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Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der ...

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9.3.11 Die Gesamtqualifikation besteht somit aus den Ergebnissen von<br />

- 22 Grundkursen, die e<strong>in</strong>fach gewertet werden;<br />

- 6 Leistungskursen, die doppelt gewertet werden, sowie den Ergebnissen <strong>der</strong><br />

Facharbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Leistungskurs bzw. <strong>der</strong> Ausgleichsregelung;<br />

- den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abiturprüfung erbrachten Leistungen gemäß Ziffer 9.3.8.<br />

Es s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt höchstens 840 Punkte erreichbar, <strong>in</strong> Grundkursen höchstens<br />

330 Punkte, <strong>in</strong> Leistungskursen höchstens 210 Punkte (e<strong>in</strong>schließlich Facharbeit<br />

bzw. Ausgleichsregelung) und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abiturprüfung höchstens 300 Punkte (e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Kurse des Abschlusshalbjahres <strong>in</strong> diesen Fächern und ggf. <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Lernleistung).<br />

9.3.12 Die Allgeme<strong>in</strong>e Hochschulreife wird nach <strong>der</strong> Abiturprüfung zuerkannt, wenn<br />

folgende Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d:<br />

- Von den 22 Grundkursen müssen m<strong>in</strong>destens 16 mit jeweils m<strong>in</strong>destens 5<br />

Punkten abgeschlossen werden. Insgesamt müssen m<strong>in</strong>destens 110 Punkte erreicht<br />

werden.<br />

- Von den 6 Leistungskursen müssen m<strong>in</strong>destens 4 mit jeweils m<strong>in</strong>destens 5<br />

Punkten <strong>der</strong> e<strong>in</strong>fachen Wertung abgeschlossen werden. Insgesamt müssen<br />

m<strong>in</strong>destens 70 Punkte erreicht werden.<br />

- Von <strong>in</strong>sgesamt 300 Punkten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abiturprüfung müssen m<strong>in</strong>destens 100<br />

Punkte erreicht werden. In zwei Prüfungsfächern, darunter e<strong>in</strong>em Leistungskursfach,<br />

müssen wenigstens jeweils 5 Punkte (entsprechend Note 4) <strong>der</strong> e<strong>in</strong>fachen<br />

Wertung erreicht werden.<br />

- Von <strong>in</strong>sgesamt 840 Punkten müssen m<strong>in</strong>destens 280 Punkte erreicht werden.<br />

9.4 Bei Zeugnissen <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreife, die nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>n<br />

gelten, muss es aus dem Zeugnis ersichtlich se<strong>in</strong>, wenn e<strong>in</strong>e zweite Fremdsprache<br />

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