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Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der ...

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geschlossene Halbjahreskurse zählen dabei nicht (vgl. Ziffer 9.3.4).<br />

9.3.4 Für die Gesamtqualifikation werden ferner die Leistungen <strong>in</strong> 6 <strong>der</strong> verpflichtenden<br />

8 Leistungskurse <strong>der</strong> Prüfungsfächer gemäß Ziffer 8.3.1 angerechnet. Die<br />

Leistungen <strong>in</strong> den 2 Leistungskursen dieser Fächer im Abschlusshalbjahr <strong>der</strong><br />

Qualifikationsphase werden im Rahmen <strong>der</strong> Abiturprüfung angerechnet. Außerdem<br />

werden für die Gesamtqualifikation die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Facharbeit aus e<strong>in</strong>em Leistungskursfach<br />

erzielten Punkte angerechnet. Mit 0 Punkten abgeschlossene<br />

Leistungskurse zählen dabei nicht.<br />

9.3.5 Die unter Ziffern 7.4.2, gegebenenfalls auch 7.4.10.2 und 7.4.11 vorgeschriebenen<br />

Kurse sowie 4 Halbjahreskurse im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld<br />

müssen mit <strong>in</strong> die Berechnung nach Ziffer 9.3.3 e<strong>in</strong>gebracht werden, soweit<br />

sie nicht als Leistungskurse zählen. Die Substitutionsregelung gemäß Ziffer<br />

7.4.3 bleibt unberührt.<br />

Die Verpflichtung nach Ziffer 7.4.2, 2 literarische bzw. künstlerische Halbjahreskurse<br />

zu belegen und <strong>in</strong> die Gesamtqualifikation e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen, kann auch durch 2<br />

Halbjahreskurse im Fach Darstellendes Spiel erfüllt werden.<br />

9.3.6 Im gleichen Fach sollen Leistungs- und Grundkurse nicht belegt werden. Zusätzlich<br />

zu den Leistungskursen im gleichen Fach belegte Grundkurse können nicht<br />

<strong>in</strong> die Gesamtqualifikation e<strong>in</strong>gebracht werden, es sei denn, dass es sich um beson<strong>der</strong>e,<br />

auf die Leistungskurse unmittelbar bezogene ergänzende Kurse handelt.<br />

In diesem Fall dürfen nicht mehr als <strong>in</strong>sgesamt 2 solcher ergänzenden Kurse <strong>in</strong><br />

die Gesamtqualifikation e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />

9.3.7 Themengleiche Kurse können zweimal belegt werden. In die Gesamtqualifikation<br />

kann jedoch nur die bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung erreichte Kursabschlussnote e<strong>in</strong>gebracht<br />

werden.<br />

9.3.8 In <strong>der</strong> Abiturprüfung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt maximal 300 Punkte erreichbar. Dabei<br />

werden die Leistungen <strong>in</strong> den Prüfungsfächern im Abschlusshalbjahr jeweils<br />

e<strong>in</strong>fach gewichtet. Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abiturprüfung erbrachten Leistungen werden bei<br />

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