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teamwork 2004 - FSG-HG1

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Hauptgruppe I-<br />

Vorsitzender<br />

Rudolf Zangl:<br />

Dramatische<br />

Eingriffe der<br />

Bundesregierung<br />

in<br />

die Altersversorgung<br />

der<br />

Bevölkerung<br />

bedeuten teilweise<br />

massive<br />

Einkommensverluste.<br />

Die<br />

Gewerkschaft<br />

der Gemeindebediensteten<br />

konnte in langwierigenVerhandlungen<br />

mit der<br />

Dienstgeberin<br />

zumindest für<br />

die Pragmatisierten<br />

ein gewisses<br />

Maß an<br />

Entschärfung<br />

erreichen. Zu<br />

verlangen, sich<br />

von den anderenArbeitnehmerInnen<br />

völlig abzukoppeln,<br />

wäre<br />

unrealistisch<br />

gewesen.<br />

Foto: Media Wien<br />

2 | Teamwork<br />

Neues Pensionsrecht,<br />

weil’s nicht anders geht<br />

Dem Druck der Bundesregierung über den Finanzausgleich<br />

und der von vielen Seiten geäußerten<br />

Forderung nach Harmonisierung aller österreichischen<br />

Pensionssysteme konnte sich nun auch die<br />

Wiener Stadtverwaltung nicht mehr verschließen<br />

und verordnet jetzt mit Verspätung auch ihren BeamtInnen<br />

längeres Arbeitsleben. Viele Unannehmlichkeiten,<br />

von denen die Bundesbediensteten<br />

bereits getroffen wurden (Anhebung der Pensionsbeiträge,<br />

Erhöhung der Abschläge bei vorzeitiger<br />

Ruhestandsversetzung, Kürzung des Bezuges bei<br />

längerem Krankenstand, Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />

auf 61 ½ Jahre etc.) blieben ja den<br />

Wiener Gemeindebediensteten im pragmatischen<br />

Dienstverhältnis bisher erspart.<br />

Was Dienstgeberin und Gewerkschaft in den letzten<br />

Monaten ausgehandelt haben, ist im Hinblick<br />

auf die Pensionssicherung auch für die heute jungen<br />

ArbeitnehmerInnen gerade noch akzeptabel.<br />

Pensionsantrittsalter<br />

Das derzeit geltende Pensionsantrittsalter von 60<br />

Lebensjahren bleibt bis zum Jahre 2009 bestehen.<br />

Mit einer Einschleifregelung von 2010 bis 2014<br />

(Endausbau 2019) wird das Regelpensionsalter<br />

schrittweise auf 65 Jahre angehoben und gilt für<br />

alle ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen.<br />

Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand<br />

Generell werden ab dem Jahre 2010 die Abschläge<br />

bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung vor dem<br />

zukünftigen Regelpensionsalter 0,28 % pro Monat<br />

(das sind 3,36 % pro Jahr, insgesamt wie bisher<br />

maximal 18 %) betragen.<br />

Für alle BeamtInnen gilt jedoch bis 2009 eine Einschleifregelung:<br />

Bei Ruhestandsversetzung vor<br />

dem 60. Lebensjahr beträgt der Abschlag weiterhin<br />

2 % pro Jahr plus einmalig 4 %. (z.B.: Ruhestandsversetzung<br />

mit dem 55. Lebensjahr, also<br />

fünf Jahre vor dem 60. Lebensjahr x 2 % = 10 %<br />

plus einmalig 4 % = 14 %). Die sofortige Anwendung<br />

des erhöhten Abschlages von 3,36 % pro<br />

Jahr würde den Verlust von 16,8 % (5 x 3,36 %)<br />

bedeuten.<br />

Ab 1. Jänner 2005 ist es so weit.<br />

Auch die BeamtInnen der Stadt<br />

Wien bekommen ein geändertes<br />

Pensionsrecht. Für alle anderen<br />

Beschäftigten einschließlich der<br />

Bundesbeamten gilt bereits seit<br />

1. Jänner <strong>2004</strong> eine schrittweise<br />

Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />

auf 65 Jahre.<br />

Mindestpensionsalter<br />

Das Mindestpensionsalter wird mit einer ruhegenussfähigen<br />

Gesamtdienstzeit von 540 Monaten<br />

(45 Jahre) erreicht, bzw. besteht ein Rechtsanspruch<br />

auf Ruhestandsversetzung. Der Abschlag<br />

von der Ruhegenussberechnungsgrundlage<br />

(80% = volle Ruhegenussbemessungsgrundlage)<br />

vom jeweils geltenden Pensionsantrittsalter<br />

beträgt pro Monat 0,28% (max. 16,8%).<br />

Ebenso ist eine Bonusregelung mit gleichen Prozentsätzen<br />

vorgesehen. Diese Regelung gilt für<br />

alle ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen.<br />

Beispiele:<br />

• 47 ½ Jahre (570 Monate) ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit,<br />

daher Bonus für 30 Monate (2 ½<br />

Jahre über 45 Jahre) x 0,28% = 8,4%;<br />

• Pensionsantrittsalter 62 ½ Lebensjahre - ebenfalls<br />

30 Monate vor dem Regelpensionsalter von<br />

65 Jahren - daher Malus von 8,4%.<br />

Ergebnis: Damit wird das abschlagsfreie früheste<br />

Pensionsalter von 60 auf 62 ½ Lebensjahre<br />

angehoben.<br />

Sollte der (die) BeamtIn zum Zeitpunkt des Erreichens<br />

des Regelpensionsalters das 65. Lebensjahr<br />

erreicht haben und insgesamt 50 ruhegenussfähige<br />

Jahre aufweisen, wird der Bonus<br />

von 16,8 % voll wirksam (fünf Jahre = 60 Monate<br />

x 0,28 % = 16,8 %).<br />

Freiwilliges Pensionsantrittsalter<br />

Unabhängig von der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit<br />

soll BeamtInnen die Möglichkeit geboten<br />

werden, vor dem zukünftigen gesetzlichen<br />

Pensionsantrittsalter (Übergangsregelung) ab<br />

dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten<br />

(Kannbestimmung). Der entsprechende Abschlag<br />

beträgt je nach geltendem Pensionsantrittsalter<br />

0,33 % pro Monat (4 % pro Jahr).<br />

Lesen Sie bitte weiter auf Seite 8

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