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Projekt Baden Württemberg /Hans Böcklerstiftung

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(1) Klärung der Eckpunkte der betrieblichen ERA-Einführung im Rahmen von<br />

Betriebsvereinbarungen und/oder einem Ergänzungstarifvertrag (Meilensteine, Verfahren der<br />

Ersteinstufung und Bewertung, Informations- und Beteiligungsrechte, zusätzliche<br />

Betriebsratsfreistellungen, Absicherung betrieblicher Entgeltbestandteile, Verwendung ERA-<br />

Anpassungsfonds).<br />

(2) Möglichst frühzeitige Einbeziehung des Betriebsrats bei der Aufgabenbeschreibung und<br />

Erstbewertung im Vorfeld der paritätischen Kommission.<br />

(3) Erstellung eigener Aufgabenbeschreibungen und Bewertungen durch den Betriebsrat als<br />

Grundlage betrieblicher Verhandlungen.<br />

(4) Keine Einengung auf die 122 tariflichen Niveaubeispiele, sondern Erstellung einer hinreichend<br />

großen Anzahl betrieblicher Ergänzungsbeispiele der zur Konkretisierung des<br />

Stufenwertzahlenverfahrens auf die spezifischen betrieblichen Verhältnisse und zur Konkretisierung<br />

der unbestimmten Rechtsbegriffe der Niveaubeispiele (einfach, schwierig, komplex etc.).<br />

Ablehnung der 75-20-5 Regel.<br />

(5) Abbildung der tatsächlichen betrieblichen Situation durch die Aufgabenbeschreibungen und<br />

keine Beschreibung und Bewertung fiktiver/gewünschter Aufgaben. Verhinderung eines<br />

arbeitsorganisatorischen Roll-back im Kontext des ERA.<br />

(6) Enge Abstimmung des betrieblichen Vorgehens mit der IG Metall. Unbedingte Hinzuziehung<br />

der IG Metall bei Absicherungsvereinbarungen über zusätzliche betriebliche Entgeltbestandteile.<br />

Information bzw. Abstimmung des Zeitpunkts der Inkraftsetzung des ERA mit der IG Metall.<br />

3.3. Arbeitsorganisatorische Zielsetzungen<br />

Zu den gemeinsam verfolgten Zielen des ERA-<strong>Projekt</strong>es gehörte es nach Darstellung der IG Metall,<br />

„moderne Formen der Arbeitsorganisation zu erleichtern und zu fördern (z.B. durch<br />

Berücksichtigung von Kommunikations- und Kooperationsanforderungen in allen<br />

Beschäftigtengruppen oder durch einen gleitenden Übergang vom Arbeiter- in den<br />

Angestelltenbereich durch flexiblere Formen des Leistungsentgelts).“ Die IG Metall hält an dieser<br />

Zielsetzung fest, konstatiert allerdings eine Abkehr des Arbeitsgeberverbandes von der<br />

ursprünglich gemeinsam getragenen Auffassung, die auch Grundlage für die Aufnahme der ERA-<br />

Verhandlungen gewesen sei (IG Metall BaWü 2006, S.5). Gestützt wird dieser Eindruck durch die<br />

Übergabe von Aufgabenbeschreibungen an die Betriebsräte bzw. an die Paritätischen<br />

Kommissionen, die mit tatsächlich bestehenden Arbeitsaufgaben nicht übereinstimmen und die den<br />

Verdacht nähren, dass die „erreichte Aufgabenintegration zurückgedreht und sowohl<br />

Kommunikations- und Kooperationsanforderungen als auch Handlungsspielräume eingeschränkt<br />

oder sie als nicht bewertungsrelevante Selbstverständlichkeiten hingestellt werden“ (dto.).<br />

Unterfüttert wird der Verdacht durch Vorträge und Veröffentlichungen des für die ERA-Einführung<br />

zuständigen Geschäftsführers von Südwestmetall, der dezidiert eine Abkehr vom „deutschen Weg<br />

der Arbeitsorganisation“ mit seiner „Favorisierung hoher Arbeitsumfänge und Anreicherung mit<br />

direkten Tätigkeiten“ fordert (Gryglewski 2005). Einfache und qualifizierte Tätigkeiten sollen<br />

systematisch entmischt werden („jede qualifizierte Tätigkeit braucht Unterstützer“), eine Rotation<br />

aller Gruppenmitglieder in takt- und prozessabhängige, nicht direkt wertschöpfende Tätigkeiten gilt<br />

als „aus Effizienzgründen nicht sinnvoll“, Selbstorganisation soll ersetzt werden durch mehr<br />

Führung im Rahmen enger Führungsspannen „mit einer wieder stärker hierarchischen Gliederung.“<br />

Trotz Zurücknahme der Aufgabenintegration und der Beteiligung soll eines bleiben: „Die<br />

Verantwortung für die Arbeitsaufgabe ist kollektiv.“ Die IG Metall will sich einer solchen<br />

Entwicklung entgegen stellen.<br />

Arbeitgeberseitig wird nicht bestritten, dass es sinnvoll wäre, den ERA zum Anlass zu nehmen, die<br />

Arbeitsorganisation grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Dies entspräche auch dem<br />

idealtypischen arbeitswissenschaftlichen Vorgehen, da ansonsten überholte<br />

Organisationsstrukturen durch die neuen Entgeltgruppen verfestigt würden. Deshalb wurde im<br />

Geschäftsbericht 2004 von Südwestmetall (S. 25 f) auch empfohlen, „in jedem Fall (…) im Rahmen<br />

der ERA-Einführung die betrieblichen Organisationsstrukturen auf den Prüfstand zu stellen.“<br />

Zwischenzeitlich wurde diese Position allerdings etwas modifiziert. Mittlerweile wird von dem für<br />

ERA zuständigen Geschäftsführer die Position vertreten, „nicht alles gleichzeitig anzugreifen“, weil<br />

der Prozess sonst nicht mehr handhabbar ist. Die Führungskräfte seien mit der ERA-Einführung

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