten des PLGR auf Sedimentoberfläche und<br />

Besiedlung bleiben aufgrund der genannten Vorbelastungen im Bauabschnitt 3 unberücksichtigt.<br />

Daher werden ausschließlich die aus der Verlegetechnik betroffenen Grundflächen beiderseitig<br />

des Spülgrabens ohne weiteren Aufschlag bilanziert.<br />

Im Bauabschnitt 4 ist die Kabelverlegung mit einem gezogenen Spülschlitten mit Kufen oder am<br />

TROV (siehe nachfolgendes Kap. 3.3.3, dort ausführlicher beschrieben) vorgesehen. Das Spülschwert<br />

am Spülschlitten hat eine ähnliche Eingriffsbreite des entstehenden Spülgrabens wie der VI im Bauabschnitt<br />

3 (3fache Schwertbreite 20 ). Wie zuvor wird daher vorgeschlagen, die Effekte der Durchmischung<br />

des Sediments durch den PLGR ähnlich wie Bauabschnitt 3 in der Bilanz zu berücksichtigen<br />

(1 m Breite zzgl. 15% Zuschlag für Abweichungen von der Mittellinie).<br />

Die Störungszone beiderseitig des Spülgrabens ist von der Verlegetiefe (Böschungsnachrutschen)<br />

und der Gerätebreite (Abstand Kufen oder Ketten) abhängig. Sie ist in der Regel breiter als die aus<br />

den Fangketten des PRLG resultierenden oberflächlichen Störungen von beiderseitig 2 m. Der derzeit<br />

gewählte Ansatz geht von 5,5 m Gerätebreite aus (Tabelle 6, S. 30 im genannten Orientierungsrahmen,<br />

s. Fn 13), was bedeutet, dass 2,25 m beiderseitig des Spülschwerts als direkte oberflächliche<br />

Störzone berücksichtigt werden. Der rechnerische Unterschied zu den Wirkbreiten der Fangketten des<br />

PLGR beträgt gerade einmal 0,5 m 21 . Abweichungen des PLGR von der Mittellinie der Verlegung sind<br />

daher zu berücksichtigen, weil auch entsprechende Vorbelastungen im Bauabschnitt 4 geringer sind<br />

als im Abschnitt zuvor. Es werden 10 % Aufschlag auf die Effekte der Verlegung im Seitenraum<br />

bilanziert:<br />

4. Statt mit 0,6 m Breite der Durchmischungszone des Spülschwerts werden 1,0 m angesetzt, was<br />

der entsprechenden Wirkbreite des PLGR entspricht (Wirkung W5).<br />

5. 15 % wird auf die betroffene Grundfläche (Durchmischung, Wirkung W5) aufgeschlagen, um etwaige<br />

Abweichungen des PLGR angemessen zu berücksichtigen.<br />

20<br />

Vgl. Anlage 1 zu Teil 2 des Orientierungsrahmens Naturschutz für Anschlussleitungen von Offshore-Windparks, IBL Umweltplanung<br />

2012<br />

21<br />

Die Breite des Spülgrabens (1 m) wird nicht berücksichtigt, da dieser für sich bilanziert wird. Bei einer Gerätebreite von 5,5 m<br />

abzüglich 1 m verbleiben 4,5 m Störzone beiderseitig, mithin 0,5 m breiter als der 4 m Korridor der Fangketten.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 26 von 97

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