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1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

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Fac hbereich<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong><br />

2. Geregelte Sonderbauten<br />

Versammlungsstätten<br />

Konzept:<br />

<strong>1.</strong> Grundsätzlich gelten die Anforderungen der Gebäudeklasse 5<br />

(Tragwerk feuerbeständig)<br />

2. Zwei bauliche Rettungswege obligatorisch<br />

3. Zulässige Zahl der Nutzer in Abhängigkeit von der Raumgröße und<br />

der Summe der Ausgangsbreiten<br />

4. Rettungswegkapazitäten gestaffelt im Modulmaß 0,60 m<br />

Mindestbreite 1,20 m<br />

5. Große und größte Räume -> Gebäude formal ohne Brandwände<br />

Unterteilung in Abschnitte durch Trennwände der Räume<br />

P rof. Dr. Dirk Lorenz<br />

www.uni-kl.de

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