der Freimaurerloge "Zum leuchtenden Schwerdt" im Orient ...
der Freimaurerloge "Zum leuchtenden Schwerdt" im Orient ...
der Freimaurerloge "Zum leuchtenden Schwerdt" im Orient ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
13<br />
§ 25 Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung wurde mit den Anlagen 1 - 3, die Bestandteile <strong>der</strong> Satzung sind, am<br />
22.01.1980 durch eine ordnungsgemäß einberufene Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong><br />
<strong>Fre<strong>im</strong>aurerloge</strong> „<strong>Zum</strong> <strong>leuchtenden</strong> Schwerdt“ mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Mehrheit beschlossen<br />
und durch Unterschrift von 7 ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n beurkundet. Sie<br />
wurde durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlungen vom 03.04.2000, 04.04.2005 und<br />
19.12.2005 geän<strong>der</strong>t.<br />
(2) Sie bedarf zum Inkrafttreten <strong>der</strong> Genehmigung durch den Rechtsausschuß <strong>der</strong><br />
Großloge und <strong>der</strong> Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Pa<strong>der</strong>born.<br />
Alle bisherigen Best<strong>im</strong>mungen und Regelungen <strong>der</strong> Loge, soweit sie die Satzung<br />
betreffen, verlieren damit ihre Gültigkeit.