Mandanteninformation Juli 2013 - Menold Bezler Rechtsanwälte
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Immobilienrecht<br />
Besserer Verbraucherschutz vor übereilten Immobilienkäufen?<br />
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes<br />
im notariellen Beurkundungsverfahren auf den Immobilienhandel<br />
Bereits im Jahr 2002 wurde vom Gesetzgeber zur Stärkung<br />
des Verbraucherschutzes eingeführt, dass bei einem Immobilienkaufvertrag<br />
zwischen einem Unternehmer und<br />
einem Verbraucher der beabsichtigte Vertragstext für den<br />
Immobilienkauf einschließlich aller vertragsrelevanten Unterlagen<br />
zwei Wochen vor der Beurkundung des Kaufvertrages<br />
ausgehändigt werden muss. In Zukunft muss nun<br />
die Aushändigung der Unterlagen ausschließlich durch<br />
den später beurkundenden Notar oder dessen „Sozius“<br />
erfolgen.<br />
Ziel des Gesetzgebers im Jahr 2002 war es, den Verbraucher<br />
bei Immobiliengeschäften vor Übereilung und Überrumpelung<br />
zu schützen. Aufgrund der Komplexität eines<br />
Immobilienkaufvertrages sollte dem Verbraucher ausreichend<br />
Zeit zur Verfügung stehen, sich mit dem Vertragswerk<br />
auseinanderzusetzen, sachverständigen Rat Dritter<br />
einzuholen und Finanzierungsfragen ohne Entscheidungsdruck<br />
klären zu können. Dadurch sollte der Verbraucher<br />
auch die Möglichkeit haben, im Beurkundungstermin dem<br />
Notar die für ihn wichtigen Fragen stellen zu können.<br />
Grund für die erneute Verschärfung dieser Regeln sind die<br />
sog. Schrottimmobilienfälle. Seit 2011 häuften sich die<br />
Berichte und Beschwerden von Verbrauchern, in denen<br />
systematisch minderwertige Immobilien als Vermögensanlage<br />
oder Altersvorsorge an Verbraucher verkauft wurden.<br />
Hierbei hat der Unternehmer oft überraschend und unter<br />
Vorspiegelung eines kurzfristigen Entscheidungsdrucks<br />
zum Abschluss eines Kaufvertrages gedrängt. In einigen<br />
Fällen ist es vorgekommen, dass Verbraucher auf Veranlassung<br />
des Unternehmers dem beurkundenden Notar hinsichtlich<br />
der Frage, ob ihm der beabsichtigte Vertragstext<br />
zwei Wochen zur Prüfung vorlag, eine unwahre Antwort<br />
gegeben haben, um eine sofortige Beurkundung zu erreichen.<br />
In der bisherigen Praxis wurde häufig der beabsichtigte<br />
Vertragstext vom Notar entworfen und dem Unternehmer<br />
überlassen, der dann dem von ihm ausgewählten Kaufinteressenten<br />
(dem Verbraucher) den Vertragsentwurf aushändigte.<br />
Der Notar hatte lediglich durch Befragung des<br />
Verbrauchers dafür Sorge zu tragen, dass dem Verbraucher<br />
der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts zwei Wochen<br />
vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden war.<br />
Aufgrund der Gesetzesänderungen ist diese Vorgehensweise<br />
künftig nicht mehr möglich. Nunmehr muss ausschließlich<br />
der später beurkundende Notar dem Verbraucher den<br />
beabsichtigten Vertragstext zwei Wochen vor der Beurkundung<br />
zur Verfügung stellen. Dies gilt wohl auch dann,<br />
wenn nicht der Notar, sondern der rechtliche Berater des<br />
Verkäufers den Kaufvertragsentwurf erstellt hat. Auch<br />
sind die sowieso nur in wenigen Ausnahmefällen zulässigen<br />
Gründe für das Unterschreiten der Zwei-Wochen-Frist<br />
nunmehr im Einzelfall in der Urkunde explizit anzugeben.<br />
Wird der gewünschte Verbraucherschutz<br />
durch die Änderungen im BeurkG und in<br />
der Bundesnotarordnung tatsächlich erreicht?<br />
Durch die Dokumentationspflicht der Gründe für das Unterschreiten<br />
der Zwei-Wochen-Frist, die von vielen Notaren<br />
bereits heute praktiziert wird, wird in jedem Fall erreicht,<br />
dass dem Verbraucher durch das Verlesen dieser Gründe<br />
bei der Beurkundung deutlich vor Augen geführt wird,<br />
dass und aus welchen Gründen von der ihn schützenden<br />
Regelfrist abgewichen wird. Damit kann die Gefahr unzutreffender<br />
Angaben durch den Verbraucher nicht ausge-<br />
16 <strong>Menold</strong> <strong>Bezler</strong> <strong>Rechtsanwälte</strong> – <strong>Mandanteninformation</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong>