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Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der ...

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Vermittlung <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreife leisten, e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> drei Aufgabenfel<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> zugeordnet werden können und sich <strong>in</strong><br />

die Fachstruktur <strong>der</strong> beruflichen Schulen (Berufsfel<strong>der</strong>) e<strong>in</strong>fügen lassen;<br />

- die Darlegung <strong>der</strong> für den Unterricht dieser Fachrichtungen/Schwerpunkte/Prüfungsfächer<br />

gefor<strong>der</strong>ten fachlichen Kompetenzen und<br />

Befähigungen bei den Lehrkräften.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen enthalten im Falle von Anträgen, die die Anlage 2<br />

betreffen, die Darlegung, dass die neu aufzunehmenden Bildungsgänge mit ihren<br />

Fachrichtungen/Schwerpunkten/Prüfungsfächern regionalen Schwerpunktbildungen<br />

entsprechen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erprobung dienen.<br />

11. Zusätzliche Auflagen für doppeltqualifizierende Bildungsgänge, die <strong>zur</strong> Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Hochschulreife und zu e<strong>in</strong>em beruflichen Abschluss nach Landesrecht<br />

führen<br />

11.1 Die gegenseitige Anerkennung <strong>der</strong> an doppeltqualifizierenden Bildungsgängen<br />

erworbenen Zeugnisse <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreife ist an folgende Bed<strong>in</strong>gungen<br />

geknüpft:<br />

- Die vorstehenden Bed<strong>in</strong>gungen dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en<br />

<strong>zur</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong>, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> dort getroffenen zeitlichen<br />

Festlegungen, müssen erfüllt se<strong>in</strong>, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e alle Beleg- und E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungsverpflichtungen.<br />

- Die e<strong>in</strong>heitlichen doppeltqualifizierenden Bildungsgänge umfassen e<strong>in</strong> Gesamtstundenvolumen<br />

von m<strong>in</strong>destens 118 Wochenstunden für die gymnasiale<br />

<strong>Oberstufe</strong>. Sie dauern 3 bis 4 Jahre. Sie schließen mit zwei getrennten Prüfungen<br />

ab:<br />

1. <strong>der</strong> Abiturprüfung auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> über die Abiturprüfung<br />

<strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sekundarstufe II und den entsprechenden<br />

Bestimmungen nach Landesrecht und<br />

2. <strong>der</strong> beruflichen Abschlussprüfung, die aus e<strong>in</strong>em praktischen Teil <strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong><br />

Anwendung <strong>der</strong> für den jeweiligen beruflichen Abschluss gelten<br />

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