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1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

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Fac hbereich<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong><br />

2. Geregelte Sonderbauten<br />

Versammlungsstätten<br />

Vorschrift in RLP:<br />

(VStättVO 1982); MVStättV 2005<br />

<strong>1.</strong> Anwendungsbereich: Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit<br />

Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen.<br />

2. Anwendungsbereich: Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im<br />

Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1000<br />

Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen<br />

besteht;<br />

3. Anwendungsbereich: Bau und Betrieb von Sportstadien, die mehr<br />

als 5000 Besucher fassen.<br />

P rof. Dr. Dirk Lorenz<br />

www.uni-kl.de

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