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Kovo SoSe 04 (PDF - 3,7mb) - Institutsgruppe Philosophie

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Montag 12:00<br />

12:00-14:00,Anja Weiberg<br />

Wittgensteins „Bemerkungen über die Grundlagen<br />

der Mathematik“<br />

Beginn: 10.3.20<strong>04</strong>, Hs. 3B NIG<br />

601635 SE, 2 Std.<br />

Fächer: (7) (§ 3/2/5), (§ 4/1/5) (PPP § 4/2/c/2; 5/2/a/1) (PP § 57.2.3; 57.3.2)<br />

Kommentar: Die Lehrveranstaltung richtet sich sowohl an „Wittgenstein-AnfängerInnen“,<br />

die im Rahmen der Veranstaltung mit der Spätphilosophie Wittgensteins vertraut gemacht<br />

werden, als auch an solche, die sich mit der Spätphilosophie bereits beschäftigt haben<br />

und deren Interesse nun im Speziellen den Bemerkungen zur Mathematik gilt.<br />

Der Umstand, dass sich Wittgensteins Überlegungen zur Mathematik auch in jenen seiner<br />

Werke finden, deren Inhalt Beschäftigung mit Sprache ist, macht deutlich, wie stark<br />

diese Überlegungen mit seinen anderen Gedanken verwoben sind. Die Lehrveranstaltung<br />

soll die Verankerung der Aussagen in den „Bemerkungen über die Grundlagen der Mathematik“<br />

in Wittgensteins Aussagen generell – wie sie etwa in den Philosophischen Untersuchungen<br />

vorliegen –, zeigen, sowie jene Stellen erklären, die sich auf Spezifika der<br />

Mathematik beziehen.<br />

12:00-13:00 s.t., Markus Riedenauer<br />

Klassische Logik<br />

Beginn: 1.3.20<strong>04</strong>, Hs. 2i NIG<br />

696175 VO, 1 Std.<br />

Fächer: (7) (§ 3/2/5, § 4/1/5) (PPP § 4/2/c/2) (PPP § 57.2.3)<br />

Kommentar: Die Vorlesung setzt die im Wintersemester begonnene Einführung in die<br />

klassische Logik fort. Begriffs- und Urteilslehre werden vorausgesetzt. Es hat sich bewährt,<br />

jeweils eine volle Stunde zu halten, dafür sind - folgende Montage vorzumerken: 1.3.,<br />

8.3., 15.3., 22.3., 19.4., 26.4., 3.5., 10.5., 17.5., 14.6., 21.6., 28.6. (Termin für mündliche Prüfungen)<br />

12:00-14:00, Friedrich Wolfram<br />

Einführung in die Religionsphilosophie: Eschatologie<br />

Hs. 2H NIG<br />

601664 VO, 2 Std.<br />

Fächer: (8) (§ 4/2/1) (PPP § 5/2/a/5) (PP § 57.6)<br />

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