teamwork 2004 - FSG-HG1
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Neues Pensionsrecht,<br />
weil’s nicht anders geht<br />
Fortsetzung von Seite 2<br />
Nachtdienst-Abschlagsregelung<br />
Derzeit bedeutet ein Jahr geleisteter Nachtdienste<br />
(40 Nachtdienste ohne Schlaferlaubnis oder mindestens<br />
80 Nachtdienste mit Schlaferlaubnis) bei<br />
vorzeitiger Ruhestandsversetzung vor dem 60.<br />
Lebensjahr eine Reduzierung der sonst gültigen<br />
zweiprozentigen Abschläge um 0,29 %. Künftig ist,<br />
nach Anhebung des Pensionsantrittsalters, eine<br />
Berücksichtigung der Nachtdienste im Ausmaß<br />
von 0,42 % vorgesehen.<br />
Ein besonders wichtiges Verhandlungsergebnis<br />
ist die durch Verordnung des Stadtsenates noch<br />
festzulegende Schwerarbeiterregelung, die sich in<br />
einer Bandbreite von 0 % ... 0,42 % bewegt. Dies<br />
bedeutet, dass eine individuelle Arbeitsplatzbetrachtung<br />
erfolgen soll und damit besondere Erschwernisse<br />
bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung<br />
in Form der verringerten Abschläge abgegolten<br />
werden.<br />
Nachkauf von „Pensionszeiten"<br />
Um das Erreichen von 45 „Pensionsjahren" zu erleichtern,<br />
wird angeboten, dass Lehrlinge<br />
Beiträge (bis zum 18. Lebensjahr) wieder einkaufen<br />
können, die sie bei der Unterstellung unter die<br />
Dienstordnung „rückerstattet“ bekommen haben.<br />
Studenten und Schülern soll der Nachkauf ebenso<br />
eröffnet werden, wobei die seinerzeitigen<br />
Einstiegsbezüge zur Berechnung heran gezogen<br />
werden. Für Akademiker ist eine gesonderte<br />
Regelung vorgesehen, da ab Mitte des Jahres<br />
1988 die Mindeststudiendauer nicht mehr auf die<br />
ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit angerechnet<br />
wurde (Einkauf der Mindeststudiendauer mit 66 %<br />
der Einstiegsbezüge).<br />
Ein weiteres äußerst positives Verhandlungsergebnis<br />
ist die Nachkaufsmöglichkeit für Teilzeitbeschäftigungen<br />
zur Pflege eines Kindes und<br />
Zeiten der Familienhospizkarenz.<br />
Durchrechnung<br />
Im Einvernehmen mit der Dienstgeberin konnte<br />
erreicht werden, dass die Anhebung der Durchrechnungszeiten<br />
nicht wie im ASVG und bei den<br />
BundesbeamtInnen im Jahre 2028 abgeschlossen<br />
ist (40 Jahre), sondern eine längere Übergangszeit<br />
gilt. Es ist klar, dass durch diese Regelung<br />
auch Zeiten mit einbezogen werden, in denen<br />
8 | Teamwork<br />
unter Umständen kein oder nur ein geringer<br />
Verdienst (Teilzeitbeschäftigungen, Anfangsbezüge<br />
etc.) erzielt wurde. Damit reduzieren sich<br />
Pension oder Ruhestandsbezug. Zukünftig Geltung<br />
bei der Stadt Wien hat aber eine Restlebensarbeitszeitdurchrechnung,<br />
die ab 2003 beginnt<br />
und in Jahresschritten bis 2042 mit 40 Jahren<br />
endet. Dadurch lässt sich ein rückwirkender<br />
Eingriff in schlechtere „Verdienstjahre" vermeiden!<br />
Für Beamtinnen ist eine Verringerung der Durchrechnungszeiten<br />
um 36 Monate pro Kind vorgesehen,<br />
jedoch dürfen 180 Beitragsmonate (15<br />
Jahre) nicht unterschritten werden.<br />
Eine Erhöhung des Kinderzurechnungsbetrages<br />
auf das Doppelte soll analog der Anhebung des<br />
Durchrechnungszeitraumes in Etappen erfolgen.<br />
Die Gesetzesmaterie ist unübersehbar schwierig<br />
und komplex und konnte daher in diesem Beitrag<br />
nicht vollständig vorgestellt werden. „Teamwork“<br />
wird Sie weiter informieren.<br />
Magistratsdirektion wieder umorganisiert<br />
2001 wurde die Magistratsdirektion neu organisiert. Die Einleitung<br />
des damaligen Erlasses lautete: „Im Sinne einer Neuorientierung<br />
wird die Magistratsdirektion ... in Geschäftsbereiche gegliedert und<br />
auf die strategische Planung ... ausgerichtet. Die Aufgaben werden<br />
durch Stabsstellen wahrgenommen. Damit wird ein weiterer Schritt<br />
zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit ... gesetzt." Mit 1. Mai <strong>2004</strong><br />
wurde die MD abermals neu strukturiert. Ziel war diesmal „die organisatorische<br />
Straffung und Nutzung von Synergien". Die meisten<br />
Stabstellen wurden von den im Jahr 2001 eingerichteten Geschäftsbereichen<br />
aufgesogen und verloren ihre Eigenständigkeit. Als eigene<br />
Stabstellen bleiben nur das Präsidialbüro (MDP), die MD-<br />
Klimaschutz (MD-Kli) und die MD-Personal Wiener Stadtwerke (MD-<br />
PWS) erhalten.<br />
Museen: Noch immer Kampf<br />
um den Kollektivvertrag<br />
Die Kollektivvertragsverhandlungen im Wien<br />
Museum gehen nach wie vor äußerst schleppend<br />
voran. Dabei ist zu bedenken, dass bereits<br />
seit dem 1. Jänner <strong>2004</strong> (!) die neuen MitarbeiterInnen<br />
nach dem geltenden Kollektivvertrag<br />
aufgenommen werden sollten. Da jedoch bislang<br />
noch kein brauchbares Ergebnis erzielt<br />
werden konnte, wurden bereits bisher mehrere<br />
MitarbeiterInnen mit Einzelverträgen beschäftigt.<br />
Es ist ja nicht unbekannt, dass die<br />
Einstellung mit solchen Verträgen problematisch<br />
ist. Schwierigkeiten mit der Leitung zeigen<br />
sich besonders im Bereich der Entlohnung (Vorrückung,<br />
Nebengebühren) und der Arbeitszeit.<br />
Es gilt zu hoffen, dass es doch noch zu einem<br />
brauchbaren gerechten Vertrag kommt, der der<br />
KollegInnenschaft allzu große Unterschiede bei<br />
den Beschäftigungsverhältnissen erspart.<br />
Gerda Rattay