1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen
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Fac hbereich<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong><br />
2. Geregelte Sonderbauten<br />
Versammlungsstätten<br />
Konzept:<br />
<strong>1.</strong> Grundsätzlich gelten die Anforderungen der Gebäudeklasse 5<br />
(Tragwerk feuerbeständig)<br />
2. Zwei bauliche Rettungswege obligatorisch<br />
3. Zulässige Zahl der Nutzer in Abhängigkeit von der Raumgröße und<br />
der Summe der Ausgangsbreiten<br />
4. Rettungswegkapazitäten gestaffelt im Modulmaß 0,60 m<br />
Mindestbreite 1,20 m<br />
5. Große und größte Räume -> Gebäude formal ohne Brandwände<br />
Unterteilung in Abschnitte durch Trennwände der Räume<br />
P rof. Dr. Dirk Lorenz<br />
www.uni-kl.de