31.10.2013 Aufrufe

1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fac hbereich<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong><br />

2. Geregelte Sonderbauten<br />

Industriebauten<br />

IndBauRL gilt nicht für<br />

• Hochhäuser,<br />

• energieerzeugende und -verteilende Betriebsgebäude,<br />

• Reinraum-Gebäude,<br />

• Sonderlagerräume wie Silos, Schüttgut-lager, Regallager mit Lagerguthöhen<br />

von mehr als 9,0 m (Oberkante Lagergut.)<br />

Verweis auf VDI 3564 Hochregallager (2002)<br />

P rof. Dr. Dirk Lorenz<br />

www.uni-kl.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!