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Kovo SoSe 04 (PDF - 3,7mb) - Institutsgruppe Philosophie

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Organisationsplan<br />

Die Neuorganisation an der Uni Wien<br />

Wer in den letzten Monaten Zeitungen gelesen hat, die/der ist auch zum Thema Neuorganisation<br />

der Universität Wien fündig geworden. Dort wird zwar von Besetzungen,<br />

Torten und erbosten Studierenden berichtet, nur worüber genau die Studierenden sich<br />

aufregen wird nicht ganz richtig dokumentiert. Genau das soll hier nachgeholt werden.<br />

Objekt der Kritik ist der neue - vom Rektorat vorgeschlagene - Organisationsplan, sowie<br />

das Universitätsgesetz 2002, das die Rechtsgrundlage für ersteren darstellt.<br />

Das formale Zustandekommen spiegelt haarscharf die inhaltliche Prioritätensetzung wider<br />

und macht uns leider nur allzusehr bewusst, wie in den nächsten Jahren mit den<br />

Uniangehörigen (zu denen Rektor Winkler die Studierenden nicht zählt!) umgegangen<br />

werden wird: keine Evaluierung der bisherigen Reformen, dafür aber Zerstörung von<br />

demokratischen Entscheidungsprozessen zugunsten autoritativer Strukturen und damit<br />

Degradierung und Desavouierung von 99% der Angehörigen zu rechtlosen BefehlsempfängerInnen;<br />

massive Verlagerung des universitären Diskurses von den Kommissionen<br />

in informelle, privatistische Zirkel und Seilschaften, in die nur mehr Auserwählte<br />

eingreifen können, Erzeugung eines halsbrecherischen Tempos durch Unterdrückung<br />

einer konstruktiven inneruniversitären Auseinandersetzungskultur, um nur einige der<br />

wesentlichsten und einschneidensten Punkte zu nennen.<br />

Statt studentischer Mitbestimmung ist “Mitwirkung” bei Qualitätssicherung, Evaluation<br />

und Controlling angesagt. Das Studienrecht wurde zuungunsten der Studierenden abgeändert:<br />

Seminararbeiten dürfen nur mehr bis zum nächsten Semesterbeginn abgegeben<br />

werden, auch die Anzahl der Prüfungsantritte verringert sich (zum Studienrecht vgl. Seiten<br />

11, 12: Änderungen sind fett gedruckt).<br />

Das Rektorat begegnet diesen Kritikpunkten mit Verweis auf gesetzliche Vorgaben, sowohl<br />

was das autoritäre Vorgehen und den angeblichen Zeitdruck betrifft. Aber das<br />

stimmt nur zur Hälfte: Das UG 02 bietet die Möglichkeit autoritär zu handeln, es schreibt<br />

es nicht vor. Auch das Zeitdruckargument ist eher schwach; das Gesetz wurde im Juli<br />

2002 beschlossen, d.h. es waren bis Ende 2003 eineinhalb Jahre Zeit für einen umfassenden<br />

Umsetzungsprozess.<br />

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