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Rahmentarifvertrag für das Betonsteingewerbe vom 02.05.06

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2. Für den Urlaubsanspruch gelten als Arbeitstage die Werktage von Montag bis Freitag. Bei<br />

Arbeitszeitflexibilisierung und Jahresarbeitszeit werden je Kalenderwoche 5 Arbeitstage<br />

gerechnet.<br />

3. Arbeitnehmer, die unter <strong>das</strong> Schwerbehindertengesetz fallen, erhalten zu dem in Ziffer 1 fest-<br />

gelegten Urlaub den gesetzlichen Zusatzurlaub.<br />

111. Urlaubsentgelt<br />

Das Urlaubsentgelt pro Urlaubstag errechnet sich wie folgt:<br />

Der Gesamtbruttoverdienst des Beschäftigten (einschließlich der in 3 4 Abschn. II aufgeführ-<br />

ten Zuschläae) während der letzten abaerechneten 12 Monate vor Urlaubsantritt wird durch<br />

261 geteilt. 1st der Arbeitnehmer weniger als 12 Monate im Unternehmen beschäftigt. werden<br />

diese Monate der Durchschnittsberechnung zugrunde gelegt.<br />

Bei der Ermittlung des Gesamtbruttoverdienstes bleiben außer Ansatz:<br />

Erschwerniszuschläge<br />

Jahressondervergütung<br />

Vermögenswirksame Leistung<br />

Prämien<br />

Auszubildenden ist als Urlaubsentgelt <strong>das</strong> Entgelt fortzuzahlen, <strong>das</strong> sie ohne den Urlaub<br />

erhalten hätten.<br />

9 14<br />

Ja hressonderzahlung<br />

Jeder Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungsverhältnis am 31. Mai bzw. 30 November des lau-<br />

fenden Kalenderjahres ununterbrochen besteht und arbeitnehmerseitig nicht gekündigt ist,<br />

hat grundsätzlich Anspruch auf Gewährung einer Jahressonderzahlung.<br />

Die Jahressonderzahlung beträgt 2.300,00 EUR. Für die Arbeitnehmer in der Arbeitszeitflexi-<br />

bilisierung oder der Jahresarbeitszeit beträgt die Jahressonderzahlung 2.700,00 EUR. Sie<br />

wird jeweils zur Hälfte im Mai und November jedes Jahres fällig.<br />

Für ab dem 31.12.2006 neu eingestellte Arbeitnehmer ist die Jahressonderzahlung gern. Zif-<br />

fer 1 im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit in Höhe von 50 %, im 2. Jahr der Betriebszugehö-<br />

rigkeit in Höhe von 75 % und ab dem 3. Jahr der Betriebszugehörigkeit in voller Höhe zu<br />

erbringen.<br />

Der Arbeitnehmer erhält 1/12 der Jahressonderzahluna <strong>für</strong> ieden Beschäftiqunasmonat. Als<br />

U .<br />

Beschäitigungsmonat gilt jeder Monat, in dem <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis mindestens 12<br />

Arbeitstage bestanden hat oder <strong>für</strong> die Entgeltersatzleistungen gewährt wurden.<br />

Ausfallzeiten infolge eines Arbeitsunfalls gelten als BeschäHigungszeit.<br />

Für die Zeit des Erziehungsurlaubs besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Jahresson-<br />

derzahlung.<br />

Bei Teilzeitbeschäftigten errechnet sich die Jahressonderzahlung aus dem Verhältnis zwi-<br />

schen der arbeitsvertraglich vereinbarten und der tariflichen Arbeitszeit.<br />

Auszubildende erhalten eine Jahressonderzahlung in Höhe einer monatlichen tariflichen<br />

Ausbildungsvergütung.

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