8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden
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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />
DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />
Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />
3-0 Erläuterungsbericht<br />
IBL Umweltplanung GmbH<br />
Beschädigungen durch Ankerwurf, Schleppnetze oder Materialfehler. Durch die gewählte Überdeckung<br />
von mindestens 1,5 m sind die Risiken durch äußere Einwirkungen allerdings gering.<br />
Sollten dennoch Reparaturen notwendig werden, ist ein ähnlicher bautechnischer Aufwand zu betreiben<br />
wie bei der Neuverlegung.<br />
In jedem Fall muss bei einer Reparatur der Kabelfehler geortet und der fehlerhafte Bereich freigelegt<br />
werden. Anschließend wird der defekte Bereich herausgeschnitten und geborgen. Die herausgetrennte<br />
Länge einschließlich Zuschlag für die Überbrückung der Meerestiefe wird an die verbleibenden<br />
Kabelenden angemufft. Nach erfolgter Reparatur wird das Kabel einschließlich des o. a. Zuschlags in<br />
einem Bogen bzw. einer „Reparatur-Schleife“ am Gewässergrund abgelegt und auf die erforderlichen<br />
Überdeckung eingespült.<br />
Für den Rückbau der Kabelleitung wird sich die Rückbautechnologie und -durchführung an dem zu<br />
diesem Zeitpunkt entsprechenden Stand der Technik und den dann erlassenen behördlichen Auflagen<br />
orientieren. Die Kabel werden ggf. soweit technisch machbar mittels Spülunterstützung örtlich freigelegt<br />
und anschließend geborgen.<br />
Das direkte Zurückgewinnen (Demontage) der DC-Kabel ist bis zu einer Tiefe von 4 bis 5 m ohne<br />
vorheriges Beseitigen der Sedimentüberdeckung möglich. Die Zugkräfte der Winden reichen hierzu<br />
aus, die Kabel aus dem Sediment zu ziehen (eine Beschädigung der Out-Off-Service-Kabel spielt<br />
keine Rolle mehr).<br />
Rückbauarbeiten unterliegen grundsätzlich den in Kap. 5.1 und Unterlage 8.1.2 (landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen) festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen.<br />
Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 38 von 97