teamwork 2004 - FSG-HG1
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Hauptgruppe I-<br />
Vorsitzender<br />
Rudolf Zangl:<br />
Dramatische<br />
Eingriffe der<br />
Bundesregierung<br />
in<br />
die Altersversorgung<br />
der<br />
Bevölkerung<br />
bedeuten teilweise<br />
massive<br />
Einkommensverluste.<br />
Die<br />
Gewerkschaft<br />
der Gemeindebediensteten<br />
konnte in langwierigenVerhandlungen<br />
mit der<br />
Dienstgeberin<br />
zumindest für<br />
die Pragmatisierten<br />
ein gewisses<br />
Maß an<br />
Entschärfung<br />
erreichen. Zu<br />
verlangen, sich<br />
von den anderenArbeitnehmerInnen<br />
völlig abzukoppeln,<br />
wäre<br />
unrealistisch<br />
gewesen.<br />
Foto: Media Wien<br />
2 | Teamwork<br />
Neues Pensionsrecht,<br />
weil’s nicht anders geht<br />
Dem Druck der Bundesregierung über den Finanzausgleich<br />
und der von vielen Seiten geäußerten<br />
Forderung nach Harmonisierung aller österreichischen<br />
Pensionssysteme konnte sich nun auch die<br />
Wiener Stadtverwaltung nicht mehr verschließen<br />
und verordnet jetzt mit Verspätung auch ihren BeamtInnen<br />
längeres Arbeitsleben. Viele Unannehmlichkeiten,<br />
von denen die Bundesbediensteten<br />
bereits getroffen wurden (Anhebung der Pensionsbeiträge,<br />
Erhöhung der Abschläge bei vorzeitiger<br />
Ruhestandsversetzung, Kürzung des Bezuges bei<br />
längerem Krankenstand, Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />
auf 61 ½ Jahre etc.) blieben ja den<br />
Wiener Gemeindebediensteten im pragmatischen<br />
Dienstverhältnis bisher erspart.<br />
Was Dienstgeberin und Gewerkschaft in den letzten<br />
Monaten ausgehandelt haben, ist im Hinblick<br />
auf die Pensionssicherung auch für die heute jungen<br />
ArbeitnehmerInnen gerade noch akzeptabel.<br />
Pensionsantrittsalter<br />
Das derzeit geltende Pensionsantrittsalter von 60<br />
Lebensjahren bleibt bis zum Jahre 2009 bestehen.<br />
Mit einer Einschleifregelung von 2010 bis 2014<br />
(Endausbau 2019) wird das Regelpensionsalter<br />
schrittweise auf 65 Jahre angehoben und gilt für<br />
alle ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen.<br />
Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand<br />
Generell werden ab dem Jahre 2010 die Abschläge<br />
bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung vor dem<br />
zukünftigen Regelpensionsalter 0,28 % pro Monat<br />
(das sind 3,36 % pro Jahr, insgesamt wie bisher<br />
maximal 18 %) betragen.<br />
Für alle BeamtInnen gilt jedoch bis 2009 eine Einschleifregelung:<br />
Bei Ruhestandsversetzung vor<br />
dem 60. Lebensjahr beträgt der Abschlag weiterhin<br />
2 % pro Jahr plus einmalig 4 %. (z.B.: Ruhestandsversetzung<br />
mit dem 55. Lebensjahr, also<br />
fünf Jahre vor dem 60. Lebensjahr x 2 % = 10 %<br />
plus einmalig 4 % = 14 %). Die sofortige Anwendung<br />
des erhöhten Abschlages von 3,36 % pro<br />
Jahr würde den Verlust von 16,8 % (5 x 3,36 %)<br />
bedeuten.<br />
Ab 1. Jänner 2005 ist es so weit.<br />
Auch die BeamtInnen der Stadt<br />
Wien bekommen ein geändertes<br />
Pensionsrecht. Für alle anderen<br />
Beschäftigten einschließlich der<br />
Bundesbeamten gilt bereits seit<br />
1. Jänner <strong>2004</strong> eine schrittweise<br />
Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />
auf 65 Jahre.<br />
Mindestpensionsalter<br />
Das Mindestpensionsalter wird mit einer ruhegenussfähigen<br />
Gesamtdienstzeit von 540 Monaten<br />
(45 Jahre) erreicht, bzw. besteht ein Rechtsanspruch<br />
auf Ruhestandsversetzung. Der Abschlag<br />
von der Ruhegenussberechnungsgrundlage<br />
(80% = volle Ruhegenussbemessungsgrundlage)<br />
vom jeweils geltenden Pensionsantrittsalter<br />
beträgt pro Monat 0,28% (max. 16,8%).<br />
Ebenso ist eine Bonusregelung mit gleichen Prozentsätzen<br />
vorgesehen. Diese Regelung gilt für<br />
alle ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen.<br />
Beispiele:<br />
• 47 ½ Jahre (570 Monate) ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit,<br />
daher Bonus für 30 Monate (2 ½<br />
Jahre über 45 Jahre) x 0,28% = 8,4%;<br />
• Pensionsantrittsalter 62 ½ Lebensjahre - ebenfalls<br />
30 Monate vor dem Regelpensionsalter von<br />
65 Jahren - daher Malus von 8,4%.<br />
Ergebnis: Damit wird das abschlagsfreie früheste<br />
Pensionsalter von 60 auf 62 ½ Lebensjahre<br />
angehoben.<br />
Sollte der (die) BeamtIn zum Zeitpunkt des Erreichens<br />
des Regelpensionsalters das 65. Lebensjahr<br />
erreicht haben und insgesamt 50 ruhegenussfähige<br />
Jahre aufweisen, wird der Bonus<br />
von 16,8 % voll wirksam (fünf Jahre = 60 Monate<br />
x 0,28 % = 16,8 %).<br />
Freiwilliges Pensionsantrittsalter<br />
Unabhängig von der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit<br />
soll BeamtInnen die Möglichkeit geboten<br />
werden, vor dem zukünftigen gesetzlichen<br />
Pensionsantrittsalter (Übergangsregelung) ab<br />
dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten<br />
(Kannbestimmung). Der entsprechende Abschlag<br />
beträgt je nach geltendem Pensionsantrittsalter<br />
0,33 % pro Monat (4 % pro Jahr).<br />
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