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Rahmentarifvertrag für das Betonsteingewerbe vom 02.05.06

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§ 19<br />

Durchführung des Vertrages<br />

Die Tarifvertraas~arteien veroflichten sich. ihren Einfluss zur Durchführuns und Aufrechterhaltung<br />

dieses ~arifvertra~e; und der aufgrund desselben abgeschloss&en Tarifverträge<br />

sowie der in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallenden Verträge einzusetzen.<br />

Die Tarifvertragsparteien dürfen inhaltlich abweichende Bestimmungen mit anderen Organi-<br />

sationen oder einzelnen Arbeitgebern nicht treffen.<br />

§ 20<br />

lnkrafttreten und Laufzeit<br />

Dieser <strong>Rahmentarifvertrag</strong> tritt am 2. Mai 2005 in Kraft<br />

Er ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres beiderseits kündbar, erstmals<br />

zum 31. Dezember 2008.<br />

Kündigungen bedürfen der Schriftform.<br />

Günstigere Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen werden durch<br />

diesen <strong>Rahmentarifvertrag</strong> nicht berührt.<br />

DuisburglDüsseldorflDortmund, im Oktober 2006<br />

Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V<br />

Fachgruppe Betonbauteile<br />

Duisburg<br />

Baugewerbeverband Nordrhein<br />

Fachgruppe Betonfertigteile und Betonwerkstein<br />

Düsseldorf<br />

Baugewerbeverband Westfalen<br />

Fachgruppe Betonfertigteile und Betonwerkstein<br />

Dortrnund<br />

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt<br />

Bundesvorstand - Vorstandsbereich Vlll<br />

Baustoff - Region Bayern<br />

Frankfurt am Main

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