31.10.2013 Aufrufe

1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

1. Gesetzliche Grundlagen - Fachbereich - Bauingenieurwesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fac hbereich<br />

<strong>Bauingenieurwesen</strong><br />

2. Geregelte Sonderbauten<br />

Verkaufsstätten<br />

Konzept:<br />

3. Rauchabführung:<br />

- ohne SpA Fenster in Verkaufsräumen und RA in Ladenstraßen,<br />

- mit SpA betriebliche Lüftungsanlagen,<br />

4. Sprinkleranlage:<br />

- in Abhängigkeit der Brandabschnittsbildung und Geschossigkeit (siehe Nr. 1)<br />

5. Tragwerk:<br />

- Grundsatz: feuerbeständig<br />

- Ausnahmen: erdgeschossig ohne SpA feuerhemmend<br />

erdgeschossig mit SpA nichtbrennbare Baustoffe<br />

6. Organisatorische Maßnahmen:<br />

- Brandschutzbeauftragter und Brandschutzordnung<br />

- ab 15.000 m² Selbsthilfekräfte für den Brandschutz<br />

P rof. Dr. Dirk Lorenz<br />

www.uni-kl.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!