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Rahmentarifvertrag für das Betonsteingewerbe vom 02.05.06

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Z Bisher freiwillig gezahlte oder aufgrund eines Einzelarbeitsvertrages oder einer Betriebsver-<br />

einbarung gewährte Jahressonderzahlungen (2.B. Weihnachtsgratifikation) sind auf die tarifli-<br />

che Jahressonderzahlung anrechenbar.<br />

8. Arbeitnehmer, die während des Kalenderjahres mit ordentlicher Kündigung des Arbeitgebers<br />

oder Aufhebungsvertrag aus dem Betrieb ausscheiden. erhalten <strong>für</strong> jeden vollen Beschäfti-<br />

gungsmonat 1 I12 der Jahressonderzahlung.<br />

9. Arbeitsunterbrechungen aufgrund von Kündigungen nach 5 6 verringern nicht die Jahresson-<br />

derzahlung.<br />

1. Fahrtkosten:<br />

§ 15<br />

Entsendung von Beschäftigten<br />

Arbeitnehmer, die außerhalb des Betriebes arbeiten und denen kein Auslösungsanspruch<br />

nach Ziffer 4 zusteht, haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.<br />

Benutzt der Arbeitnehmer <strong>für</strong> die Fahrt zur Bau- oder Arbeitsstelle (Hin- und Rückfahrt) ein<br />

öffentliches Verkehrsmittel, so erfolgt die Fahrtkostenabgeltung durch Erstattung der entstan-<br />

denen und nachgewiesenen Kosten <strong>für</strong> <strong>das</strong> preislich günstigste öffentliche Verkehrsmittel.<br />

Benutzt der Arbeitnehmer <strong>für</strong> die Fahrt zur Bau- oder Arbeitsstelle (Hin- und Rückfahrt) sein<br />

privates Fahrzeug, so müssen die Kosten je Arbeitstag mit 0,30 EUR je Entfernungskilometer<br />

abgegolten werden.<br />

Ein Anspruch besteht nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung ohne nen-<br />

nenswerten größeren zeitlichen Aufwand mit einem <strong>vom</strong> Arbeitgeber zur Verfügung gestell-<br />

ten ordnungsgemäßen und zur Personenbeförderung zugelassenen Fahrzeug gegeben ist.<br />

2. Mehraufwandsabgeltung (Verpflegungszuschuss, Aufwandsentschädigung):<br />

Die Mehraufwandsabgeltung gilt <strong>für</strong> Fahrer und Mitfahrer im Rahmen von operativen Einsät-<br />

zen. Die von dieser Regelung betroffenen Mitarbeiter erhalten grundsätzlich die beim Kunden<br />

geleistete und attestierte Arbeitszeit vergütet.<br />

Für die An- und Abfahrten zu den Einsatzstellen der Auftraggeber erfolgt eine Mehraufwands-<br />

abgeltung nach folgender Kilometer-Staffel. Die Pauschalen der Fahrer und Mitfahrer werden<br />

jährlich neu verhandelt.<br />

POS. km<br />

(einfache Strecke)<br />

Mehraufwand1<br />

Verpflegung<br />

Fahrer<br />

Verpflegung<br />

Mitfahrer

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