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Rahmentarifvertrag für das Betonsteingewerbe vom 02.05.06

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Regelarbeitszeit<br />

§ 3<br />

Arbeitszeit<br />

Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen beträgt<br />

Arbeitszeitflexibilisierung<br />

montags bis donnerstags 8,<br />

freitags 7 Stunden,<br />

die wochentliche Arbeitszeit 39 Stunden.<br />

Abweichend zur Regelarbeitszeit kann durch Betriebsvereinbarung im Rahmen eines Aus-<br />

gleichszeitraurnes von bis zu 12 Monaten die Arbeitszeit auf Werktage (Montag bis Samstag)<br />

flexibel verteilt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 5 Werktage je Woche zu verteilen.<br />

wobei die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden zuschlagsfrei erweitert werden kann. Darüber<br />

hinausgehende nicht flexibilisierte Arbeitszeit ist zuschlagspflichtig.<br />

Die monatliche flexibilisierte Arbeitszeit kann bis zu 196 Stunden zuschlagsfrei erweitert wer-<br />

den. Darüber hinausgehende Arbeitsstunden sind einschließlich der Mehrarbeitszuschläge<br />

mit der nächsten Entgeltabrechnung zu vergüten. Die monatliche Arbeitszeit darf 85 Stunden<br />

nicht unterschreiten.<br />

-<br />

Beainn und Ende des Verteilzeitraumes. Verleiluna der wöchentlichen Arbeitszeit auf Werktage,<br />

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten, der Pausen sowie der Freizeitausgleich<br />

der Guthabenstunden innerhalb des Verteilzeitraumes werden durch Betriebsvereinbaruno<br />

festgelegt.<br />

Im Falle der vorgenannten Verteilung der Arbeitszeit erhalten die Arbeitnehmer ein tarifliches<br />

Monatsentgelt in Höhe von 170 Tarifstunden.<br />

Tatsächlich genommene Urlaubstage, entgeltfortzahlungspflichtige Krankheitstage, Feiertage<br />

und Freistellungstage werden dabei, unbeschadet ihrer besonderen Vergütung, mit jeweils 7,8<br />

Stunden berücksichtigt.<br />

Arbeitszeitkonto<br />

Für die Arbeitnehmer mit flexibler Arbeitszeit ist ein Arbeitszeitkonto zu führen, <strong>das</strong> sowohl<br />

die in jedem Monat tatsächlich geleisteten Stunden als auch die 170 monatlichen Arbeitsstun-<br />

den Übersteigenden bzw. unterschreitenden Guthaben- bzw. Minusstunden enthält.<br />

Die nach II. Ziffer 5 aufgeführten Tage (jeweils 7,8 Stunden) werden dem Arbeitszeitkonto wie<br />

geleistete Stunden zugeschrieben.<br />

Das Arbeitszeitkonto darf im Ausgleichszeitraum nicht mehr als 170 Guthabenstunden bzw.<br />

170 Minusstunden ohne Mehrarbeitszuschläge umfassen.<br />

Das Arbeitszeitkonto ist Bestandteil der monatlichen Entgeltabrechnung<br />

Mehrarbeitsstunden, die innerhalb des Verteilzeitraumes - u.a. durch Freizeit - nicht ausge-<br />

glichen wurden, sind Mehrarbeitsstunden, die einschließlich der Mehrarbeitszuschläge nach<br />

Beendigung des Verteilzeitraumes mit der nächsten monatlichen Entgeltabrechnung zu ver-<br />

güten sind.

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