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teamwork 2004 - FSG-HG1

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Neues Pensionsrecht,<br />

weil’s nicht anders geht<br />

Fortsetzung von Seite 2<br />

Nachtdienst-Abschlagsregelung<br />

Derzeit bedeutet ein Jahr geleisteter Nachtdienste<br />

(40 Nachtdienste ohne Schlaferlaubnis oder mindestens<br />

80 Nachtdienste mit Schlaferlaubnis) bei<br />

vorzeitiger Ruhestandsversetzung vor dem 60.<br />

Lebensjahr eine Reduzierung der sonst gültigen<br />

zweiprozentigen Abschläge um 0,29 %. Künftig ist,<br />

nach Anhebung des Pensionsantrittsalters, eine<br />

Berücksichtigung der Nachtdienste im Ausmaß<br />

von 0,42 % vorgesehen.<br />

Ein besonders wichtiges Verhandlungsergebnis<br />

ist die durch Verordnung des Stadtsenates noch<br />

festzulegende Schwerarbeiterregelung, die sich in<br />

einer Bandbreite von 0 % ... 0,42 % bewegt. Dies<br />

bedeutet, dass eine individuelle Arbeitsplatzbetrachtung<br />

erfolgen soll und damit besondere Erschwernisse<br />

bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung<br />

in Form der verringerten Abschläge abgegolten<br />

werden.<br />

Nachkauf von „Pensionszeiten"<br />

Um das Erreichen von 45 „Pensionsjahren" zu erleichtern,<br />

wird angeboten, dass Lehrlinge<br />

Beiträge (bis zum 18. Lebensjahr) wieder einkaufen<br />

können, die sie bei der Unterstellung unter die<br />

Dienstordnung „rückerstattet“ bekommen haben.<br />

Studenten und Schülern soll der Nachkauf ebenso<br />

eröffnet werden, wobei die seinerzeitigen<br />

Einstiegsbezüge zur Berechnung heran gezogen<br />

werden. Für Akademiker ist eine gesonderte<br />

Regelung vorgesehen, da ab Mitte des Jahres<br />

1988 die Mindeststudiendauer nicht mehr auf die<br />

ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit angerechnet<br />

wurde (Einkauf der Mindeststudiendauer mit 66 %<br />

der Einstiegsbezüge).<br />

Ein weiteres äußerst positives Verhandlungsergebnis<br />

ist die Nachkaufsmöglichkeit für Teilzeitbeschäftigungen<br />

zur Pflege eines Kindes und<br />

Zeiten der Familienhospizkarenz.<br />

Durchrechnung<br />

Im Einvernehmen mit der Dienstgeberin konnte<br />

erreicht werden, dass die Anhebung der Durchrechnungszeiten<br />

nicht wie im ASVG und bei den<br />

BundesbeamtInnen im Jahre 2028 abgeschlossen<br />

ist (40 Jahre), sondern eine längere Übergangszeit<br />

gilt. Es ist klar, dass durch diese Regelung<br />

auch Zeiten mit einbezogen werden, in denen<br />

8 | Teamwork<br />

unter Umständen kein oder nur ein geringer<br />

Verdienst (Teilzeitbeschäftigungen, Anfangsbezüge<br />

etc.) erzielt wurde. Damit reduzieren sich<br />

Pension oder Ruhestandsbezug. Zukünftig Geltung<br />

bei der Stadt Wien hat aber eine Restlebensarbeitszeitdurchrechnung,<br />

die ab 2003 beginnt<br />

und in Jahresschritten bis 2042 mit 40 Jahren<br />

endet. Dadurch lässt sich ein rückwirkender<br />

Eingriff in schlechtere „Verdienstjahre" vermeiden!<br />

Für Beamtinnen ist eine Verringerung der Durchrechnungszeiten<br />

um 36 Monate pro Kind vorgesehen,<br />

jedoch dürfen 180 Beitragsmonate (15<br />

Jahre) nicht unterschritten werden.<br />

Eine Erhöhung des Kinderzurechnungsbetrages<br />

auf das Doppelte soll analog der Anhebung des<br />

Durchrechnungszeitraumes in Etappen erfolgen.<br />

Die Gesetzesmaterie ist unübersehbar schwierig<br />

und komplex und konnte daher in diesem Beitrag<br />

nicht vollständig vorgestellt werden. „Teamwork“<br />

wird Sie weiter informieren.<br />

Magistratsdirektion wieder umorganisiert<br />

2001 wurde die Magistratsdirektion neu organisiert. Die Einleitung<br />

des damaligen Erlasses lautete: „Im Sinne einer Neuorientierung<br />

wird die Magistratsdirektion ... in Geschäftsbereiche gegliedert und<br />

auf die strategische Planung ... ausgerichtet. Die Aufgaben werden<br />

durch Stabsstellen wahrgenommen. Damit wird ein weiterer Schritt<br />

zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit ... gesetzt." Mit 1. Mai <strong>2004</strong><br />

wurde die MD abermals neu strukturiert. Ziel war diesmal „die organisatorische<br />

Straffung und Nutzung von Synergien". Die meisten<br />

Stabstellen wurden von den im Jahr 2001 eingerichteten Geschäftsbereichen<br />

aufgesogen und verloren ihre Eigenständigkeit. Als eigene<br />

Stabstellen bleiben nur das Präsidialbüro (MDP), die MD-<br />

Klimaschutz (MD-Kli) und die MD-Personal Wiener Stadtwerke (MD-<br />

PWS) erhalten.<br />

Museen: Noch immer Kampf<br />

um den Kollektivvertrag<br />

Die Kollektivvertragsverhandlungen im Wien<br />

Museum gehen nach wie vor äußerst schleppend<br />

voran. Dabei ist zu bedenken, dass bereits<br />

seit dem 1. Jänner <strong>2004</strong> (!) die neuen MitarbeiterInnen<br />

nach dem geltenden Kollektivvertrag<br />

aufgenommen werden sollten. Da jedoch bislang<br />

noch kein brauchbares Ergebnis erzielt<br />

werden konnte, wurden bereits bisher mehrere<br />

MitarbeiterInnen mit Einzelverträgen beschäftigt.<br />

Es ist ja nicht unbekannt, dass die<br />

Einstellung mit solchen Verträgen problematisch<br />

ist. Schwierigkeiten mit der Leitung zeigen<br />

sich besonders im Bereich der Entlohnung (Vorrückung,<br />

Nebengebühren) und der Arbeitszeit.<br />

Es gilt zu hoffen, dass es doch noch zu einem<br />

brauchbaren gerechten Vertrag kommt, der der<br />

KollegInnenschaft allzu große Unterschiede bei<br />

den Beschäftigungsverhältnissen erspart.<br />

Gerda Rattay

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