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Mandanteninformation Juli 2013 - Menold Bezler Rechtsanwälte

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abgeben zu können, ist abschließend zu unterscheiden<br />

zwischen Risikokreisen, die durch unternehmerische Entscheidung<br />

beeinflusst werden können, und unabhängigen<br />

Rahmenbedingungen, die außerhalb der Einflusssphäre<br />

des Unternehmens liegen.<br />

Dr. Stefan Meßmer, Rechtsanwalt<br />

Dr. Jochen Bernhard, Rechtsanwalt<br />

Fazit:<br />

Nur wer mögliche Risiken kennt und einschätzen kann,<br />

kann sie auch minimieren. Weder die Gutgläubigkeit<br />

einzelner Handelnder noch deren rechtliche Unwissenheit<br />

kann im Regelfall zu einer Haftungsbefreiung<br />

des Unternehmens führen. Bleiben rechtliche Risiken<br />

im Dunkeln, kann folglich auch das zentrale Ziel von<br />

Compliance-Maßnahmen, die Vermeidung von Rechtsverstößen,<br />

nicht erreicht werden. Die Risikoanalyse<br />

dient daher zunächst dazu, Klarheit über potentielle<br />

Gefahrenquellen in einem Unternehmen zu gewinnen<br />

und deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen.<br />

Nur auf Basis einer sorgfältigen Risikoanalyse können<br />

als nächste Schritte Präventions- und Kontrollmaßnahmen<br />

eingeleitet werden, um erkannte Risiken abzustellen<br />

oder jedenfalls so weit wie möglich einzuschränken.<br />

Dazu mehr in der folgenden Ausgabe unserer <strong>Mandanteninformation</strong>.<br />

Arbeitsrecht<br />

Leiharbeitnehmer wählen und zählen –<br />

Kommende Betriebsratswahlen unter neuen Vorzeichen<br />

Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats<br />

maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs<br />

zu berücksichtigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht<br />

(BAG) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung<br />

entschieden.<br />

Die Zahl der Mitglieder eines Betriebsrats richtet sich nach<br />

der Anzahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer.<br />

In Betrieben mit 5 bis 100 Arbeitnehmern<br />

kommt es darüber hinaus auch auf das aktive Wahlrecht<br />

der Arbeitnehmer an. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer<br />

des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Ab 101 Arbeitnehmern spielt die Wahlberechtigung keine<br />

Rolle mehr.<br />

Leiharbeitnehmer sind in dem Betrieb eines Entleihers<br />

wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate in diesem<br />

Betrieb eingesetzt werden. Das ist seit 2001 im BetrVG<br />

ausdrücklich geregelt. Zu der Frage, ob Leiharbeitnehmer<br />

nicht nur wählen, sondern bei der Berechnung gesetzlicher<br />

Schwellenwerte auch zählen, schweigt jedoch der Wortlaut<br />

des Gesetzes. In einer Grundsatzentscheidung aus<br />

dem Jahr 2003 sprach sich das BAG gegen eine Berücksichtigung<br />

der Leiharbeitnehmer aus. Leiharbeitnehmer<br />

stünden nicht in einer vertraglichen Beziehung zum Entleiher.<br />

Allein die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb<br />

des Entleihers begründe keine vollständige Zugehörigkeit<br />

zum Entleiherbetrieb. Zudem würden Leiharbeitnehmer<br />

nur partiell vom Betriebsrat des Entleiherbetriebs repräsentiert,<br />

machten also weniger Arbeit als Arbeitnehmer<br />

der Stammbelegschaft. Das BAG hat diese Rechtsprechung<br />

jetzt aufgegeben und in seiner Pressemitteilung verlautbart,<br />

dass eine an Sinn zu Zweck der Schwellenwerte<br />

orientierte Auslegung eine Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer<br />

gebiete.<br />

Ralf-Dietrich Tiesler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Fazit:<br />

Die Kehrtwende der höchsten Arbeitsrichter wird<br />

erhebliche Auswirkungen auf die nächsten bundesweiten<br />

Betriebsratswahlen im Frühjahr 2014 haben.<br />

Schon jetzt stellt sich die Frage, ob Leiharbeitnehmer<br />

auch bei den Schwellenwerten für die Bildung mitbestimmter<br />

Aufsichtsräte nach Drittelbeteiligungsgesetz<br />

(500 Arbeitnehmer) und Mitbestimmungsgesetz<br />

(2.000 Arbeitnehmer) zählen.<br />

10 <strong>Menold</strong> <strong>Bezler</strong> <strong>Rechtsanwälte</strong> – <strong>Mandanteninformation</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong>

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