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teamwork 2004 - FSG-HG1

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Voraussetzungen<br />

• Mindestens zwölf Monate<br />

Pflichtversicherung in den letzten<br />

24 Monaten vor Beendigung<br />

der Pflichtversicherung oder in<br />

den letzten fünf Jahren pro Jahr<br />

mindestens drei Monate pflichtversichert<br />

gewesen.<br />

Personen, die bereits 60 Versicherungsmonate(ausgenommen<br />

Monate der Pensions-<br />

Selbstversicherung) in der gesetzlichenPensionsversicherung<br />

erworben haben, sind nicht<br />

an Vorversicherungszeiten und<br />

an eine Antragsfrist gebunden.<br />

Sie können die Weiterversicherung<br />

jederzeit beantragen.<br />

Dokumente<br />

Antragsformular (es wird aber<br />

auch ein formloses Schreiben<br />

als Antrag gewertet, das Formular<br />

ist dann nachzubringen).<br />

Die Weiterversicherung ist binnen<br />

sechs Monaten nach Beendigung<br />

der Pflichtversicherung<br />

zu beantragen, wenn nicht bereits<br />

mindestens 60 Versicherungsmonate<br />

(ausgenommen<br />

Monate der Selbstversicherung)<br />

erworben wurden.<br />

Der Versicherungsbeginn kann<br />

von dem/der Versicherten im<br />

Zeitraum zwischen dem Tag<br />

nach dem Ende der Pflicht-<br />

/Selbstversicherung und dem<br />

Monatsersten nach der<br />

Antragstellung frei gewählt werden.<br />

Für Personen, die an eine<br />

sechsmonatige Antragfrist nicht<br />

gebunden sind (weil 60 Versicherungsmonate<br />

vorhanden),<br />

ist der frühestmögliche Versicherungsbeginn<br />

der Erste des<br />

Monats, der ein Jahr vor dem<br />

Antragsmonat liegt.<br />

setzungen oder<br />

• durch eine Austrittserklärung<br />

des/der Versicherten zum Letzten<br />

eines Kalendermonats oder<br />

• mit dem Ende des letzten bezahlten<br />

Monats, wenn für mehr<br />

als sechs aufeinander folgende<br />

Monate keine Beiträge geleistet<br />

wurden.<br />

Kosten<br />

Die Höhe der Beiträge zur Weiterversicherung<br />

ist von der Beitragsgrundlage<br />

abhängig. Sie ist<br />

der durchschnittliche Bruttoarbeitsverdienst<br />

aus dem Kalenderjahr<br />

vor dem Beschäftigungsende.<br />

Pro Monat sind 22,8 Prozent<br />

der Beitragsgrundlage zu<br />

bezahlen – für einen Monat der<br />

freiwilligen Weiterversicherung<br />

im Jahr <strong>2004</strong> zwischen € 132,22<br />

und € 917,70.<br />

Über Antrag ist eine Minderung<br />

der Beitragsgrundlage möglich,<br />

wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des/der AntragstellerIn<br />

rechtfertigen. Diese herabgesetzte<br />

Beitragsgrundlage darf im<br />

Jahr <strong>2004</strong> den Betrag von €<br />

579,90 nicht unterschreiten.<br />

Für Personen, die aus der<br />

Pflichtversicherung ausgeschieden<br />

sind, um eine(n) nahe(n)<br />

Angehörige(n) zu betreuen,<br />

der/die Anspruch auf Pflegegeld<br />

der Stufen drei bis sieben hat,<br />

beträgt der begünstigte Beitragssatz<br />

lediglich 10,25<br />

Prozent.<br />

Eine Höherversicherung kann<br />

jederzeit begonnen oder beendet<br />

werden.<br />

Höhe der Leistungen<br />

ASVG-Bedienstete<br />

Als Leistung aus der Höherversicherung<br />

wird ein besonderer<br />

Steigerungsbetrag zur Pension<br />

gewährt. Je jünger man bei<br />

der Zahlung ist, desto höher ist<br />

der Prozentsatz. Die Höhe dieser<br />

„Zusatzpension" steht in<br />

einem direkten Verhältnis zur<br />

Höhe der einbezahlten Beiträge.<br />

Die Beiträge werden auch ent- Pensionsrecht<br />

sprechend aufgewertet.<br />

Der besondere Steigerungsbetrag<br />

zur Pension ist zu 75 Prozent<br />

steuerfrei; die restlichen 25<br />

Prozent werden gemeinsam mit<br />

der Pension versteuert. Falls der spezial<br />

Erhöhungsbetrag aus prämienbegünstigten<br />

Beiträgen resultiert<br />

(§ 108 EStG), ist er zur Gänze<br />

steuerfrei.<br />

Der Steigerungsbetrag wird 14<br />

Mal jährlich gemeinsam mit der<br />

Pension ausbezahlt.<br />

Ende der Weiterversicherung<br />

• mit dem Wegfall der Voraus- Teamwork<br />

Höherversicherung<br />

Die Höherversicherung entspricht<br />

einer freiwilligen Zusatzversicherung.<br />

Sie bietet den Versicherten<br />

die Möglichkeit, durch<br />

einkommensunabhängige Beitragszahlung<br />

ihren künftigen<br />

Pensionsanspruch zu erhöhen.<br />

Zuständig<br />

Pensionsversicherungsträger.<br />

Voraussetzungen<br />

Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung<br />

in der Pensionsversicherung.<br />

Kosten<br />

Die Höhe der Beiträge kann<br />

selbst gewählt werden. Sie dürfen<br />

aber nicht die jeweils geltende<br />

Jahreshöchstgrenze (<strong>2004</strong>:<br />

€ 6.900) überschreiten.<br />

Höherversicherungsbeiträge<br />

sind innerhalb der Höchstgrenzen<br />

als Sonderausgaben steuerlich<br />

absetzbar.<br />

Nach dem Ableben des/der Versicherten<br />

gehen 60 Prozent des<br />

Für die Hauptgruppe I steht dieses Spezialistenteam für die Beratung über die Auswirkungen der<br />

neuen Pensionsregelgung auf die pragmatisierten KollegInnen zur Verfügung. Effiziente Beratung ist<br />

nur individuell möglich und lässt sich nicht generalisieren.<br />

Eduard Grünauer, Telefon 4000-83710, E-Mail gre@hg1.magwien.gv.at<br />

Manfred Obermüller, Telefon 4000-83741, E-Mail obe@hg1.magwien.gv.at<br />

Margit Pollak, Telefon 4000-90913, E-Mail poa@m11a00.magwien.gv.at<br />

Günter Unger, Telefon 4000-84122, E-Mail ung@m51.magwien.gv.at<br />

Dr. Brigitte Zielina, Telefon 4000-90912, E-Mail zib@m11a00.magwien.gv.at<br />

Teamwork | 9

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