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Projekt Baden Württemberg /Hans Böcklerstiftung

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Schmidt , Werner/Dworschak, Bernd (2006): Pay Developments in Britain und Germany :<br />

Collective Bargaining, ‘Benchmarking', und ‘Mimetic Wages'. In: European Journal of Industrial<br />

Relations. Vol. 12, No. 1, pp 98-109.<br />

Südwestmetall (o.J.): ERA-Infobrief. Erläuterungen zum Entgeltrahmen-Tarifvertrag, Nr. 1 bis Nr.<br />

3, Stuttgart.<br />

Südwestmetall (o.J.):Was Unternehmen bindet, Stuttgart.<br />

Südwestmetall (2005): Geschäftsbericht 2004, Stuttgart.<br />

Walton, Richard E./McKersie, Robert B. (1965): A Behavioral Theory of Labor Negotiations. An<br />

Analysis of a Social Interaction System, New York .<br />

Anmerkungen<br />

1) Um eine Absenkung des Tarifentgelts bei den Leistungslöhnern, die bisher im betrieblichen<br />

Durchschnitt einen Anteil von 30%, künftig 15% abgesichert haben, hätte die Entgeltlinie in den<br />

unteren Entgeltgruppen eigentlich höher ausfallen müssen. Dies hätte jedoch zu einer erheblichen<br />

Verteuerung von einfacher Arbeit im Zeitlohn geführt, was nicht gewollt war. Deshalb wurden<br />

Sockelbeträge im Entgeltaufbau für die klassischen Leistungslöhner vereinbart, d.h. die<br />

Beschäftigten erhalten einen prozentualen Zuschlag in Abhängigkeit von der Entgeltgruppe und<br />

dem Arbeitsbewertungssystem. Die Sockelbeträge für die Beschäftigten aus der analytischen<br />

Arbeitsbewertung sind höher als die für die Beschäftigten aus der summarischen Arbeitsbewertung,<br />

da die Geldbeträge in der Analytik im Anlernbereich höher sind als in der Summarik.<br />

2) Falls zum Stichtag der Einführung des ERA keine neuen betrieblichen<br />

Leistungsentgeltregelungen vereinbart wurden, erfolgt eine Überführung der bisherigen<br />

Leistungsverdienstgrade nach im ERA-Einführungstarifvertrag beschriebenen Regelungen<br />

(Regelüberführung; §§ 3.4.21. ff).<br />

3) Als Problem empfinden vor allem die gewerkschaftlichen Vertreter, dass sich die Interpretation<br />

des Tarifvertrags zunehmend von seiner Genese, d.h. vom Verhandlungsprozess und den<br />

Intentionen beider Seiten ablöst und sich die Arbeitgeber eine rein textlich-systematische<br />

Interpretation des ERA zu eigen machen. Ein gemeinsames Grundverständnis des Tarifvertrags<br />

müsse ihres Erachtens jedoch aus der (Verhandlungs-)Geschichte kommen. Der Arbeitgeberseite<br />

wird unterstellt, sie löse sich davon ab, interpretiere den Tarifvertrag nach Textlage und aus rein<br />

juristischer Sicht. Der Unterschied zwischen einer „historisch-genetischen“ Interpretation des<br />

Tarifvertrags und einer „textlich-systematischen“ sorgt somit für zusätzlichen Konfliktstoff.<br />

4) Die Unterschiede der Regionalverbände von Gesamtmetall im Umgang mit OT-Mitgliedschaften<br />

sind, wie Haipeter und Schilling zeigen konnten, beträchtlich und diese verdienen Beachtung. In<br />

den vier untersuchten Schwesterverbänden von Gesamtmetall schwankt der<br />

Unternehmensorganisationsgrad der OT-Verbände zwischen 30% (Bayern) und 5% (Thüringen).<br />

Die Unterschiede wären möglicherweise noch größer, wenn Südwestmetall mit im<br />

Untersuchungssample gewesen wäre, was bedauerlicherweise nicht der Fall ist. Leider wird in dem<br />

Artikel der Autoren zu wenig versucht, die Schwankungsbreite zu erklären. Als generelle Erklärung<br />

für den Bedeutungszuwachs von OT-Verbänden wird auf die schwache Repräsentanz der KMUs in<br />

den Beschlussgremien und des damit verbundenen geringen Einflusses verwiesen. Dieser sei<br />

strukturell durch die Bindung des Stimmrechts an das Beitragsaufkommen bzw. die Lohn- und<br />

Gehaltssumme der Mitgliedsfirmen bedingt. Die KMUs suchten eine eigene Organisationsdomäne<br />

und fänden sie in den OT-Verbänden. Ob dieser Argumentationsgang wirklich zutrifft, wäre<br />

allerdings erst noch zu klären. Bemerkenswert erscheint uns, dass die Verkoppelung von<br />

Stimmrecht und Lohn- und Gehaltssumme der Betriebe in den meisten der von Haipeter und<br />

Schilling untersuchten Regionalverbände gegeben ist, aber nicht in allen. In welchem Verband<br />

dieses Prinzip nicht gilt, wird nicht erwähnt. In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist diese Verkoppelung schon<br />

seit längerem aufgehoben. Er war eine Reaktion auf die schon in den 80er Jahren massiv<br />

vorgetragene Kritik der KMUs an der strukturellen und realen Dominanz der Großbetriebe. Deshalb<br />

wurde eine Satzungsänderung vorgenommen. Bei Südwestmetall gilt nun: „Jede Firma hat in den<br />

Verbandsgremien das gleiche Stimmrecht und Gewicht.“ (Südwestmetall, Was Unternehmen<br />

bindet, o.J., S. 5) In den Selbstdarstellungen des Verbandes wird dies auch deutlich herausgestellt.<br />

Möglicherweise liegt darin auch ein wesentlicher Grund für die relativ geringe Bedeutung des OT-

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