Projekt Baden Württemberg /Hans Böcklerstiftung
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(1) Klärung der Eckpunkte der betrieblichen ERA-Einführung im Rahmen von<br />
Betriebsvereinbarungen und/oder einem Ergänzungstarifvertrag (Meilensteine, Verfahren der<br />
Ersteinstufung und Bewertung, Informations- und Beteiligungsrechte, zusätzliche<br />
Betriebsratsfreistellungen, Absicherung betrieblicher Entgeltbestandteile, Verwendung ERA-<br />
Anpassungsfonds).<br />
(2) Möglichst frühzeitige Einbeziehung des Betriebsrats bei der Aufgabenbeschreibung und<br />
Erstbewertung im Vorfeld der paritätischen Kommission.<br />
(3) Erstellung eigener Aufgabenbeschreibungen und Bewertungen durch den Betriebsrat als<br />
Grundlage betrieblicher Verhandlungen.<br />
(4) Keine Einengung auf die 122 tariflichen Niveaubeispiele, sondern Erstellung einer hinreichend<br />
großen Anzahl betrieblicher Ergänzungsbeispiele der zur Konkretisierung des<br />
Stufenwertzahlenverfahrens auf die spezifischen betrieblichen Verhältnisse und zur Konkretisierung<br />
der unbestimmten Rechtsbegriffe der Niveaubeispiele (einfach, schwierig, komplex etc.).<br />
Ablehnung der 75-20-5 Regel.<br />
(5) Abbildung der tatsächlichen betrieblichen Situation durch die Aufgabenbeschreibungen und<br />
keine Beschreibung und Bewertung fiktiver/gewünschter Aufgaben. Verhinderung eines<br />
arbeitsorganisatorischen Roll-back im Kontext des ERA.<br />
(6) Enge Abstimmung des betrieblichen Vorgehens mit der IG Metall. Unbedingte Hinzuziehung<br />
der IG Metall bei Absicherungsvereinbarungen über zusätzliche betriebliche Entgeltbestandteile.<br />
Information bzw. Abstimmung des Zeitpunkts der Inkraftsetzung des ERA mit der IG Metall.<br />
3.3. Arbeitsorganisatorische Zielsetzungen<br />
Zu den gemeinsam verfolgten Zielen des ERA-<strong>Projekt</strong>es gehörte es nach Darstellung der IG Metall,<br />
„moderne Formen der Arbeitsorganisation zu erleichtern und zu fördern (z.B. durch<br />
Berücksichtigung von Kommunikations- und Kooperationsanforderungen in allen<br />
Beschäftigtengruppen oder durch einen gleitenden Übergang vom Arbeiter- in den<br />
Angestelltenbereich durch flexiblere Formen des Leistungsentgelts).“ Die IG Metall hält an dieser<br />
Zielsetzung fest, konstatiert allerdings eine Abkehr des Arbeitsgeberverbandes von der<br />
ursprünglich gemeinsam getragenen Auffassung, die auch Grundlage für die Aufnahme der ERA-<br />
Verhandlungen gewesen sei (IG Metall BaWü 2006, S.5). Gestützt wird dieser Eindruck durch die<br />
Übergabe von Aufgabenbeschreibungen an die Betriebsräte bzw. an die Paritätischen<br />
Kommissionen, die mit tatsächlich bestehenden Arbeitsaufgaben nicht übereinstimmen und die den<br />
Verdacht nähren, dass die „erreichte Aufgabenintegration zurückgedreht und sowohl<br />
Kommunikations- und Kooperationsanforderungen als auch Handlungsspielräume eingeschränkt<br />
oder sie als nicht bewertungsrelevante Selbstverständlichkeiten hingestellt werden“ (dto.).<br />
Unterfüttert wird der Verdacht durch Vorträge und Veröffentlichungen des für die ERA-Einführung<br />
zuständigen Geschäftsführers von Südwestmetall, der dezidiert eine Abkehr vom „deutschen Weg<br />
der Arbeitsorganisation“ mit seiner „Favorisierung hoher Arbeitsumfänge und Anreicherung mit<br />
direkten Tätigkeiten“ fordert (Gryglewski 2005). Einfache und qualifizierte Tätigkeiten sollen<br />
systematisch entmischt werden („jede qualifizierte Tätigkeit braucht Unterstützer“), eine Rotation<br />
aller Gruppenmitglieder in takt- und prozessabhängige, nicht direkt wertschöpfende Tätigkeiten gilt<br />
als „aus Effizienzgründen nicht sinnvoll“, Selbstorganisation soll ersetzt werden durch mehr<br />
Führung im Rahmen enger Führungsspannen „mit einer wieder stärker hierarchischen Gliederung.“<br />
Trotz Zurücknahme der Aufgabenintegration und der Beteiligung soll eines bleiben: „Die<br />
Verantwortung für die Arbeitsaufgabe ist kollektiv.“ Die IG Metall will sich einer solchen<br />
Entwicklung entgegen stellen.<br />
Arbeitgeberseitig wird nicht bestritten, dass es sinnvoll wäre, den ERA zum Anlass zu nehmen, die<br />
Arbeitsorganisation grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Dies entspräche auch dem<br />
idealtypischen arbeitswissenschaftlichen Vorgehen, da ansonsten überholte<br />
Organisationsstrukturen durch die neuen Entgeltgruppen verfestigt würden. Deshalb wurde im<br />
Geschäftsbericht 2004 von Südwestmetall (S. 25 f) auch empfohlen, „in jedem Fall (…) im Rahmen<br />
der ERA-Einführung die betrieblichen Organisationsstrukturen auf den Prüfstand zu stellen.“<br />
Zwischenzeitlich wurde diese Position allerdings etwas modifiziert. Mittlerweile wird von dem für<br />
ERA zuständigen Geschäftsführer die Position vertreten, „nicht alles gleichzeitig anzugreifen“, weil<br />
der Prozess sonst nicht mehr handhabbar ist. Die Führungskräfte seien mit der ERA-Einführung