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1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

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Fac hbereich<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Grundlagen</strong><br />

§ 87 LBauO Ermächtigung zum Erlass von<br />

Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

Ermächtigung für das fachlich zuständiges Ministerium<br />

(Ministerium der Finanzen)<br />

Verordnungen und Technische Baubestimmungen bzw. Verwaltungsvorschriften<br />

für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung auf Basis von:<br />

• Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 6 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1<br />

• Sonderbauverordnungen, z.B. Verkaufsstättenverordnung;<br />

• Technische Baubestimmungen, z.B. Industriebaurichtlinie;<br />

• Rundschreiben des MdF, z.B. Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen;<br />

• Falls nur eine ältere Vorschrift oder nichts länderspezifisches vorhanden ist:<br />

Muster-Vorschriften oder Vorschriften anderer Bundesländer werden genutzt.<br />

P rof. Dr. Dirk Lorenz<br />

www.uni-kl.de

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