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8.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Stadt Emden

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TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. <strong>8.3.1</strong> <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> (<strong>LBP</strong>)<br />

DolWin3 Seetrasse/ 600-kV-Leitung DolWin gamma -<br />

Dörpen/West - Deichkreuzung Hamswehrum -<br />

3-0 Erläuterungsbericht<br />

IBL Umweltplanung GmbH<br />

Beschädigungen durch Ankerwurf, Schleppnetze oder Materialfehler. Durch die gewählte Überdeckung<br />

von mindestens 1,5 m sind die Risiken durch äußere Einwirkungen allerdings gering.<br />

Sollten dennoch Reparaturen notwendig werden, ist ein ähnlicher bautechnischer Aufwand zu betreiben<br />

wie bei der Neuverlegung.<br />

In jedem Fall muss bei einer Reparatur der Kabelfehler geortet und der fehlerhafte Bereich freigelegt<br />

werden. Anschließend wird der defekte Bereich herausgeschnitten und geborgen. Die herausgetrennte<br />

Länge einschließlich Zuschlag für die Überbrückung der Meerestiefe wird an die verbleibenden<br />

Kabelenden angemufft. Nach erfolgter Reparatur wird das Kabel einschließlich des o. a. Zuschlags in<br />

einem Bogen bzw. einer „Reparatur-Schleife“ am Gewässergrund abgelegt und auf die erforderlichen<br />

Überdeckung eingespült.<br />

Für den Rückbau der Kabelleitung wird sich die Rückbautechnologie und -durchführung an dem zu<br />

diesem Zeitpunkt entsprechenden Stand der Technik und den dann erlassenen behördlichen Auflagen<br />

orientieren. Die Kabel werden ggf. soweit technisch machbar mittels Spülunterstützung örtlich freigelegt<br />

und anschließend geborgen.<br />

Das direkte Zurückgewinnen (Demontage) der DC-Kabel ist bis zu einer Tiefe von 4 bis 5 m ohne<br />

vorheriges Beseitigen der Sedimentüberdeckung möglich. Die Zugkräfte der Winden reichen hierzu<br />

aus, die Kabel aus dem Sediment zu ziehen (eine Beschädigung der Out-Off-Service-Kabel spielt<br />

keine Rolle mehr).<br />

Rückbauarbeiten unterliegen grundsätzlich den in Kap. 5.1 und Unterlage 8.1.2 (landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen) festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen.<br />

Anlage <strong>8.3.1</strong> - Stand: 27.11.2012 Seite 38 von 97

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