Projekt Baden Württemberg /Hans Böcklerstiftung
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Schmidt , Werner/Dworschak, Bernd (2006): Pay Developments in Britain und Germany :<br />
Collective Bargaining, ‘Benchmarking', und ‘Mimetic Wages'. In: European Journal of Industrial<br />
Relations. Vol. 12, No. 1, pp 98-109.<br />
Südwestmetall (o.J.): ERA-Infobrief. Erläuterungen zum Entgeltrahmen-Tarifvertrag, Nr. 1 bis Nr.<br />
3, Stuttgart.<br />
Südwestmetall (o.J.):Was Unternehmen bindet, Stuttgart.<br />
Südwestmetall (2005): Geschäftsbericht 2004, Stuttgart.<br />
Walton, Richard E./McKersie, Robert B. (1965): A Behavioral Theory of Labor Negotiations. An<br />
Analysis of a Social Interaction System, New York .<br />
Anmerkungen<br />
1) Um eine Absenkung des Tarifentgelts bei den Leistungslöhnern, die bisher im betrieblichen<br />
Durchschnitt einen Anteil von 30%, künftig 15% abgesichert haben, hätte die Entgeltlinie in den<br />
unteren Entgeltgruppen eigentlich höher ausfallen müssen. Dies hätte jedoch zu einer erheblichen<br />
Verteuerung von einfacher Arbeit im Zeitlohn geführt, was nicht gewollt war. Deshalb wurden<br />
Sockelbeträge im Entgeltaufbau für die klassischen Leistungslöhner vereinbart, d.h. die<br />
Beschäftigten erhalten einen prozentualen Zuschlag in Abhängigkeit von der Entgeltgruppe und<br />
dem Arbeitsbewertungssystem. Die Sockelbeträge für die Beschäftigten aus der analytischen<br />
Arbeitsbewertung sind höher als die für die Beschäftigten aus der summarischen Arbeitsbewertung,<br />
da die Geldbeträge in der Analytik im Anlernbereich höher sind als in der Summarik.<br />
2) Falls zum Stichtag der Einführung des ERA keine neuen betrieblichen<br />
Leistungsentgeltregelungen vereinbart wurden, erfolgt eine Überführung der bisherigen<br />
Leistungsverdienstgrade nach im ERA-Einführungstarifvertrag beschriebenen Regelungen<br />
(Regelüberführung; §§ 3.4.21. ff).<br />
3) Als Problem empfinden vor allem die gewerkschaftlichen Vertreter, dass sich die Interpretation<br />
des Tarifvertrags zunehmend von seiner Genese, d.h. vom Verhandlungsprozess und den<br />
Intentionen beider Seiten ablöst und sich die Arbeitgeber eine rein textlich-systematische<br />
Interpretation des ERA zu eigen machen. Ein gemeinsames Grundverständnis des Tarifvertrags<br />
müsse ihres Erachtens jedoch aus der (Verhandlungs-)Geschichte kommen. Der Arbeitgeberseite<br />
wird unterstellt, sie löse sich davon ab, interpretiere den Tarifvertrag nach Textlage und aus rein<br />
juristischer Sicht. Der Unterschied zwischen einer „historisch-genetischen“ Interpretation des<br />
Tarifvertrags und einer „textlich-systematischen“ sorgt somit für zusätzlichen Konfliktstoff.<br />
4) Die Unterschiede der Regionalverbände von Gesamtmetall im Umgang mit OT-Mitgliedschaften<br />
sind, wie Haipeter und Schilling zeigen konnten, beträchtlich und diese verdienen Beachtung. In<br />
den vier untersuchten Schwesterverbänden von Gesamtmetall schwankt der<br />
Unternehmensorganisationsgrad der OT-Verbände zwischen 30% (Bayern) und 5% (Thüringen).<br />
Die Unterschiede wären möglicherweise noch größer, wenn Südwestmetall mit im<br />
Untersuchungssample gewesen wäre, was bedauerlicherweise nicht der Fall ist. Leider wird in dem<br />
Artikel der Autoren zu wenig versucht, die Schwankungsbreite zu erklären. Als generelle Erklärung<br />
für den Bedeutungszuwachs von OT-Verbänden wird auf die schwache Repräsentanz der KMUs in<br />
den Beschlussgremien und des damit verbundenen geringen Einflusses verwiesen. Dieser sei<br />
strukturell durch die Bindung des Stimmrechts an das Beitragsaufkommen bzw. die Lohn- und<br />
Gehaltssumme der Mitgliedsfirmen bedingt. Die KMUs suchten eine eigene Organisationsdomäne<br />
und fänden sie in den OT-Verbänden. Ob dieser Argumentationsgang wirklich zutrifft, wäre<br />
allerdings erst noch zu klären. Bemerkenswert erscheint uns, dass die Verkoppelung von<br />
Stimmrecht und Lohn- und Gehaltssumme der Betriebe in den meisten der von Haipeter und<br />
Schilling untersuchten Regionalverbände gegeben ist, aber nicht in allen. In welchem Verband<br />
dieses Prinzip nicht gilt, wird nicht erwähnt. In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist diese Verkoppelung schon<br />
seit längerem aufgehoben. Er war eine Reaktion auf die schon in den 80er Jahren massiv<br />
vorgetragene Kritik der KMUs an der strukturellen und realen Dominanz der Großbetriebe. Deshalb<br />
wurde eine Satzungsänderung vorgenommen. Bei Südwestmetall gilt nun: „Jede Firma hat in den<br />
Verbandsgremien das gleiche Stimmrecht und Gewicht.“ (Südwestmetall, Was Unternehmen<br />
bindet, o.J., S. 5) In den Selbstdarstellungen des Verbandes wird dies auch deutlich herausgestellt.<br />
Möglicherweise liegt darin auch ein wesentlicher Grund für die relativ geringe Bedeutung des OT-