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1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

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Fac hbereich<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong><br />

2. Geregelte Sonderbauten<br />

Garagen (umgangssprachlich Parkhaus, Tiefgarage)<br />

Vorschrift in RLP:<br />

GarVO – Garagenverordnung 1990<br />

Anwendungsbereich:<br />

• Kleingaragen (≤ 100 m²); Mittelgaragen (≤ <strong>1.</strong>000 m²); Großgaragen<br />

• Offene (1/3 der Umfassungsflächen) / geschlossene Garagen<br />

• Oberirdische / unterirdische Garagen (- 4,50 m zusätzl. Anforderungen)<br />

• Natürliche / maschinelle Belüftung<br />

P rof. Dr. Dirk Lorenz<br />

www.uni-kl.de

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