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Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der ...

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7.1.4 Das Kurssystem verlangt <strong>in</strong>dividuelle Beratung. Die Aufgaben <strong>der</strong> bisherigen Klassenlehrer<strong>in</strong><br />

o<strong>der</strong> des bisherigen Klassenlehrers werden von Beratungslehrer<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Beratungslehrern<br />

(Tutor<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Tutoren) wahrgenommen.<br />

7.1.5 Die Län<strong>der</strong> bestimmen den Zeitpunkt, zu dem sich die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler auf ihre<br />

Fächerkomb<strong>in</strong>ation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Qualifikationsphase festlegen.<br />

7.1.6 Aufsteigende Kurse s<strong>in</strong>d <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Grundbildung notwendig; die<br />

Anwendung des Pr<strong>in</strong>zips <strong>der</strong> Sequenzialität (im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er sowohl temporären als auch<br />

curricularen Folge) soll bei Abiturfächern und bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destauflagen<br />

gewährleistet se<strong>in</strong>.<br />

7.2 Zugang <strong>zur</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong><br />

7.2.1 Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zum E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong>.<br />

7.2.2 Die Län<strong>der</strong> stellen sicher, dass nur solche Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong> die Qualifikationsphase<br />

aufgenommen werden, die auf Grund ihrer Leistungen e<strong>in</strong>en erfolgreichen<br />

Durchgang durch die <strong>Oberstufe</strong> erwarten lassen. Unterschiedliche Voraussetzungen bei<br />

den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern müssen spätestens mit Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Qualifikationsphase<br />

angeglichen se<strong>in</strong>. Die Län<strong>der</strong> stellen durch entsprechende För<strong>der</strong>maßnahmen sicher, dass<br />

dieses Ziel erreicht werden kann.<br />

7.2.3 In berufsbezogenen Bildungsgängen, die <strong>zur</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreife führen, können<br />

Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber mit Fachhochschulreife unter Beibehaltung <strong>der</strong> Fachrichtung<br />

<strong>in</strong> die Qualifikationsphase aufgenommen werden. Zur Erfüllung <strong>der</strong> Auflagen<br />

<strong>der</strong> Ziffer 7.4.10 müssen sie bei E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Qualifikationsphase Kenntnisse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

zweiten Fremdsprache m<strong>in</strong>destens im Umfang des Unterrichts <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führungsphase<br />

nachweisen und anschließend <strong>in</strong> dieser Fremdsprache die Bed<strong>in</strong>gungen gemäß Ziffer<br />

7.4.10.2 erfüllen.<br />

Gleiches gilt für Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber mit Mittlerem Schulabschluss und m<strong>in</strong>destens<br />

zweijähriger erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung.<br />

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